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   BGH, 09.07.2015 - 3 StR 516/14   

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https://dejure.org/2015,25417
BGH, 09.07.2015 - 3 StR 516/14 (https://dejure.org/2015,25417)
BGH, Entscheidung vom 09.07.2015 - 3 StR 516/14 (https://dejure.org/2015,25417)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 2015 - 3 StR 516/14 (https://dejure.org/2015,25417)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO
    Zulässigkeit der Verfahrensrüge (Behauptung eines bestimmten Verfahrensmangels; Unschädlichkeit der Angabe einer unzutreffenden Rechtsnorm); Anforderungen an die Ablehnung eines Beweisantrages wegen völliger Ungeeignetheit (Auslegung der Begehr als Beweisantrag; ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 3 S 2 StPO, § 244 Abs 4 StPO
    Strafverfahren: Anforderungen an einen Beweisantrag auf Einholung eines kriminaltechnischen Sachverständigengutachtens; Ungeeignetheit eines Gutachtens

  • IWW

    § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 244 Abs. 2 StPO, § 244 Abs. 4 StPO, § 244 Abs. 3 bis 5 StPO, § 244 Abs. 3 StPO, § 244 Abs. 3, 4 StPO, § 244 Abs. 3 bis 6 StPO

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Beweisantrags zur Einholung eines kriminaltechnischen Sachverständigengutachtens hinsichtlich Notwehrsituation

  • rewis.io

    Strafverfahren: Anforderungen an einen Beweisantrag auf Einholung eines kriminaltechnischen Sachverständigengutachtens; Ungeeignetheit eines Gutachtens

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Verfahrensrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung eines Beweisantrags zur Einholung eines kriminaltechnischen Sachverständigengutachtens hinsichtlich Notwehrsituation

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Der Beweisantrag auf einen (völlig ungeeigneten ?) Sachverständigenbeweis

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beweisantrag: Sachverständigengutachten

  • dewezet.de (Pressebericht, 10.07.2015)

    Freispruch kassiert: Gewaltsamer Tod eines Hamelners muss neu aufgerollt werden

  • dewezet.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 13.03.2015)

    Todesfall Mahmud Khoder: Notwehr oder Mord?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 116
  • StV 2016, 337
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 01.12.2011 - 3 StR 284/11

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags (Antrag auf ein anthropologisches

    Auszug aus BGH, 09.07.2015 - 3 StR 516/14
    Ob eine sachverständige Begutachtung auf der verfügbaren tatsächlichen Grundlage zur Klärung der Beweisbehauptung nach diesen Maßstäben geeignet ist, kann und muss der Tatrichter in Zweifelsfällen im Wege des Freibeweises - etwa durch eine Befragung des Sachverständigen zu den von ihm für eine Begutachtung benötigten Anknüpfungstatsachen - klären (vgl. BGH, Urteil vom 1. Dezember 2011 - 3 StR 284/11, NStZ 2012, 345 mwN).
  • BGH, 09.12.2014 - 3 StR 308/14

    Widersprüchliche Begründung der Verfahrensrüge: unklare Angriffsrichtung

    Auszug aus BGH, 09.07.2015 - 3 StR 516/14
    Die Angriffsrichtung bestimmt den Prüfungsumfang seitens des Revisionsgerichts (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 9. Dezember 2014 - 3 StR 308/14, juris; vom 29. August 2006 - 1 StR 371/06, NStZ 2007, 161, 162 sowie Urteil vom 26. August 1998 - 3 StR 256/98, NStZ 1999, 94; KK/Gericke, StPO, 7. Aufl., § 344 Rn. 34 mwN).
  • BGH, 26.08.1998 - 3 StR 256/98

    Sexueller Missbrauch eines Kindes

    Auszug aus BGH, 09.07.2015 - 3 StR 516/14
    Die Angriffsrichtung bestimmt den Prüfungsumfang seitens des Revisionsgerichts (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 9. Dezember 2014 - 3 StR 308/14, juris; vom 29. August 2006 - 1 StR 371/06, NStZ 2007, 161, 162 sowie Urteil vom 26. August 1998 - 3 StR 256/98, NStZ 1999, 94; KK/Gericke, StPO, 7. Aufl., § 344 Rn. 34 mwN).
  • BGH, 01.06.2006 - 3 StR 77/06

    Realschüler erneut wegen Mordes an Klassenlehrerin vor Gericht

    Auszug aus BGH, 09.07.2015 - 3 StR 516/14
    Deshalb unterscheidet sich das Beweisthema im vorliegenden Fall entscheidend von dem eines Antrags, der begehrt, lediglich die Ergebnisse eines operativen Fallanalysegutachtens in die Hauptverhandlung einzuführen (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juni 2006 - 3 StR 77/06, NStZ 2006, 712).
  • BGH, 29.08.2006 - 1 StR 371/06

    Mitteilung der Angriffsrichtung bei einer Verfahrensrüge

    Auszug aus BGH, 09.07.2015 - 3 StR 516/14
    Die Angriffsrichtung bestimmt den Prüfungsumfang seitens des Revisionsgerichts (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 9. Dezember 2014 - 3 StR 308/14, juris; vom 29. August 2006 - 1 StR 371/06, NStZ 2007, 161, 162 sowie Urteil vom 26. August 1998 - 3 StR 256/98, NStZ 1999, 94; KK/Gericke, StPO, 7. Aufl., § 344 Rn. 34 mwN).
  • BGH, 12.01.2010 - 3 StR 519/09

    Ablehnung eines Beweisantrages (völlig ungeeignetes Beweismittel;

    Auszug aus BGH, 09.07.2015 - 3 StR 516/14
    Die Voraussetzungen, unter denen in Fällen der fehlerhaft begründeten Ablehnung eines Beweisantrags ausnahmsweise ein Beruhen ausgeschlossen werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2010 - 3 StR 519/09, NStZ-RR 2010, 211, 212 f.), liegen nicht vor.
  • BGH, 10.01.2024 - 6 StR 276/23

    Einziehung eines Kraftfahrzeugs

    Nicht ausreichend ist die Benennung eines Beweisziels, also der Folgerung, die das Gericht nach Auffassung des Antragstellers aus von ihm nicht näher umschriebenen tatsächlichen Vorgängen oder Zuständen ziehen soll (vgl. BGH, Urteile vom 6. Juli 1993 - 5 StR 279/93, BGHSt 39, 251, 253; vom 1. Juni 2006 - 3 StR 77/06, NStZ 2006, 712; vom 9. Juli 2015 - 3 StR 516/14, NStZ 2016, 116).

    Dies gilt insbesondere für einen Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens; denn insoweit ist der Antragsteller vielfach nicht in der Lage, die seinem Beweisziel zugrundeliegenden Vorgänge oder Zustände exakt zu bezeichnen (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 2015, aaO; Beschluss vom 10. April 2019 - 4 StR 25/19, NStZ 2019, 628; LR-StPO/Becker, 27. Aufl., § 244 Rn. 96 mwN).

  • BGH, 19.12.2023 - 3 StR 160/22

    Verurteilung zweier irakischer Staatsangehöriger wegen in Mossul begangener

    Die von dem Verteidiger des Angeklagten A.    verlesene Antragsschrift bedarf der Auslegung (zur Auslegungsbedürftigkeit von Beweisersuchen vgl. BGH, Beschluss vom 6. März 2014 - 3 StR 363/13, NStZ 2014, 419; Urteil vom 9. Juli 2015 - 3 StR 516/14, NStZ 2016, 116; LR/Becker, StPO, 27. Aufl., § 244 Rn. 96, 117).
  • OLG Koblenz, 24.10.2022 - 1 OLG 4 Ss 105/22

    Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen:

    Weil das Revisionsgericht nicht von sich aus die Ordnungsgemäßheit des Verfahrens überprüft, muss zudem die Angriffsrichtung der Rüge feststehen; sie bestimmt den Prüfungsumfang des Revisionsgerichts (vgl. BGH, 3 StR 516/14 v. 09.07.2015 - StV 2016, 337).
  • BGH, 10.04.2019 - 4 StR 25/19

    Ablehnung von Beweisanträgen (Behauptung einer bestimmten Beweistatsache);

    Dies gilt insbesondere für einen Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens; denn insoweit ist der Antragsteller vielfach nicht in der Lage, die seinem Beweisziel zugrundeliegenden Vorgänge oder Zustände exakt zu bezeichnen (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 2015 - 3 StR 516/14, NStZ 2016, 116; LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 96 mwN).
  • OLG Stuttgart, 27.01.2023 - 1 Rv 24 Ss 919/22

    Anforderungen an die Formulierung eines Beweisantrags im Falle des

    Die Mahnung, dass gerade bei Anträgen auf Anhörung eines Sachverständigen keine überspannten Anforderungen an die Formulierung einer Beweisbehauptung gestellt dürfen, da der Antragsteller vielfach nicht in der Lage sei, die seinem Beweisziel zugrundeliegenden Vorgänge und Zustände exakt zu bezeichnen (BGH, Urteil vom 9. Juli 2015 - 3 StR 516/14 -, NStZ 2016, 116 sowie Beschluss vom 10. April 2019 - 4 StR 25/19 -, NStZ 2019, 628), befreit den Antragsteller nicht davon, Aufwand für Recherche und Überlegung zu betreiben.
  • OLG Stuttgart, 06.04.2017 - 4 Ss 623/16

    Berufung im Strafverfahren wegen Untreue: Anforderungen an einen Beweisantrag auf

    So ist eine Beweiserhebung durch Einholung eines Sachverständigengutachtens völlig ungeeignet, wenn es nicht möglich ist, dem Sachverständigen die tatsächlichen Grundlagen zu verschaffen, deren er für sein Gutachten bedarf (BGH, Urteil vom 9. Juli 2015 - 3 StR 516/14, juris Rn. 17).
  • OLG Koblenz, 21.12.2021 - 1 OLG 32 Ss 133/21

    Grundsatz des fairen Verfahrens bei Verwerfung der Revision Verwerfung des

    Denn da das Revisionsgericht nicht von sich aus die Ordnungsgemäßheit des Verfahrens überprüft, muss im Rahmen einer Verfahrensrüge die Angriffsrichtung der Rüge feststehen; sie bestimmt den Prüfungsumfang des Revisionsgerichts (vgl. BGH, 3 StR 516/14 v. 09.07.2015 - StV 2016, 337; 1 StR 200/13 v. 29.11.2013 - NStZ 2014, 221).

    Daher darf nicht offen bleiben, welche konkrete gerichtliche Verfahrensweise als prozessual fehlerhaft gerügt wird (vgl. BGH, 3 StR 516/14 v. 09.07.2015 - StV 2016, 337).

  • BGH, 07.12.2021 - 5 StR 215/21

    Ablehnung eines Sachverständigengutachtens als völlig ungeeignetes Beweismittel

    Zwar ist es entsprechend den Ausführungen des Generalbundesanwalts grundsätzlich richtig, dass ein Sachverständigengutachten nicht schon dann als ungeeignetes Beweismittel anzusehen ist, wenn darin zwar keine sicheren und eindeutigen Beweisergebnisse erzielt werden, die enthaltenen Ausführungen aber gleichwohl die unter Beweis gestellte Behauptung als mehr oder weniger wahrscheinlich erscheinen lassen können (vgl. dazu in freilich anderen Konstellationen BGH, Urteil vom 1. Dezember 2011 - 3 StR 284/11, NStZ 2012, 345; Beschluss vom 9. Juli 2015 - 3 StR 516/14, NStZ 2016, 116).
  • OLG Koblenz, 21.12.2017 - 1 OWi 6 SsBs 107/17

    Feststellung der Fahrereigenschaft bei einer Abwesenheitsverhandlung

    Die rechtliche Falschbezeichnung der Rüge ist unschädlich und führt nicht zur Beschränkung der Prüfung auf den bezeichneten Rechtsfehler (vgl. BGHSt 20, 95, 98; BGH StV 2016, 337, 338; Wiedner, in: BeckOK StPO, Ed. 28, § 344 Rdn. 57).
  • BGH, 02.03.2016 - 4 StR 402/15

    Verletzung des Konfrontationsrechts (Begründung der Rüge: Angriffsrichtung)

    Hierfür wäre innerhalb der Revisionsbegründungsfrist eine entsprechende Klarstellung der Angriffsrichtung der Rüge erforderlich gewesen (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 2015 - 3 StR 516/14, insoweit in NStZ 2016, 116 nicht abgedruckt; Gericke in KK-StPO, 7. Aufl., § 344 Rn. 34 mwN), die mit der Gegenerklärung nicht mehr nachgeholt werden kann.
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