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   BGH, 09.07.2015 - 3 StR 516/14   

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https://dejure.org/2015,25417
BGH, 09.07.2015 - 3 StR 516/14 (https://dejure.org/2015,25417)
BGH, Entscheidung vom 09.07.2015 - 3 StR 516/14 (https://dejure.org/2015,25417)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 2015 - 3 StR 516/14 (https://dejure.org/2015,25417)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO
    Zulässigkeit der Verfahrensrüge (Behauptung eines bestimmten Verfahrensmangels; Unschädlichkeit der Angabe einer unzutreffenden Rechtsnorm); Anforderungen an die Ablehnung eines Beweisantrages wegen völliger Ungeeignetheit (Auslegung der Begehr als Beweisantrag; ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 3 S 2 StPO, § 244 Abs 4 StPO
    Strafverfahren: Anforderungen an einen Beweisantrag auf Einholung eines kriminaltechnischen Sachverständigengutachtens; Ungeeignetheit eines Gutachtens

  • IWW

    § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 244 Abs. 2 StPO, § 244 Abs. 4 StPO, § 244 Abs. 3 bis 5 StPO, § 244 Abs. 3 StPO, § 244 Abs. 3, 4 StPO, § 244 Abs. 3 bis 6 StPO

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Beweisantrags zur Einholung eines kriminaltechnischen Sachverständigengutachtens hinsichtlich Notwehrsituation

  • rewis.io

    Strafverfahren: Anforderungen an einen Beweisantrag auf Einholung eines kriminaltechnischen Sachverständigengutachtens; Ungeeignetheit eines Gutachtens

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Verfahrensrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung eines Beweisantrags zur Einholung eines kriminaltechnischen Sachverständigengutachtens hinsichtlich Notwehrsituation

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Der Beweisantrag auf einen (völlig ungeeigneten ?) Sachverständigenbeweis

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beweisantrag: Sachverständigengutachten

  • dewezet.de (Pressebericht, 10.07.2015)

    Freispruch kassiert: Gewaltsamer Tod eines Hamelners muss neu aufgerollt werden

  • dewezet.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 13.03.2015)

    Todesfall Mahmud Khoder: Notwehr oder Mord?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 116
  • StV 2016, 337
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Koblenz, 24.10.2022 - 1 OLG 4 Ss 105/22
    Weil das Revisionsgericht nicht von sich aus die Ordnungsgemäßheit des Verfahrens überprüft, muss zudem die Angriffsrichtung der Rüge feststehen; sie bestimmt den Prüfungsumfang des Revisionsgerichts (vgl. BGH, 3 StR 516/14 v. 09.07.2015 - StV 2016, 337).
  • OLG Stuttgart, 27.01.2023 - 1 Rv 24 Ss 919/22

    Anforderungen an Beweisantrag, Anhörung eines Sachverständigen

    Die Mahnung, dass gerade bei Anträgen auf Anhörung eines Sachverständigen keine überspannten Anforderungen an die Formulierung einer Beweisbehauptung gestellt dürfen, da der Antragsteller vielfach nicht in der Lage sei, die seinem Beweisziel zugrundeliegenden Vorgänge und Zustände exakt zu bezeichnen (BGH, Urteil vom 9. Juli 2015 - 3 StR 516/14 -, NStZ 2016, 116 sowie Beschluss vom 10. April 2019 - 4 StR 25/19 -, NStZ 2019, 628), befreit den Antragsteller nicht davon, Aufwand für Recherche und Überlegung zu betreiben.
  • BGH, 10.04.2019 - 4 StR 25/19

    Ablehnung von Beweisanträgen (Behauptung einer bestimmten Beweistatsache);

    Dies gilt insbesondere für einen Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens; denn insoweit ist der Antragsteller vielfach nicht in der Lage, die seinem Beweisziel zugrundeliegenden Vorgänge oder Zustände exakt zu bezeichnen (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 2015 - 3 StR 516/14, NStZ 2016, 116; LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 96 mwN).
  • OLG Stuttgart, 06.04.2017 - 4 Ss 623/16

    Berufung im Strafverfahren wegen Untreue: Anforderungen an einen Beweisantrag auf

    So ist eine Beweiserhebung durch Einholung eines Sachverständigengutachtens völlig ungeeignet, wenn es nicht möglich ist, dem Sachverständigen die tatsächlichen Grundlagen zu verschaffen, deren er für sein Gutachten bedarf (BGH, Urteil vom 9. Juli 2015 - 3 StR 516/14, juris Rn. 17).
  • OLG Koblenz, 21.12.2021 - 1 OLG 32 Ss 133/21
    Denn da das Revisionsgericht nicht von sich aus die Ordnungsgemäßheit des Verfahrens überprüft, muss im Rahmen einer Verfahrensrüge die Angriffsrichtung der Rüge feststehen; sie bestimmt den Prüfungsumfang des Revisionsgerichts (vgl. BGH, 3 StR 516/14 v. 09.07.2015 - StV 2016, 337; 1 StR 200/13 v. 29.11.2013 - NStZ 2014, 221).

    Daher darf nicht offen bleiben, welche konkrete gerichtliche Verfahrensweise als prozessual fehlerhaft gerügt wird (vgl. BGH, 3 StR 516/14 v. 09.07.2015 - StV 2016, 337).

  • BGH, 07.12.2021 - 5 StR 215/21

    Ablehnung eines Sachverständigengutachtens als völlig ungeeignetes Beweismittel

    Zwar ist es entsprechend den Ausführungen des Generalbundesanwalts grundsätzlich richtig, dass ein Sachverständigengutachten nicht schon dann als ungeeignetes Beweismittel anzusehen ist, wenn darin zwar keine sicheren und eindeutigen Beweisergebnisse erzielt werden, die enthaltenen Ausführungen aber gleichwohl die unter Beweis gestellte Behauptung als mehr oder weniger wahrscheinlich erscheinen lassen können (vgl. dazu in freilich anderen Konstellationen BGH, Urteil vom 1. Dezember 2011 - 3 StR 284/11, NStZ 2012, 345; Beschluss vom 9. Juli 2015 - 3 StR 516/14, NStZ 2016, 116).
  • OLG Koblenz, 21.12.2017 - 1 OWi 6 SsBs 107/17

    Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Rechtliche

    Die rechtliche Falschbezeichnung der Rüge ist unschädlich und führt nicht zur Beschränkung der Prüfung auf den bezeichneten Rechtsfehler (vgl. BGHSt 20, 95, 98; BGH StV 2016, 337, 338; Wiedner, in: BeckOK StPO, Ed. 28, § 344 Rdn. 57).
  • BGH, 02.03.2016 - 4 StR 402/15

    Verletzung des Konfrontationsrechts (Begründung der Rüge: Angriffsrichtung)

    Hierfür wäre innerhalb der Revisionsbegründungsfrist eine entsprechende Klarstellung der Angriffsrichtung der Rüge erforderlich gewesen (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 2015 - 3 StR 516/14, insoweit in NStZ 2016, 116 nicht abgedruckt; Gericke in KK-StPO, 7. Aufl., § 344 Rn. 34 mwN), die mit der Gegenerklärung nicht mehr nachgeholt werden kann.
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