Rechtsprechung
   BGH, 09.07.2015 - V ZB 209/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,21626
BGH, 09.07.2015 - V ZB 209/14 (https://dejure.org/2015,21626)
BGH, Entscheidung vom 09.07.2015 - V ZB 209/14 (https://dejure.org/2015,21626)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 2015 - V ZB 209/14 (https://dejure.org/2015,21626)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,21626) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Duldungspflicht eines Wohnungseigentümers im Hinblick auf eine in der Gemeinschaftsanlage neu zu installierende Breitbandkabelanlage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 520 Abs. 2
    Duldungspflicht eines Wohnungseigentümers im Hinblick auf eine in der Gemeinschaftsanlage neu zu installierende Breitbandkabelanlage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.03.2015 - VI ZB 71/14

    Anforderungen an die anwaltliche Unterzeichnung der Berufungsschrift und der

    Auszug aus BGH, 09.07.2015 - V ZB 209/14
    Die auf der unzutreffenden Annahme einer nicht ordnungsgemäß unterzeichneten Berufungsschrift beruhende Verwerfung der Berufung als unzulässig verletzt die Klägerin in ihren Verfahrensgrundrechten auf Gewährung rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG und auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes nach Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2015 - VI ZB 71/14, juris Rn. 4).

    Dabei ist in Anbetracht der Variationsbreite, die selbst Unterschriften ein- und derselben Person aufweisen, jedenfalls bei gesicherter Urheberschaft ein großzügiger Maßstab anzulegen (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2015 - VI ZB 71/14, juris Rn. 7 f.; Senat, Beschluss vom 22. Januar 2009 - V ZB 165/08, juris Rn. 3).

    Dies hat der Senat ohne Bindung an die Ausführungen des Berufungsgerichts von Amts wegen zu prüfen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2015 - VI ZB 71/14, juris Rn. 10 mwN).

  • BGH, 22.01.2009 - V ZB 165/08

    Anforderungen an die Unterzeichnung eines bestimmenden Schriftsatzes

    Auszug aus BGH, 09.07.2015 - V ZB 209/14
    Dabei ist in Anbetracht der Variationsbreite, die selbst Unterschriften ein- und derselben Person aufweisen, jedenfalls bei gesicherter Urheberschaft ein großzügiger Maßstab anzulegen (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2015 - VI ZB 71/14, juris Rn. 7 f.; Senat, Beschluss vom 22. Januar 2009 - V ZB 165/08, juris Rn. 3).
  • BGH, 29.04.2004 - V ZB 33/03

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Nichtberücksichtigung eines Antrages auf

    Auszug aus BGH, 09.07.2015 - V ZB 209/14
    Fehlt es an einer Entscheidung über den Fristverlängerungsantrag, muss dies von dem hierfür gemäß § 520 Abs. 2 Satz 2 und 3 ZPO zuständigen Vorsitzenden nachgeholt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 5. April 2001 - VII ZB 37/00, NJW-RR 2001, 931; Senat, Beschluss vom 29. April 2004 - V ZB 33/03, FamRZ 2004, 1189).
  • BGH, 09.02.2010 - VIII ZB 67/09

    Berufungsverwerfung: Anforderungen an die Unterschrift eines Rechtsanwalts unter

    Auszug aus BGH, 09.07.2015 - V ZB 209/14
    Eine einzelne leicht gekrümmte bzw. geschwungene Linie genügt zur Darstellung des dem Anfangsbuchstaben folgenden Rests des Namens (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2010 - VIII ZB 67/09, juris Rn. 12).
  • BGH, 27.05.2015 - IV ZB 32/14

    Anforderungen an die Zustellung der Ausfertigung eines Urteils

    Auszug aus BGH, 09.07.2015 - V ZB 209/14
    Sie entsprechen ausweislich der Akten der Art, in der Rechtsanwalt W. von ihm gefertigte Schriftsätze üblicherweise unterschreibt bzw. bislang unterschrieben hat (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 2014 - IV ZB 32/14, juris Rn. 11).
  • BGH, 05.04.2001 - VII ZB 37/00

    Verwerfung der Berufung vor Entscheidung über Verlängerungsantrag

    Auszug aus BGH, 09.07.2015 - V ZB 209/14
    Fehlt es an einer Entscheidung über den Fristverlängerungsantrag, muss dies von dem hierfür gemäß § 520 Abs. 2 Satz 2 und 3 ZPO zuständigen Vorsitzenden nachgeholt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 5. April 2001 - VII ZB 37/00, NJW-RR 2001, 931; Senat, Beschluss vom 29. April 2004 - V ZB 33/03, FamRZ 2004, 1189).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht