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   BGH, 09.07.2019 - EnVR 76/18   

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https://dejure.org/2019,22992
BGH, 09.07.2019 - EnVR 76/18 (https://dejure.org/2019,22992)
BGH, Entscheidung vom 09.07.2019 - EnVR 76/18 (https://dejure.org/2019,22992)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 2019 - EnVR 76/18 (https://dejure.org/2019,22992)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 3 Nr. 16 EnWG, § ... 3 Nr. 37 EnWG, § 12 Abs. 1 ARegV, § 12 Abs. 1 Satz 1 ARegV, § 3 EnWG, § 3 Nr. 2 EnWG, § 3 Nr. 3 EnWG, § 3 Nr. 32 EnWG, § 3 Nr. 10 EnWG, Art. 2 Nr. 6 und Nr. 4 der Richtlinie 2009/72/EG, Richtlinie 2003/54/EG, § 3 Nr. 29c EnWG, § 3 Nr. 7 EnWG, § 21a Abs. 5 Satz 1 EnWG, § 12, § 22 ARegV

  • Wolters Kluwer

    Einbeziehen grundsätzlich aller Betreiber von Verteilernetzen in den Effizienzvergleich; Einordnung eines in Hochspannung betriebenen Elektrizitätsnetzes als Verteilernetz oder Übertragungsnetz

  • Wolters Kluwer

    Effizienzvergleich

  • rewis.io

    Festsetzung der Erlösobergrenze für zweite Regulierungsperiode

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einbeziehen grundsätzlich aller Betreiber von Verteilernetzen in den Effizienzvergleich; Einordnung eines in Hochspannung betriebenen Elektrizitätsnetzes als Verteilernetz oder Übertragungsnetz

  • rechtsportal.de

    ARegV § 12 Abs. 1; EnWG § 3 Nr. 3, 37

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2019, 1704
  • WM 2019, 2329
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.06.2018 - EnVR 53/16

    Einbeziehen aller Netzbetreiber in den Effizienzvergleich als Betreiber von

    Auszug aus BGH, 09.07.2019 - EnVR 76/18
    a) Der Senat hat im Zusammenhang mit Gasnetzen bereits entschieden, dass gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 ARegV grundsätzlich alle Betreiber von Verteilernetzen in den Effizienzvergleich einzubeziehen sind und dass sich die Abgrenzung nach den Begriffsbestimmungen in § 3 EnWG richtet (BGH, Beschluss vom 12. Juni 2018 - EnVR 53/16, RdE 2018, 424 Rn. 12 ff. - Stadtwerke Essen AG).

    Für regionale Leitungsnetze im Sinne von § 3 Nr. 37 EnWG stellt § 3 Nr. 7 EnWG hingegen keinen vergleichbaren Zusammenhang her (BGH, Beschluss vom 12. Juni 2018 - EnVR 53/16, RdE 2018, 424 Rn. 26 f. - Stadtwerke Essen AG).

    Ein gesonderter Effizienzvergleich für bestimmte Arten von Netzen ist vielmehr nur dann zwingend geboten, wenn solchen Besonderheiten durch geeignete Ausgestaltung eines gemeinsamen Effizienzvergleichs nicht angemessen Rechnung getragen werden kann (BGH, Beschluss vom 12. Juni 2018 - EnVR 53/16, RdE 2018, 424 Rn. 45 - Stadtwerke Essen AG).

    Er hat diese Berechnungsweise als strukturell ungeeignet angesehen, weil den auf diese Weise ermittelten Werten eine grundlegend unterschiedliche Bedeutung in Bezug auf die Versorgungsaufgabe zukommt als bei Verteilernetzen, die der Versorgung eines bestimmten Konzessionsgebiets dienen (BGH, Beschluss vom 12. Juni 2018 - EnVR 53/16, RdE 2018, 424 Rn. 73 ff. - Stadtwerke Essen AG).

  • BGH, 09.11.2010 - EnVR 1/10

    Bahnstromfernleitungen

    Auszug aus BGH, 09.07.2019 - EnVR 76/18
    b) Wie der Senat ebenfalls bereits entschieden hat, ist die DB Energie GmbH Betreiberin eines Elektrizitätsversorgungsnetzes im Sinne von § 3 Nr. 2 EnWG (BGH, Beschluss vom 9. November 2010 - EnVR 1/10, WuW/E DE-R 3157 Rn. 12 - Bahnstromfernleitungen).
  • BGH, 07.04.2020 - EnZR 75/18

    Netzübernahme: Anspruch auf Übereignung von Leitungen und Anlagen der Hochdruck-

    Bei der Verteilung steht in der Regel der Zweck der flächendeckenden Belieferung von Verbrauchern in einem räumlich begrenzten Bereich im Vordergrund (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juli 2019 - EnVR 76/18, RdE 2019, 446 Rn. 30 - Effizienzvergleich).
  • BGH, 26.09.2023 - EnVR 43/22

    Effizienzvergleich II

    (1) Zwar kann nach der Rechtsprechung des Senats die Ausreißeranalyse zur Identifikation und Aussonderung von Extremwerten genutzt werden, die sich aus objektiven Besonderheiten einzelner Netze ergeben (vgl. BGH, RdE 2018, 424 Rn. 58 f. - Stadtwerke Essen AG; Beschluss vom 9. Juli 2019 - EnVR 76/18, RdE 2019, 466 Rn. 39 - Effizienzvergleich).
  • BGH, 26.09.2023 - EnVR 44/22

    Festsetzung des individuellen Effizienzwerts des Betreibers eines

    (1) Zwar kann nach der Rechtsprechung des Senats die Ausreißeranalyse zur Identifikation und Aussonderung von Extremwerten genutzt werden, die sich aus objektiven Besonderheiten einzelner Netze ergeben (vgl. BGH, RdE 2018, 424 Rn. 58 f. - Stadtwerke Essen AG; Beschluss vom 9. Juli 2019 - EnVR 76/18, RdE 2019, 466 Rn. 39 - Effizienzvergleich).
  • OLG Düsseldorf, 23.11.2022 - 3 Kart 119/21
    Richtig ist, dass die Vorschriften zum Effizienzvergleich an mehreren Stellen das Ziel zum Ausdruck bringen, etwaige Verzerrungen zu vermeiden, indem etwa in § 21a Abs. 5 Satz 1 EnWG die Berücksichtigung von objektiven strukturellen Unterschieden vorgegeben wird und daran anknüpfend gesonderte Regelungen für den Effizienzvergleich für Betreiber von Verteilernetzen einerseits und für Betreiber von Übertragungs- bzw. Fernleitungsnetzen andererseits getroffen worden sind (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 9. Juli 2019 - EnVR 76/18, juris Rn. 35 f.).
  • BGH, 26.09.2023 - EnVR 37/21

    Vorgabe von Obergrenzen für die Höhe der Netzzugangsentgelte oder die

    (1) Zwar kann nach der Rechtsprechung des Senats die Ausreißeranalyse zur Identifikation und Aussonderung von Extremwerten genutzt werden, die sich aus objektiven Besonderheiten einzelner Netze ergeben (vgl. BGH, RdE 2018, 424 Rn. 58 f. - Stadtwerke Essen AG; Beschluss vom 9. Juli 2019 - EnVR 76/18, RdE 2019, 466 Rn. 39 - Effizienzvergleich).
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2023 - 5 Kart 5/21

    Bestimmung der Erlösobergrenzen für die dritte Regulierungsperiode Gas;

    Bestehen objektive strukturelle Unterschiede, ist ein gesonderter Effizienzvergleich für bestimmte Arten von Netzen aber nur dann zwingend geboten, wenn solchen Besonderheiten nicht durch geeignete Ausgestaltung eines gemeinsamen Effizienzvergleichs angemessen Rechnung getragen werden kann (BGH, Urt. v. 09.07.2019 - EnVR 76/18, RdE 2019, 466 ff. Rn. 36 ff. - Effizienzvergleich; v. 12.06.2018 - EnVR 53/16, RdE 2018, 424 ff. Rn. 43 ff. - Stadtwerke Essen AG; Holznagel/Schütz/Schütz/Schreiber, a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 28.09.2022 - 3 Kart 419/19

    Rechtmäßigkeit der Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für

    Dass insoweit gesonderte Regelungen über den Effizienzvergleich existieren, folgt aus der Anordnung gemäß § 21a Abs. 5 S. 1 EnWG, wonach bei der Bestimmung von Effizienzvorgaben unter anderem auch objektive strukturelle Unterschiede berücksichtigt werden müssen (BGH, Urt. v. 09.07.2019 - EnVR 76/18, juris Rn. 35 f.).
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