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   BGH, 09.07.2021 - V ZR 30/20   

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https://dejure.org/2021,38138
BGH, 09.07.2021 - V ZR 30/20 (https://dejure.org/2021,38138)
BGH, Entscheidung vom 09.07.2021 - V ZR 30/20 (https://dejure.org/2021,38138)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 2021 - V ZR 30/20 (https://dejure.org/2021,38138)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 3
    Überlassungsvertrag; Wegfall der Geschäftsgrundlage

  • Wolters Kluwer

    Übertragungsvertrag über ein Grundstück mit Pflegevereinbarung unter Geschwistern; Heillose Zerrütung des Vertrauensverhältnisses zwischen Übertragenden und dem Übernehmenden

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 313 Abs. 1 ; BGB § 313 Abs. Abs. 3
    Bei einem Übertragungsvertrag mit Pflegevereinbarung unter Geschwistern ist die dauerhafte, von gegenseitigem Vertrauen der Parteien getragene Beziehung im Zweifel Geschäftsgrundlage des Vertrags. Ist das Verhältnis zwischen dem Übertragenden und dem Übernehmenden ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 313 Abs. 1 ; BGB § 313 Abs. Abs. 3
    Übertragungsvertrag über ein Grundstück mit Pflegevereinbarung unter Geschwistern; Heillose Zerrütung des Vertrauensverhältnisses zwischen Übertragenden und dem Übernehmenden

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Übertragungsvertrag mit Pflegevereinbarung unter Geschwistern - und der spätere Geschwisterstreit

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Notarieller Vertrag: Haus gegen Pflege - Nach heftigen Konflikten verlangt der ehemalige Eigentümer von der Schwester das Haus zurück

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Immobilie übergeben - kann Rückgabe verlangt werden?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Geschäftsgrundlage bei Grundstücksübertragung gegen Wohnrecht und Pflege

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bei Vertrag zur Übertragung einer Immobilie mit Pflegevereinbarung unter Geschwistern ist dauerhaftes, gegenseitiges Vertrauen Geschäftsgrundlage - Mögliche Rückübertragung des Eigentums bei heilloser Zerrüttung der Geschwisterbeziehung

Besprechungen u.ä.

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Anwendung des § 313 BGB auf einen Übertragungsvertrag mit Pflegevereinbarung unter Geschwistern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 1382
  • MDR 2021, 1526
  • DNotZ 2022, 290
  • NZM 2022, 307
  • FamRZ 2021, 1846
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 23.09.1994 - V ZR 113/93

    Störungen bei der Abwicklung eines Übergabevertrages

    Auszug aus BGH, 09.07.2021 - V ZR 30/20
    Dass bei dem Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Grundstücksübertragungsvertrags mit Wohnrechtsgewährung und Pflegeverpflichtung ein Rückübertragungsanspruch besteht, wenn eine Vertragsanpassung nicht möglich ist, hat der Senat im Übrigen auch unter Geltung des alten Rechts angenommen (vgl. Urteil vom 24. Oktober 2003 - V ZR 24/03, NJW-RR 2004, 229, 230 und Urteil vom 23. September 1994 - V ZR 113/93, NJW-RR 1995, 77, 78).

    Als eine solche vorrangige Vertragsanpassung könnte eine Zahlung in Geld durch die Beklagte anstelle der Sach- und Dienstleistungen in Betracht kommen, entweder in Form einer Rentenzahlung, wenn sie gesichert ist (vgl. Senat, Urteil vom 20. März 1981 - V ZR 152/79, WM 1981, 657; Urteil vom 23. September 1994 - V ZR 113/93, NJW-RR 1995, 77, 78; Urteil vom 1. Februar 2002 - V ZR 61/01, NJW-RR 2002, 853, 854; zur Sicherung einer Leibrente durch Reallast vgl. BayObLG, DNotZ 1980, 94, 95), oder in Form eines Kapitalbetrags, was die Zahlung eines "nachträglichen Kaufpreises" bedeuten würde.

    Sollte eine Vertragsanpassung in Form von Geldleistungen nicht möglich bzw. dem Kläger wegen der finanziellen Verhältnisse der Beklagten nicht zumutbar sein, könnte er die Rückübertragung des zugewendeten Eigentums an dem Hausgrundstück von der Beklagten verlangen (§ 313 Abs. 3 BGB; vgl. auch Senat, Urteil vom 23. September 1994 - V ZR 113/93, NJW-RR 1995, 77, 78 mwN).

    Das bedeutete nicht die Entstehung eines Rückgewährschuldverhältnisses nach § 346 BGB (§ 313 Abs. 3 Satz 1 BGB), sondern, weil der Vertrag wegen der Pflegeverpflichtung Elemente eines Dauerschuldverhältnisses enthält (§ 313 Abs. 3 Satz 2 BGB), die Auflösung des Vertrags mit Wirkung ex nunc mit der Folge, dass die Beklagte das Grundstück zurückzuübertragen hätte und von ihrer Pflegeverpflichtung befreit würde (vgl. Senat, Urteil vom 23. September 1994 - V ZR 113/93, aaO).

  • BGH, 01.02.2002 - V ZR 61/01

    Pflege - Zur Beweislast für die Unzumutbarkeit von Pflegeleistungen

    Auszug aus BGH, 09.07.2021 - V ZR 30/20
    Ist Grundlage des Anspruchs des Klägers auf Rückübertragung aber nicht die Nicht- oder Schlechtleistung der Pflege, sondern die Unzumutbarkeit der persönlichen Leistungen durch die Beklagte, bestimmt sich die Frage, ob ein Anspruch auf Rückübertragung des Grundstücks besteht, nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 Abs. 3 BGB (vgl. auch Senat, Urteil vom 1. Februar 2002 - V ZR 61/01, NJW-RR 2002, 853, 854).

    Als eine solche vorrangige Vertragsanpassung könnte eine Zahlung in Geld durch die Beklagte anstelle der Sach- und Dienstleistungen in Betracht kommen, entweder in Form einer Rentenzahlung, wenn sie gesichert ist (vgl. Senat, Urteil vom 20. März 1981 - V ZR 152/79, WM 1981, 657; Urteil vom 23. September 1994 - V ZR 113/93, NJW-RR 1995, 77, 78; Urteil vom 1. Februar 2002 - V ZR 61/01, NJW-RR 2002, 853, 854; zur Sicherung einer Leibrente durch Reallast vgl. BayObLG, DNotZ 1980, 94, 95), oder in Form eines Kapitalbetrags, was die Zahlung eines "nachträglichen Kaufpreises" bedeuten würde.

  • BGH, 23.05.2014 - V ZR 208/12

    Geschäftsgrundlage eines Erbbaurechtsvertrages: Störung des

    Auszug aus BGH, 09.07.2021 - V ZR 30/20
    Richtig ist zwar, dass für die Berücksichtigung des Wegfalls der Geschäftsgrundlage kein Raum ist, wenn sich damit ein Risiko verwirklicht hat, das nach der vertraglichen Regelung in den Risikobereich der betroffenen Partei fällt (vgl. Senat, Urteil vom 23. Mai 2014 - V ZR 208/12, NJW 2014, 3439 Rn. 22; Urteil vom 1. Juni 1979 - V ZR 80/77, BGHZ 74, 370, 373; BGH, Urteil vom 25. Februar 1993 - VII ZR 24/92, BGHZ 121, 378, 392).
  • BGH, 08.11.2002 - V ZR 398/01

    Geschäftsgrundlage von Zuwendungen der Eltern an verheiratete Kinder

    Auszug aus BGH, 09.07.2021 - V ZR 30/20
    Für die Umstände, auf die die Anwendung der Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage gestützt werden soll, trägt zwar derjenige die Darlegungs- und Beweislast, der sich darauf beruft (vgl. Senat, Urteil vom 8. November 2002 - V ZR 398/01, NJW 2003, 510).
  • BGH, 17.05.2018 - VII ZR 157/17

    Bauvertrag zwischen Bauunternehmer und Bauträger: Anspruch des Bauunternehmers

    Auszug aus BGH, 09.07.2021 - V ZR 30/20
    Zwar hat diese Vorrang vor den Regelungen über die Störung der Geschäftsgrundlage (vgl. BGH, Urteil vom 17. Mai 2018 - VII ZR 157/17, NJW 2018, 2469 Rn. 36 mwN).
  • BGH, 20.03.1981 - V ZR 152/79

    Zum Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Versorgungsabreden

    Auszug aus BGH, 09.07.2021 - V ZR 30/20
    Als eine solche vorrangige Vertragsanpassung könnte eine Zahlung in Geld durch die Beklagte anstelle der Sach- und Dienstleistungen in Betracht kommen, entweder in Form einer Rentenzahlung, wenn sie gesichert ist (vgl. Senat, Urteil vom 20. März 1981 - V ZR 152/79, WM 1981, 657; Urteil vom 23. September 1994 - V ZR 113/93, NJW-RR 1995, 77, 78; Urteil vom 1. Februar 2002 - V ZR 61/01, NJW-RR 2002, 853, 854; zur Sicherung einer Leibrente durch Reallast vgl. BayObLG, DNotZ 1980, 94, 95), oder in Form eines Kapitalbetrags, was die Zahlung eines "nachträglichen Kaufpreises" bedeuten würde.
  • BGH, 01.06.1979 - V ZR 80/77

    Risiko der Bebaubarkeit von Bauerwartungsland

    Auszug aus BGH, 09.07.2021 - V ZR 30/20
    Richtig ist zwar, dass für die Berücksichtigung des Wegfalls der Geschäftsgrundlage kein Raum ist, wenn sich damit ein Risiko verwirklicht hat, das nach der vertraglichen Regelung in den Risikobereich der betroffenen Partei fällt (vgl. Senat, Urteil vom 23. Mai 2014 - V ZR 208/12, NJW 2014, 3439 Rn. 22; Urteil vom 1. Juni 1979 - V ZR 80/77, BGHZ 74, 370, 373; BGH, Urteil vom 25. Februar 1993 - VII ZR 24/92, BGHZ 121, 378, 392).
  • BGH, 24.10.2003 - V ZR 24/03

    Einrede des nichterfüllten Vertrages bei Geltendmachung eines

    Auszug aus BGH, 09.07.2021 - V ZR 30/20
    Dass bei dem Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Grundstücksübertragungsvertrags mit Wohnrechtsgewährung und Pflegeverpflichtung ein Rückübertragungsanspruch besteht, wenn eine Vertragsanpassung nicht möglich ist, hat der Senat im Übrigen auch unter Geltung des alten Rechts angenommen (vgl. Urteil vom 24. Oktober 2003 - V ZR 24/03, NJW-RR 2004, 229, 230 und Urteil vom 23. September 1994 - V ZR 113/93, NJW-RR 1995, 77, 78).
  • BGH, 25.02.1993 - VII ZR 24/92

    Rechtsfolgen nach DDR-Vertragsgesetz bei Stillegung von Produktionsanlagen

    Auszug aus BGH, 09.07.2021 - V ZR 30/20
    Richtig ist zwar, dass für die Berücksichtigung des Wegfalls der Geschäftsgrundlage kein Raum ist, wenn sich damit ein Risiko verwirklicht hat, das nach der vertraglichen Regelung in den Risikobereich der betroffenen Partei fällt (vgl. Senat, Urteil vom 23. Mai 2014 - V ZR 208/12, NJW 2014, 3439 Rn. 22; Urteil vom 1. Juni 1979 - V ZR 80/77, BGHZ 74, 370, 373; BGH, Urteil vom 25. Februar 1993 - VII ZR 24/92, BGHZ 121, 378, 392).
  • BGH, 11.04.2000 - X ZR 246/98

    Rückabwicklung eines Grundstücksübertragungsvertrages mit Wohnrecht und

    Auszug aus BGH, 09.07.2021 - V ZR 30/20
    Soweit das Berufungsgericht zur Begründung seiner Rechtsansicht auf Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verweist (vgl. BGH, Urteil vom 11. April 2000 - X ZR 246/98, juris Rn. 33), übersieht es, dass diese zu der früheren Rechtslage ergangen ist.
  • BGH, 12.06.1987 - V ZR 91/86

    Zulässiger Inhalt eines Erbbaurechts; Risiko der Bebaubarkeit

  • BGH, 21.01.2022 - V ZR 233/20

    Nießbrauch: Kündigung bei Nichtzahlung des vereinbarten wiederkehrenden Entgelts

    bb) Anders liegt es indessen, wenn in dem Bestellungsvertrag - wie hier - eine Verpflichtung des Berechtigten zur Zahlung eines laufendenden Entgelts vereinbart ist; in diesem Fall enthält das Kausalverhältnis Elemente eines Dauerschuldverhältnisses (vgl. Senat, Urteil vom 20. September 1974 - V ZR 44/73, NJW 1974, 2123 f.; zur lebenslangen Pflegeverpflichtung als Gegenleistung für die Übertragung eines Grundstücks vgl. Senat, Urteil vom 9. Juli 2021 - V ZR 30/20, FamRZ 2021, 1846 Rn. 16; zum Hofübergabevertrag vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 2015 - X ZR 98/13, BGHZ 208, 154 Rn. 24).

    c) Bei der Verletzung von Pflichten aus einem Dauerschuldverhältnis geht die Kündigung gemäß § 314 BGB dem Rücktritt gemäß § 323 Abs. 1 BGB regelmäßig - und so auch hier - vor (vgl. BT-Drucks. 14/040 S. 177; BGH, Urteil vom 11. Februar 1981 - VIII ZR 312/79, NJW 1981, 1264, 1265; Urteil vom 8. Dezember 2015 - X ZR 98/13, BGHZ 208, 154 Rn. 23 f.; vgl. auch Senat, Urteil vom 9. Juli 2021 - V ZR 30/20, FamRZ 2021, 1846 Rn. 16 zu § 313 Abs. 3 BGB).

  • OLG Hamm, 19.12.2022 - 22 U 97/17

    Wegfall der Geschäftsgrundlage; Grundstücksübertragung; Pflegeverpflichtung

    Auf die hiergegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 9. Juli 2021 - V ZR 30/20 - das Urteil des Senats insoweit aufgehoben, als die Berufung hinsichtlich des Hilfsantrags (Rückauflassung und Zustimmung zur Eigentumsübertragung) zurückgewiesen worden ist und die Sache in diesem Umfang zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

    Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 9. Juli 2021 - V ZR 30/20 (im Folgenden Revisionsurteil) - ist für das vorliegende Verfahren gemäß § 563 Abs. 2 ZPO zugrunde zu legen, dass ein Anspruch auf Rückübertragung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage des Grundstücksübertragungsvertrags mit Pflegeverpflichtung dann in Betracht kommt, wenn das Verhältnis zwischen dem Übertragenden und dem Übernehmenden "heillos zerrüttet" ist.

    Folge ist, dass die Beklagte an den Kläger das Grundstück zurückzuübertragen hat und von ihrer Pflegeverpflichtung befreit wird (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 2021 - V ZR 30/20 -, Rn. 16, juris).

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