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   BGH, 09.08.1961 - 1 StR 290/61   

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BGH, 09.08.1961 - 1 StR 290/61 (https://dejure.org/1961,5098)
BGH, Entscheidung vom 09.08.1961 - 1 StR 290/61 (https://dejure.org/1961,5098)
BGH, Entscheidung vom 09. August 1961 - 1 StR 290/61 (https://dejure.org/1961,5098)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Notzucht - Ausschluss der Öffentlichkeit wegen Gefährdung der Sittlichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 09.08.1961 - 1 StR 290/61
    Der Senat übergeht daher das übrige Revisionsvorbringen, zumal es ohnehin, soweit es überhaupt vorschriftsmäßig ausgeführt ist (BGHSt 2, 168), zumeist nur unzulässige Angriffe gegen die Beweiswürdigung des Tatrichters enthält.

    Die Aufklärungsrüge entspricht nicht dem § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO (BGHSt 2, 168).

  • BGH, 14.12.1954 - 3 StR 330/54
    Auszug aus BGH, 09.08.1961 - 1 StR 290/61
    Auch insoweit gibt die Revision allerdings die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs über den Inhalt dieser Vorschrift weitgehend unrichtig wieder, so zur Frage des Zusammenhangs der Straftat mit der Führung des Kraftfahrzeugs (BGHSt 10, 333, 336) [BGH 29.05.1957 - 2 StR 195/57], zur Feststellung der Ungeeignetheit des Täters, ein Kraftfahrzeug zu führen (BGHSt 7, 165), zur Bemessung der Sperrfrist (BGH NJW 1961, 1269 [BGH 10.02.1961 - 4 StR 546/60] Nr. 15, zum Abdruck auch vorgesehen für BGHSt 15, 393) und zur Frage, ob die Fahrerlaubnis trotz Aussetzung der Strafe zur Bewährung entzogen werden darf (BGHSt 15, 316).

    Denn die Frage ist nach dem Zeitpunkt der Urteilsfindung zu entscheiden (BGHSt 7, 165, 175) [BGH 14.12.1954 - 3 StR 330/54].

  • BGH, 22.05.1953 - 2 StR 539/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.08.1961 - 1 StR 290/61
    Steht aber der Verfahrensfehler wie hier fest, so muß das Urteil ohne weitere Prüfung aufgehoben werden (§ 338 Nr. 6 StPO; BGHSt 4, 279).
  • BGH, 07.02.1961 - 1 StR 598/60

    Voraussetzungen für die Entziehung der Fahrerlaubnis - Überlassen von Motorrädern

    Auszug aus BGH, 09.08.1961 - 1 StR 290/61
    Auch insoweit gibt die Revision allerdings die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs über den Inhalt dieser Vorschrift weitgehend unrichtig wieder, so zur Frage des Zusammenhangs der Straftat mit der Führung des Kraftfahrzeugs (BGHSt 10, 333, 336) [BGH 29.05.1957 - 2 StR 195/57], zur Feststellung der Ungeeignetheit des Täters, ein Kraftfahrzeug zu führen (BGHSt 7, 165), zur Bemessung der Sperrfrist (BGH NJW 1961, 1269 [BGH 10.02.1961 - 4 StR 546/60] Nr. 15, zum Abdruck auch vorgesehen für BGHSt 15, 393) und zur Frage, ob die Fahrerlaubnis trotz Aussetzung der Strafe zur Bewährung entzogen werden darf (BGHSt 15, 316).
  • BGH, 31.05.1951 - 3 StR 106/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.08.1961 - 1 StR 290/61
    Dabei ist es - anders als dann, wenn die Berichtigung einer Verfahrensrüge die Grundlage entzöge (BGHSt 2, 125) - unerheblich, daß der Berichtigungsbeschluß erst auf Grund der Revisionsbegründung ergangen ist (RGSt 21, 323; 57, 394, 396; BGHSt 1, 259, 261 f [BGH 31.05.1951 - 3 StR 106/51]; vgl. auch BGHSt 10, 342, 344) [BGH 02.07.1957 - 5 StR 107/57].
  • BGH, 19.12.1951 - 3 StR 575/51
    Auszug aus BGH, 09.08.1961 - 1 StR 290/61
    Dabei ist es - anders als dann, wenn die Berichtigung einer Verfahrensrüge die Grundlage entzöge (BGHSt 2, 125) - unerheblich, daß der Berichtigungsbeschluß erst auf Grund der Revisionsbegründung ergangen ist (RGSt 21, 323; 57, 394, 396; BGHSt 1, 259, 261 f [BGH 31.05.1951 - 3 StR 106/51]; vgl. auch BGHSt 10, 342, 344) [BGH 02.07.1957 - 5 StR 107/57].
  • BGH, 08.03.1955 - 5 StR 49/55

    Notwendigkeit der Widergabe von Ausführungen eines Sachverständigen im Urteil -

    Auszug aus BGH, 09.08.1961 - 1 StR 290/61
    Denn ohne eine wenigstens zusammenfassende Wiedergabe der Darlegungen des Gutachters kann der Senat nicht prüfen, ob der Sachverständige und demgemäß das Gericht, das seine Meinung übernommen hat, von zutreffenden rechtlichen Erwägungen ausging (BGHSt 7, 238, 240 [BGH 08.03.1955 - 5 StR 49/55]; 8, 113, 118) [BGH 26.04.1955 - 5 StR 86/55].
  • BGH, 26.04.1955 - 5 StR 86/55

    Stellung des Richters gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen -

    Auszug aus BGH, 09.08.1961 - 1 StR 290/61
    Denn ohne eine wenigstens zusammenfassende Wiedergabe der Darlegungen des Gutachters kann der Senat nicht prüfen, ob der Sachverständige und demgemäß das Gericht, das seine Meinung übernommen hat, von zutreffenden rechtlichen Erwägungen ausging (BGHSt 7, 238, 240 [BGH 08.03.1955 - 5 StR 49/55]; 8, 113, 118) [BGH 26.04.1955 - 5 StR 86/55].
  • BGH, 29.05.1957 - 2 StR 195/57
    Auszug aus BGH, 09.08.1961 - 1 StR 290/61
    Auch insoweit gibt die Revision allerdings die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs über den Inhalt dieser Vorschrift weitgehend unrichtig wieder, so zur Frage des Zusammenhangs der Straftat mit der Führung des Kraftfahrzeugs (BGHSt 10, 333, 336) [BGH 29.05.1957 - 2 StR 195/57], zur Feststellung der Ungeeignetheit des Täters, ein Kraftfahrzeug zu führen (BGHSt 7, 165), zur Bemessung der Sperrfrist (BGH NJW 1961, 1269 [BGH 10.02.1961 - 4 StR 546/60] Nr. 15, zum Abdruck auch vorgesehen für BGHSt 15, 393) und zur Frage, ob die Fahrerlaubnis trotz Aussetzung der Strafe zur Bewährung entzogen werden darf (BGHSt 15, 316).
  • BGH, 02.07.1957 - 5 StR 107/57
    Auszug aus BGH, 09.08.1961 - 1 StR 290/61
    Dabei ist es - anders als dann, wenn die Berichtigung einer Verfahrensrüge die Grundlage entzöge (BGHSt 2, 125) - unerheblich, daß der Berichtigungsbeschluß erst auf Grund der Revisionsbegründung ergangen ist (RGSt 21, 323; 57, 394, 396; BGHSt 1, 259, 261 f [BGH 31.05.1951 - 3 StR 106/51]; vgl. auch BGHSt 10, 342, 344) [BGH 02.07.1957 - 5 StR 107/57].
  • BGH, 10.02.1961 - 4 StR 546/60

    Geraten eines Fahrers auf die Gegenfahrbahn - Berücksichtigung der Unrechtsfolgen

  • RG, 16.06.1919 - I 198/19

    Bedarf es, wenn die Öffentlichkeit "für die Verhandlung" ausgeschlossen worden

  • RG, 08.12.1913 - I 578/13

    1. Kann im Einziehungsverfahren auf Einziehung von Süßstoff erkannt werden, der

  • RG, 10.02.1891 - 283/91

    Findet die Beschränkung der Regel, daß das Sitzungsprotokoll durch nachfolgende

  • RG, 30.10.1923 - I 562/23

    1. Entzieht der von einer der beiden Urkundspersonen erklärte Widerruf einer im

  • RG, 29.04.1926 - II 134/26

    1. Rechtsstellung der Staatsanwaltschaft und des Finanzamts im Strafverfahren. 2.

  • RG, 25.02.1937 - 5 D 729/36

    1. Die Anstiftung zur Verletzung des Steuergeheimnisses ist eine

  • BGH, 12.05.1964 - 1 StR 580/63

    Aufhebung eines Urteils - Herstellung der Öffentlichkeit vor der

    Dieser Vorstoß bildet nach § 338 Nr. 6 StPO einen unbedingten Revisionsgrund, da auch die Urteilsverkündung zur "mündlichen Verhandlung" im Sinne dieser Bestimmung gehört (BGHSt 4, 279; BGH Urt. vom 9.8.1961, 1 StR 290/61).
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