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   BGH, 09.08.1988 - 1 StR 257/88   

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https://dejure.org/1988,4188
BGH, 09.08.1988 - 1 StR 257/88 (https://dejure.org/1988,4188)
BGH, Entscheidung vom 09.08.1988 - 1 StR 257/88 (https://dejure.org/1988,4188)
BGH, Entscheidung vom 09. August 1988 - 1 StR 257/88 (https://dejure.org/1988,4188)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung von im Eigentum Dritter stehender Gegenstände - Vorliegen einer Gefahr der Verwendung zur Begehung rechtswidriger Taten - Gefahrprognose bei gefälschten Kunstwerken (Bildern)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZUM 1989, 30
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.02.1963 - 4 StR 404/62

    Überquerung von Bahngleisen bei geöffneter Bahnschranke - Begriff der "Gefahr" -

    Auszug aus BGH, 09.08.1988 - 1 StR 257/88
    Eine dahingehende Gefahr besteht vielmehr nur dann, wenn konkrete Anhaltspunkte eine rechtswidrige Verwendung nahelegen (vgl. BGHSt 18, 271, 272; 23, 64, 69; BGH VRS 50, 38, 39).
  • BGH, 23.07.1969 - 3 StR 326/68

    Fortsetzung eines nach dem Straffreiheitsgesetz eingestellten Strafverfahrens -

    Auszug aus BGH, 09.08.1988 - 1 StR 257/88
    Eine dahingehende Gefahr besteht vielmehr nur dann, wenn konkrete Anhaltspunkte eine rechtswidrige Verwendung nahelegen (vgl. BGHSt 18, 271, 272; 23, 64, 69; BGH VRS 50, 38, 39).
  • BGH, 30.10.1975 - 4 StR 582/75

    Einziehung eines Kraftfahrzeugs wegen eines gefährlichen Eingriffs in den

    Auszug aus BGH, 09.08.1988 - 1 StR 257/88
    Eine dahingehende Gefahr besteht vielmehr nur dann, wenn konkrete Anhaltspunkte eine rechtswidrige Verwendung nahelegen (vgl. BGHSt 18, 271, 272; 23, 64, 69; BGH VRS 50, 38, 39).
  • BGH, 08.06.1989 - I ZR 135/87

    Emil Nolde; Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines verstorbenen

    Die Fälschungen können für den jeweiligen Besitzer als künstlerisches Anschauungsobjekt durchaus ihren Wert haben (vgl. BGH Urt. vom 9. August 1988 - 1 StR 257/88, JZ 1988, 936).

    Ob dies auch für die Entfernung der gefälschten Signatur des Künstlers zu gelten hat, bei der es sich immerhin um eine Urkundenfälschung nach § 267 StGB handelt (vgl. BGH Urt. vom 9. August 1988 - 1 StR 257/88, aaO), kann hier offenbleiben, da es an einem dahingehenden Antrag fehlt (vgl. nachfolg. unter e).

  • BGH, 18.07.2018 - 5 StR 645/17

    Einziehung von Taterträgen (aus der Tat erlangter Vermögenswert; tatsächliches

    Bei Gegenständen, die praktisch nicht anders als auf rechtswidrige Weise verwendet werden können, kann eine konkrete Gefahr ohne weiteres anzunehmen sein (vgl. BGH, Urteil vom 9. August 1988 - 1 StR 257/88, BGHR StGB § 74 Abs. 2 Nr. 2 Gefahr 1).
  • LG Köln, 27.10.2011 - 110 KLs 17/11

    Schuldspruch wegen Urkundenfälschung in der Form des Herstellens und wegen

    Eine dahingehende Gefahr besteht vielmehr nur dann, wenn konkrete Anhaltspunkte eine rechtswidrige Verwendung nahelegen (vgl. BGH in JZ 1988, 936 m. w. N.).
  • BGH, 15.02.1991 - 3 StR 284/90

    Voraussetzung der Beschwer für die Einlegung eines Rechtsmittels - Eingriff in

    Bei Kunstfälschungen versteht sich eine derartige Gefahr nicht von selbst; maßgeblich sind jeweils die Umstände des Einzelfalles (vgl. BGHR StGB § 74 Abs. 2 Nr. 2 Gefahr 1).
  • BGH, 08.10.1990 - 4 StR 440/90

    Anordnung einer Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis

    "Die allenfalls mögliche Einziehung nach § 74 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Abs. 3 StGB setzt voraus, daß besondere Umstände der Tat oder Merkmale der Persönlichkeit des Angeklagten die Gefahr, d.h. die nahe Wahrscheinlichkeit begründen, daß er das Fahrzeug auch in Zukunft zur Verübung von Straftaten benutzen werde (BGH VRS 50, 38, 39; BGHR StGB § 74 Abs. 2 Nr. 2 Gefahr 1; Schäfer, Leipziger Kommentar 10. Auflage § 74 Rdn. 56).
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