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BGH, 09.08.2001 - 1 StR 268/01 |
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 395 StPO; § 414 Abs. 1 StPO
Zulässigkeit der Nebenklage auch im Sicherungsverfahren; Vorlage; Anfrageverfahren; Anschlußbefugnis; Opferschutzgesetz - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Sicherungsverfahren - Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus - Schuldfähigkeit - Schuldunfähig - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Zulässigkeit - Zulassung - Nebenkläger - Nebenklage - Revision - Verfahrensrüge - Opferschutzgesetz
- Judicialis
StGB § 63; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO §§ 395 ff.; ; StPO § 400; ; GVG § 132 Abs. 3 Satz 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 395 Abs. 1 Nr. 2, § 414
Nebenlage im Sicherungsverfahren - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Stuttgart, 29.09.2000 - 2 Ws 192/00
- BGH, 09.08.2001 - 1 StR 268/01
- BGH, 18.12.2001 - 1 StR 268/01
Papierfundstellen
- NJW 2001, 3489
Wird zitiert von ...
- BGH, 18.12.2001 - 1 StR 268/01
Zulässigkeit der Nebenklage auch im Sicherungsverfahren; Unterbringung in einem …
Der Senat hat gemäß § 132 Abs. 3 GVG einen Anfragebeschluß an die anderen Strafsenate des Bundesgerichtshofs gerichtet, in dem er die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ebenso im einzelnen dargelegt hat, wie die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und Landgerichte und den gegenwärtigen Meinungsstand in der Literatur, wo jeweils überwiegend die Zulässigkeit der Nebenklage im Sicherungsverfahren bejaht wird (NJW 2001, 3489 ff.).