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   BGH, 09.08.2001 - 4 StR 115/01 (1)   

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https://dejure.org/2001,2211
BGH, 09.08.2001 - 4 StR 115/01 (1) (https://dejure.org/2001,2211)
BGH, Entscheidung vom 09.08.2001 - 4 StR 115/01 (1) (https://dejure.org/2001,2211)
BGH, Entscheidung vom 09. August 2001 - 4 StR 115/01 (1) (https://dejure.org/2001,2211)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 74 JGG
    Notwendige Auslagen; Kosten und Auslagen im Sinne des § 74 JGG

  • HRR Strafrecht

    § 17 JGG
    Vorliegen schädlicher Neigungen (Feststellung bei einer schweren Anlaßtat); Jugendstrafe; Schwere der Schuld

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Versuchter Mord - Gefährliche Körperverletzung - Besonders schwere Brandstiftung - Tateinheit - Verurteilung zur Jugendstrafe - Brandanschlag - Ausländerwohnheim - Molotow- Cocktail - Brandverletzung - Schädliche Neigungen - Persönlichkeitsmängel - Schwere der Schuld - ...

  • Judicialis

    JGG § 74

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 74
    Entscheidung über die Auslagen bei Anwendung von § 74 JGG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 89
  • NStZ-RR 2002, 20
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OLG Hamm, 01.02.2006 - 1 Ss 432/05

    Letzte Wort; Erziehungsberechtigter; Alter des Angeklagten; maßgeblicher

    Solche schädliche Neigungen sind erhebliche - seien es anlagebedingte, seien es durch unzulängliche Erziehung oder Umwelteinflüsse bedingte - charakterliche Mängel, die ohne eine längere Gesamterziehung des Täters die Gefahr weiterer Straftaten in sich bergen und nicht nur den Charakter von Bagatelldelikten haben (BGH NStZ-RR 2002, 20 m.w.N.; OLG Hamm StV 2001, 176).
  • OLG Celle, 24.08.2016 - 2 Ss 94/16

    Erweiterte Begründungspflicht bei der Anwendung von Jugendstrafrecht;

    Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die Voraussetzungen für eine Aussetzung der Verhängung einer Jugendstrafe gemäß § 27 JGG geprüft werden (vgl. OLG Oldenburg ZJJ 2011, 91) und muss in gesteigertem Maße in Fallkonstellationen wie der vorliegenden gelten, in der trotz Fehlens strafrechtlicher Vorbelastungen, was der Feststellung schädlicher Neigungen entgegenstehen kann (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 20; OLG Hamm, Beschluss vom 3. Februar 2009, 4 Ss 1/09), die Verhängung einer Jugendstrafe gemäß § 27 JGG vorbehalten werden soll.
  • KG, 02.08.2012 - 161 Ss 156/12

    Schädliche Neigungen; Anforderungen an jugendrichterliche Urteilsgründe

    Sie können in aller Regel nur dann bejaht werden, wenn erhebliche Persönlichkeitsmängel schon vor der Tat, wenn auch verborgen, angelegt waren (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 20 m.w.N.).
  • KG, 26.06.2008 - 1 Ss 559/07

    Gefangenenbefreiung: Unterstützung der Fluchtvorbereitungen eines Mitgefangenen

    Schädliche Neigungen sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. NStZ-RR 2002, 20) erhebliche, durch Anlage, Erziehung oder Umwelteinflüsse bedingte Mängel, die ohne längere Gesamterziehung die Gefahr weiterer Straftaten begründen, die nicht nur gemeinlästig oder Bagatelltaten sind.
  • LG Düsseldorf, 18.10.2011 - 7 Ks 11/11
    Schädliche Neigungen sind solche Anlage- oder Erziehungsmängel, die ohne längere Gesamterziehung des Täters die Gefahr der Störung der Gemeinschaftsordnung durch weitere - nicht unerhebliche - Straftaten begründen (vgl. BGH NStZ 2002, 89).
  • LG Düsseldorf, 25.01.2013 - 7 Ks 12/12

    Strafbarkeit bei Fußtritt gegen Kopf eines Polizeibeamten zur Befreiung einer

    Dies gilt aber auch mit Blick darauf, dass in den Taten des schon wegen Gewaltdelikten vorbestraften Angeklagten, der zur Tatzeit unter Bewährung stand, erneut schädliche Neigungen im Sinne der genannten Vorschrift - das heißt solche Anlage- oder Erziehungsmängel, die ohne längere Gesamterziehung des Täters die Gefahr der Störung der Gemeinschaftsordnung durch weitere nicht unerhebliche Straftaten begründen (vgl. BGH NStZ 2002, 89) - hervorgetreten sind.
  • OLG Hamm, 03.02.2009 - 4 Ss 1/09

    Sprungrevision, Jugendsache, Doppelverwertungsverbot, keine Geltung im

    Bei einer Ersttat können aber grundsätzlich noch keine schädlichen Neigungen festgestellt werden (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 20).
  • VGH Bayern, 22.02.2012 - 19 ZB 11.2850

    Berücksichtigung der Dauer des rechtmäßigen Aufenthalts eines Ausländers und

    Die Gesamtpersönlichkeit des Klägers, wie sie in seinem abgeurteilten und sonstigen Verhalten zum Ausdruck kommt, lässt schädliche Neigungen, also erhebliche Persönlichkeitsmängel (vgl. BGH vom 9.8.2001 4 StR 115/01 ) erkennen.
  • OLG Köln, 05.03.2010 - 1 RVs 26/10
    Unter schädlichen Neigungen sind erhebliche - seien es anlagebedingte, seien es durch unzulängliche Erziehung oder Umwelteinflüsse bedingte - Mängel zu verstehen, die ohne längere Gesamterziehung die Gefahr der Begehung weiterer Straftaten in sich bergen, die nicht nur gemeinlästig sind oder den Charakter von Bagatelldelikten haben (BGH NStZ-RR 2002, 20 = NStZ 2002, 89).
  • VG Stuttgart, 20.05.2009 - 12 K 4611/08

    Voraussetzungen für den Erlass einer Ausweisungsverfügung ggü. einem Ausländer

    Zu Tötungsdelikten hat der BGH ausgeführt (Urteil vom 09.08.2001 - 4 StR 115/01 -, [...]): "Wer die hohe Hemmschwelle bei Tötungsdelikten überwindet, wird in aller Regel, wenn die Tat nicht durch außergewöhnliche Umstände geprägt ist, erhebliche Persönlichkeitsmängel aufweisen, die Anlass zu der Befürchtung weiterer gravierender Straftaten geben ...".
  • KG, 11.09.2002 - 1 Ss 184/02

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens; Grundlagen der

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