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   BGH, 09.08.2001 - 4 StR 115/01 (1)   

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https://dejure.org/2001,2211
BGH, 09.08.2001 - 4 StR 115/01 (1) (https://dejure.org/2001,2211)
BGH, Entscheidung vom 09.08.2001 - 4 StR 115/01 (1) (https://dejure.org/2001,2211)
BGH, Entscheidung vom 09. August 2001 - 4 StR 115/01 (1) (https://dejure.org/2001,2211)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 74 JGG
    Notwendige Auslagen; Kosten und Auslagen im Sinne des § 74 JGG

  • HRR Strafrecht

    § 17 JGG
    Vorliegen schädlicher Neigungen (Feststellung bei einer schweren Anlaßtat); Jugendstrafe; Schwere der Schuld

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Versuchter Mord - Gefährliche Körperverletzung - Besonders schwere Brandstiftung - Tateinheit - Verurteilung zur Jugendstrafe - Brandanschlag - Ausländerwohnheim - Molotow- Cocktail - Brandverletzung - Schädliche Neigungen - Persönlichkeitsmängel - Schwere der Schuld - ...

  • Judicialis

    JGG § 74

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 74
    Entscheidung über die Auslagen bei Anwendung von § 74 JGG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 89
  • NStZ-RR 2002, 20
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.11.1993 - 4 StR 591/93

    Annahme verminderter Schuldfähigkeit durch eine Jugendkammer wegen gestörter

    Auszug aus BGH, 09.08.2001 - 4 StR 115/01
    Daneben hat es auch den Strafzweck des gerechten Schuldausgleichs beachtet (vgl. BGH NStZ 1998, 39; BGH NStZ-RR 1996, 120; BGH StV 1994, 598; BGH NJW 1992, 380; BGHR JGG § 18 Abs. 2 Strafzwecke 4).
  • BGH, 10.03.1992 - 1 StR 105/92

    Vorliegen schädlicher Neigungen

    Auszug aus BGH, 09.08.2001 - 4 StR 115/01
    Unter schädlichen Neigungen sind erhebliche - seien es anlagebedingte, seien es durch unzulängliche Erziehung oder Umwelteinflüsse bedingte - Mängel zu verstehen, die ohne längere Gesamterziehung die Gefahr der Begehung weiterer Straftaten in sich bergen, die nicht nur gemeinlästig sind oder den Charakter von Bagatelldelikten haben (st. Rspr., vgl. BGHR JGG § 17 Abs. 2 schädliche Neigungen 5 m.w.N; Eisenberg, JGG, 8. Aufl. Rdn. 18a).
  • BGH, 17.03.1995 - 2 StR 65/95

    Blutalkohol - Blutalkoholkonzentration - Alkohol - Rauschtat - Trunkenheit -

    Auszug aus BGH, 09.08.2001 - 4 StR 115/01
    Es bedarf dann aber regelmäßig der Feststellung von Persönlichkeitsmängeln, die wenn auch verborgen schon vor der Tat entwickelt waren, auf sie Einfluß gehabt haben und weitere Taten befürchten lassen (vgl. BGHR JGG § 17 Abs. 2 schädliche Neigungen 3, 7).
  • BGH, 07.05.1996 - 4 StR 182/96

    Jugendstrafe von mehr als 5 Jahren - Erzieherische Einwirkung - Bewertung der

    Auszug aus BGH, 09.08.2001 - 4 StR 115/01
    Daneben hat es auch den Strafzweck des gerechten Schuldausgleichs beachtet (vgl. BGH NStZ 1998, 39; BGH NStZ-RR 1996, 120; BGH StV 1994, 598; BGH NJW 1992, 380; BGHR JGG § 18 Abs. 2 Strafzwecke 4).
  • OLG Hamm, 01.02.2006 - 1 Ss 432/05

    Letzte Wort; Erziehungsberechtigter; Alter des Angeklagten; maßgeblicher

    Solche schädliche Neigungen sind erhebliche - seien es anlagebedingte, seien es durch unzulängliche Erziehung oder Umwelteinflüsse bedingte - charakterliche Mängel, die ohne eine längere Gesamterziehung des Täters die Gefahr weiterer Straftaten in sich bergen und nicht nur den Charakter von Bagatelldelikten haben (BGH NStZ-RR 2002, 20 m.w.N.; OLG Hamm StV 2001, 176).
  • OLG Celle, 24.08.2016 - 2 Ss 94/16

    Erweiterte Begründungspflicht bei der Anwendung von Jugendstrafrecht;

    Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die Voraussetzungen für eine Aussetzung der Verhängung einer Jugendstrafe gemäß § 27 JGG geprüft werden (vgl. OLG Oldenburg ZJJ 2011, 91) und muss in gesteigertem Maße in Fallkonstellationen wie der vorliegenden gelten, in der trotz Fehlens strafrechtlicher Vorbelastungen, was der Feststellung schädlicher Neigungen entgegenstehen kann (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 20; OLG Hamm, Beschluss vom 3. Februar 2009, 4 Ss 1/09), die Verhängung einer Jugendstrafe gemäß § 27 JGG vorbehalten werden soll.
  • KG, 02.08.2012 - 161 Ss 156/12

    Schädliche Neigungen; Anforderungen an jugendrichterliche Urteilsgründe

    Sie können in aller Regel nur dann bejaht werden, wenn erhebliche Persönlichkeitsmängel schon vor der Tat, wenn auch verborgen, angelegt waren (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 20 m.w.N.).
  • LG Trier, 03.05.2018 - 2a KLs 8022 Js 34004/16
    Unter schädlichen Neigungen sind erhebliche - seien es anlagebedingte, seien es durch unzulängliche Erziehung oder Umwelteinflüsse bedingte - Mängel zu verstehen, die ohne längere Gesamterziehung die Gefahr der Begehung weiterer Straftaten in sich bergen, die nicht nur gemeinlästig sind oder den Charakter von Bagatelldelikten haben (BGH, NStZ-RR 2002, 20 m.w.N.).

    Unter schädlichen Neigungen sind erhebliche - seien es anlagebedingte, seien es durch unzulängliche Erziehung oder Umwelteinflüsse bedingte - Mängel zu verstehen, die ohne längere Gesamterziehung die Gefahr der Begehung weiterer Straftaten in sich bergen, die nicht nur gemeinlästig sind oder den Charakter von Bagatelldelikten haben (st. Rspr., siehe BGH, NStZ-RR 2002, 20 m.w.N.).

  • LG Düsseldorf, 18.10.2011 - 7 Ks 11/11
    Schädliche Neigungen sind solche Anlage- oder Erziehungsmängel, die ohne längere Gesamterziehung des Täters die Gefahr der Störung der Gemeinschaftsordnung durch weitere - nicht unerhebliche - Straftaten begründen (vgl. BGH NStZ 2002, 89).
  • KG, 26.06.2008 - 1 Ss 559/07

    Gefangenenbefreiung: Unterstützung der Fluchtvorbereitungen eines Mitgefangenen

    Schädliche Neigungen sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. NStZ-RR 2002, 20) erhebliche, durch Anlage, Erziehung oder Umwelteinflüsse bedingte Mängel, die ohne längere Gesamterziehung die Gefahr weiterer Straftaten begründen, die nicht nur gemeinlästig oder Bagatelltaten sind.
  • LG Trier, 05.12.2023 - 2a KLs 8031 Js 2384/23
    Unter schädlichen Neigungen sind erhebliche - seien es anlagebedingte, seien es durch unzulängliche Erziehung oder Umwelteinflüsse bedingte - Mängel zu verstehen, die ohne längere Gesamterziehung die Gefahr der Begehung weiterer Straftaten in sich bergen, die nicht nur gemeinlästig sind oder den Charakter von Bagatelldelikten haben (BGH, NStZ-RR 2002, 20 m.w.N.).
  • LG Düsseldorf, 25.01.2013 - 7 Ks 12/12

    Strafbarkeit bei Fußtritt gegen Kopf eines Polizeibeamten zur Befreiung einer

    Dies gilt aber auch mit Blick darauf, dass in den Taten des schon wegen Gewaltdelikten vorbestraften Angeklagten, der zur Tatzeit unter Bewährung stand, erneut schädliche Neigungen im Sinne der genannten Vorschrift - das heißt solche Anlage- oder Erziehungsmängel, die ohne längere Gesamterziehung des Täters die Gefahr der Störung der Gemeinschaftsordnung durch weitere nicht unerhebliche Straftaten begründen (vgl. BGH NStZ 2002, 89) - hervorgetreten sind.
  • OLG Hamm, 03.02.2009 - 4 Ss 1/09

    Sprungrevision, Jugendsache, Doppelverwertungsverbot, keine Geltung im

    Bei einer Ersttat können aber grundsätzlich noch keine schädlichen Neigungen festgestellt werden (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 20).
  • VGH Bayern, 22.02.2012 - 19 ZB 11.2850

    Berücksichtigung der Dauer des rechtmäßigen Aufenthalts eines Ausländers und

    Die Gesamtpersönlichkeit des Klägers, wie sie in seinem abgeurteilten und sonstigen Verhalten zum Ausdruck kommt, lässt schädliche Neigungen, also erhebliche Persönlichkeitsmängel (vgl. BGH vom 9.8.2001 4 StR 115/01 ) erkennen.
  • OLG Köln, 05.03.2010 - 1 RVs 26/10
  • KG, 11.09.2002 - 1 Ss 184/02

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens; Grundlagen der

  • VG Stuttgart, 20.05.2009 - 12 K 4611/08

    Voraussetzungen für den Erlass einer Ausweisungsverfügung ggü. einem Ausländer

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