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   BGH, 09.08.2005 - 3 StR 464/04   

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https://dejure.org/2005,4583
BGH, 09.08.2005 - 3 StR 464/04 (https://dejure.org/2005,4583)
BGH, Entscheidung vom 09.08.2005 - 3 StR 464/04 (https://dejure.org/2005,4583)
BGH, Entscheidung vom 09. August 2005 - 3 StR 464/04 (https://dejure.org/2005,4583)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Ausnutzen einer schutzlosen Lage zur Beugung des Opferwillens; Abgrenzung zwischen sexuellem Missbrauch und Vergewaltigung; Erkennbarkeit kein Kriterium des Vorsatzes

  • Judicialis

    StPO § 265 Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 174 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 177 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 177 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 177 Abs. 2; ; StGB § 177 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 1
    Voraussetzungen einer "schutzlosen Lage"

  • rechtsportal.de

    StGB § 177 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 1
    Voraussetzungen einer "schutzlosen Lage"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    LG Lüneburg, 08.09.2010 - 20 KLs 5/09

    Freispruch im Wiederaufnahmeverfahren aufgrund fehlender Glaubwürdigkeit des

    BGH, 09.08.2005 - 3 StR 464/04

    Vergewaltigung (schutzlose Lage); sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Justizirrtum um Ralf Witte

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 139
  • StV 2006, 14
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Auszug aus BGH, 09.08.2005 - 3 StR 464/04
    Bei den genannten Besonderheiten der Beweissituation schließt der Senat auch aus, dass die Sachverständige U. zu unzutreffenden Ergebnissen gelangt ist, selbst wenn ihre methodische Vorgehensweise nicht immer den vom 1. Strafsenat in BGHSt 45, 164 genannten Maßstäben entsprochen haben sollte.

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei der Überprüfung der auf Realkennzeichen und einen Erlebnishintergrund untersuchten Aussage an Hand von Alternativhypothesen nicht alle denkbaren, sondern nur die im konkreten Fall nach dem Stand der Ermittlungen realistischen Erklärungsmöglichkeiten berücksichtigt werden müssen (BGHSt 45, 164, 168).

  • BGH, 27.03.2003 - 3 StR 446/02

    Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage bei Umständen, die in der Person des Opfers

    Auszug aus BGH, 09.08.2005 - 3 StR 464/04
    Eine schutzlose Lage in diesem Sinne ergibt sich regelmäßig aus den äußeren Umständen, insbesondere der Einsamkeit des Tatortes und dem Fehlen von Fluchtmöglichkeiten, kann aber ausnahmsweise auch aus Umständen in der Person des Tatopfers, etwa der stark herabgesetzten Widerstandsfähigkeit von geistig oder körperlich behinderten Menschen, hergeleitet werden (BGH NStZ 2003, 533).

    Auf Grund des festgestellten aggressiven und keinen Widerspruch duldenden Verhaltens gegenüber dem "verängstigten und widerstandsunfähigen Mädchen" (UA S. 8) kommt durchaus in Betracht, dass eine schutzlose Lage durch Umstände begründet worden ist, die in der Person des Opfers begründet sind (vgl. BGH NStZ 2003, 533).

  • BGH, 30.05.2000 - 1 StR 582/99

    Beweisantrag; Aufklärungspflicht; Glaubwürdigkeit (Vergewaltigung);

    Auszug aus BGH, 09.08.2005 - 3 StR 464/04
    Den Einwänden gegen den von der Sachverständigen gewählten Aufbau des Gutachtens kommt ohnehin allenfalls geringes Gewicht zu (vgl. BGH NStZ 2001, 45).
  • BGH, 04.04.2007 - 4 StR 345/06

    Konfrontationsrecht und Aufklärungspflicht (Verlesung von Niederschriften über

    e) Soweit der Senat in den vorstehend aufgeführten Fällen anders als das Landgericht die Tatbestände des § 177 Abs. 1 Nr. 1 und 2 StGB als erfüllt ansieht, steht § 265 Abs. 1 StPO der Änderung der rechtlichen Bewertung nicht entgegen, da ausgeschlossen werden kann, dass sich die Angeklagten gegen den so begründeten Vorwurf anders als geschehen hätten verteidigen können (vgl. BGH, Beschluss vom 9. August 2005 - 3 StR 464/04 S. 8).
  • BGH, 26.04.2006 - 2 StR 445/05

    Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage; Erkennen durch das Opfer; Vorsatz);

    Diese Rechtsprechung, der andere Strafsenate des Bundesgerichtshofs entgegen getreten sind (vgl. BGH NStZ 2005, 267; 2006, 165; BGH StV 2005, 269; 2006, 14) hat der Senat nach Erlass des angefochtenen Urteils aufgegeben (Senatsurt. vom 25. Januar 2006 - 2 StR 345/05, NJW 2006, 1146, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen; Urt. vom 8. März 2006 - 2 StR 600/05).
  • BGH, 26.08.2005 - 3 StR 260/05

    Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung (schutzlose Lage; Wohnung; Tenorierung beim

    Diese Begehensweise gehört zum regelmäßigen Erscheinungsbild des sexuellen Kindesmissbrauchs in familiären Nähesituationen und ersetzt nicht die Feststellung, dass der Angeklagte die Beugung des Opferwillens durch die schutzlose Lage erkannt und in seinen Vorsatz aufgenommen hat (vgl. BGH, Beschl. vom 9. August 2005 - 3 StR 464/04).
  • BGH, 22.06.2006 - 3 StR 166/06

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung;

    Die Verfahrensrüge, mit der die Ablehnung eines Beweisantrags auf Beiziehung der Handakten des Generalbundesanwalts und des Senatsheftes des Bundesgerichtshofs (3 StR 464/04) gerügt worden ist, hat keinen Erfolg.
  • OLG Düsseldorf, 31.05.2010 - 1 RVs 67/10

    Verwertbarkeit einer durch einen Polizeibeamten angeordneten Blutprobe; Prüfung

    Das gilt auch für die innere Tatseite (BGH, 3 StR 464/04 vom 9. August 2005, Rdnr. 12, 15; 2 StR 557/04 vom 30. November 2005, Rdnr. 26 f ).
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