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   BGH, 09.08.2011 - 4 StR 367/11   

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https://dejure.org/2011,8275
BGH, 09.08.2011 - 4 StR 367/11 (https://dejure.org/2011,8275)
BGH, Entscheidung vom 09.08.2011 - 4 StR 367/11 (https://dejure.org/2011,8275)
BGH, Entscheidung vom 09. August 2011 - 4 StR 367/11 (https://dejure.org/2011,8275)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24 Abs 1 S 1 Alt 1 StGB
    Rücktritt vom Versuch: Aufgabe der weiteren Tatausführung unter dem beruhigenden Einfluss eines Dritten

  • Wolters Kluwer

    Weglegen einer zur Nötigung verwendeten Waffe vor Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolgs als strafbefreiender Rücktritt

  • rewis.io

    Rücktritt vom Versuch: Aufgabe der weiteren Tatausführung unter dem beruhigenden Einfluss eines Dritten

  • ra.de
  • rewis.io

    Rücktritt vom Versuch: Aufgabe der weiteren Tatausführung unter dem beruhigenden Einfluss eines Dritten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 24 Abs. 1 S. 1
    Weglegen einer zur Nötigung verwendeten Waffe vor Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolgs als strafbefreiender Rücktritt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Versuch und Rücktritt: Freiwilligkeit bei Eingreifen Dritter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2012, 15
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.11.1995 - 4 StR 650/95

    Ausgleich besonderer Härten bei der Strafbemessung, wenn die Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 09.08.2011 - 4 StR 367/11
    Das Gericht muss erkennen lassen, dass es sich dieser Sachlage bewusst war und darlegen, warum das Gesamtmaß der Strafen schuldangemessen ist (BGH, Beschluss vom 9. November 1995 - 4 StR 650/95, BGHSt 41, 310, 312f.; SSWStGB/ Eschelbach § 55 Rn. 21).
  • BGH, 28.02.1956 - 5 StR 352/55

    Absehen vom Versuch - Verbrecherischer Wille - Gefährlichkeit - Vergewaltigung -

    Auszug aus BGH, 09.08.2011 - 4 StR 367/11
    Autonom ist jede Rücktrittsentscheidung, die dem Täter nicht durch die gegebenen Umstände aufgezwungen wurde (vgl. BGH, Urteil vom 28. Februar 1956 - 5 StR 352/55, BGHSt 9, 48, 51; Urteil vom 17. Dezember 1992 - 4 StR 532/92, NStZ 1993, 279).
  • BGH, 17.12.1992 - 4 StR 532/92

    Anforderungen an die Freiwilligkeit des Rücktritts vom Versuch - Absehen von der

    Auszug aus BGH, 09.08.2011 - 4 StR 367/11
    Autonom ist jede Rücktrittsentscheidung, die dem Täter nicht durch die gegebenen Umstände aufgezwungen wurde (vgl. BGH, Urteil vom 28. Februar 1956 - 5 StR 352/55, BGHSt 9, 48, 51; Urteil vom 17. Dezember 1992 - 4 StR 532/92, NStZ 1993, 279).
  • BGH, 10.11.1987 - 5 StR 534/87

    Versuch - Rücktritt - Freiwilligkeit - Affekt

    Auszug aus BGH, 09.08.2011 - 4 StR 367/11
    Die Tatsache, dass sich ein affektiv erregter Täter erst unter dem beruhigenden Einfluss eines Dritten zur Aufgabe der weiteren Tatausführung entschlossen hat, stellt für sich genommen die Autonomie seiner Entscheidung nicht in Frage (BGH, Urteil vom 10. November 1987 - 5 StR 534/87, NStZ 1988, 69, 70; Urteil vom 14. April 1955 - 4 StR 16/55, BGHSt 7, 296, 299).
  • BGH, 05.11.1953 - 3 StR 504/53
    Auszug aus BGH, 09.08.2011 - 4 StR 367/11
    Der neue Tatrichter kann die unterbliebene Einziehung des Führerscheins ohne Verstoß gegen das Verbot der reformatio in peius nachholen (vgl. BGH, Urteil vom 5. November 1953 - 3 StR 504/53, BGHSt 5, 168, 178).
  • BGH, 08.02.2007 - 3 StR 470/06

    Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener; mehraktiges Geschehen;

    Auszug aus BGH, 09.08.2011 - 4 StR 367/11
    Außerdem muss die Aufgabe der weiteren Tatausführung freiwillig erfolgen, also auf einer autonom getroffenen Willensentscheidung beruhen (vgl. BGH, Urteil vom 8. Februar 2007 - 3 StR 470/06, NStZ 2007, 399, 400).
  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Auszug aus BGH, 09.08.2011 - 4 StR 367/11
    Voraussetzung ist, dass der Täter zu diesem Zeitpunkt (Rücktrittshorizont) noch nicht mit einem Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges rechnet (unbeendeter Versuch), seine Herbeiführung aber noch für möglich hält (BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 227f.).
  • BGH, 14.04.1955 - 4 StR 16/55

    gutes Zureden des Opfers - § 177 StGB, § 24 StGB, 'Aufgabe', Rücktrittsmotiv

    Auszug aus BGH, 09.08.2011 - 4 StR 367/11
    Die Tatsache, dass sich ein affektiv erregter Täter erst unter dem beruhigenden Einfluss eines Dritten zur Aufgabe der weiteren Tatausführung entschlossen hat, stellt für sich genommen die Autonomie seiner Entscheidung nicht in Frage (BGH, Urteil vom 10. November 1987 - 5 StR 534/87, NStZ 1988, 69, 70; Urteil vom 14. April 1955 - 4 StR 16/55, BGHSt 7, 296, 299).
  • BGH, 13.02.2019 - 2 StR 301/18

    Sexuelle Nötigung (Ausnutzen eines Überraschungsmoments: subjektiver Tatbestand;

    c) Auch das Schweigen der Urteilgründe zum Umfang des Gesamtstrafübels, das infolge der Zäsurwirkung des Urteils des Amtsgerichts Mainz vom 13. März 2017 aus der obligatorischen Bildung von einer Gesamt- und einer zusätzlichen Freiheitsstrafe resultierte und zu erörtern gewesen wäre (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2018 - 1 StR 582/17, juris Rn. 5 mwN; vom 9. August 2011 - 4 StR 367/11, juris Rn. 8), gefährdet den Bestand des Urteils nicht.
  • OLG Hamburg, 28.12.2016 - 1 Rev 78/16

    Strafzumessung: Zusammentreffen mehrerer eigenständiger

    Einzustellen sind grundsätzlich das gesamte Gewicht der verhängten Strafe und ihre Folgen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. August 2011 - 4 StR 367/11, StV 2012, 15; v. 20. September 2016 - 1 StR 347/16, BeckRS 2016, 19819).
  • BGH, 20.09.2016 - 1 StR 347/16

    Strafzumessung (Darstellung im Urteil: erforderliche Erörterung der Auswirkungen

    Das Tatgericht hat grundsätzlich das gesamte Gewicht der verhängten Strafe und ihre Folgen in seine Entscheidung einzustellen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. August 2011 - 4 StR 367/11, StV 2012, 15; vom 10. November 2010 - 5 StR 456/10, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Anwendungspflicht 6; vom 27. Januar 2010 - 5 StR 432/09, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 19 und vom 9. November 1995 - 4 StR 650/95, BGHSt 41, 310, 314; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5. Aufl., Rn. 1245).
  • BGH, 28.05.2013 - 3 StR 78/13

    Tatrichterliche Abgrenzung von Tötungseventualvorsatz und Fahrlässigkeit

    Dagegen ist ein unbeendeter Versuch anzunehmen, wenn der Täter noch nicht mit dem Eintritt des Todes rechnet, seine Herbeiführung aber weiterhin für möglich hält (BGH, Beschluss vom 9. August 2011 - 4 StR 367/11, StV 2012, 15).
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