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   BGH, 09.08.2012 - 1 StR 323/12   

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https://dejure.org/2012,27044
BGH, 09.08.2012 - 1 StR 323/12 (https://dejure.org/2012,27044)
BGH, Entscheidung vom 09.08.2012 - 1 StR 323/12 (https://dejure.org/2012,27044)
BGH, Entscheidung vom 09. August 2012 - 1 StR 323/12 (https://dejure.org/2012,27044)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 265 StPO; § 52 StGB; § 53 StGB
    Anspruch auf rechtliches Gehör (Änderung des zugrunde liegenden Sachverhalts; gesonderte Befragung des Angeklagten; Hinweispflicht); Tatmehrheit bei nacheinander erfolgten Angriffen auf verschiedene Personen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 265 StPO
    Änderung des rechtlichen Gesichtspunkts: Erforderlichkeit einer gesonderten Befragung des Angeklagten nach dem Hinweis

  • Wolters Kluwer

    Unerlässlichkeit einer gesonderten Befragung des Angeklagten nach einem Hinweis entsprechend § 265 StPO bei fehlender Verteidigungsmöglichkeit

  • rewis.io

    Änderung des rechtlichen Gesichtspunkts: Erforderlichkeit einer gesonderten Befragung des Angeklagten nach dem Hinweis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 265 Abs. 1
    Unerlässlichkeit einer gesonderten Befragung des Angeklagten nach einem Hinweis entsprechend § 265 StPO bei fehlender Verteidigungsmöglichkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Tagessatzhöhe beim BGH: 1 Euro

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 58
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 19.01.1965 - 5 StR 578/64

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BGH, 09.08.2012 - 1 StR 323/12
    Nach dem Hinweis plädierte der Verteidiger, der Angeklagte hatte das letzte Wort; eine Erklärung, wonach eine beabsichtigte Stellungnahme zu dem Hinweis nicht auf der Stelle abgegeben werden könne (vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 1965 - 5 StR 578/64), erfolgte nicht.
  • BGH, 14.05.1981 - 4 StR 599/80

    Diebstahl, vorsätzliche Körperverletzung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

    Auszug aus BGH, 09.08.2012 - 1 StR 323/12
    b) Auch wenn eine Geldstrafe (Fall B I) in einer Gesamtfreiheitsstrafe aufgeht, ist die Tagessatzhöhe festzusetzen (st. Rspr. seit BGH, Beschluss vom 14. Mai 1981 - 4 StR 599/80, BGHSt 30, 93, 96).
  • BGH, 29.08.2006 - 1 StR 371/06

    Mitteilung der Angriffsrichtung bei einer Verfahrensrüge

    Auszug aus BGH, 09.08.2012 - 1 StR 323/12
    (a) Ist aber nicht eindeutig, ob das geschilderte Geschehen auch deshalb gerügt sein soll, weil die Staatsanwältin nach dem Hinweis nicht nochmals das Wort erhielt, so spricht dies wegen insoweit unklarer Angriffsrichtung gegen eine derartige (weitere) Rüge (vgl. BGH, Beschluss vom 29. August 2006 - 1 StR 371/06; Sander/Cirener JR 2006, 300 jew. mwN).
  • BGH, 09.09.2008 - 1 StR 449/08

    Verhältnis von Sicherungsverwahrung und vorbehaltener Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 09.08.2012 - 1 StR 323/12
    (b) Außerdem könnte der Angeklagte nicht die fehlende Stellungnahme der Staatsanwältin zu diesem Punkt, sondern allenfalls die fehlende Möglichkeit hierzu rügen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. September 2008 - 1 StR 449/08).
  • BGH, 29.06.2010 - 1 StR 157/10

    Strafschärfende Berücksichtung ausgeschiedener Taten und Gesetzesverletzungen

    Auszug aus BGH, 09.08.2012 - 1 StR 323/12
    Widersprüchlicher Tatsachenvortrag kann aber von vorneherein nicht Grundlage einer erfolgreichen Rüge sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Juni 2010 - 1 StR 157/10 und 22. Januar 2008 - 1 StR 607/07 jew. mwN).
  • BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11

    Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich

    Auszug aus BGH, 09.08.2012 - 1 StR 323/12
    (a) Dabei kann offen bleiben, ob hier bei einer Änderung des Sachverhalts ohne Änderung der rechtlichen Bewertung ein Hinweis - in entsprechender Anwendung von § 265 StPO - wegen des Ablaufs der Hauptverhandlung überhaupt geboten war (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Januar 2012 - 1 StR 45/11).
  • BGH, 07.02.2012 - 5 StR 13/12

    Unbegründete Revision; Rücknahme der Revision (Kosten)

    Auszug aus BGH, 09.08.2012 - 1 StR 323/12
    Da dies unterblieb, setzt der Senat einen Euro fest (§ 354 Abs. 1 StPO i.V.m. § 40 Abs. 2 Satz 3 StGB; vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 5 StR 13/12 mwN).
  • BGH, 22.02.2012 - 1 StR 349/11

    Rüge der Unverwertbarkeit von Aussagen früherer Mitbeschuldigter, die auf einer

    Auszug aus BGH, 09.08.2012 - 1 StR 323/12
    In der als Einheit zu wertenden Revisionsbegründung (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2012 - 1 StR 349/11 mwN) ist zur Begründung der Sachrüge (u.a.) ausgeführt, es sei unzureichend gewürdigt, dass nur die Angaben des Angeklagten die Feststellung ermöglicht hätten, dass er der Schläger war.
  • BGH, 29.03.2012 - 3 StR 422/11

    Hinweispflicht des Gerichts nach anfänglicher Behandlung einer Beweistatsache als

    Auszug aus BGH, 09.08.2012 - 1 StR 323/12
    Die Annahme von Tateinheit bei auf nacheinander erfolgten Angriffen auf verschiedene Personen ist zwar unzutreffend (st. Rspr., vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 29. März 2012 - 3 StR 422/11; zusammenfassend Fischer, StGB, 59. Aufl., vor § 52 Rn. 7 jew. mwN), beschwert den Angeklagten aber nicht.
  • BGH, 22.01.2008 - 1 StR 607/07

    Verfahrensrüge zum Beleg einer gescheiterten Verfahrensabsprache und der

    Auszug aus BGH, 09.08.2012 - 1 StR 323/12
    Widersprüchlicher Tatsachenvortrag kann aber von vorneherein nicht Grundlage einer erfolgreichen Rüge sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Juni 2010 - 1 StR 157/10 und 22. Januar 2008 - 1 StR 607/07 jew. mwN).
  • KG, 26.08.2020 - 3 Ws (B) 163/20

    Fahrverbot trotz Covid-19-bedingter Härte

    Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn die Begründungsschrift - wie hier - widersprüchliche Darstellungen enthält (vgl. BGH NStZ 2013, 58; 2008, 353; NStZ-RR 2006, 181; Senat, Beschluss vom 22. Oktober 2019 - (3) 121 Ss 147/19 (83/19) - Franke in Löwe-Rosenberg, StPO 26. Aufl., § 344 Rdn. 78; Gericke in KK-StPO 8. Aufl., § 344 Rdn. 39).
  • BGH, 10.03.2020 - 6 StR 4/20

    Verwerfung der Revisionen als unbegründet mit Anm. des Senats zum Drogenvorrat

    Darüber hinaus ist ein Abgleich von Anklage und Urteil zwar in den Fällen des unterbliebenen Hinweises erforderlich, nicht jedoch dann, wenn die Revision das Fehlen ausreichender Verteidigungsmöglichkeiten nach einem tatsächlich erteilten Hinweis beanstandet (vgl. BGH, Beschluss vom 9. August 2012 - 1 StR 323/12, Rn. 14).
  • KG, 22.10.2019 - 3 Ss 83/19

    Der fehlende eigenverantwortliche, auf der Grundlage der Hauptverhandlung

    Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn die Begründungsschrift zu dem behaupteten Vorgang - wie hier - widersprüchliche (vgl. BGH NStZ 2013, 58; 2008, 353; NStZ-RR 2006, 181; Franke in Löwe-Rosenberg StPO 26. Aufl., § 344 Rn. 78; Gericke in KK-StPO 8. Aufl., § 344 Rn. 39) und unrichtige (vgl. BGH, Beschluss vom 30. September 2015 - 5 StR 388/15 -, juris; Knauer/Kudlich in MK-StPO 1. Aufl., § 344 Rn. 105) Darstellungen enthält.
  • KG, 26.11.2019 - 3 Ws (B) 350/19

    Identifizierung des Betroffenen als Fahrer trotz verdeckten Haaransatzes auf dem

    Ein solches in tatsächlicher Hinsicht widersprüchliches Vorbringen innerhalb der Rechtsbeschwerdebegründung entspricht nicht dem Erfordernis der Darlegung eines bestimmten Verfahrensverstoßes (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 1 StR 373/11 -, juris) und kann nicht Grundlage einer erfolgreichen Verfahrensrüge sein (vgl. BGH NStZ 2013, 58; NStZ 2008, 353, Beschlüsse vom 25. April 2012 - 1 StR 566/11-, und vom 29. Juni 2010 - 1 StR 157/10 -, jeweils bei juris).
  • KG, 22.10.2020 - 3 Ss 83/19

    Berufungsurteil, Urteilsgründe, Bezugnahme erstinstanzliches Urteil, Zulässigkeit

    Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn die Begründungsschrift zu dem behaupteten Vorgang - wie hier - widersprüchliche (vgl. BGH NStZ 2013, 58; 2008, 353; NStZ-RR 2006, 181; Franke in Löwe-Rosenberg StPO 26. Aufl., § 344 Rn. 78; Gericke in KK StPO 8. Aufl., § 344 Rn. 39) und unrichtige (vgl. BGH, Beschluss vom 30. September 2015 - 5 StR 388/15 -, juris; Knauer/Kudlich in MK-StPO 1. Aufl., § 344 Rn. 105) Darstellungen enthält.
  • KG, 22.10.2020 - 121 Ss 147/19

    Berufungsurteil, Urteilsgründe, Bezugnahme erstinstanzliches Urteil, Zulässigkeit

    Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn die Begründungsschrift zu dem behaupteten Vorgang - wie hier - widersprüchliche (vgl. BGH NStZ 2013, 58; 2008, 353; NStZ-RR 2006, 181; Franke in Löwe-Rosenberg StPO 26. Aufl., § 344 Rn. 78; Gericke in KK StPO 8. Aufl., § 344 Rn. 39) und unrichtige (vgl. BGH, Beschluss vom 30. September 2015 - 5 StR 388/15 -, juris; Knauer/Kudlich in MK-StPO 1. Aufl., § 344 Rn. 105) Darstellungen enthält.
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