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   BGH, 09.08.2017 - 1 StR 63/17   

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BGH, 09.08.2017 - 1 StR 63/17 (https://dejure.org/2017,31702)
BGH, Entscheidung vom 09.08.2017 - 1 StR 63/17 (https://dejure.org/2017,31702)
BGH, Entscheidung vom 09. August 2017 - 1 StR 63/17 (https://dejure.org/2017,31702)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 257 Abs. 3 StPO; § 21 StGB; § 267 Abs. 2, 6 StPO; § 63 StGB
    Recht des letzten Wortes (keine Einschränkung durch nachfolgende Zuschaueräußerung); verminderte Schuldfähigkeit (erforderliche Feststellung für eine verminderte Steuerungsfähigkeit: Schizophrenie); Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 StPO, §§ 1 ff StPO, § 258 Abs 2 StPO, § 258 Abs 3 StPO, § 261 StPO
    Revision im Sicherungsverfahren: Verletzung des Rechts des Beschuldigten auf das letzte Wort bei anschließender Äußerung einer im Publikum anwesenden Person

  • IWW

    § 20 StGB, § 63 StGB, § 64 StGB, § 258 Abs. 2, 3 StPO, § 258 StPO, § 261 StPO, § 63 Satz 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Schließung der Beweisaufnahme vor den Schlussvorträgen und vor der Gelegenheit zum letzten Wort; Voraussetzungen der angeordneten Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Gerichtliche Darlegung der erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit bei ...

  • rewis.io

    Revision im Sicherungsverfahren: Verletzung des Rechts des Beschuldigten auf das letzte Wort bei anschließender Äußerung einer im Publikum anwesenden Person

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schließung der Beweisaufnahme vor den Schlussvorträgen und vor der Gelegenheit zum letzten Wort; Voraussetzungen der angeordneten Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Gerichtliche Darlegung der erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit bei ...

  • rechtsportal.de

    StPO § 258 Abs. 2 ; StPO § 258 Abs. 3 ; StGB § 63
    Schließung der Beweisaufnahme vor den Schlussvorträgen und vor der Gelegenheit zum letzten Wort; Voraussetzungen der angeordneten Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Gerichtliche Darlegung der erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit bei ...

  • datenbank.nwb.de

    Revision im Sicherungsverfahren: Verletzung des Rechts des Beschuldigten auf das letzte Wort bei anschließender Äußerung einer im Publikum anwesenden Person

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung in der Psychiatrie - und die Feststellungen zum Defektzustand

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung in der Psychiatrie - und die für Gefährlichkeitsprognose erforderliche Wahrscheinlichkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 316
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 19.01.2017 - 4 StR 595/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 09.08.2017 - 1 StR 63/17
    Dann kommt es nicht darauf an, ob die Schwelle zur verminderten Steuerungsfähigkeit durch ein alltägliches Ereignis, nämlich den Alkoholkonsum überschritten wurde (BGH, Beschluss vom 19. Januar 2017 - 4 StR 595/16 Rn. 11, NStZ-RR 2017, 203 mwN; Urteil vom 17. Februar 1999 - 2 StR 483/98, BGHSt 44, 369, 375).

    Die für eine Unterbringung nach § 63 StGB erforderliche Gefährlichkeitsprognose ist nur dann gegeben, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades besteht, dass der Täter infolge seines fortdauernden Zustandes in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten begehen werde (vgl. nur BGH, Beschluss vom 19. Januar 2017 - 4 StR 595/16 Rn. 11, NStZ-RR 2017, 203 mwN).

  • BGH, 13.10.2016 - 1 StR 445/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 09.08.2017 - 1 StR 63/17
    Der Tatrichter hat die der Unterbringungsanordnung zugrunde liegenden Umstände in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (st. Rspr.; etwa BGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 594/16 Rn. 3, NStZ-RR 2017, 76; vom 13. Oktober 2016 - 1 StR 445/16 Rn. 13 ff., StV 2017, 585 und vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16 Rn. 9).

    Eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades für die Begehung erheblicher Straftaten wird durch die Urteilsgründe auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Beschuldigten, seines Vorlebens und der Anlasstaten belegt (vgl. hierzu nur BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 2016 - 1 StR 445/16 Rn. 13 ff., StV 2017, 585 und vom 3. Juni 2015 - 4 StR 167/15, StV 2016, 724).

  • BGH, 21.12.2016 - 1 StR 594/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 09.08.2017 - 1 StR 63/17
    Der Tatrichter hat die der Unterbringungsanordnung zugrunde liegenden Umstände in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (st. Rspr.; etwa BGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 594/16 Rn. 3, NStZ-RR 2017, 76; vom 13. Oktober 2016 - 1 StR 445/16 Rn. 13 ff., StV 2017, 585 und vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16 Rn. 9).

    Erforderlich ist insoweit auf der Ebene der Darlegungsanforderungen stets eine konkretisierende Darstellung, in welcher Weise sich die näher festgestellte psychische Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Beschuldigten in der konkreten Tatsituation und damit auf seine Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (st. Rspr.; etwa BGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 594/16 Rn. 5, NStZ-RR 2017, 76; vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16 Rn. 11, NStZ-RR 2017, 74 und vom 17. Juni 2014 - 4 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 305, 306).

  • BGH, 12.10.2016 - 4 StR 78/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 09.08.2017 - 1 StR 63/17
    Der Tatrichter hat die der Unterbringungsanordnung zugrunde liegenden Umstände in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (st. Rspr.; etwa BGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 594/16 Rn. 3, NStZ-RR 2017, 76; vom 13. Oktober 2016 - 1 StR 445/16 Rn. 13 ff., StV 2017, 585 und vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16 Rn. 9).

    Erforderlich ist insoweit auf der Ebene der Darlegungsanforderungen stets eine konkretisierende Darstellung, in welcher Weise sich die näher festgestellte psychische Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Beschuldigten in der konkreten Tatsituation und damit auf seine Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (st. Rspr.; etwa BGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 594/16 Rn. 5, NStZ-RR 2017, 76; vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16 Rn. 11, NStZ-RR 2017, 74 und vom 17. Juni 2014 - 4 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 305, 306).

  • BGH, 17.06.2014 - 4 StR 171/14

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anforderungen

    Auszug aus BGH, 09.08.2017 - 1 StR 63/17
    Erforderlich ist insoweit auf der Ebene der Darlegungsanforderungen stets eine konkretisierende Darstellung, in welcher Weise sich die näher festgestellte psychische Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Beschuldigten in der konkreten Tatsituation und damit auf seine Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (st. Rspr.; etwa BGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 594/16 Rn. 5, NStZ-RR 2017, 76; vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16 Rn. 11, NStZ-RR 2017, 74 und vom 17. Juni 2014 - 4 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 305, 306).

    Denn die Diagnose einer solchen Erkrankung führt für sich genommen noch nicht zur Feststellung einer generellen oder zumindest längere Zeiträume überdauernden gesicherten erheblichen Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 29. April 2014 - 3 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 305; vom 23. August 2012 - 1 StR 389/12, NStZ 2013, 98 und vom 24. April 2012 - 5 StR 150/12, NStZ-RR 2012, 239).

  • BGH, 30.03.2016 - 4 StR 63/16

    Erteilung des letzten Wortes (erforderliche Wiedererteilung bei weiteren

    Auszug aus BGH, 09.08.2017 - 1 StR 63/17
    Von daher bestand keine Veranlassung der erneuten Gewährung des letzten Wortes, da der Beschuldigte als letzter Verfahrensbeteiligter vor Beginn der Beratung das Wort hatte (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 30. März 2016 - 4 StR 63/16; Urteil vom 20. März 1959 - 4 StR 416/58, BGHSt 13, 53, 59 f.).
  • BGH, 19.11.2014 - 4 StR 497/14

    Verminderte Schuldfähigkeit (Anforderung an die Urteilsbegründung; in dubio pro

    Auszug aus BGH, 09.08.2017 - 1 StR 63/17
    Bleiben aber nach abgeschlossener Beweiswürdigung nicht behebbare tatsächliche Zweifel bestehen, die sich auf die Art und den Grad des psychischen Ausnahmezustandes beziehen, ist zugunsten des Täters zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 19. November 2014 - 4 StR 497/14, NStZ-RR 2015, 71 mwN).
  • BGH, 03.06.2015 - 4 StR 167/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 09.08.2017 - 1 StR 63/17
    Eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades für die Begehung erheblicher Straftaten wird durch die Urteilsgründe auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Beschuldigten, seines Vorlebens und der Anlasstaten belegt (vgl. hierzu nur BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 2016 - 1 StR 445/16 Rn. 13 ff., StV 2017, 585 und vom 3. Juni 2015 - 4 StR 167/15, StV 2016, 724).
  • BVerfG, 24.07.2013 - 2 BvR 298/12

    Rechtsschutzbedürfnis (Feststellungsinteresse nach Entlassung aus dem

    Auszug aus BGH, 09.08.2017 - 1 StR 63/17
    Diese Prognose erstreckt sich auch darauf, ob und welche Taten von dem Beschuldigten infolge seines Zustands drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12, RuP 2014, 31; BGH aaO).
  • BGH, 29.04.2014 - 3 StR 171/14

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 09.08.2017 - 1 StR 63/17
    Denn die Diagnose einer solchen Erkrankung führt für sich genommen noch nicht zur Feststellung einer generellen oder zumindest längere Zeiträume überdauernden gesicherten erheblichen Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 29. April 2014 - 3 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 305; vom 23. August 2012 - 1 StR 389/12, NStZ 2013, 98 und vom 24. April 2012 - 5 StR 150/12, NStZ-RR 2012, 239).
  • BGH, 24.04.2012 - 5 StR 150/12

    Anforderungen an die tatrichterliche Auseinandersetzung mit der Befundanalyse

  • BGH, 23.08.2012 - 1 StR 389/12

    Beurteilung der Schuldfähigkeit und Rekonstruktionsverbot (Schizophrenie;

  • BGH, 19.12.2012 - 4 StR 417/12

    Nachstellung (unbefugtes Nachstellen; schwerwiegende Beeinträchtigung der

  • BGH, 17.02.1999 - 2 StR 483/98

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Schuldunfähigkeit;

  • BGH, 20.03.1959 - 4 StR 416/58
  • BGH, 17.05.2018 - 1 StR 33/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzung:

    In diesem Zusammenhang ist darzulegen, wie sich die festgestellte, einem Merkmal der §§ 20, 21 StGB unterfallende Störung in der jeweiligen Tatsituation auf die Einsichts- oder die Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat und warum die Anlasstaten auf den entsprechenden Zustand zurückzuführen sind (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 25. Juli 2017 - 3 StR 119/17; Urteil vom 9. August 2017 - 1 StR 63/17).

    Es hätte vielmehr einer konkretisierenden Darlegung bedurft, in welcher Weise sich das festgestellte Krankheitsbild bei Begehung der Taten auf die Handlungsmöglichkeiten des Beschuldigten in den jeweiligen konkreten Tatsituationen ausgewirkt haben soll (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 9. August 2017 - 1 StR 63/17; Beschlüsse vom 16. März 2017 - 4 StR 11/17 und vom 6. September 2017 - 1 StR 307/17).

    Angesichts dieser Tatbilder vermag auch der Umstand, dass der Beschuldigte wenige Tage vor den Taten in einer psychiatrischen Klinik als psychotisch beschrieben worden ist, nicht den Schluss auf eine psychotische Beeinflussung der Taten zu begründen (vgl. BGH, Urteil vom 9. August 2017 - 1 StR 63/17), zumal da diese Einschätzung durch das spätere Verhalten der Klinik an Bedeutung verliert.

  • BGH, 02.09.2020 - 5 StR 520/19

    Kein Verfahrenshindernis bei fehlendem Hinweis auf den Übergang vom

    Denn die Diagnose einer solchen Erkrankung führt für sich genommen noch nicht zur Feststellung einer generellen oder zumindest längere Zeiträume überdauernden gesicherten erheblichen Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit (vgl. nur BGH, Urteil vom 9. August 2017 - 1 StR 63/17 (insoweit nicht abgedruckt unter NStZ-RR 2017, 316); Beschlüsse vom 29. April 2014 - 3 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 305, und vom 24. April 2012 - 5 StR 150/12, NStZ-RR 2012, 239).
  • BGH, 12.07.2023 - 1 StR 106/23

    Antrag der Staatsanwaltschaft auf Unterbringung des Beschuldigten in einem

    Die Diagnose einer Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis allein genügt nicht (vgl. dazu BGH, Urteil vom 9. August 2017 - 1 StR 63/17 Rn. 21; Beschlüsse vom 23. August 2012 - 1 StR 389/12 Rn. 7; vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16 Rn. 11; vom 4. Dezember 2018 - 4 StR 443/18 Rn. 6; vom 22. Mai 2019 - 4 StR 140/19 Rn. 14 und vom 15. Mai 2023 - 6 StR 146/23 Rn. 5).
  • BGH, 04.07.2018 - 5 StR 580/17

    Ausnutzungsbewusstsein beim Heimtückemord (bedeutungsmäßige Erfassung der die

    Erforderlich ist insoweit insbesondere stets eine konkretisierende Darstellung, in welcher Weise sich die näher festgestellte psychische Störung auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf seine Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (vgl. BGH, Urteil vom 9. August 2017 - 1 StR 63/17; Beschluss vom 16. März 2017 - 4 StR 11/17).
  • BGH, 22.09.2021 - 1 StR 305/21

    Verminderte Schuldfähigkeit (erforderliche Urteilsdarstellungen zur Auswirkung

    Erforderlich ist insoweit insbesondere eine konkretisierende Darstellung, in welcher Weise sich die näher festgestellte psychische Störung auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf seine Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (vgl. BGH, Urteile vom 4. Juli 2018 - 5 StR 580/17 Rn. 11 und vom 9. August 2017 - 1 StR 63/17 Rn. 21; Beschluss vom 16. März 2017 - 4 StR 11/17 Rn. 9).
  • BGH, 12.08.2021 - 1 StR 242/21

    Verminderte Schuldfähigkeit aufgrund einer wahnhaften Störung (Voraussetzung für

    Erforderlich ist insoweit insbesondere stets eine konkretisierende Darstellung, in welcher Weise sich die näher festgestellte psychische Störung auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf seine Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (vgl. BGH, Urteile vom 4. Juli 2018 - 5 StR 580/17 Rn. 11 und vom 9. August 2017 - 1 StR 63/17 Rn. 21; Beschluss vom 16. März 2017 - 4 StR 11/17 Rn. 9).
  • BGH, 22.05.2019 - 4 StR 140/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung, Urteilsgründe (Beurteilung

    Es bedarf vielmehr auch hier einer konkretisierenden Darlegung, in welcher Weise sich das festgestellte Krankheitsbild bei Begehung der jeweiligen Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Beschuldigten in der jeweiligen konkreten Tatsituation ausgewirkt haben soll (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 9. August 2017 - 1 StR 63/17; Beschlüsse vom 16. März 2017 - 4 StR 11/17; und vom 6. September 2017 - 1 StR 307/17).
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