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BGH, 09.09.2008 - 1 StR 414/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Notwendigkeit des Ausspruchs der Verurteilung wegen des Qualifikationstatbestandes der gewerbsmäßigen sowie der bandenmäßigen Begehung nach § 152b Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB) in der Urteilsformel
- Judicialis
StGB § 152b Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 152b Abs. 2
Fassung des Tenors - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2011, 226
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.04.2007 - 1 StR 181/07
Einziehung von Tatmitteln (ausreichende Feststellungen); Tenorierung bei …
Auszug aus BGH, 09.09.2008 - 1 StR 414/08
Die Schuldsprüche hat der Senat geändert, weil die Verurteilung wegen des Qualifikationstatbestandes der gewerbsmäßigen sowie der bandenmäßigen Begehung nach § 152b Abs. 2 StGB in der Urteilsformel auszusprechen ist (BGH, Beschl. vom 25. April 2007 - 1 StR 181/07;… Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl. § 260 Rdn. 25).