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   BGH, 09.09.2010 - I ZB 81/09   

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https://dejure.org/2010,5490
BGH, 09.09.2010 - I ZB 81/09 (https://dejure.org/2010,5490)
BGH, Entscheidung vom 09.09.2010 - I ZB 81/09 (https://dejure.org/2010,5490)
BGH, Entscheidung vom 09. September 2010 - I ZB 81/09 (https://dejure.org/2010,5490)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Yoghurt-Gums

    § 48 Abs 1 MarkenG, § 50 MarkenG, § 54 MarkenG, § 83 Abs 2 Nr 3 MarkenG, Art 103 Abs 1 GG
    Markenrechtliches Löschungsverfahren: Bedingt erklärter Teilverzicht; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch nicht hinreichend klar erteilten gerichtlichen Hinweis - Yoghurt-Gums

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der bedingten Erklärung eines Teilverzichts auf eine Marke im Löschungsverfahren; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Falle des Fehlens eines eindeutigen gerichtlichen Hinweises in Bezug auf die Möglichkeit der Erklärung eines Teilverzichts auf ...

  • rewis.io

    Markenrechtliches Löschungsverfahren: Bedingt erklärter Teilverzicht; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch nicht hinreichend klar erteilten gerichtlichen Hinweis - Yoghurt-Gums

  • ra.de
  • rewis.io

    Markenrechtliches Löschungsverfahren: Bedingt erklärter Teilverzicht; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch nicht hinreichend klar erteilten gerichtlichen Hinweis - Yoghurt-Gums

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 48 Abs. 1; GG Art. 103 Abs. 1
    Möglichkeit der bedingten Erklärung eines Teilverzichts auf eine Marke im Löschungsverfahren; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Falle des Fehlens eines eindeutigen gerichtlichen Hinweises in Bezug auf die Möglichkeit der Erklärung eines Teilverzichts auf ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Yoghurt-Gums

  • datenbank.nwb.de

    Markenrechtliches Löschungsverfahren: Bedingt erklärter Teilverzicht; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch nicht hinreichend klar erteilten gerichtlichen Hinweis - Yoghurt-Gums

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Markenrecht - Keine bedingte Erklärung eines Teilverzichts auf die Marke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Teilverzicht auf eine Marke kann auch im Löschungsverfahren nicht unter einer Bedingung erfolgen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bedingter Teilverzicht auf eine Marke

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Yoghurt-Gums

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2011, 17
  • GRUR 2011, 654
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 19.10.2000 - I ZB 62/98

    EASYPRESS; Verzicht auf Marke im laufenden Löschungsverfahren

    Auszug aus BGH, 09.09.2010 - I ZB 81/09
    Dabei ist das rechtliche Gehör grundsätzlich in der Weise zu gewähren, die für das in Betracht kommende Verfahren vorgeschrieben ist (BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2000 - I ZB 62/98, GRUR 2001, 337, 338 = WRP 2001, 408 - EASYPRESS, mwN).

    Das gilt auch für die Tatsache des (teilweise) Erlöschens der Marke infolge eines (teilweisen) Verzichts des Markeninhabers (BGH, GRUR 2001, 337, 338 - EASYPRESS).

    Der Verzicht kann auch in einem anhängigen Widerspruchs- oder Löschungsverfahren erklärt werden und wird mit Abgabe der Erklärung unmittelbar wirksam (vgl. Begründung zu § 48 MarkenG, BlPMZ Sonderheft 1994, S. 88; BGH, GRUR 2001, 337, 338 - EASYPRESS).

    d) Es kann dahingestellt bleiben, ob der in der mündlichen Verhandlung erteilte Hinweis des Beschwerdegerichts, gegen eine nach Schluss der mündlichen Verhandlung erfolgende Beschränkung des Warenverzeichnisses bestünden grundsätzlich keine Bedenken, schon deshalb unzutreffend war, weil die Berücksichtigung einer solchen Verzichtserklärung wie jeder anderen nachträglich eintretenden Tatsache stets die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung oder den Übergang in das schriftliche Verfahren mit Zustimmung der Verfahrensbeteiligten (vgl. BGH, GRUR 2001, 337, 338 - EASYPRESS) voraussetzt, oder ob ein solcher Verzicht nach Schluss der mündlichen Verhandlung auch ohne deren Wiedereröffnung (ausnahmsweise) dann berücksichtigt werden kann, wenn er sich auf die bloße Streichung eines im Waren- und Dienstleistungsverzeichnis enthaltenen Begriffs beschränkt.

  • BGH, 13.12.2007 - I ZB 26/05

    idw

    Auszug aus BGH, 09.09.2010 - I ZB 81/09
    Die teilweise Einschränkung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses stellt einen Teilverzicht im Sinne von § 48 Abs. 1 MarkenG dar (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2007 - I ZB 26/05, GRUR 2008, 714 Rn. 35 = WRP 2008, 1092 - idw).

    Da die Erklärung materiell-rechtlich ohne weiteres zum vollständigen oder teilweisen Erlöschen der Marke führt, kann sie auch im Löschungsverfahren nicht bedingt abgegeben werden (BGH, GRUR 2008, 714 Rn. 35 - idw, mwN).

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BGH, 09.09.2010 - I ZB 81/09
    In diesem Verstoß gegen die richterliche Hinweispflicht liegt demnach auch eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 84, 188, 190).
  • BPatG, 13.08.2002 - 24 W (pat) 32/01

    Teilverzicht bei an Verkündungs Statt zuzustellenden Beschluss -

    Auszug aus BGH, 09.09.2010 - I ZB 81/09
    Soweit sich das Beschwerdegericht in der angefochtenen Entscheidung auf den (im Widerspruchsverfahren ergangenen) Beschluss des 24. Senats des Bundespatentgerichts vom 13. August 2002 (24 W (pat) 32/01, GRUR 2003, 530, 531 - Waldschlößchen) bezieht, ist bei Erteilung des gerichtlichen Hinweises eine ausdrückliche oder erkennbare Bezugnahme, aus der die Markeninhaberin entnehmen konnte, dass das Beschwerdegericht sich dieser Rechtsprechung (für das Löschungsverfahren) anschließen wollte, nicht erfolgt.
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BGH, 09.09.2010 - I ZB 81/09
    a) Art. 103 Abs. 1 GG garantiert den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens, dass sie Gelegenheit haben, sich zu dem der gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt und zur Rechtslage zu äußern, und dass das Gericht das Vorbringen zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht (BVerfGE 86, 133, 144; BVerfG, NJW-RR 2004, 1710, 1712; BGH, Beschluss vom 10. April 2007 - I ZB 15/06, GRUR 2007, 628 Rn. 10 = WRP 2007, 788 - MOON).
  • BGH, 14.10.1999 - I ZB 15/97

    COMPUTER ASSOCIATES; Versagung des rechtlichen Gehörs im Verfahren vor dem

    Auszug aus BGH, 09.09.2010 - I ZB 81/09
    Das rechtliche Gehör vor Gericht umfasst auch das Recht, Anträge zu stellen (BGH, Beschluss vom 14. Oktober 1999 - I ZB 15/97, GRUR 2000, 512, 513 = WRP 2000, 542 - COMPUTER ASSOCIATES).
  • BGH, 24.02.2005 - I ZB 2/04

    MEY/Ella May

    Auszug aus BGH, 09.09.2010 - I ZB 81/09
    Soweit sich aus der Senatsentscheidung vom 24. Februar 2005 - I ZB 2/04 - MEY/Ella May (GRUR 2005, 513, 514 = WRP 2005, 744) etwas anderes ergibt, wird daran nicht festgehalten.
  • BGH, 10.04.2007 - I ZB 15/06

    MOON

    Auszug aus BGH, 09.09.2010 - I ZB 81/09
    a) Art. 103 Abs. 1 GG garantiert den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens, dass sie Gelegenheit haben, sich zu dem der gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt und zur Rechtslage zu äußern, und dass das Gericht das Vorbringen zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht (BVerfGE 86, 133, 144; BVerfG, NJW-RR 2004, 1710, 1712; BGH, Beschluss vom 10. April 2007 - I ZB 15/06, GRUR 2007, 628 Rn. 10 = WRP 2007, 788 - MOON).
  • BGH, 24.04.2008 - I ZB 72/07

    Weisse Flotte

    Auszug aus BGH, 09.09.2010 - I ZB 81/09
    Darauf, ob die Rüge durchgreift, kommt es für die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde nicht an (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 2008 - I ZB 72/07, GRUR 2008, 1126 Rn. 6 = WRP 2008, 1550 - Weisse Flotte).
  • BPatG, 10.09.2009 - 26 W (pat) 72/07

    Yoghurt-Gums nicht als Marke für Gummibonbons schutzfähig

    Auszug aus BGH, 09.09.2010 - I ZB 81/09
    Die Beschwerde der Markeninhaberin hat das Bundespatentgericht zurückgewiesen (BPatG, GRUR-RR 2009, 426).
  • BGH, 08.03.2012 - I ZB 13/11

    Neuschwanstein

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Senatsentscheidung "Yoghurt-Gums" (Beschluss vom 9. September 2010 - I ZB 81/09, GRUR 2011, 654 = WRP 2011, 753).
  • BGH, 03.04.2014 - I ZB 6/12

    Rechtsbeschwerde zum BGH gegen eine markenrechtliche Beschwerdeentscheidung des

    a) Das Gebot rechtlichen Gehörs verpflichtet ein Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 86, 133, 144; BGH, Beschluss vom 9. September 2010 - I ZB 81/09, GRUR 2011, 654 Rn. 11 = WRP 2011, 753 - Yoghurt-Gums).
  • BGH, 17.08.2011 - I ZB 75/10

    Markenlöschungsverfahren: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör;

    Für die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde kommt es nicht darauf an, ob die Rüge durchgreift (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 9. September 2010 - I ZB 81/09, GRUR 2011, 654 Rn. 9 = WRP 2011, 753 - Yoghurt-Gums).

    a) Art. 103 Abs. 1 GG garantiert den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens, dass sie Gelegenheit haben, sich zu dem der gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt und zur Rechtslage zu äußern, und dass das Gericht das Vorbringen zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht (BVerfGE 86, 133, 144; BVerfG, NJW-RR 2004, 1710, 1712; BGH, GRUR 2011, 654 Rn. 11 - Yoghurt-Gums).

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