Rechtsprechung
BGH, 09.09.2010 - I ZR 26/09 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 78 Abs 2 S 2 AMG, § 78 Abs 2 S 3 AMG, § 78 Abs 3 S 1 AMG
Wettbewerbsverstoß: Verletzung der arzneimittelrechtlichen Preisbindung; Publikumswerbung mit einer Werbegabe im Wert von 5 Euro - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Ausgabe von Bonus-Talern beim Erwerb verschreibungspflichtiger und preisgebundener Arzneimittel; Vereinbarung der Ausgabe von Bonus-Talern mit dem Zweck der Preisbindung von Arzneimitteln; Wettbewerbsrechtliche Vereinbarkeit der ...
- rewis.io
Wettbewerbsverstoß: Verletzung der arzneimittelrechtlichen Preisbindung; Publikumswerbung mit einer Werbegabe im Wert von 5 Euro
- ra.de
- rewis.io
Wettbewerbsverstoß: Verletzung der arzneimittelrechtlichen Preisbindung; Publikumswerbung mit einer Werbegabe im Wert von 5 Euro
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Ausgabe von Bonus-Talern beim Erwerb verschreibungspflichtiger und preisgebundener Arzneimittel; Vereinbarung der Ausgabe von Bonus-Talern mit dem Zweck der Preisbindung von Arzneimitteln; Wettbewerbsrechtliche Vereinbarkeit der ...
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bonussystem der Apotheken kann wettbewerbswidrig sein
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Zur Zulässigkeit von Rabatten und Zugaben durch Apotheken
- meyer-koering.de (Kurzinformation)
Euro ja - Taler nein
- nh24.de (Pressebericht, 09.09.2010)
BGH erlaubt Apotheken Bonussystem
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Rabatte und Zugaben durch Apotheken verboten
- kpw-law.de (Kurzinformation)
Werbung mit Prämien- und Rabattaktionen in Apotheken
- rpmed.de
(Kurzinformation)
Zulässigkeit von Kundenbindungssystemen in Apotheken
Besprechungen u.ä. (2)
- nomos.de
, S. 9 (Entscheidungsbesprechung)
Werbung mit Bonuspunkten und Einkaufsgutscheinen - aktuelle Wertgrenzen der "Geringwertigkeit" iSv § 7 Abs.1 Nr.1 HWG
- lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)
Apotheken-Bonussysteme: Arzneimittelpreisbindung statt Kundenbindung
Verfahrensgang
- LG Offenburg, 12.09.2007 - 5 O 107/06
- LG Offenburg, 12.02.2009 - 5 O 107/06
- OLG Karlsruhe, 12.02.2009 - 4 U 160/07
- BGH, 09.09.2010 - I ZR 26/09
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2011, 39 (Ls.)
Wird zitiert von ... (47)
- BGH, 24.11.2016 - I ZR 163/15
Freunde werben Freunde - Wettbewerbsverstoß: Ausloben und Gewähren von …
(3) Nichts anderes ergibt sich aus den Urteilen des Senats vom 9. September 2010 (…GRUR 2010, 1136 Rn. 24 - UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE;… I ZR 37/08, MPR 2010, 201 Rn. 21; I ZR 26/09, MPR 2010, 206 Rn. 22;… I ZR 125/08, MPR 2010, 204 Rn. 20). - OLG Hamm, 27.05.2014 - 4 U 37/14
Wettbewerbswidrigkeit der Gewährung von Zugaben und sonstigen Vorteilen bei der …
Diese Regelungen sollen insbesondere gewährleisten, dass die im öffentlichen Interesse gebotene flächendeckende und gleichmäßige Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sichergestellt ist (BGH, Urteil vom 09.09.2010 - I ZR 193/07 - [Unser Dankeschön für Sie] ; BGH, Urteil vom 09.09.2010 - I ZR 98/08 - [Bonuspunkte] ; BGH, Urteil vom 09.09.2010 - I ZR 26/09 - [Bonus-Taler] ; BGH, Urteil vom 09.09.2010 - I ZR 125/08 - [Bonussystem] ; BGH, Urteil vom 09.09.2010 - I ZR 37/08 - , jeweils m.w.N.).Die Bestimmungen der Arzneimittelpreisverordnung werden vielmehr auch dann verletzt, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar der korrekte Preis angesetzt wird, dem Kunden aber gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen (BGH, Urteil vom 09.09.2010 - I ZR 193/07 - [Unser Dankeschön für Sie] ; BGH, Urteil vom 09.09.2010 - I ZR 98/08 - [Bonuspunkte] ; BGH, Urteil vom 09.09.2010 - I ZR 26/09 - [Bonus-Taler] ; BGH, Urteil vom 09.09.2010 - I ZR 125/08 - [Bonussystem] ; BGH, Urteil vom 09.09.2010 - I ZR 37/08 - ; BGH, Urteil vom 08.05.2013 - I ZR 98/12 - [RezeptBonus] ).
Der Begriff der "Koppelung" darf dabei nicht dahin missverstanden werden, dass eine solche Koppelung nur dann vorliegt, wenn prinzipiell oder systematisch nur solchen Kunden irgendwie geartete Vorteile gewährt werden, die preisgebundene Arzneimittel erwerben (vgl. BGH, Urteil vom 09.09.2010 - I ZR 26/09 - [Bonus-Taler] in einem Fall, in dem die beklagten Apotheker Bonus-Taler an Kunden ausgaben und dies "zumindest gelegentlich auch beim Erwerb preisgebundener Arzneimittel" taten).
Insbesondere ein über einen bestimmten Geldbetrag lautender Gutschein stellt einen Vorteil im vorstehend genannten Sinn dar (BGH, Urteil vom 09.09.2010 - I ZR 193/07 - [Unser Dankeschön für Sie] ; BGH, Urteil vom 09.09.2010 - I ZR 98/08 - [Bonuspunkte] ; BGH, Urteil vom 09.09.2010 - I ZR 26/09 - [Bonus-Taler] ; BGH, Urteil vom 09.09.2010 - I ZR 125/08 - [Bonussystem] ; BGH, Urteil vom 09.09.2010 - I ZR 37/08 - ; BGH, Urteil vom 08.05.2013 - I ZR 98/12 - [RezeptBonus] ); denn mit ihm können - bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise - von der Pflicht zur Zuzahlung befreite Kassenpatienten sowie Privatversicherte tatsächlich etwas "verdienen" und Kassenpatienten ohne Befreiung von der Zuzahlungspflicht immerhin einen Teil der Zuzahlung sparen, indem sie mit den Gutscheinen Waren erwerben (BGH, Urteil vom 08.05.2013 - I ZR 98/12 - [RezeptBonus] ).
Abweichendes kann allenfalls dann gelten, wenn der Gutscheinseinlösung wesentliche Hindernisse entgegenstehen (BGH, Urteil vom 09.09.2010 - I ZR 193/07 - [Unser Dankeschön für Sie] ; BGH, Urteil vom 09.09.2010 - I ZR 98/08 - [Bonuspunkte] ; BGH, Urteil vom 09.09.2010 - I ZR 26/09 - [Bonus-Taler] ; BGH, Urteil vom 09.09.2010 - I ZR 125/08 - [Bonussystem] ; BGH, Urteil vom 09.09.2010 - I ZR 37/08 - ; BGH, Urteil vom 08.05.2013 - I ZR 98/12 - [RezeptBonus] ), wobei ein Hindernis auch darin bestehen kann, dass es sich bei den angebotenen Sachprämien lediglich um aus Sicht des Kunden unnütze oder wertlose Gegenstände handelt (BGH, Urteil vom 09.09.2010 - I ZR 125/08 - [Bonussystem] ), oder wenn die Vorteile nicht allein für den Erwerb des preisgebundenen Arzneimittels, sondern auch aus anderem Anlass gewährt werden, etwa weil der Kunde beim Erwerb Unannehmlichkeiten in Kauf nehmen muss (BGH, Urteil vom 09.09.2010 - I ZR 193/07 - [Unser Dankeschön für Sie] ; BGH, Urteil vom 09.09.2010 - I ZR 98/08 - [Bonuspunkte] ; BGH, Urteil vom 09.09.2010 - I ZR 26/09 - [Bonus-Taler] ; BGH, Urteil vom 09.09.2010 - I ZR 125/08 - [Bonussystem] ; BGH, Urteil vom 09.09.2010 - I ZR 37/08 - ; BGH, Urteil vom 08.05.2013 - I ZR 98/12 - [RezeptBonus] ).
Ein Verstoß gegen die arzneimittelrechtliche Preisbindung liegt damit auch dann vor, wenn dem Kunden lediglich geringwertige Vorteile zugewandt werden (BGH, Urteil vom 09.09.2010 - I ZR 98/08 - [Bonuspunkte] ; BGH, Urteil vom 09.09.2010 - I ZR 26/09 - [Bonus-Taler] ; BGH, Urteil vom 09.09.2010 - I ZR 125/08 - [Bonussystem] ).
b) Die vorstehend dargestellten Regelungen über die arzneimittelrechtliche Preisbindung stellen Marktverhaltensregelungen im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG dar (BGH, Urteil vom 09.09.2010 - I ZR 193/07 - [Unser Dankeschön für Sie] ; BGH, Urteil vom 09.09.2010 - I ZR 98/08 - [Bonuspunkte] ; BGH, Urteil vom 09.09.2010 - I ZR 26/09 - [Bonus-Taler] ; BGH, Urteil vom 09.09.2010 - I ZR 125/08 - [Bonussystem] ; BGH, Urteil vom 09.09.2010 - I ZR 37/08 - ).
Wie bereits ausgeführt, liegt ein Verstoß gegen die arzneimittelrechtliche Preisbindung nicht vor, wenn ein Vorteil nicht allein für den Erwerb des preisgebundenen Arzneimittels, sondern auch aus anderem Anlass gewährt wird, etwa weil der Kunde beim Erwerb Unannehmlichkeiten in Kauf nehmen muss (BGH, Urteil vom 09.09.2010 - I ZR 193/07 - [Unser Dankeschön für Sie] ; BGH, Urteil vom 09.09.2010 - I ZR 98/08 - [Bonuspunkte] ; BGH, Urteil vom 09.09.2010 - I ZR 26/09 - [Bonus-Taler] ; BGH, Urteil vom 09.09.2010 - I ZR 125/08 - [Bonussystem] ; BGH, Urteil vom 09.09.2010 - I ZR 37/08 - ; BGH, Urteil vom 08.05.2013 - I ZR 98/12 - [RezeptBonus] ).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2017 - 13 A 2979/15
Keine Zugabe von Kuschelsocken bei preisgebundenen Arzneimitteln
Der Begriff entstammt der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. Urteile vom 24. November 2016 - I ZR 163/15 -, juris, Rn. 37 (Freunde werben Freunde), vom 8. Mai 2013 - IZR 98/12 -, WRP 2013, 1264 = juris, Rn.13 (RezeptBonus), vom 9. September 2010 - I ZR 98/12 -, = juris, Rn. 15 (RezeptBonus), vom 9. September 2010 - I ZR 193/07 -, NJW 2010, 3721 = juris, Rn. 20 (UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE), vom 9. September 2010 - I ZR 98/08 -, PharmR 2011, 18, = juris, Rn. 15 (Bonuspunkte), vom 9. September 2010 - I ZR 26/09 -, MPR 2010, 206 = juris, Rn. 16 (Bonus-Taler) und vom 9. September 2010 - I ZR 37/08 -, MPR 2010, 201 = juris, Rn. 15 (Einkaufsgutschein), wonach ein Verstoß gegen die arzneimittelrechtliche Preisbindung nicht nur dann vorliegt, wenn der Apotheker ein preisgebundenes Arzneimittel zu einem anderen als dem nach der Arzneimittelpreisverordnung zu berechnenden Preis abgibt.Wie ausgeführt, ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. Urteil vom 8. Mai 2013 - I ZR 98/12 -, GRUR 2013, 1264 = juris, Rn. 13 (RezeptBonus), sowie Urteile vom 9. September 2010 - I ZR 193/07 - NJW 2010, 3721 = juris, Rn. 20 (UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE), - I ZR 98/08 -, PharmR 2011, 18, = juris, Rn. 15 (Bonuspunkte), - I ZR 26/09 -, MPR 2010, 206 = juris, Rn. 16 (Bonus-Taler), - I ZR 37/08 -, MPR 2010, 201 = juris, Rn. 15 (Einkaufsgutschein), der der Senat folgt, und die durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Oktober 2016 nicht in Frage gestellt wird, geklärt, dass ein Verstoß gegen die arzneimittelrechtliche Preisbindung nicht nur dann vorliegt, wenn der Apotheker ein preisgebundenes Arzneimittel zu einem anderen als dem nach der Arzneimittelpreisverordnung zu berechnenden Preis abgibt.
- OVG Niedersachsen, 08.07.2011 - 13 ME 111/11
Beachtung des Überschreitens der "Spürbarkeitsschwelle" bei einem gegen die …
Ein Apotheker verstößt nach der bislang vom Senat im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung (vgl. dazu Beschl. d. Senats v. 22.03.2011 - 13 LA 157/09 -, juris Rdnrn. 7 - 12; BGH, Urteile v. 09.09.2010 - I ZR 193/07, I ZR 37/08, I ZR 98/08, I ZR 125/08, I ZR 26/09 -, juris ) schon dann gegen die Arzneimittelpreisbindung, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar zunächst der korrekte Preis angesetzt wird, dem Versicherten bzw. Kunden aber gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen.Der Bundesgerichtshof hat dazu ausgeführt (vgl. u. a. Urt. v. 09.09.2010 - I ZR 26/09 - juris Rdnr. 22):.
Auch der Bundesgerichtshof geht ausdrücklich von einem Nebeneinander von Arzneimittelpreisrecht und Heilmittelwerberecht und daher unabhängig von der Frage der Überschreitung der wettbewerbsrechtlichen Spürbarkeitsschwelle von einem Verstoß gegen die Arzneimittelpreisbindung aus, wenn mit dem Erwerb des preisgebundenen Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen (vgl. u. a. Urt. v. 09.09.2010 - I ZR 26/09 - juris Rdnr. 16 - 19).
Die weiteren entschiedenen Fälle betreffen die Gewährung von Einkaufsgutscheinen über 5, 00 EUR durch eine Versandapotheke (I ZR 193/07, keine geringwertige Kleinigkeit), einen Bonus-Taler ohne aufgedruckten Geldbetrag mit einem geschätzten Wert von 0, 50 EUR bei einer Präsenzapotheke (I ZR 26/09, geringwertige Kleinigkeit) sowie ein Punktesammel- und Einlösungssystem (ein Punkt pro Einkauf mit einem Wert von etwa 0, 40 EUR) einer Präsenzapotheke (I ZR 125/08, geringwertige Kleinigkeit).
Eine weitgehend identische Fallgestaltung liegt dem bereits angeführten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. September 2009 - I ZR 26/09 - zugrunde.
- OVG Niedersachsen, 08.07.2011 - 13 ME 95/11
Arzneimittelpreisbindungsverstoß bei Ausgabe von Einkaufsgutschein mit einem …
Dieser scheitere auch nicht an einer etwaigen Nichtüberschreitung der nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteile v. 09.09.2010 - I ZR 193/07, I ZR 37/08, I ZR 98/08, I ZR 125/08, I ZR 26/09 -, juris) zu berücksichtigenden wettbewerbsrechtlichen Spürbarkeitsschwelle.Ein Apotheker verstößt nach der bislang vom Senat im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung (vgl. dazu Beschl. d. Senats v. 22.03.2011 - 13 LA 157/09 -, juris Rdnrn. 7 - 12; BGH, Urteile v. 09.09.2010 - I ZR 193/07, I ZR 37/08, I ZR 98/08, I ZR 125/08, I ZR 26/09 -, juris ) schon dann gegen die Arzneimittelpreisbindung, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar zunächst der korrekte Preis angesetzt wird, dem Versicherten bzw. Kunden aber gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen.
Der Bundesgerichtshof hat dazu ausgeführt (vgl. u. a. Urt. v. 09.09.2010 - I ZR 26/09 - juris Rdnr. 22):.
Auch der Bundesgerichtshof geht ausdrücklich von einem Nebeneinander von Arzneimittelpreisrecht und Heilmittelwerberecht und daher unabhängig von der Frage der Überschreitung der wettbewerbsrechtlichen Spürbarkeitsschwelle von einem Verstoß gegen die Arzneimittelpreisbindung aus, wenn mit dem Erwerb des preisgebundenen Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen (vgl. u. a. Urt. v. 09.09.2010 - I ZR 26/09 - juris Rdnr. 16 - 19).
Die weiteren entschiedenen Fälle betreffen die Gewährung von Einkaufsgutscheinen über 5, 00 EUR durch eine Versandapotheke (I ZR 193/07, keine geringwertige Kleinigkeit), einen Bonus-Taler ohne aufgedruckten Geldbetrag mit einem geschätzten Wert von 0, 50 EUR bei einer Präsenzapotheke (I ZR 26/09, geringwertige Kleinigkeit) sowie ein Punktesammel- und Einlösungssystem (ein Punkt pro Einkauf mit einem Wert von etwa 0, 40 EUR) einer Präsenzapotheke (I ZR 125/08, geringwertige Kleinigkeit).
- OVG Niedersachsen, 08.07.2011 - 13 ME 94/11
Werbung durch Anbietung einer Prämie in Form des "APOtalers" bei Einsendung oder …
Dieser scheitere auch nicht an einer etwaigen Nichtüberschreitung der nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteile v. 09.09.2010 - I ZR 193/07, I ZR 37/08, I ZR 98/08, I ZR 125/08, I ZR 26/09 -, juris) zu berücksichtigenden wettbewerbsrechtlichen Spürbarkeitsschwelle.Ein Apotheker verstößt nach der bislang vom Senat im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung (vgl. dazu Beschl. d. Senats v. 22.03.2011 - 13 LA 157/09 -, juris Rdnrn. 7 - 12; BGH, Urteile v. 09.09.2010 - I ZR 193/07, I ZR 37/08, I ZR 98/08, I ZR 125/08, I ZR 26/09 -, juris ) schon dann gegen die Arzneimittelpreisbindung, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar zunächst der korrekte Preis angesetzt wird, dem Versicherten bzw. Kunden aber gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen.
Auch der Bundesgerichtshof geht ausdrücklich von einem Nebeneinander von Arzneimittelpreisrecht und Heilmittelwerberecht und daher unabhängig von der Frage der Überschreitung der wettbewerbsrechtlichen Spürbarkeitsschwelle von einem Verstoß gegen die Arzneimittelpreisbindung aus, wenn mit dem Erwerb des preisgebundenen Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen (vgl. u. a. Urt. v. 09.09.2010 - I ZR 26/09 - juris Rdnr. 16 - 19).
Die weiteren entschiedenen Fälle betreffen die Gewährung von Einkaufsgutscheinen über 5, 00 EUR durch eine Versandapotheke (I ZR 193/07, keine geringwertige Kleinigkeit), einen Bonus-Taler ohne aufgedruckten Geldbetrag mit einem geschätzten Wert von 0, 50 EUR bei einer Präsenzapotheke (I ZR 26/09, geringwertige Kleinigkeit) sowie ein Punktesammel- und Einlösungssystem (ein Punkt pro Einkauf mit einem Wert von etwa 0, 40 EUR) einer Präsenzapotheke (I ZR 125/08, geringwertige Kleinigkeit).
- VG Lüneburg, 11.04.2017 - 6 B 19/17
Apotheke; Bonus-Bon; Gutschein; verschreibungspflichtige Arzneimittel
Nach Auffassung der höchstrichterlichen Rechtsprechung liegt ein Verstoß gegen die gesetzliche Arzneimittelpreisbindung immer schon dann vor, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar zunächst der korrekte Preis angesetzt wird, dem Versicherten bzw. Kunden aber gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen (vgl. dazu Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 22. März 2011 -13 LA 157/09 -, juris 7 - 12; BGH, Urteile v. 09.09.2010 - I ZR 193/07, I ZR 37/08, I ZR 98/08, I ZR 125/08, I ZR 26/09 -, juris).Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung reicht es bereits aus, dass mit dem Erwerb des preisgebundenen Arzneimittels Vorteile in Gestalt der Bonus-Bons gewährt werden, die den Erwerb für den Kunden wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen (vgl. u. a. BGH Urt. v. 09.09.2010 - I ZR 26/09 - juris Rdnr. 16 - 19; OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. Juni 2008 -13 ME 61/08 -, juris).
So geht der Bundesgerichtshof ausdrücklich von einem Nebeneinander von Arzneimittelpreisrecht und Heilmittelwerberecht aus (vgl. u. a. BGH Urt. v. 09.09.2010 - I ZR 26/09 - juris Rdnr. 16 - 19).
Es soll einem ruinösen Wettbewerb unter den Apotheken vorgebeugt werden (…vgl. BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats, Beschluss v. 19.09.2002 - 1 BvR 1385/01 -, juris Rdnr. 23 ; BGH, Urt. v. 09.09.2010 - I ZR 26/09 - ("Bonus-Taler"), juris Rdnr. 20 ("Die Bestimmungen [...] sind nach ihrem Zweck dazu bestimmt, den (Preis-)Wettbewerb unter den Apotheken zu regeln"); Janda, Medizinrecht, S. 274) und zugleich soll eine indirekte Steuerung der Zahl der am Markt ansässigen Apotheken erreicht werden (vgl. Janda, Medizinrecht, S. 274; Nds. OVG…, Beschluss vom 22. März 2011 - 13 LA 157/09 -, juris Rdnr. 10).
- OVG Niedersachsen, 22.03.2011 - 13 LA 157/09
Verstoß gegen die gesetzliche Arzneimittelpreisbindung bei Gewährung von den …
Durch die Preisbindung jedenfalls für verschreibungspflichtige (Fertig-)Arzneimittel soll einem ruinösen Wettbewerb unter den Apotheken vorgebeugt werden (…vgl. BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats, Beschl. v. 19.09.2002 - 1 BvR 1385/01 -, juris Rdnr. 23 ("Arzneimittelpreisverordnung zielt mit ihren Vorschriften auf Verminderung von Preiswettbewerb unter den Apotheken"); BGH, Urt. v. 09.09.2010 - I ZR 26/09 - ("Bonus-Taler"), juris Rdnr. 20 ("Die Bestimmungen [...] sind nach ihrem Zweck dazu bestimmt, den (Preis-)Wettbewerb unter den Apotheken zu regeln"); Janda, Medizinrecht, S. 274); zugleich soll eine indirekte Steuerung der Zahl der am Markt ansässigen Apotheken, mithin ein Ausgleich für das Fehlen eines bedarfsorientierten Zulassungsverfahrens für Apotheken erreicht werden (vgl. Janda, Medizinrecht, S. 274).Der Zweck der für verschreibungspflichtige Arzneimittel geltenden Preisbindung, im Interesse einer flächendeckenden und gleichmäßigen Versorgung der Bevölkerung einen Wettbewerb zwischen den Apotheken weitgehend auszuschließen, wird immer schon dann beeinträchtigt, wenn dem Versicherten bzw. Kunden gekoppelt mit der Abgabe eines Arzneimittels von einer Apotheke Vorteile gewährt werden, die den dortigen Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen, als in einer anderen Apotheke (vgl. auch BGH, Urt. v. 09.09.2010 - I ZR 26/09 - ("Bonus-Taler"), juris Rdnr. 16).
Das Verhalten des Klägers, der jedenfalls der ihm gegenüber bestehenden Verpflichtung zur Einziehung und Verrechnung der Zuzahlung nicht nachkommt, stellt aber einen besonders deutlichen Verstoß gegen die Preisbindung dar, der gegenüber anderen in der Rechtsprechung diskutierten Modellen ("Bonus-Taler") klar zu Tage tritt: Bei den verschiedenen Bonus-Modellen, bei denen zuvor gesammelte Bonuspunkte auf den Kaufpreis für ein nichtverschreibungspflichtiges Produkt aus dem Angebot der Apotheker des Klägers angerechnet werden konnten, war bis zu der bereits zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 09.09.2010 - I ZR 26/09 - ("Bonus-Taler")) umstritten, ob dabei ein Verstoß gegen die Preisbindung verwirklicht wurde.
Wie bereits ausgeführt, hat der Bundesgerichtshof - u. a. unter Bezugnahme auf die in der vorliegenden Sache ergangenen Entscheidungen des Senats in den Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - entschieden, dass ein Verstoß gegen die arzneimittelrechtliche Preisbindung nicht nur dann vorliegt, wenn der Apotheker ein preisgebundenes Arzneimittel zu einem anderen als dem nach der Arzneimittelpreisverordnung zu berechnenden Preis abgibt, sondern auch dann, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar der korrekte Preis angesetzt wird, dem Kunden aber gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen (BGH, Urt. v. 09.09.2010 - I ZR 26/09 - ("Bonus-Taler"), juris Rdnr. 16).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2017 - 13 A 3027/15
Keine Zugabe von Kuschelsocken bei preisgebundenen Arzneimitteln
Der Begriff entstammt der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. Urteile vom 24. November 2016 - I ZR 163/15 -, juris, Rn. 37 (Freunde werben Freunde), vom 8. Mai 2013 - IZR 98/12 -, WRP 2013, 1264 = juris, Rn.13 (RezeptBonus), vom 9. September 2010 - I ZR 98/12 -, = juris, Rn. 15 (RezeptBonus), vom 9. September 2010 - I ZR 193/07 -, NJW 2010, 3721 = juris, Rn. 20 (UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE), vom 9. September 2010 - I ZR 98/08 -, PharmR 2011, 18, = juris, Rn. 15 (Bonuspunkte), vom 9. September 2010 - I ZR 26/09 -, MPR 2010, 206 = juris, Rn. 16 (Bonus-Taler) und vom 9. September 2010 - I ZR 37/08 -, MPR 2010, 201 = juris, Rn. 15 (Einkaufsgutschein), wonach ein Verstoß gegen die arzneimittelrechtliche Preisbindung nicht nur dann vorliegt, wenn der Apotheker ein preisgebundenes Arzneimittel zu einem anderen als dem nach der Arzneimittelpreisverordnung zu berechnenden Preis abgibt.Wie ausgeführt, ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. Urteil vom 8. Mai 2013 - I ZR 98/12 -, GRUR 2013, 1264 = juris, Rn. 13 (RezeptBonus), sowie Urteile vom 9. September 2010 - I ZR 193/07 - NJW 2010, 3721 = juris, Rn. 20 (UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE), - I ZR 98/08 -, PharmR 2011, 18, = juris, Rn. 15 (Bonuspunkte), - I ZR 26/09 -, MPR 2010, 206 = juris, Rn. 16 (Bonus-Taler), - I ZR 37/08 -, MPR 2010, 201 = juris, Rn. 15 (Einkaufsgutschein), der der Senat folgt, und die durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Oktober 2016 nicht in Frage gestellt wird, geklärt, dass ein Verstoß gegen die arzneimittelrechtliche Preisbindung nicht nur dann vorliegt, wenn der Apotheker ein preisgebundenes Arzneimittel zu einem anderen als dem nach der Arzneimittelpreisverordnung zu berechnenden Preis abgibt.
- OVG Niedersachsen, 02.08.2017 - 13 ME 122/17
Arzneimittelpreisbindung; Berufsausübung; Gleichbehandlung im Unrecht; …
Abweichendes kann allenfalls dann gelten, wenn der Einlösung des Gutscheins wesentliche Hindernisse entgegenstehen oder die Vorteile nicht allein für den Erwerb des preisgebundenen Arzneimittels, sondern auch aus anderem Anlass gewährt werden, etwa weil der Kunde beim Erwerb Unannehmlichkeiten in Kauf nehmen muss (BGH, Urt. v. 9.9.2010 - I ZR 26/09 -, juris Rn. 16 f.).Die dazu ergangene Rechtsprechung des BGH zur "Spürbarkeitsschwelle" im Heilmittelwerberecht (vgl. Urt. v. 9.9.2010, a. a. O., Rn. 24 f.) hat der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung aus Gründen der Einheit der Rechtsordnung trotz unterschiedlicher Zielrichtungen der Arzneimittelpreisrechts und des Heilmittelwerberechts im Rahmen der Überprüfung des Entschließungsermessens der Aufsichtsbehörde nach § 69 Abs. 1 Satz 1 AMG durch Annahme einer ermessensbegrenzenden "Eingriffsschwelle" in differenzierender Weise auf das Arzneimittelpreisrecht übertragen (…vgl. grundlegend: Senatsbeschl. v. 8.7.2011 - 13 ME 94/11 -, juris Rn. 16 ff.).
- OVG Niedersachsen, 31.08.2012 - 13 ME 142/12
Überschreiten der Eingriffsschwelle der zuständigen Apothekerkammer für den …
- OLG München, 12.04.2018 - 6 U 1679/17
Fehlende Passivlegitimation einer Krankenkasse bei wettbewerbswidriger Werbung in …
- VG Braunschweig, 23.05.2012 - 5 A 34/11
Ausgabe von gegen die Arzneimittelpreisbindung verstoßenden Apotheken-Werbegaben …
- OLG Stuttgart, 25.08.2011 - 2 U 21/11
Wettbewerbsverstoß: Verletzung der arzneimittelrechtlichen Preisbindung durch die …
- OVG Rheinland-Pfalz, 08.10.2012 - LBG-H A 10353/12
Apotheker dürfen keine "Rezeptprämie" gewähren
- VG Münster, 12.11.2015 - 5 K 954/14
Apotheken-Zugaben können gegen die Preisbindung verstoßen
- LBerG Heilberufe Bayern, 17.05.2013 - LBG-Ap 1/12
(Berufsrecht der Apotheker: Ausgabe von Einkaufsgutscheinen bei Abgabe …
- OLG Hamm, 11.06.2015 - 4 U 12/15
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung der Gewährung sogenannter Bonustaler aus …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2011 - 13 B 1136/11
Gewährung vorläufigen Rechtschutzes gegen Untersagung der Überlassung von und der …
- VG Gelsenkirchen, 27.01.2016 - 7 K 2058/14
Apothekenrechtliche Ordnungsverfügung
- VG Münster, 12.11.2015 - 5 K 953/14
Vereinbarkeit von Werbung einer Apotheke mit Kundengeschenken auf einem …
- LG Köln, 19.11.1914 - 84 O 70/14
- OVG Niedersachsen, 28.06.2022 - 14 LA 1/22
Apotheke; Bonusbon; Preisbindung; Verschreibungspflicht; Wegebon; Wertbon
- OVG Sachsen-Anhalt, 13.07.2011 - 1 M 95/11
Apotheken-Bonus bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln
- LG Köln, 14.05.2013 - 84 O 3/13
Niederländische Versandapotheke darf Kunden bei Teilnahme an Arzneimittel-Check …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2014 - 13 B 722/14
Gewährung von Vorteilen mit dem Erwerb von verschreibungspflichtigen und …
- LG Berlin, 07.02.2012 - 15 O 133/11
- VG Münster, 30.08.2017 - 5 L 1169/17
- LBerG Heilberufe Rheinland-Pfalz, 08.10.2012 - LBGH A 10353/12
Apotheke, Apothekenabgabepreis, Apotheker, Arzneimittel, …
- SG Saarbrücken, 12.11.2020 - S 23 KR 832/16
Krankenversicherung - Klageverfahren
- SG Saarbrücken, 12.11.2020 - S 23 KR 835/16
Krankenversicherung - Klageverfahren
- VG Berlin, 16.04.2013 - 90 K 4.11
Keine 1-Euro-Wertgutscheine für Rezepteinlösung
- VG Gießen, 29.04.2013 - 21 K 1887/11
Wertgutscheine für den Einkauf rezeptpflichtiger Waren in Apotheken - unzulässige …
- VG Gelsenkirchen, 17.06.2014 - 7 L 683/14
Keine Kuschelsocken zur Pille aus der Apotheke
- VG Gießen, 20.09.2013 - 21 K 85/13
Werbegaben in Apotheken; Rezeptbonussysteme, easy Rezeptprämienaktion
- BerG Heilberufe Berlin, 16.04.2013 - 90 K 16.11
- VG Gelsenkirchen, 17.06.2014 - 7 L 685/14
Zugaben bei preisgebundenen Arzneimitteln; Preisnachlass; Gutscheine; …
- VG Gießen, 11.04.2013 - 21 K 4521/11
Verstoß gegen Preisbindung apothekenpflichtiger Medikamente berufsrechtlich …
- VG Gelsenkirchen, 17.06.2014 - 7 L 684/14
Zugaben bei preisgebundenen Arzneimitteln, Preisnachlass, Gutscheine, …
- VG Gelsenkirchen, 17.06.2014 - 7 L 693/14
Zugaben bei preisgebundenen Arzneimitteln; Preisnachlass, Gutscheine, …
- VG Gelsenkirchen, 17.06.2014 - 7 L 699/14
Zugaben bei preisgebundenen Arzneimitteln, Preisnachlass, Gutscheine, …
- VG Gelsenkirchen, 19.09.2013 - 7 L 849/13
Apotheke; Werbung; Taler; Arzneimittelpreisbindung; Arzneimittel; Preisbindung
- BerG Heilberufe Berlin, 16.04.2013 - 90 K 4.12
- BerG Heilberufe Berlin, 16.04.2013 - 90 K 17.11
- BerG Heilberufe Berlin, 16.04.2013 - 90 K 14.11
- BerG Heilberufe Berlin, 16.04.2013 - 90 K 12.11
- BerG Heilberufe Berlin, 16.04.2013 - 90 K 13.11