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   BGH, 09.09.2014 - 4 ARs 20-1/14, 2 StR 104/14   

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https://dejure.org/2014,35681
BGH, 09.09.2014 - 4 ARs 20-1/14, 2 StR 104/14 (https://dejure.org/2014,35681)
BGH, Entscheidung vom 09.09.2014 - 4 ARs 20-1/14, 2 StR 104/14 (https://dejure.org/2014,35681)
BGH, Entscheidung vom 09. September 2014 - 4 ARs 20-1/14, 2 StR 104/14 (https://dejure.org/2014,35681)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.12.1983 - 2 StR 495/83

    Zweckentfremdung von gezahlten Prämien zum Ankauf von Warenterminkontrakten -

    Auszug aus BGH, 09.09.2014 - 4 ARs 20-1/14
    Eine Regelung im Geschäftsverteilungsplan, die dazu führt, dass ein Senat nach der Anberaumung eines Termins auch dann mit einer Sache befasst bleibt, wenn sich nach diesem Zeitpunkt die Zuständigkeit eines nach demselben Geschäftsverteilungsplan gebildeten Spezialspruchkörpers herausstellt, richtet sich nach allgemeinen Merkmalen und entzieht dem Angeklagten nicht seinen gesetzlichen Richter (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 1983 - 2 StR 495/83, NStZ 1984, 181; SSW-StPO/Spiess, § 21e GVG Rn. 6 (Stichwort: Abstraktionsprinzip); Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 21e GVG Rn. 3, jeweils zum Fall der Zuständigkeitsbegründung mit Eröffnung des Hauptverfahrens).
  • BGH, 18.11.2014 - 4 ARs 20-1/14

    Kompetenzstreit innerhalb des Bundesgerichtshofs (Vorlage an das Präsidium des

    Der 4. Strafsenat hält sich für die Entscheidung über die ihm vom 2. Strafsenat zur Übernahme vorgelegte Strafsache 2 StR 104/14 für unzuständig.

    Mit Beschluss vom 23. Juli 2013 hat der 2. Strafsenat die bei ihm unter dem Az. 2 StR 104/14 anhängig gewordene Strafsache zuständigkeitshalber an den 4. Strafsenat abgegeben.

    Der 4. Strafsenat hält an seiner Auffassung fest, wonach eine Abgabe der Strafsache 2 StR 104/14 durch den 2. Strafsenat an ihn nach Beginn der Revisionshauptverhandlung gemäß Buchstabe A. Nr. VI. 1. a) Satz 1 des Geschäftsverteilungsplans des Bundesgerichtshofs nicht mehr möglich war.

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