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   BGH, 09.09.2015 - 4 StR 184/15   

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https://dejure.org/2015,27386
BGH, 09.09.2015 - 4 StR 184/15 (https://dejure.org/2015,27386)
BGH, Entscheidung vom 09.09.2015 - 4 StR 184/15 (https://dejure.org/2015,27386)
BGH, Entscheidung vom 09. September 2015 - 4 StR 184/15 (https://dejure.org/2015,27386)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 239a Abs. 1 StGB
    Erpresserischer Menschenraub (Sichbemächtigen: stabile Bemächtigungslage; Ausnutzen der Verfügungsgewalt zu einer Erpressung: funktionaler Zusammenhang zwischen Bemächtigungslage und Nötigung

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 239a StGB
    Strafverfahren wegen erpresserischen Menschenraubs: Schaffung einer stabilen Bemächtigungsgrundlage durch die Nötigungshandlung

  • IWW

    § 239a Abs. 1 StGB, § 253 StGB, § 177, §§ 249 ff., §§ 253 ff. StGB, §§ 255, 253, 250 Abs. 2 Nr. 3a StGB, § 250 Abs. 2 StGB, § 239a StGB, § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Prüfung einer Verurteilung wegen erpresserischen Menschenraubes; Einschränkende Auslegung des erpresserischen Menschenraubes im Zwei-Personen-Verhältnis

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen erpresserischen Menschenraubs: Schaffung einer stabilen Bemächtigungsgrundlage durch die Nötigungshandlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionsrechtliche Prüfung einer Verurteilung wegen erpresserischen Menschenraubes; Einschränkende Auslegung des erpresserischen Menschenraubes im Zwei-Personen-Verhältnis

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erpresserischer Menschenraub

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 336
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.02.2014 - 4 StR 522/13

    Erpresserischer Menschenraub (Begriff des Sichbemächtigens: Schaffung einer über

    Auszug aus BGH, 09.09.2015 - 4 StR 184/15
    Die Preisgabe der PIN erfolgte bei dieser Sachverhaltsvariante jedoch möglicherweise bereits im unmittelbaren, engen Zusammenhang mit der Begründung der Beherrschungssituation, so dass eine stabile Bemächtigungslage als Basis einer Erpressung zu diesem Zeitpunkt noch nicht hergestellt war (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Februar 2014 - 4 StR 522/13).
  • BGH, 31.08.2006 - 3 StR 246/06

    Erpresserischer Menschenraub (Versuch; Vollendung; Zwei-Personen-Verhältnis;

    Auszug aus BGH, 09.09.2015 - 4 StR 184/15
    Der erforderliche funktionale Zusammenhang liegt insbesondere dann nicht vor, wenn sich der Täter des Opfers durch Nötigungsmittel bemächtigt, die zugleich unmittelbar der beabsichtigten Erpressung dienen, wenn also Bemächtigungs- und Nötigungsmittel zusammenfallen (vgl. BGH, Urteil vom 31. August 2006 - 3 StR 246/06, NStZ 2007, 32 mwN; Urteil vom 2. Februar 2012 - 3 StR 385/11, NStZ-RR 2012, 173, 174).
  • BGH, 02.02.2012 - 3 StR 385/11

    Erpresserischer Menschenraub (Zusammenfallen von Bemächtigungs- und

    Auszug aus BGH, 09.09.2015 - 4 StR 184/15
    Der erforderliche funktionale Zusammenhang liegt insbesondere dann nicht vor, wenn sich der Täter des Opfers durch Nötigungsmittel bemächtigt, die zugleich unmittelbar der beabsichtigten Erpressung dienen, wenn also Bemächtigungs- und Nötigungsmittel zusammenfallen (vgl. BGH, Urteil vom 31. August 2006 - 3 StR 246/06, NStZ 2007, 32 mwN; Urteil vom 2. Februar 2012 - 3 StR 385/11, NStZ-RR 2012, 173, 174).
  • BGH, 29.06.2022 - 3 StR 501/21

    Erpresserischer Menschenraub im Zwei-Personen-Verhältnis (Sichbemächtigen;

    Der erforderliche funktionale Zusammenhang liegt insbesondere dann nicht vor, wenn sich der Täter des Opfers durch Nötigungsmittel bemächtigt, die zugleich unmittelbar der beabsichtigten Erpressung dienen, wenn also Bemächtigungs- und Nötigungsmittel zusammenfallen (vgl. BGH, Urteile vom 31. August 2006 - 3 StR 246/06, BGHR StGB § 239a Abs. 1 Sichbemächtigen 9 Rn. 8; vom 2. Februar 2012 - 3 StR 385/11, NStZ-RR 2012, 173, 174; Beschlüsse vom 9. September 2015 - 4 StR 184/15, NStZ-RR 2015, 336; vom 28. Juli 2021 - 6 StR 314/21, juris Rn. 6).
  • BGH, 27.01.2016 - 2 StR 438/15

    Geiselnahme (Voraussetzungen); besonders schwere Vergewaltigung

    Es wäre daher zu erörtern gewesen, ob die durch das Verschließen der Wohnung geschaffene Beherrschungslage zum Zeitpunkt dieser qualifizierten Drohung bereits eine "gewisse Stabilisierung' erfahren und sich daher "eine weitergehende Drucksituation auf das Opfer gerade auch aus der stabilen Bemächtigungslage ergeben' hat (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Februar 2014 - 4 StR 522/13; Beschluss vom 9. September 2015 - 4 StR 184/15, NStZ-RR 2015, 336, 337).
  • BGH, 10.05.2023 - 4 StR 515/22

    Erpresserischer Menschenraub (Zwei-Personen-Verhältnis; stabile

    An dem erforderlichen funktionalen Zusammenhang fehlt es, wenn sich der Täter des Opfers durch Nötigungsmittel bemächtigt, die zugleich unmittelbar der beabsichtigten Erpressung dienen, wenn also Bemächtigungs- und Nötigungsmittel zusammenfallen (BGH, Beschluss vom 9. September 2015 - 4 StR 184/15, NStZ-RR 2015, 336, 337).
  • BGH, 20.04.2021 - 1 StR 286/20

    Tatrichterliche Beweiswürdigung

    Eine tatplangemäße Schaffung und Ausnutzung einer Bemächtigungslage durch die mittäterschaftlich verbundenen Angeklagten im Sinne des § 239a Abs. 1 StGB (vgl. zu den Anforderungen, insbesondere im Zweipersonenverhältnis: BGH, Beschlüsse vom 16. April 2019 - 3 StR 35/19 und vom 9. September 2015 - 4 StR 184/15 Rn. 3, jeweils mwN; Urteile vom 13. März 2019 - 1 StR 424/18 Rn. 10; vom 2. Februar 2012 - 3 StR 385/11 Rn. 10 und vom 31. August 2006 - 3 StR 246/06 Rn. 8 ff., jeweils mwN; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 239a StGB Rn. 7a mwN; Schluckebier in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 5. Aufl., § 239a Rn. 10 mwN) liegen damit nah.
  • OLG Köln, 30.10.2015 - 1 RVs 204/15

    Unzulässigkeit der Wahlfeststellung bei nicht der Anklage unterfallender Tat

    Der Senat hat dazu in seiner Entscheidung vom 17.06.2015 (Az. III-1RVs 101/15 = NStZ-RR 2015, 336) ausgeführt:.
  • BGH, 28.07.2021 - 6 StR 314/21

    Erpresserischer Menschenraub (einschränkende Auslegung des Tatbestandes im

    Der erforderliche funktionale Zusammenhang liegt nicht vor, wenn sich der Täter des Opfers - wie hier - durch Nötigungsmittel bemächtigt, die zugleich unmittelbar der beabsichtigten Erpressung dienen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. September 2015 - 4 StR 184/15, NStZ-RR 2015, 336, 337 mwN).
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