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   BGH, 09.10.1961 - AnwZ (B) 27/61   

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https://dejure.org/1961,1473
BGH, 09.10.1961 - AnwZ (B) 27/61 (https://dejure.org/1961,1473)
BGH, Entscheidung vom 09.10.1961 - AnwZ (B) 27/61 (https://dejure.org/1961,1473)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 1961 - AnwZ (B) 27/61 (https://dejure.org/1961,1473)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gleichzeitige Zulassung eines Anwalts beim Amtsgericht in Bremerhaven und dem Landgericht in Bremen und bei dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Bremen - Gleichzeitige Zulassung bei einem Amtsgericht, Landgericht und Oberlandesgericht - Anspruch eines Rechtsanwalts auf ...

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 14.03.1961 - I C 48.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.10.1961 - AnwZ (B) 27/61
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in mehreren Entscheidungen die Auffassung vertreten, die Verpflichtung einer Behörde zur Zulassung eines Bewerbers zu einer beruflichen Betätigung sei auch dann auszusprechen, wenn die Zulassung zwar nach der - sonst grundsätzlich maßgeblichen - Rechtslage zur Zeit der gerichtlichen Entscheidung versagt werden müsse, bei richtiger Handhabung aber noch unter der Herrschaft des alten Rechts hätte gewährt werden müssen (BVerwG, DVBl 1960, 778; NJW 1961, 1275).

    Der Senat hat bereits in seinem Beschluß vom 23. September 1961 - AnwZ (B) 21/61 - ebenso wie das Bundesverwaltungsgericht (NJW 1961, 1275) die Verfassungsmäßigkeit des Verbots der Simultanzulassung bejaht.

  • BVerfG, 21.07.1955 - 1 BvL 33/51

    Junktimklausel

    Auszug aus BGH, 09.10.1961 - AnwZ (B) 27/61
    Darin liegt aber entgegen der Auffassung des Antragstellers keine Enteignung; er kann deshalb auch nicht mit Erfolg geltend machen, § 25 BRAO sei insoweit verfassungswidrig, als diese Vorschrift für Anwaltsassessoren in seiner Lage entgegen Art. 14 GG keine Entschädigung vorsehe und unter Verletzung des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG das eingeschränkte Grundrecht nicht nenne (vgl. dazu BVerfGE 4, 219, 228) [BVerfG 21.07.1955 - 1 BvL 33/51].
  • BGH, 25.09.1961 - AnwZ (B) 21/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.10.1961 - AnwZ (B) 27/61
    Der Senat hat bereits in seinem Beschluß vom 23. September 1961 - AnwZ (B) 21/61 - ebenso wie das Bundesverwaltungsgericht (NJW 1961, 1275) die Verfassungsmäßigkeit des Verbots der Simultanzulassung bejaht.
  • BSG, 19.03.1957 - 6 RKa 5/55
    Auszug aus BGH, 09.10.1961 - AnwZ (B) 27/61
    Dürig (JZ 1958, 22 [BSG 19.03.1957 - 6 Rka 5/55]) betont in einer zustimmenden Anmerkung zu einem Urteil des Bundessozialgerichts (JZ 1958, 20), nach dem das durch Zulassung begründete Recht auf Ausübung der Kassenpraxis als Zahnarzt Eigentumsschutz nach Art. 14 GG genießt, es müsse in tatsächlicher Hinsicht festgehalten werden, daß sich der Kläger auf Grund eines formell rechtskräftigen und ohne Vorbehalt erlassenen Verwaltungsakts betätigt habe.
  • BGH, 28.01.1957 - III ZR 141/55

    Umfang des Gemeingebrauchs an öffentlichen Straßen; Eingriff in einen

    Auszug aus BGH, 09.10.1961 - AnwZ (B) 27/61
    Denn bei der Umgrenzung des Begriffs "vermögenswertes Recht" hat der Bundesgerichtshof - von einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise ausgehend (BGHZ 19, 1, 4 [BGH 24.10.1955 - III ZR 121/54]; 23, 157, 163 [BGH 28.01.1957 - III ZR 141/55]; 34, 188) [BGH 12.01.1961 - III ZR 210/59]stets verlangt, daß der als Enteignung angesprochene Eingriff bereits vorhandene, konkrete Werte betreffen müsse.
  • BGH, 23.01.1961 - III ZR 8/60

    Rezeptsammelstelle

    Auszug aus BGH, 09.10.1961 - AnwZ (B) 27/61
    Denn bei der Umgrenzung des Begriffs "vermögenswertes Recht" hat der Bundesgerichtshof - von einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise ausgehend (BGHZ 19, 1, 4 [BGH 24.10.1955 - III ZR 121/54]; 23, 157, 163 [BGH 28.01.1957 - III ZR 141/55]; 34, 188) [BGH 12.01.1961 - III ZR 210/59]stets verlangt, daß der als Enteignung angesprochene Eingriff bereits vorhandene, konkrete Werte betreffen müsse.
  • BGH, 24.10.1955 - III ZR 121/54

    Entschädigung bei Versagung der Bauerlaubnis

    Auszug aus BGH, 09.10.1961 - AnwZ (B) 27/61
    Denn bei der Umgrenzung des Begriffs "vermögenswertes Recht" hat der Bundesgerichtshof - von einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise ausgehend (BGHZ 19, 1, 4 [BGH 24.10.1955 - III ZR 121/54]; 23, 157, 163 [BGH 28.01.1957 - III ZR 141/55]; 34, 188) [BGH 12.01.1961 - III ZR 210/59]stets verlangt, daß der als Enteignung angesprochene Eingriff bereits vorhandene, konkrete Werte betreffen müsse.
  • BGH, 10.06.1952 - GSZ 2/52

    Enteignung. Maßnahmen des Wohnungsamts

    Auszug aus BGH, 09.10.1961 - AnwZ (B) 27/61
    Der Große Senat für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs hat in der Entscheidung BGHZ 6, 270, 278 [BGH 10.06.1952 - GSZ - 2/52] ausgesprochen: Wenn die staatliche Enteignung nach dem gesamten Vermögen des Bürgers greife, müßten die Eigentumsgarantie und der Eigentumsschutz auch das ganze Vermögen der Bürger decken und daher auf jedes Vermögenswerte Recht bezogen werden, gleichgültig ob es dem bürgerlichen oder dem öffentlichen Recht angehöre.
  • BGH, 16.01.1961 - III ZR 210/59

    Beamtenrechtliehe Geheimhaltungspflicht

    Auszug aus BGH, 09.10.1961 - AnwZ (B) 27/61
    Denn bei der Umgrenzung des Begriffs "vermögenswertes Recht" hat der Bundesgerichtshof - von einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise ausgehend (BGHZ 19, 1, 4 [BGH 24.10.1955 - III ZR 121/54]; 23, 157, 163 [BGH 28.01.1957 - III ZR 141/55]; 34, 188) [BGH 12.01.1961 - III ZR 210/59]stets verlangt, daß der als Enteignung angesprochene Eingriff bereits vorhandene, konkrete Werte betreffen müsse.
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