Rechtsprechung
   BGH, 09.10.1964 - 3 StR 34/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,224
BGH, 09.10.1964 - 3 StR 34/64 (https://dejure.org/1964,224)
BGH, Entscheidung vom 09.10.1964 - 3 StR 34/64 (https://dejure.org/1964,224)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 1964 - 3 StR 34/64 (https://dejure.org/1964,224)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1964,224) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 20, 45
  • NJW 1965, 53
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 22.01.2015 - 3 StR 410/14

    Freiheitsberaubung (eingeschränkte Fortbewegungsmöglichkeit; Freiheitsentziehung

    "Erfolg" meint damit nicht jede Auswirkung der Tat, sondern nur solche Tatfolgen, die für die Verwirklichung des Tatbestandes erheblich sind (so schon zu § 3 Abs. 3StGB aF: BGH, Urteil vom 9. Oktober 1964 -3 StR 34/64, BGHSt 20, 45, 51).
  • BGH, 12.10.1965 - 3 StR 15/65

    Bildung einer auf geheime und auf Begehung von Straftaten gerichteten Vereinigung

    Der in § 128 StGB verwendete Begriff der Verbindung deckt sich mit dem in den §§ 129, 90 b StGB enthaltenen Begriff der Vereinigung (BGHSt 20, 45, 60) [BGH 09.10.1964 - 3 StR 34/64].

    Eine Vereinigung liegt vor, wenn sich mehrere Personen auf eine längere Dauer zusammengeschlossen und einer organisierten Willensbildung unterworfen haben (BGHSt 20, 60 [BGH 09.10.1964 - 3 StR 34/64]).

    Daher ist die Feststellung erforderlich, dass sich im Gebiet der Bundesrepublik nicht nur Mitglieder dieser ausserdeutschen Organisation befinden, sondern dass diese Mitglieder hier eine eigene Vereinigung gebildet haben (BGHSt 20, 60 [BGH 09.10.1964 - 3 StR 34/64]; BGH 3 StR 4/65 vom 25. Mai 1965).

    Fraglich könnte allenfalls sein, ob der Kreis der Personen, mit denen Dr. B. in Verbindung stand, zeitlich und organisatorisch derart fest von ihm zusammengeschlossen war, dass er schon eine Vereinigung darstellte, oder ob es sich dabei nur um eine lockere "Organisation" (BGHSt 20, 45, 53) [BGH 09.10.1964 - 3 StR 34/64] oder gar, wie die Revisionen geltend machen, nur um einen losen Zusammenhang politisch Gleichgesinnter handelte, deren Mitglieder von Dr. B. jeweils von Fall zu Fall bei den Unternehmen herangezogen wurden.

    Sie haben also das "Organisationsbewusstsein", das auch bei einer Verbindung des § 128 StGB erforderlich ist, gehabt (BGHSt 20, 54 [BGH 09.10.1964 - 3 StR 34/64]).

    Der zu § 128 StGB ausgesprochene Grundsatz, dass die Vereinigung im Geltungsbereich des Grundgesetzes bestehen muss (BGHSt 20, 60 [BGH 09.10.1964 - 3 StR 34/64]; 20, 164, 169 [BGH 16.02.1965 - 3 StR 50/64]; 3 StR 4/65 vom 25. Mai 1965) gilt auch für § 129 StGB, der das in Art. 9 Abs. 2 GG nur für dessen räumlichen Geltungsbereich enthaltene Verbot mit Strafe bewehrt.

  • BGH, 17.11.1966 - 3 StR 16/66

    Strafbarkeit eines Verstosses gegen das KPD-Verbot sowie der Tätigkeit in

    Das ergibt sich im einzelnen aus den Erwägungen, die der Senat dem Urteil vom 9. Oktober 1964 (BGHSt 20, 45 [BGH 09.10.1964 - 3 StR 34/64]) zu Grunde gelegt hat.

    Das Landgericht hat - wie eine Gesamtwürdigung des angefochtenen Urteils ergibt - den in BGHSt 20, 45 [BGH 09.10.1964 - 3 StR 34/64] zu § 90 a n.F. StGB entwickelten Rechtsgrundsätzen Rechnung getragen.

    Sie hat dabei nicht verkannt, daß von § 90 a n.F. StGB nicht erfaßt werden die SED und die von ihr abhängigen sowjetzonalen Organisationen, soweit sie sich zur "Infiltration und Aufweichung" der Bundesrepublik hier ansäßiger, von ihnen gelenkter, aber nicht wissentlich zusammengeschlossener Einzelgänger bedienen (BGHSt 20, 50 [BGH 09.10.1964 - 3 StR 34/64]).

    Daß der FDGB eine solche aufgebaut hat und unterhält, hat der Senat bereits in BGHSt 20, 56 [BGH 09.10.1964 - 3 StR 34/64] ausgesprochen und seitdem mehrfach die dahingehenden Feststellungen der Tatrichter bestätigt (BGH NJW 1965, 260 betr. Arbeiterjugendkongresse, BGH 3 StR 46/64 vom 16. Februar 1965 und 3 StR 51/64 vom 23. Februar 1965).

    Darin kommt hinreichend klar zum Ausdruck, daß die in der Bundesrepublik bestehende Teil-Organisation des FDGB an die Stelle der KPD getreten ist, also eine Ersatzorganisation für eine verbotene Partei im Sinne des § 90 a n.F. StGB darstellt (BGHSt 16, 264; 20, 59) [BGH 09.10.1964 - 3 StR 34/64].

    Die in der Beteiligung als Mitglied liegende Tat ist, soweit sie außerhalb des Geltungsbereiche der, Art. 21 Abs. 2 GG verwirklicht wird, zumindest auch in der Bundesrepublik "begangen" (BGHSt 20, 51 [BGH 09.10.1964 - 3 StR 34/64]; 20, 164, 169) [BGH 16.02.1965 - 3 StR 50/64].

    Auch die Straftat nach § 128 StGB ist in der Bundesrepublik begangen (BGHSt 20, 60, 61) [BGH 09.10.1964 - 3 StR 34/64].

  • BGH, 25.04.2006 - 1 StR 519/05

    Gerichtsstand bei Untreue zu Lasten einer GmbH (Wohnsitz der Gesellschafter;

    "Erfolg" meint dabei nicht jede Auswirkung der Tat; angesichts der durch das Zweite Strafrechtsreformgesetz vom 4. Juli 1969 (BGBl. I S. 717) eingefügten ausdrücklichen Anknüpfung an den gesetzlichen Tatbestand sind nur solche Tatfolgen erfolgsortbegründend, die für die Verwirklichung des Deliktstatbestandes erheblich sind (Gribbohm in Leipziger Kommentar 11. Aufl. § 9 Rdn. 19; vgl. bereits BGHSt 20, 45, 51 zu § 3 Abs. 3 StGB aF).
  • BGH, 09.12.1993 - 4 StR 416/93

    Tatbestand der Amtsanmaßung (Anschein einer Amtshandlung); Unterschlagung oder

    Unter diesen Umständen bedarf es keiner Entscheidung, ob Tatort im Sinne der §§ 3, 9 StGB bei § 201 StGB jeder Ort ist, an dem sich einer der Teilnehmer des abgehörten Gesprächs aufhält; die Ansicht des Kammergerichts (aaO), der tatbestandliche Erfolg trete, weil der Tatbestand die Vertraulichkeit des Wortes schütze, an jedem dieser Orte ein, erscheint nicht unzweifelhaft, da Tathandlung des § 201 StGB nicht der Vertrauensbruch, sondern das Abhören und Aufnehmen des nichtöffentlich gesprochenen Wortes ist (vgl. BGHSt 20, 45, 51).
  • BGH, 17.11.1966 - 3 StR 9/66

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Wie der Senat in BGHSt 20, 45 [BGH 09.10.1964 - 3 StR 34/64] mit eingehender Begründung dargelegt hat, kann Ersatzorganisation im Sinne des § 90 a n.F. StGB nur eine im räumlichen Geltungsbereich des Art. 21 Abs. 2 GG bestehende Organisation sein.

    Ohne Rechtsirrtum und in Übereinstimmung mit den in BGHSt 20, 45 [BGH 09.10.1964 - 3 StR 34/64] aufgestellten Grundsätzen wird im Urteil dargelegt, dass die SED über eine Organisation in der Bundesrepublik verfügt und dass es sich insoweit um eine Ersatzorganisation für die verbotene KPD handele (UA S. 5).

    Die Tat der "Beteiligung als Mitglied" an einer in der Bundesrepublik bestehenden Organisation ist immer, mindentens auch, in der Bundesrepublik begangen (BGHSt 20, 51 [BGH 09.10.1964 - 3 StR 34/64]; 20, 164, 169) [BGH 16.02.1965 - 3 StR 50/64].

    Auch die übrigen Erfordernisse des inneren Tatbestandes (der "Mitgliedschaft") hat das Landgericht in Anlehnung an BGHSt 20, 54 [BGH 09.10.1964 - 3 StR 34/64] rechtlich bedenkenfrei festgestellt.

    Was oben unter 1. über Mitgliedschaft und Tatort ausgeführt worden ist, gilt hier entsprechend; auch die Straftat nach § 128 StGB ist in der Bundesrepublik begangen worden (BGHSt 20, 60 [BGH 09.10.1964 - 3 StR 34/64]/61).

  • BGH, 05.01.1982 - 1 BJs 350/81

    Begriff der Vereinigung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt eine Verurteilung nach § 129 StGB die Feststellung voraus, daß die kriminelle Vereinigung, zumindest in Form eine Teilorganisation, im räumlichen Geltungsbereich des Art. 9 Abs. 2 GG besteht [BGH NJV 1966, 310, im Anschluß an BGHSt 20, 45, 60 [BGH 09.10.1964 - 3 StR 34/64]; BGH, Beschluß vom 25. Februar 1976 - 3 StR 511/75 (S), insoweit in LM Nr. 3 zu § 338 Ziff. 5 StPO 1975, in NJW 1976, 1108 und in MDR 1976, 501 nicht abgedruckt; BGH, Beschluß vom 8. Mai 1981 - 3 StR 56/81 (S)].

    Die entscheidende Beschränkung der Strafvorschriften, die Zuwiderhandlungen gegen Partei- und Vereinigungsverbote mit Strafe bedrohen, auf Organisationen im Geltungsbereich des Grundgesetzes nahm der Gesetzgeber mit dem Vereinsgesetz vom 5. August 1964 vor (§§ 90 a, 90 b StGB in der Fassung des Vereinsgesetzes; vgl. hierzu BGHSt 20, 45 [BGH 09.10.1964 - 3 StR 34/64] und Wagner MDR 1966, 18, 19/20).

    Denn nach der einengenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 129 StGB (BGH NJW 1966, 310; sowie zu dem früheren § 128 StGB gegen Geheimbündelei, vgl. hierzu BGHSt 20, 45, 60) [BGH 09.10.1964 - 3 StR 34/64] bestand für den Gesetzgeber insoweit kein Anlaß zu einer Änderung der Gesetzesfassung (vgl. auch den obigen Hinweis auf Prot. 7/2454 zu § 129 a StGB).

  • BGH, 09.12.1986 - 1 StR 596/86

    Aufhebung eines Urteils wegen fehlender Erörterung des Mordmerkmals - Mord in der

    Dies setzt nicht unbedingt längeres Überlegen oder planvolles Vorgehen voraus; vielmehr kann der Täter auch einer raschen Eingebung folgend die für ihn günstige Situation mit einem Blick erfaßt haben (BGHSt 20, 60, 61 [BGH 09.10.1964 - 3 StR 34/64]; 6, 120, 121; BGH NStZ 1981, 140).
  • BGH, 09.10.1964 - 3 StR 32/64

    Merkmale einer verfassungsfeindlichen Vereinigung - Tatbeitrag zur Förderung

    Welche Anforderungen an die Merkmale der Ersatzorganisation einer verbotenen Partei nach der neuen Rechtslage zu stellen sind, hat der Senat in seinem Urteil vom 9. Oktober 1964 - 3 StR 34/64 - (für die Amtliche Sammlung bestimmt) dargelegt.

    Zum inneren Tatbestand wird auf das schon genannte Urteil den Senats 3 StR 34/64 verwiesen.

    Zu der Frage, in wieweit eine im Geltungsbereich des Grundgesetzes festgestellte "Organisation" auch als geheime "Verbindung" im Sinne des § 128 StGB anzusehen ist, hat der Senat in seinen mehrerwähnten Urteil 3 StR 34/64 ebenfalls Stellung genommen.

  • BGH, 16.02.1965 - 3 StR 50/64

    Hören eines Beamten des Landesamts für Verfassungsschutz als Sachverständigen

    Er hat während seiner Teilnahme an dem in der sowjetischen Besatzungszone durchgeführten Lehrgang der Parteischule nicht etwa nur einer außerhalb des Bereichs des Grundgesetzes bestehenden Organisation angehört, was nach § 90 a n.F. StGB nicht bestraft werden könnte (BGHSt 20, 45 [BGH 09.10.1964 - 3 StR 34/64]).

    Hier tritt der "Erfolg" der Mitgliedschaft ein (BGHSt 20, 45, 51 [BGH 09.10.1964 - 3 StR 34/64]; Urteil des Senats 3 StR 49/64 vom 27. November 1964).

    Was vorstehend unter a) im übrigen über den Tatort ausgeführt ist, gilt auch hier entsprechend: auch die Straftat nach § 128 StGB ist im Bundesgebiet begangen (vgl. BGHSt 20, 45, 51, 60 [BGH 09.10.1964 - 3 StR 34/64]/61).

  • BGH, 05.01.1982 - AK 60/81

    Dringender Verdacht der Bildung terroristischer Vereinigungen - Dringender

  • BGH, 17.02.1966 - 3 StR 26/65

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Beteiligung an der "Westarbeit" der

  • BGH, 24.06.1965 - 3 StR 60/64

    Tätigkeit für die in der Bundesrepublik bestehende Geheimorganisation der

  • BGH, 23.02.1965 - 3 StR 36/64

    Rechtsmittel

  • BGH, 23.02.1965 - 3 StR 51/64

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 01.12.1964 - 3 StR 44/64

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BVerwG, 14.12.2022 - 6 A 6.21

    Verbot des Vereins "Deutsche Libanesische Familie e.V." bestätigt

  • BGH, 09.04.1997 - 3 StR 387/96

    Verstoß gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot durch Veröffentlichung von

  • BGH, 09.02.1968 - 3 StR 24/66

    Revision wegen Verletzung des sachlichen Rechts - Voraussetzungen der Tatbestände

  • BGH, 27.10.1964 - 1 StR 358/64

    Berücksichtigung einer für den Angeklagten günstigeren Rechtslage nach einer

  • BGH, 16.02.1965 - 3 StR 59/64

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Geheimbündelei in staatsgefährdender

  • BGH, 25.05.1965 - 3 StR 4/65

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 25.02.1976 - 3 StR 511/75

    Zeugenbeweis - Zeuge - Beweiserhebung - Wert des Zeugnisses

  • BGH, 01.12.1964 - 3 StR 35/64
  • BGH, 13.03.1996 - 3 StR 610/95

    Verbotene Vereinstätigkeit - Verhalten Dritter - Plakataktion

  • BGH, 17.02.1966 - 3 StR 27/65

    Verurteilung wegen Geheimbündelei in verfassungsfeindlicher Absicht - Verstoß

  • BVerwG, 25.01.1978 - 1 A 4.76

    Auflösung eines Vereins - Verbotsgründe - Verbot eines Ausländervereins -

  • BGH, 09.11.1966 - 1 StE 1/66

    Beteiligung an einer geheimen und verbrecherischen Vereinigung - Tateinheit mit

  • BGH, 09.07.1965 - 3 StR 12/65

    Anwendung einer neuen Gesetzesvorschrift im Strafrecht wegen Herabsetzung des

  • BGH, 13.01.1965 - 3 StR 54/64

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Zuwiderhandlung gegen das Verbot der

  • BGH, 25.04.1966 - 3 StR 25/65

    Herabwürdigung von Mitgliedern der amtierenden Bundesregierung - "GALF" als

  • BGH, 25.05.1965 - 3 StR 7/65

    Vorwurf der Zuwiderhandlung gegen das KPD-Verbot in Tateinheit mit

  • BGH, 09.10.1964 - 3 StR 38/64

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.11.1964 - 3 StR 49/64

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.10.1964 - 3 StR 41/64

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.02.1965 - 3 StR 46/64

    Strafbarkeit der Zuwiderhandlung gegen das Verbot der Kommunistischen Partei

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht