Rechtsprechung
   BGH, 09.10.1978 - VIII ZR 176/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,753
BGH, 09.10.1978 - VIII ZR 176/77 (https://dejure.org/1978,753)
BGH, Entscheidung vom 09.10.1978 - VIII ZR 176/77 (https://dejure.org/1978,753)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 1978 - VIII ZR 176/77 (https://dejure.org/1978,753)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,753) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eintragung einer Kommanditgesellschaft im Handelsregister - Widerspruchsrecht einer Kommanditgesellschaft gegen die Pfändung einer Forderung - Wirkung der Bekanntmachung der Eintragung im Handelsregister - Wirkung der Eintragung im Handelsregister - Begründung eigener ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    HGB § 15 Abs. 1
    Publizität des Handelsregisters im Rahmen einer Pfändung

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 42
  • MDR 1979, 308
  • DB 1979, 497
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 08.07.1918 - VI 94/18

    Rollfuhrwerke - § 15 HGB, nicht anwendbar bei unerlaubter Handlung

    Auszug aus BGH, 09.10.1978 - VIII ZR 176/77
    Das Reichsgericht hatte in seinem Urteil vom 8. Juli 1918 - RGZ 93, 238, 244 - die Frage, ob § 15 Abs. 1 HGB auch den sog. "Prozeßverkehr" betrifft, noch ausdrücklich offen gelassen.
  • RG, 13.01.1930 - VI 242/29

    Auflösung vor Eintragung - § 15 HGB

    Auszug aus BGH, 09.10.1978 - VIII ZR 176/77
    Im Urteil vom 13. Januar 1930 - RGZ 127, 98, 99 - hatte es sodann die Anwendbarkeit des § 15 Abs. 1 HGB auf einen Fall bejaht, in dem es um die Wirksamkeit einer prozessualen Zustellung ging.
  • BGH, 16.10.2003 - IX ZR 55/02

    Besitzverhältnisse an einem im unmittelbaren Besitz des Geschäftsführers einer

    Die Klägerin trifft nach allgemeinen Regeln die Beweislast für das die Veräußerung hindernde Recht (vgl. BGH, Urt. v. 9. Oktober 1978 - VIII ZR 176/77, NJW 1979, 42).
  • BGH, 12.06.2002 - VIII ZR 187/01

    Verjährung von Ansprüchen bei Übertragung auf einen neuen Rechtsträger

    Eine Einsichtnahme in das Handelsregister, aus der die veränderten Verhältnisse ersichtlich waren (vgl. hierzu Senatsurteil vom 9. Oktober 1978 - VIII ZR 176/77, NJW 1979, 42), konnte von ihm schon deshalb nicht erwartet werden, weil er aufgrund der genannten Gegebenheiten auf den Fortbestand der bisherigen Verhältnisse vertrauen durfte (BGHZ 62, 216, 223).
  • OLG Naumburg, 29.07.2008 - 9 U 5/08

    Anwendung des § 15 Abs. 3 HGB im Rahmen von § 51 ZPO

    Zum Geschäftsverkehr gehört indes entgegen der Auffassung der Beklagten auch der Prozessverkehr (BGH, NJW 1979, 42 f.; Baumbach/Hopt, HGB, 33. Aufl., § 15 Rn. 22; Krebs, in: Münchener Kommentar zum HGB, 2. Auflage, § 15 Rn. 23 f.).

    Hier hat er freie Wahl, sich so oder anders zu verhalten oder von Maßnahmen, die er erwogen hat, Abstand zu nehme (BGH, NJW 1979, 42 f.).

    Insbesondere folgt der Senat in der Frage des durch das Handelsregister begründeten Gutglaubensschutzes der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 09.10.1978 (NJW 1979, 42 f.); es ist auch nicht ersichtlich, dass aufgrund einer auch hinsichtlich der Zahl der veröffentlichten Entscheidungen erheblichen Divergenz in der Rechtsprechung der Obergerichte eine Entscheidung des Revisionsgerichts erforderlich wäre.

  • KG, 09.03.2006 - 8 U 172/05

    Eingetragener Verein: Umfang und Dauer der Vertretungsmacht des Vorstandes bei

    Die danach bestehende negative Publizität des Registers, also der Schutz des gutgläubigen Verkehrs auf den Fortbestand des Eingetragenen, gilt zwar nicht nur für den Geschäftsverkehr, sondern - entsprechend dem zu § 15 Abs. 1 HGB anerkannten Grundsatz- auch für den Prozessverkehr (vgl. OLG Frankfurt RPfl. 1978, 134 für die Zustellung an den eingetragenen Vorstand; zu § 15 HGB vgl. BGH NJW 1979, 42; Baumbach/Hopt, HGB, 30. Aufl., § 15 Rn 8).
  • FG Münster, 15.12.2023 - 12 K 3001/21

    Verfahren - Zur Inanspruchnahme als Duldungsverpflichteter bei

    Es kann offenbleiben, inwieweit für das behördliche Vollstreckungsverfahren (§§ 249 ff. AO) etwas anderes gelten könnte (in diesem Sinne offenbar BGH-Urteil vom 09.10.1978 VIII ZR 176/77; anschließend z.B. Merkt in: Hopt, § 15 HGB Rn. 8).
  • OLG Brandenburg, 31.03.2009 - 6 U 48/08

    Prozessfähigkeit: (Un-)Zulässigkeit einer Klage gegen eine GmbH in Liquidation

    Er schützt auch noch den Prozessverkehr, soweit es die Wirksamkeit einer Pfändungsverfügung oder von Zustellungen angeht (BGH NJW 79, 42, zitiert nach Juris).
  • OLG Dresden, 05.11.2002 - 2 U 1433/02

    Keine erhöhten persönlichen Anforderungen an die Bestellung eines

    Da § 15 Abs. 1 HGB nicht im Zusammenhang mit den durch das Gericht von Amts wegen zu prüfenden Sachurteilsvoraussetzungen gilt, ist die Klägerin auch nicht wegen der unterbliebenen Eintragung des Geschäftsführerwechsels so zu behandeln, als ob sie prozessunfähig sei (vgl. zur Abgrenzung: BGH MDR 1979, 308 [309]).
  • OLG Brandenburg, 24.03.2010 - 3 U 146/09

    Räumungspflicht von Haupt- und Untermieter nach Kündigungserklärung,

    Die negative Publizitätswirkung nach § 15 Abs. 1 HGB, die den Unternehmer dazu veranlassen soll, eintragungspflichtige Tatsachen registerkundig zu machen, erstreckt sich keineswegs allein auf den Geschäftsverkehr, sondern umfasst auch den so genannten Prozessverkehr einschließlich Zustellungen (vgl. RGZ 127, 98, 99; BGH, Urt. v. 09.10.1978 - VIII ZR 176/77, NJW 1979, 42 = WM 1978, 1272, juris-Rdn. 14 f.; ferner Baumbach/Hopt, HGB, 33. Aufl., § 15 Rdn. 8).
  • BFH, 28.01.1999 - V B 149/98

    Eintragungen im Handelsregister

    Solange können diese eintragungspflichtigen Tatsachen (vgl. dazu Scholz, Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, 8. Aufl., § 39 Rz. 3) von H nicht geltend gemacht werden (§ 15 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches; vgl. zur Geltung dieser Vorschrift im Prozeßverkehr Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. Oktober 1978 VIII ZR 176/77, Neue Juristische Wochenschrift 1979, 42; K. Schmidt, Handelsrecht, 4. Aufl, § 14 II. 3.; Ruß in Heidelberger Kommentar zum Handelsgesetzbuch, 4. Aufl., § 15 Rz. 79).
  • OLG Koblenz, 25.02.2003 - 3 U 771/02

    Entgegenstehende Rechtshängigkeit bei Klage gegen Rechtsnachfolger; Unterbrechung

    Rspr. findet die Bestimmung des § 15 HGB auf alle Rechtshandlungen Anwendung, bei denen der Handelnde die Möglichkeit hat, sein Verhalten auf seine Kenntnis von bestimmten Tatsachen einzurichten (BGH NJW 1979, S. 42), somit auch auf eine Klageerhebung und die dadurch veranlasste Zustellung (vgl. RGZ 127, S. 98, 99 f.; vgl. Baumbach/Hopt, HGB, 30. Aufl., § 15 Rdnr. 8).
  • AG Heidelberg, 09.05.2006 - 1 M 45/05
  • OLG Stuttgart, 22.02.1979 - 15 WF 15/79

    Rechtliche Ausgestaltung der Prozesskostenvorschusspflicht unter geschiedenen

  • LG Hamburg, 01.12.2015 - 328 O 75/15

    Geschlossener Immobilienfonds in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft:

  • LG Köln, 28.06.2007 - 37 O 388/07

    Anspruch auf Herausgabe eines veräußerten Wagens

  • FG Rheinland-Pfalz, 08.02.2000 - 2 K 1047/99

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit einer Aufforderung zur

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht