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   BGH, 09.10.2003 - VII ZR 81/02   

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https://dejure.org/2003,1887
BGH, 09.10.2003 - VII ZR 81/02 (https://dejure.org/2003,1887)
BGH, Entscheidung vom 09.10.2003 - VII ZR 81/02 (https://dejure.org/2003,1887)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 2003 - VII ZR 81/02 (https://dejure.org/2003,1887)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Leistungsklage bei Vorhandensein einer vollstreckbaren Urkunde; Berufung mit dem Antrag auf Erteilung einer entsprechenden Vollstreckungsklausel

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Berufung zur Klauselerteilung statt Zahlung

  • Judicialis

    ZPO § 519 b a.F.

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 519b (a.F.)
    Zulässiges Ziel der Berufung bei Abweisung einer Zahlungsklage als unzulässig; Einlegung der Berufung mit dem Ziel der Erteilung einer Vollstreckungsklausel für eine notarielle Urkunde

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Keine Auswechslung des Streitgegenstands in Berufungsinstanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 143
  • MDR 2004, 225
  • NZBau 2004, 157
  • FamRZ 2004, 180 (Ls.)
  • FamRZ 2004, 180(Ls.)\f0
  • WM 2004, 852
  • BauR 2004, 365
  • ZfBR 2004, 151
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.10.2000 - VIII ZR 321/99

    Beschwer des Berufungsklägers bei hilfsweiser Weiterverfolgung des (abgewiesenen)

    Auszug aus BGH, 09.10.2003 - VII ZR 81/02
    Wie auch das Berufungsgericht im Ansatz nicht verkennt, setzt eine zulässige Berufung einen Angriff voraus, der darauf gerichtet ist, die durch die angefochtene Entscheidung herbeigeführte Beschwer des Rechtsmittelführers wenigstens teilweise zu beseitigen (st. Rspr., vgl. z. B. BGH, Urteil vom 11. Oktober 2000 - VIII ZR 321/99, NJW 2001, 226 m.w.N.).
  • BGH, 11.11.2004 - VII ZR 128/03

    Pflicht des Architekten zur Vornahme von Kostenschätzungen, -berechnungen und

    Stützt der Kläger seine Zahlungsklage in der Berufung auf einen neuen Streitgegenstand, so verfolgt er damit nicht die Beschwer des klageabweisenden Urteils (BGH, Urteil vom 9. Oktober 2003 - VII ZR 81/02, BauR 2004, 365 = ZfBR 2004, 151 = NZBau 2004, 157).
  • OLG Köln, 14.07.2004 - 13 U 204/03

    Unzulässigkeit einer allein auf erneute Kündigung gestützten Berufung

    Eine Berufung ist daher unzulässig, wenn der Berufungskläger die Richtigkeit der erstinstanzlichen Klageabweisung gar nicht in Frage stellt, sondern lediglich im Wege der Klageänderung einen neuen Anspruch zur Entscheidung stellt (BGH, NJW 2000, 1958; NJW 2001, 226; NJW-RR 2004, 143).
  • OLG Köln, 26.01.2015 - 19 U 113/14

    Geltendmachung von Ansprüchen aufgrund von Abschlagsrechnungen nach Erteilung der

    Macht der Berufungsführer mit der Berufung einen völlig anderen Lebenssachverhalt geltend, ohne auch nur teilweise den durch die Ausgangsentscheidung betroffenen Streitgegenstand aufzugreifen, ist die Berufung deshalb bereits mangels Beschwer - als vertypte Form des Rechtsschutzinteresses - unzulässig (vgl. BGH , NJW-RR 2004, 143).
  • OLG Rostock, 03.03.2004 - 3 U 267/03

    Einführung eines neuen Streitgegenstandes in der Berufungsinstanz durch Erhebung

    Dies ist nicht der Fall, wenn der Berufungskläger einen neuen Streitgegenstand einführt (BGH NJW-RR 2002, 1435 [betr. Klageänderung in der Berufungsinstanz unter Rücknahme des erstinstanzlichen Antrags]; BGH NJW-RR 2004, 143 [Antrag gem. § 731 ZPO statt des erstinstanzlichen Zahlungsantrags]).
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