Rechtsprechung
   BGH, 09.10.2008 - 1 StR 359/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5475
BGH, 09.10.2008 - 1 StR 359/08 (https://dejure.org/2008,5475)
BGH, Entscheidung vom 09.10.2008 - 1 StR 359/08 (https://dejure.org/2008,5475)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 2008 - 1 StR 359/08 (https://dejure.org/2008,5475)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,5475) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Subjektiver Tatbestand des Straftatbestandes der räuberischen Erpressung bezogen auf dessen objektives Tatbestandsmerkmal der Rechtswidrigkeit des erstrebten Vermögensvorteils; Abgrenzung zwischen versuchter räuberischer Erpressung und versuchter Nötigung

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dkgb.de PDF (Pressemeldung, 06.11.2008)

    Kein Erpressungsversuch

  • oberpfalznetz.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 07.11.2007)

    Blutiger Schweinskopf vor der Haustüre - Dreister Erpressungsversuch in Amberg vor Gericht

  • oberpfalznetz.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 22.02.2008)

    Unternehmer muss hinter Gitter

Sonstiges

  • oberpfalznetz.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 18.02.2009)

    Schweinskopf-Prozess in Weiden neu aufgerollt: Nur noch Bewährungsstrafen verhängt

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 17
  • StV 2009, 128
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 21.01.2004 - 1 StR 346/03

    Beurteilung des Schweregrads einer anderen seelischen Abartigkeit (dissoziale und

    Auszug aus BGH, 09.10.2008 - 1 StR 359/08
    Diese sind umso höher, je schwer wiegender die in Rede stehende Tat ist (BGHSt 49, 45, 53 m.w.N.).
  • BGH, 21.09.2006 - 4 StR 386/06

    Berücksichtigung der Dauer zwischen Tatbegehung und Schadenswiedergutmachung

    Auszug aus BGH, 09.10.2008 - 1 StR 359/08
    Besonderheiten des Einzelfalls, die eine andere Beurteilung rechtfertigen könnten (vgl. BGH StV 2000, 129 ; BGH NStZ-RR 2006, 373 ), sind weder dargelegt noch sonst erkennbar.
  • BGH, 14.12.1999 - 4 StR 554/99

    Prüfungspflicht; Täter-Opfer-Ausgleich; Strafrahmenmilderung; Sexueller Mißbrauch

    Auszug aus BGH, 09.10.2008 - 1 StR 359/08
    Besonderheiten des Einzelfalls, die eine andere Beurteilung rechtfertigen könnten (vgl. BGH StV 2000, 129 ; BGH NStZ-RR 2006, 373 ), sind weder dargelegt noch sonst erkennbar.
  • BGH, 25.07.2006 - 4 StR 141/06

    Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (Wirkung von Testosteron; in

    Auszug aus BGH, 09.10.2008 - 1 StR 359/08
    Im Übrigen ist die Frage der Erheblichkeit einer (etwaigen) Verminderung der Steuerungsfähigkeit eine Rechtsfrage und daher dem Zweifelssatz nicht zugänglich (BGH NStZ-RR 2006, 335, 336 m.w.N.).
  • BGH, 19.12.2002 - 1 StR 405/02

    Täter-Opfer-Ausgleich (sexuelle Selbstbestimmung; Gewaltdelikte; Strafmilderung;

    Auszug aus BGH, 09.10.2008 - 1 StR 359/08
    Es kann - ohne dass freilich hierauf ein Anspruch bestünde - die Hauptverhandlung sogar zur Herbeiführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs unterbrechen (BGHSt 48, 134, 145).
  • BGH, 17.10.1996 - 4 StR 389/96

    Untauglicher Versuch (umgekehrter Tatbestandsirrtum; Irrtum über die

    Auszug aus BGH, 09.10.2008 - 1 StR 359/08
    Damit ist zum Ausdruck gebracht, dass selbst bei Bestehen einer Forderung ein untauglicher Versuch vorläge, weil die Angeklagten auch für möglich hielten, dass keine Forderung bestünde (zum insoweit identischen Fall eines untauglichen versuchten Betruges vgl. BGHSt 42, 268).
  • BGH, 06.11.2007 - 1 StR 370/07

    Anforderungen an die Überzeugungsbildung und ihre Darstellung bei Verurteilung

    Auszug aus BGH, 09.10.2008 - 1 StR 359/08
    Die Frage nach Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit einer Forderung richtet sich aber nicht danach, ob sie voraussichtlich schnell vor Gericht durchgesetzt werden kann, sondern allein nach der materiellen Rechtslage (BGH NStZ 2008, 173, 174; NStZ-RR 1999, 6, 7 m.w.N.).
  • BGH, 17.04.1991 - 2 StR 404/90

    Verurteilung wegen Mordes aus Heimtücke - Annahme verminderter Schuldfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 09.10.2008 - 1 StR 359/08
    a) Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die Angeklagte H. , wie die Strafkammer "nicht ausschließbar" und "gegebenenfalls" meint, wegen Art und Folgen ihrer sexuellen Beziehung zum Angeklagten K. nur erheblich vermindert steuerungsfähig i.S.d. § 21 StGB war (vgl. hierzu auch BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 18 "äußerst selten"), sind weder aus den Feststellungen zur Tat noch sonst erkennbar.
  • BGH, 16.12.1997 - 1 StR 456/97

    Rechtswidrige Bereicherung bei schwerer räuberischer Erpressung - Anforderungen

    Auszug aus BGH, 09.10.2008 - 1 StR 359/08
    Die Frage nach Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit einer Forderung richtet sich aber nicht danach, ob sie voraussichtlich schnell vor Gericht durchgesetzt werden kann, sondern allein nach der materiellen Rechtslage (BGH NStZ 2008, 173, 174; NStZ-RR 1999, 6, 7 m.w.N.).
  • BGH, 26.09.1990 - 2 StR 377/90

    Voraussetzungen der räuberischen Erpressung - Aufhebung Strafausspruch

    Auszug aus BGH, 09.10.2008 - 1 StR 359/08
    Die Rechtswidrigkeit des erstrebten Vermögensvorteils ist ein (normatives) Tatbestandsmerkmal, das vom - zumindest bedingten - Vorsatz des Täters umfasst sein muss (BGH StV 1991, 20).
  • BGH, 13.09.2010 - 1 StR 220/09

    Revision des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Arbeitnehmerorganisation AUB

    Eine Erstreckung der Schuldspruchänderung und der Aufhebung des Strafausspruchs auf den nichtrevidierenden Mitangeklagten Fe. findet nicht statt, weil sich die Änderung des Schuldspruchs allein aus der Verfolgungsbeschränkung ergibt (BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2008 - 1 StR 359/08 mwN).
  • BGH, 22.01.2013 - 1 StR 416/12

    Versuchter Computerbetrug im Lastschriftverfahren (unbefugte Verwendung von

    Eine Erstreckung der Berichtigung des Schuldspruchs auch auf den früheren Mitangeklagten N. gemäß § 357 StPO kam nicht in Betracht, weil die Änderung des Schuldspruchs auf einer Verfahrensbeschränkung beruhte (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2008 - 1 StR 359/08 mwN, insoweit in NStZ-RR 2009, 17 f. nicht abgedruckt).
  • BGH, 07.10.2011 - 1 StR 321/11

    Verschaffung falscher amtlicher Ausweise ("Sich oder einem anderen verschaffen";

    Außer im (seltenen) Fall einer Urteilsaufhebung wegen willkürlicher Anklage zum Landgericht (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 1997 - 1 StR 701/96, BGHSt 43, 53, 55 f. mwN), ist auch unter den Voraussetzungen des § 354 Abs. 3 StPO eine Zurückverweisung an ein Gericht niedererer Ordnung nicht zwingend, sondern steht im pflichtgemäßen Ermessen des Revisionsgerichts (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 1980 - 3 StR 32/80, BGHSt 29, 341, 350; BGH, Beschluss vom 25. November 1986 - 1 StR 613/86, BGH NJW 1987, 1092 f.; BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2008 - 1 StR 359/08, BGH StraFo 2009, 33 f.; Hanack in Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 354 Rn. 64; Kuckein in KK StPO, 6. Aufl., § 354 Rn. 39; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 354 Rn. 42 jew. mwN; a.A. Dehne-Niemann, StraFo 2009, 34 ff. ).
  • BGH, 27.05.2020 - 2 StR 552/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Es ist nicht ausgeschlossen, dass auch rechtmäßige Forderungen mit unrechtmäßigen Mitteln eingetrieben werden; dies nimmt weder der Forderung ihre Rechtmäßigkeit (vgl. zu § 263 StGB BGH, Beschluss vom 9. Juli 2003 ? 5 StR 65/02, NStZ 2003, 663 mwN), noch kann aus konspirativem Verhalten zur Verdeckung der unrechtmäßigen Mittel auf eine rechtswidrige Bereicherungsabsicht geschlossen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2008 ? 1 StR 359/08, insoweit in NStZ-RR 2009, 17 nicht abgedruckt).

    Die Strafkammer hat in diesem Zusammenhang auch nicht erkennbar in den Blick genommen, dass es für die Frage, ob ein Anspruch besteht, die Bereicherung also nicht im Sinne des § 253 StGB rechtswidrig ist, nicht auf dessen prozessuale Durchsetzbarkeit ankommt, sondern diese sich allein nach der materiellen Rechtslage bestimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2008 ? 1 StR 359/08, NStZ-RR 2009, 17, 18).

  • BGH, 17.12.2008 - 1 StR 648/08

    Versuchte schwere räuberische Erpressung (Bereicherungsabsicht;

    Die Rechtswidrigkeit des erstrebten Vermögensvorteils ist ein (normatives) Tatbestandsmerkmal, das vom - zumindest bedingten - Vorsatz des Täters umfasst sein muss (BGH StV 1991, 20; Senat, Beschl. vom 9. Oktober 2008 - 1 StR 359/08).

    Die Frage nach der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit einer Forderung richtet sich aber nicht danach, ob sie unbestritten ist oder vor Gericht durchgesetzt werden muss, sondern allein nach der materiellen Rechtslage (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 6 f.; Senat, Beschl. vom 9. Oktober 2008 - 1 StR 359/08).

  • VG Ansbach, 06.05.2015 - AN 13b D 13.01254

    Studienrat an einer Fach- und Berufsoberschule; Besitz von kinderpornographischen

    Über das Vorliegen der Voraussetzungen sei nach ständiger Rechtsprechung und herrschender Meinung vom Gericht (und nicht vom Sachverständigen) in eigener Verantwortung zu entscheiden (BGH, NStZ-RR 2009, 17; NStZ-RR 2010, 73).
  • BGH, 08.07.2014 - 1 StR 266/14

    Täter-Opfer-Ausgleich (erforderlicher kommunikativer Prozess zwischen Täter und

    Zwar steht einem vom Opfer als friedensstiftend akzeptierten Ausgleich weder entgegen, dass der Angeklagte seine Ausgleichszahlung ursprünglich lediglich über Vermittler auf beiden Seiten unterbreitet hatte (vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 2005 - 1 StR 287/05, NStZ 2006, 275, 276) noch, dass das Angebot erst in der Hauptverhandlung (erneut) erfolgte (dazu BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2008 - 1 StR 359/08, NStZ-RR 2009, 17, 18).
  • BGH, 26.07.2023 - 6 StR 206/23

    Besonders schwere räuberische Erpressung; Rechtswidrigkeit des erstrebten

    Dieses (normative) Tatbestandsmerkmal muss vom - zumindest bedingten - Vorsatz des Täters umfasst sein (vgl. BGH, Beschlüsse 26. September 1990 - 2 StR 377/90, StV 1991, 20; vom 9. Oktober 2008 - 1 StR 359/08, NStZ-RR 2009, 17, 18).
  • KG, 24.09.2015 - 121 Ss 157/15

    Berücksichtigung der Ergebnisse einer Atemalkoholmessung

    Sie kann grundsätzlich auch nicht allein deshalb abgelehnt werden, weil die Ausgleichsmaßnahmen sehr spät, etwa erst im Rahmen der Hauptverhandlung, vorgenommen worden sind (vgl. BGH NStZ-RR 2009, 17).
  • KG, 29.09.2016 - 121 Ss 117/16

    Strafrahmenmilderung bei Betrugsstraftaten eines Beamten: Täter-Opfer-Ausgleich

    Denn es ist anerkannt, dass "eine Strafmilderung gemäß § 46a StGB im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs grundsätzlich nicht allein deshalb abgelehnt werden kann, weil die Ausgleichsmaßnahmen sehr spät, nämlich erst im Rahmen der Hauptverhandlung vorgenommen worden sind" (vgl. BGH NStZ-RR 2009, 17).
  • BGH, 17.12.2014 - 4 StR 406/14

    Vorwurf des unerlaubten Besitzes von nicht geringen Mengen an Arzneimitteln zu

  • BGH, 02.07.2015 - 4 StR 101/15

    Auswirkungen einer Beschränkung der Strafverfolgung auf die Schuldsprüche

  • LG München II, 08.04.2019 - 64 Js 31544/14

    Untreue

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht