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   BGH, 09.10.2009 - V ZR 178/08   

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https://dejure.org/2009,1122
BGH, 09.10.2009 - V ZR 178/08 (https://dejure.org/2009,1122)
BGH, Entscheidung vom 09.10.2009 - V ZR 178/08 (https://dejure.org/2009,1122)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 2009 - V ZR 178/08 (https://dejure.org/2009,1122)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 138 Abs. 1, 812 Abs. 1
    Vermutung einer verwerflichen Gesinnung bei grobem Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung befreit nicht von Behauptungslast

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Darlegungslast und Beweislast für das Vorliegen des subjektiven Merkmals eines wucherähnlichen Rechtsgeschäfts bei einem groben Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Wucher - Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Behauptungslast für Sittenwidrigkeit; Behauptungslast für Wucher

  • Betriebs-Berater

    Wucherähnliches Rechtsgeschäft und verwerfliche Gesinnung

  • Judicialis

    BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 812 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 138 Abs. 1; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1
    Darlegungslast und Beweislast für das Vorliegen des subjektiven Merkmals eines wucherähnlichen Rechtsgeschäfts bei einem groben Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verwerfliche Gesinnung: Beweisführung bei wucherähnlichem Geschäft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Wucher im Zivilprozess

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Eigentumswohnung überteuert - und nun?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Überteuerte Eigentumswohnung

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Zur Darlegungslast beim wucherähnlichen Rechtsgeschäft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Was muss für sittenwidrige Preisvereinbarungen vorgetragen werden? (IMR 2010, 28)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 363
  • MDR 2010, 135
  • BB 2009, 2601
  • AnwBl 2010, 52
  • BauR 2010, 219
 
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Wird zitiert von ... (68)

  • BGH, 17.12.2020 - I ZR 228/19

    Saints Row - Anschlussinhaber muss Rechteinhaber nicht vorgerichtlich über

    (2) Die tatsächliche Vermutung beruht auf allgemeinen Erfahrungssätzen; ihr kommt allein prozessrechtliche Bedeutung im Rahmen der Beweiswürdigung zu (BGH, Urteil vom 9. Oktober 2009 - V ZR 178/08, NJW 2010, 363 Rn. 16).
  • OLG München, 14.01.2016 - 29 U 2593/15

    Filesharing - Zur Haftung von Eltern für Urheberrechtsverletzungen, die aus der

    Eine tatsächliche Vermutung begründet einen Anscheinsbeweis (vgl. BGH NJW 2012, 2435 Tz. 36; NJW 2010, 363 Tz. 15; NJW 1993, 3259; jeweils m. w. N.), zu dessen Erschütterung nicht allein der Hinweis auf die Möglichkeit eines anderen Verlaufs genügt; es müssen vielmehr besondere Umstände hinzukommen, aus denen sich die ernste Möglichkeit eines anderen als des vermuteten Verlaufs ergeben soll, die gegebenenfalls vom Beweisgegner zur Überzeugung des Gerichts nachgewiesen werden müssen (vgl. BGH NJW 2012, 2435 Tz. 36; Beschl. v. 6. Juli 2010 - XI ZR 224/09, juris, Tz. 10; NJW 1993, 3259; NJW 1991, 230 [231]; Greger in: Zöller, ZPO, 31. Aufl. 2016, vor § 284 Rz. 29; Bacher in: Vorwerk/Wolf, Beckscher OnlineKommentar, ZPO, Stand 1. September 2015, § 284 Rz. 98; Foerste in: Musielak, ZPO, 12. Aufl. 2015, § 286 Rz. 23; Reichold in: Thomas/Putzo, ZPO, 36. Aufl. 2015, § 286 Rz. 13; Rinken in: Cepl/Voß, Prozesskommentar zum Gewerblichen Rechtsschutz, 2015, § 286 Rz. 60; Prütting in: Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Aufl. 2013, § 286 Rz. 65).
  • BGH, 24.01.2014 - V ZR 249/12

    Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrages

    Ist das Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besonders grob, lässt dies den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten zu (Senat, Urteile vom 19. Januar 2001 - V ZR 437/99, BGHZ 146, 298, 301 ff.; vom 9. Oktober 2009 - V ZR 178/08, NJW 2010, 363 Rn. 12; vom 25. Februar 2011 - V ZR 208/09, NJW-RR 2011, 880 Rn. 13).

    Sie muss die verwerfliche Gesinnung der anderen Vertragspartei nicht ausdrücklich behaupten; es genügt, wenn aus dem Kontext mit dem Vortrag zu einem groben objektiven Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung ersichtlich ist, dass sich die davon benachteiligte Vertragspartei auf die daraus begründete Vermutung einer verwerflichen Gesinnung der anderen Vertragspartei beruft (Senat, Urteil vom 9. Oktober 2009 - V ZR 178/08, NJW 2010, 363 Rn. 19; Urteil vom 10. Februar 2012 - V ZR 51/11, NJW 2012, 1570 Rn. 9).

    Daran kann es beispielsweise dann fehlen, wenn die Klage auf einen Beratungsfehler gestützt und lediglich in diesem Zusammenhang ein Missverhältnis zwischen Kaufpreis und Wert behauptet wird (vgl. dazu Senat, Urteil vom 9. Oktober 2009 - V ZR 178/08, NJW 2010, 363 Rn. 11 ff.).

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