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   BGH, 09.10.2012 - 2 StR 350/12   

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https://dejure.org/2012,35763
BGH, 09.10.2012 - 2 StR 350/12 (https://dejure.org/2012,35763)
BGH, Entscheidung vom 09.10.2012 - 2 StR 350/12 (https://dejure.org/2012,35763)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 2012 - 2 StR 350/12 (https://dejure.org/2012,35763)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 4 Abs. 1 Nr. 2 StrEG; § 46 StGB
    Absehen von der Entschädigung für erlittene Auslieferungshaft und Untersuchungshaft (Billigkeit; Berücksichtigung der Haft in der verbliebenen Strafzumessung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Nachholung der Anrechnung einer in den Niederlanden erlittenen Freiheitsentziehung auf die hier erkannte Geldstrafe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StrEG § 4 Abs. 2 Nr. 2
    Nachholung der Anrechnung einer in den Niederlanden erlittenen Freiheitsentziehung auf die hier erkannte Geldstrafe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 198
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.03.1998 - 3 StR 43/98

    Unerlaubter Besitz und unerlaubtes Führen einer halbautomatischen Selbstladewaffe

    Auszug aus BGH, 09.10.2012 - 2 StR 350/12
    Dennoch hat das Landgericht einen Entschädigungsanspruch des Angeklagten zutreffend unter Hinweis darauf versagt, dass das Zurückbleiben der Verurteilung hinter der Strafverfolgungsmaßnahme auf der maßgeblichen Berücksichtigung der erlittenen Haft im Rahmen der Strafzumessung beruht (vgl. Senat, Beschluss vom 29. Januar 1997 - 2 StR 463/96, NStZ-RR 1998, 32; BGH, Beschluss vom 11. März 1998 - 3 StR 43/98, NStZ 1998, 369; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 4 StrEG Rn. 5).
  • BGH, 09.06.2011 - 2 StR 223/11

    Anrechnung einer in den Niederlanden erlittenen Freiheitsentziehung auf eine in

    Auszug aus BGH, 09.10.2012 - 2 StR 350/12
    Ein anderer Maßstab als 1:1 kommt hier ersichtlich nicht in Betracht (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Juni 2011 - 2 StR 223/11).
  • BGH, 29.01.1997 - 2 StR 463/96

    Sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung über eine Strafrechtsentschädigung -

    Auszug aus BGH, 09.10.2012 - 2 StR 350/12
    Dennoch hat das Landgericht einen Entschädigungsanspruch des Angeklagten zutreffend unter Hinweis darauf versagt, dass das Zurückbleiben der Verurteilung hinter der Strafverfolgungsmaßnahme auf der maßgeblichen Berücksichtigung der erlittenen Haft im Rahmen der Strafzumessung beruht (vgl. Senat, Beschluss vom 29. Januar 1997 - 2 StR 463/96, NStZ-RR 1998, 32; BGH, Beschluss vom 11. März 1998 - 3 StR 43/98, NStZ 1998, 369; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 4 StrEG Rn. 5).
  • BGH, 20.11.2013 - 4 StR 441/13

    Mangelnde Berufung auf einen Eid des Dolmetschers (mangelnde Eidesleistung;

    Ein anderer Maßstab als 1:1 kommt ersichtlich nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2012 - 2 StR 350/12).
  • BGH, 10.07.2014 - 1 StR 247/14

    Anrechnung von ausländischen Freiheitsentziehungen auf die Strafe

    Im Hinblick darauf, dass hier nur ein Anrechnungsmaßstab von 1:1 in Betracht kommt (vgl. auch BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 5 StR 587/13; BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2012 - 2 StR 350/12), hat der Senat auf Antrag des Generalbundesanwalts entsprechend § 354 Abs. 1 StPO den Anrechnungsmaßstab selbst bestimmt (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 7. Januar 2014 - 3 StR 425/13; BGH, Beschluss vom 5. August 2010 - 2 StR 254/10; BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - 1 StR 156/05).
  • BGH, 09.06.2020 - 2 StR 111/20

    Ergänzung der Urteilsformel bzgl. Anrechnung der im Königreich Belgien erlittenen

    Der Senat hat den Ausspruch über den Maßstab der Anrechnung für eine in dieser Sache im Königreich Belgien erlittene Freiheitsentziehung nachgeholt (§ 51 Abs. 4 Satz 2 StGB ; § 354 Abs. 1 analog StPO ), nachdem das Landgericht seine in den Urteilsgründen mitgeteilte Entscheidung über den Anrechnungsmaßstab nicht in der Urteilsformel zum Ausdruck gebracht hat (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Oktober 2012 - 2 StR 350/12, juris Rn. 1).
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