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   BGH, 09.10.2012 - 5 StR 428/12   

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https://dejure.org/2012,34114
BGH, 09.10.2012 - 5 StR 428/12 (https://dejure.org/2012,34114)
BGH, Entscheidung vom 09.10.2012 - 5 StR 428/12 (https://dejure.org/2012,34114)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 2012 - 5 StR 428/12 (https://dejure.org/2012,34114)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 177 StGB; § 244 Abs. 4 Satz 1 StPO
    Vergewaltigung; Beweisantragsrecht (eigene Sachkunde des Gerichts; rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages auf sachverständige Feststellung einer die Aussagetüchtigkeit in Frage stellenden psychischen Störung der Belastungszeugin)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 4 StPO, § 261 StPO, § 177 StGB
    Ablehnung von Beweisanträgen im Strafverfahren wegen Vergewaltigung: Eigene Sachkunde des Gerichts bei auffälligem Aussageverhalten einer Zeugin

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Beweisantrags durch das Landgericht wegen eigener Sachkunde nach § 244 Abs. 4 S. 1 StPO

  • rewis.io

    Ablehnung von Beweisanträgen im Strafverfahren wegen Vergewaltigung: Eigene Sachkunde des Gerichts bei auffälligem Aussageverhalten einer Zeugin

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 4 S. 1
    Ablehnung eines Beweisantrags durch das Landgericht wegen eigener Sachkunde nach § 244 Abs. 4 S. 1 StPO

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 20.03.1990 - 1 StR 693/89

    Sachverständigengutachten und Zeugnisverweigerungsrecht

    Auszug aus BGH, 09.10.2012 - 5 StR 428/12
    Denn das Urteil befasst sich eingehend mit den maßgebenden, auch von der Verteidigerin benannten Anknüpfungstatsachen in Bezug auf eine Beeinträchtigung der Aussagetüchtigkeit der Nebenklägerin, womit dem Senat die uneingeschränkte Sachprüfung der Verfahrensbeanstandung eröffnet ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 1990 - 1 StR 693/89, BGHSt 36, 384, 385 mwN, Beschluss vom 23. Mai 2012 - 5 StR 174/12, StraFo 2012, 268).
  • BGH, 01.03.1994 - 5 StR 62/94

    Erfordernis der Zuziehung eines psychiatrischen Sachverständigen zur Feststellung

    Auszug aus BGH, 09.10.2012 - 5 StR 428/12
    Zwar kann sich das Gericht bei der Beurteilung von Zeugenaussagen grundsätzlich eigene Sachkunde zutrauen; anderes gilt aber, wenn besondere Umstände vorliegen, deren Würdigung eine spezielle Sachkunde erfordert, die dem Gericht nicht zur Verfügung steht (BGH, Beschlüsse vom 1. März 1994 - 5 StR 62/94, StV 1994, 634, vom 29. Oktober 1996 - 4 StR 508/96, NStZ-RR 1997, 106, vom 28. Oktober 2008 - 3 StR 364/08, NStZ 2009, 346, 347, und vom 28. Oktober 2009 - 5 StR 419/09, NStZ 2010, 100, 101).
  • BGH, 03.07.1996 - 2 StR 210/96

    Annahme eines minder schweren Falles wegen alkoholbedingter erheblicher

    Auszug aus BGH, 09.10.2012 - 5 StR 428/12
    a) Sollte der Tatrichter abermals zu einer Verurteilung des Angeklagten wegen Vergewaltigung gelangen, wird er sich bei der Strafrahmenwahl und der im Ergebnis schwer nachvollziehbaren konkreten Strafbemessung sorgfältiger als bisher geschehen mit dem Umstand zu befassen haben, dass sich die Nebenklägerin mit dem Angeklagten nach den Taten aus dem Frühjahr 2009 offensichtlich vollständig ausgesöhnt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Juli 1996 - 2 StR 210/96, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Strafzumessung 13, und vom 29. August 2012 - 5 StR 332/12).
  • BGH, 29.10.1996 - 4 StR 508/96

    Aufklärungsrüge dahingehend, dass ein Gutachten über die Glaubwürdigkeit der

    Auszug aus BGH, 09.10.2012 - 5 StR 428/12
    Zwar kann sich das Gericht bei der Beurteilung von Zeugenaussagen grundsätzlich eigene Sachkunde zutrauen; anderes gilt aber, wenn besondere Umstände vorliegen, deren Würdigung eine spezielle Sachkunde erfordert, die dem Gericht nicht zur Verfügung steht (BGH, Beschlüsse vom 1. März 1994 - 5 StR 62/94, StV 1994, 634, vom 29. Oktober 1996 - 4 StR 508/96, NStZ-RR 1997, 106, vom 28. Oktober 2008 - 3 StR 364/08, NStZ 2009, 346, 347, und vom 28. Oktober 2009 - 5 StR 419/09, NStZ 2010, 100, 101).
  • BGH, 26.09.2007 - 5 StR 208/07

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (erforderliche

    Auszug aus BGH, 09.10.2012 - 5 StR 428/12
    Indessen bedarf die Annahme des Hangs und der dadurch bedingten Gefährlichkeit - was das Urteil im Ansatz nicht verkennt - bei verschiedenartigen Delikten besonders sorgfältiger Prüfung (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2007 - 5 StR 208/07, StV 2007, 633; LK/Rissing van-Saan/Peglau, 12. Aufl., § 66 Rn. 219; jeweils mwN).
  • BGH, 28.10.2008 - 3 StR 364/08

    Aufklärungspflicht; fehlerhafte Zurückweisung eines Beweisantrags (eigene

    Auszug aus BGH, 09.10.2012 - 5 StR 428/12
    Zwar kann sich das Gericht bei der Beurteilung von Zeugenaussagen grundsätzlich eigene Sachkunde zutrauen; anderes gilt aber, wenn besondere Umstände vorliegen, deren Würdigung eine spezielle Sachkunde erfordert, die dem Gericht nicht zur Verfügung steht (BGH, Beschlüsse vom 1. März 1994 - 5 StR 62/94, StV 1994, 634, vom 29. Oktober 1996 - 4 StR 508/96, NStZ-RR 1997, 106, vom 28. Oktober 2008 - 3 StR 364/08, NStZ 2009, 346, 347, und vom 28. Oktober 2009 - 5 StR 419/09, NStZ 2010, 100, 101).
  • BGH, 28.10.2009 - 5 StR 419/09

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages (Diagnose einer

    Auszug aus BGH, 09.10.2012 - 5 StR 428/12
    Zwar kann sich das Gericht bei der Beurteilung von Zeugenaussagen grundsätzlich eigene Sachkunde zutrauen; anderes gilt aber, wenn besondere Umstände vorliegen, deren Würdigung eine spezielle Sachkunde erfordert, die dem Gericht nicht zur Verfügung steht (BGH, Beschlüsse vom 1. März 1994 - 5 StR 62/94, StV 1994, 634, vom 29. Oktober 1996 - 4 StR 508/96, NStZ-RR 1997, 106, vom 28. Oktober 2008 - 3 StR 364/08, NStZ 2009, 346, 347, und vom 28. Oktober 2009 - 5 StR 419/09, NStZ 2010, 100, 101).
  • BGH, 23.05.2012 - 5 StR 174/12

    Ablehnung des Antrags auf Einholung eines Sachverständigengutachtens bzgl. einer

    Auszug aus BGH, 09.10.2012 - 5 StR 428/12
    Denn das Urteil befasst sich eingehend mit den maßgebenden, auch von der Verteidigerin benannten Anknüpfungstatsachen in Bezug auf eine Beeinträchtigung der Aussagetüchtigkeit der Nebenklägerin, womit dem Senat die uneingeschränkte Sachprüfung der Verfahrensbeanstandung eröffnet ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 1990 - 1 StR 693/89, BGHSt 36, 384, 385 mwN, Beschluss vom 23. Mai 2012 - 5 StR 174/12, StraFo 2012, 268).
  • BGH, 29.08.2012 - 5 StR 332/12

    Strafzumessung bei Vergewaltigung (Strafrahmenwahl; minder schwerer Fall;

    Auszug aus BGH, 09.10.2012 - 5 StR 428/12
    a) Sollte der Tatrichter abermals zu einer Verurteilung des Angeklagten wegen Vergewaltigung gelangen, wird er sich bei der Strafrahmenwahl und der im Ergebnis schwer nachvollziehbaren konkreten Strafbemessung sorgfältiger als bisher geschehen mit dem Umstand zu befassen haben, dass sich die Nebenklägerin mit dem Angeklagten nach den Taten aus dem Frühjahr 2009 offensichtlich vollständig ausgesöhnt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Juli 1996 - 2 StR 210/96, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Strafzumessung 13, und vom 29. August 2012 - 5 StR 332/12).
  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus BGH, 09.10.2012 - 5 StR 428/12
    Ihr würden indessen jedenfalls wegen des durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 ( BVerfGE 128, 326) vorgegebenen Grundsatzes strikter Verhältnismäßigkeit durchgreifende Bedenken entgegenstehen.
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