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   BGH, 09.10.2012 - 5 StR 441/12   

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https://dejure.org/2012,34112
BGH, 09.10.2012 - 5 StR 441/12 (https://dejure.org/2012,34112)
BGH, Entscheidung vom 09.10.2012 - 5 StR 441/12 (https://dejure.org/2012,34112)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 2012 - 5 StR 441/12 (https://dejure.org/2012,34112)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 465 Abs 2 StPO
    Kostenpflicht des Verurteilten: Billigkeit der Kostenentscheidung bei erheblicher Diskrepanz zwischen Anklage und Urteil

  • Wolters Kluwer

    Prüfung des § 465 Abs. 2 StPO bei Vorliegen einer erheblichen Diskrepanz zwischen dem erhobenen Vorwurf (versuchte besonders schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit unerlaubtem Führen eines Schlagrings) und dem abgeurteilten Waffendelikt

  • rewis.io

    Kostenpflicht des Verurteilten: Billigkeit der Kostenentscheidung bei erheblicher Diskrepanz zwischen Anklage und Urteil

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 464 Abs. 3; StPO § 465 Abs. 2
    Prüfung des § 465 Abs. 2 StPO bei Vorliegen einer erheblichen Diskrepanz zwischen dem erhobenen Vorwurf (versuchte besonders schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit unerlaubtem Führen eines Schlagrings) und dem abgeurteilten Waffendelikt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 203
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.02.1998 - 1 StR 777/97

    Tateinheitliche Verwirklichung mehrerer Strafgesetze

    Auszug aus BGH, 09.10.2012 - 5 StR 441/12
    Die sofortige Beschwerde des Angeklagten gegen die Kosten- und Auslagenentscheidung (§ 464 Abs. 3 StPO) hat hingegen vorläufig Erfolg und führt insoweit zur Zurückverweisung der Sache an die Strafkammer des Landgerichts (BGH, Beschluss vom 12. Februar 1998 - 1 StR 777/97, StV 1998, 610 mwN).
  • BGH, 08.10.2014 - 4 StR 473/13

    Kostentragungspflicht des Verurteilten (Kosten für besondere, den Angeklagten

    Zwar kann auch in solchen Fällen eine Quotelung erfolgen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Juni 2005 - 4 StR 177/05; vom 9. Oktober 2012 - 5 StR 441/12), wobei dahinstehen kann, ob dies auch dann gilt, wenn - wie vorliegend - der schwerere Tatvorwurf den abgeurteilten Straftatbestand im Wege der Gesetzeskonkurrenz verdrängen würde.
  • BGH, 25.02.2021 - 1 StR 423/20

    Kostenentscheidung (Verringerung der Einziehung durch das Revisionsgericht);

    bb) In diesem Fall hält es der Senat für geboten, nach der Vorschrift des § 465 Abs. 2 Satz 3 StPO über die zusätzlichen Gegenstandswertgebühren gesondert zu befinden (vgl. zu § 465 Abs. 2 Satz 2 StPO und einem gegenüber dem Anklagevorwurf gravierend milderen Schuldspruch: BGH, Beschlüsse vom 9. Oktober 2012 - 5 StR 441/12 Rn. 4, BGHR StPO § 465 Abs. 2 Zurückverweisung 1; vom 2. Juni 2005 - 4 StR 177/05 Rn. 4 und vom 12. Februar 1998 - 1 StR 777/97 Rn. 3, BGHR StPO § 465 Abs. 2 Billigkeit 4; zu einem - nach Aufhebung und Zurückverweisung - erheblich reduziertem Schuldumfang: BGH, Beschluss vom 21. September 1988 - 3 StR 349/88 Rn. 4, BGHR StPO § 465 Abs. 2 Billigkeit 1).
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