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   BGH, 09.10.2013 - XII ZR 59/12   

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https://dejure.org/2013,33784
BGH, 09.10.2013 - XII ZR 59/12 (https://dejure.org/2013,33784)
BGH, Entscheidung vom 09.10.2013 - XII ZR 59/12 (https://dejure.org/2013,33784)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 2013 - XII ZR 59/12 (https://dejure.org/2013,33784)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 242 BGB, § 371 BGB, § 794 ZPO
    Klage auf Unzulässigerklärung der Zwangsvollstreckung und Titelherausgabe: Verwirkung eines rechtskräftig ausgeurteilten Zahlungsanspruchs wegen Untätigkeit; Herausgabeklage für einen Vollstreckungstitel gegen mehrere Schuldner

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verwirkung eines rechtskräftig ausgeurteilten Zahlungsanspruchs durch Unterlassen von Vollstreckungsversuchen über einen Zeitraum von 13 Jahren

  • zvi-online.de

    BGB §§ 242, 371
    Keine Verwirkung allein durch Nichtbetreiben der Zwangsvollstreckung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Verwirkung von Vollstreckungstiteln allein durch fehlende Vollstreckungsversuche

  • Anwaltsblatt

    § 242 BGB, § 371 BGB
    Nur durch Nichtstun kann man einen Anspruch nicht verwirken

  • Anwaltsblatt

    § 242 BGB, § 371 BGB
    Nur durch Nichtstun kann man einen Anspruch nicht verwirken

  • rewis.io

    Klage auf Unzulässigerklärung der Zwangsvollstreckung und Titelherausgabe: Verwirkung eines rechtskräftig ausgeurteilten Zahlungsanspruchs wegen Untätigkeit; Herausgabeklage für einen Vollstreckungstitel gegen mehrere Schuldner

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; BGB § 371
    Verwirkung eines rechtskräftig ausgeurteilten Zahlungsanspruchs durch Unterlassen von Vollstreckungsversuchen über einen Zeitraum von 13 Jahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zeitablauf allein kann Verwirkung nicht begründen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Herausgabe eines Vollstreckungstitels bei mehreren Titelschuldnern

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der doch noch nicht verwirkte Zahlungstitel

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Verwirkung nach 13 Jahren ohne Vollstreckungsversuch

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Verwirkung eines Zahlungsanspruchs, wenn über lange Zeit kein Vollstreckungsversuch unternommen wird

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur Verwirkung eines rechtskräftig ausgeurteilten Zahlungsanspruchs

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Verwirkung eines Zahlungsanspruchs, wenn über lange Zeit kein Vollstreckungsversuch unternommen wird

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Verwirkung eines Rechts - Voraussetzungen hierfür

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Leitsatz)

    Zur Verwirkung einer titulierten Forderung, die jahrelang nicht vollstreckt wird

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Mietschulden: Von der Mietvertragsanfechtung bis zur Lohnpfändung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zeitablauf allein kann Verwirkung nicht begründen! (IBR 2014, 1376)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 195
  • MDR 2014, 51
  • NZM 2014, 78
  • NJ 2014, 80
  • FamRZ 2014, 194
  • WM 2014, 82
  • AnwBl 2014, 272
  • AnwBl Online 2014, 85
  • Rpfleger 2014, 91
 
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Wird zitiert von ... (129)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 14.11.2002 - VII ZR 23/02

    Voraussetzungen der Verwirkung

    Auszug aus BGH, 09.10.2013 - XII ZR 59/12
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen daher zu dem reinen Zeitablauf besondere, auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde seinen Anspruch nicht mehr geltend machen (BGHZ 105, 290, 298 = NJW 1989, 836; BGH Urteile vom 18. Januar 2001 - VII ZR 416/99 - NJW 2001, 1649; vom 14. November 2002 - VII ZR 23/02 - NJW 2003, 824 und vom 30. Oktober 2009 - V ZR 42/09 - NJW 2010, 1074).

    Der Vertrauenstatbestand kann nicht durch bloßen Zeitablauf geschaffen werden (BGH Urteile BGHZ 43, 289, 292 = NJW 1965, 1532; vom 20. Dezember 1968 - V ZR 97/65 - WM 1969, 182; vom 29. Februar 1984 - VIII ZR 310/82 - NJW 1984, 1684 vom 27. März 2001 - VI ZR 12/00 - NZV 2001, 464, 466 und vom 14. November 2002 - VII ZR 23/02 - NJW 2003, 824 juris Rn. 9).

  • BGH, 25.03.1965 - V BLw 25/64

    Verwirkung des Beschwerderechts

    Auszug aus BGH, 09.10.2013 - XII ZR 59/12
    Der Vertrauenstatbestand kann nicht durch bloßen Zeitablauf geschaffen werden (BGH Urteile BGHZ 43, 289, 292 = NJW 1965, 1532; vom 20. Dezember 1968 - V ZR 97/65 - WM 1969, 182; vom 29. Februar 1984 - VIII ZR 310/82 - NJW 1984, 1684 vom 27. März 2001 - VI ZR 12/00 - NZV 2001, 464, 466 und vom 14. November 2002 - VII ZR 23/02 - NJW 2003, 824 juris Rn. 9).
  • BGH, 05.03.2009 - IX ZR 141/07

    Zulässigkeit einer Klage auf Festellung des Erlöschens einer titulierten

    Auszug aus BGH, 09.10.2013 - XII ZR 59/12
    Eine auf § 371 BGB analog gestützte Klage auf Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung eines unter § 794 ZPO fallenden Titels ist nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zulässig, wenn über eine Vollstreckungsabwehrklage rechtskräftig zu Gunsten des Herausgabeklägers entschieden worden ist und die Erfüllung der dem Titel zu Grunde liegenden Forderung zwischen den Parteien unstreitig ist oder vom Titelschuldner zur Überzeugung des Gerichts bewiesen wird (BGH Urteil vom 5. März 2009 - IX ZR 141/07 - NJW 2009, 1671 Rn. 16 mwN).
  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 564/15

    Zur Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines

    Ob eine Verwirkung vorliegt, richtet sich letztlich nach den vom Tatrichter festzustellenden und zu würdigenden Umständen des Einzelfalles (BGH, Urteil vom 9. Oktober 2013 - XII ZR 59/12, WM 2014, 82 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 501/15

    Zur angeblich rechtsmissbräuchliche Ausübung eines Verbraucherwiderrufsrechts

    Ob eine Verwirkung vorliegt, richtet sich letztlich nach den vom Tatrichter festzustellenden und zu würdigenden Umständen des Einzelfalles (BGH, Urteil vom 9. Oktober 2013 - XII ZR 59/12, WM 2014, 82 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 26.08.2020 - VIII ZR 351/19

    Kaufrecht: Rücktritt nach erfolglosem Ablauf einer zur Nacherfüllung gesetzten

    Der Verstoß gegen Treu und Glauben liegt hierbei aber - wie die Revisionserwiderung zu Recht geltend macht - in einer im Streitfall nicht relevanten illoyalen Verspätung der Rechtsausübung (vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 2013 - XII ZR 59/12, NJW-RR 2014, 195 Rn. 10; Palandt/Grüneberg aaO).
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