Rechtsprechung
BGH, 09.10.2018 - 4 StR 318/18 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - HRR Strafrecht
§ 74 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 StGB; § 261 StPO
Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und Teilnehmern (Berücksichtigung der Einziehung wertvoller Gegenstände bei der Strafzumessung); Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Anforderungen an Urteilsgründe für den Fall, dass ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 265 StPO, § 30a Abs. 3 BtMG, § 27 Abs. 2 Satz 2 StGB, § 49 Abs. 1 StGB, § 30a Abs. 1 BtMG
- rewis.io
Berücksichtigung des Werts eines eingezogenen Tatmittels
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beck-blog (Kurzinformation)
Einziehung eines Grundstücks und Strafzumessung
Verfahrensgang
- LG Paderborn, 16.04.2018 - 1 KLs 2/18
- BGH, 09.10.2018 - 4 StR 318/18
Papierfundstellen
- NStZ 2019, 82
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 14.09.2021 - 4 StR 21/21
Schlag auf den Kopf eines Rennradfahrers => wohl kein § 315b StGB und auch kein § …
Wird dem Täter auf diese Weise ein ihm zustehender Gegenstand von nicht unerheblichem Wert entzogen, so ist dies deshalb ein bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der daneben zu verhängenden Strafen und insoweit im Wege einer Gesamtbetrachtung der den Täter treffenden Rechtsfolgen angemessen zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2018 - 4 StR 318/18, wistra 2019, 102). - BGH, 22.01.2019 - 2 StR 212/18
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …
a) Erfolgt die Aufzucht von Marihuanapflanzen zum Zwecke des späteren gewinnbringenden Absatzes der geernteten Pflanzen, geht der Anbau als unselbständiger Teilakt in der Bewertungseinheit des Handeltreibens auf (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Beschluss vom 3. August 2011 - 2 StR 228/11, NStZ 2012, 43; BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2018 ? 4 StR 318/18, NStZ 2019, 82 jeweils mwN). - BGH, 11.02.2020 - 4 StR 525/19
Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und …
Wird dem Täter auf diese Weise ein ihm zustehender Gegenstand von nicht unerheblichem Wert entzogen, so ist dies deshalb ein bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der daneben zu verhängenden Strafen und insoweit im Wege einer Gesamtbetrachtung der den Täter treffenden Rechtsfolgen angemessen zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Oktober 2018 ? 4 StR 318/18, wistra 2019, 102; vom 26. April 2017 ? 4 StR 129/17).
- BGH, 08.09.2021 - 3 StR 265/21 Die dadurch tatbestandlich ebenfalls verwirklichte Beihilfe zum Anbau von Betäubungsmitteln geht indes in der Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln auf (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Januar 2019 - 2 StR 212/18, NStZ 2019, 414 Rn. 14; vom 9. Oktober 2018 - 4 StR 318/18, NStZ 2019, 82;… Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 9. Aufl., § 29 Teil 2 Rn. 91;… Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Aufl., § 29 Rn. 121).
- BGH, 24.11.2021 - 2 StR 158/21
Strafzumessung in der Revision
Eine Anordnung nach § 74 Abs. 1 StGB hat den Charakter einer Nebenstrafe; wird dem Täter auf diese Weise ein ihm zustehender Gegenstand von nicht unerheblichem Wert eingezogen, so ist dies deshalb ein bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der daneben zu verhängenden Strafen und insoweit im Rahmen einer Gesamtbetrachtung der den Täter treffenden Rechtsfolgen angemessen zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2018 - 4 StR 318/18, wistra 2019, 102). - BGH, 10.04.2019 - 4 StR 39/19
Erfüllen des Tatbestands des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln durch den Anbau …
Bei dieser Sachlage erfüllt der Anbau bereits den Tatbestand des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und geht als unselbständiger Teilakt in der Bewertungseinheit des Handeltreibens auf (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 407/12, BGHSt 58, 99, 101; Beschluss vom 9. Oktober 2018 - 4 StR 318/18 Rn. 2;… vgl. Weber, BtMG, 5. Aufl., § 29 Rn. 121 mwN). - BGH, 23.09.2020 - 2 StR 393/19
Voraussetzungen der Einziehung (Charakter einer Nebenstrafe)
Wird dem Täter auf diese Weise ein ihm zustehender Gegenstand von nicht unerheblichem Wert entzogen, so ist dies deshalb ein bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der daneben zu verhängenden Strafen und insoweit im Wege einer Gesamtbetrachtung der den Täter treffenden Rechtsfolgen angemessen zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Oktober 2018 ? 4 StR 318/18, wistra 2019, 102; vom 26. April 2017 ? 4 StR 129/17). - KG, 09.04.2020 - 121 Ss 1/20
Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung innerhalb des Rechtsfolgenausspruchs und …
Die Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten nach § 74 StGB n. F. hat - ebenso wie nach alter Rechtslage - den Charakter einer Nebenstrafe, stellt damit eine Strafzumessungsentscheidung dar und kann daher nur zusammen mit dem Strafausspruch angegriffen werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. März 2019 - 4 StR 360/19 -, juris Rdnr. 4, 19. März 2019 - 3 StR 522/18 -, juris Rdnr. 3, 9. Oktober 2018 - 4 StR 318/18 -, juris Rdnr. 4, 12. Juni 2018 - 1 StR 159/18 -, juris Rdnr. 2 [jeweils zu § 74 Abs. 1 StGB n. F.], und 8. Februar 2018 - 3 StR 560/17 -, juris Rdnr. 4 [zu § 74 Abs. 2 Nr. 1 StGB a. F.];… Rautenberg/Reichenbach in Gercke/Julius/Temming/Zöller, StPO 6. Aufl., § 318 Rdnr. 26;… Schmitt in Meyer-Goßner/ Schmitt, StPO 62. Aufl., § 318 Rdnr. 22; jeweils m. w. Nachw.); anders verhält es sich bei einer Sicherungseinziehung gemäß § 74b StGB n. F. (vgl. OLG Frankfurt…, Beschluss vom 2. Juni 2014 - 3 Ss 68/14 -, juris Rdnr. 9 [zu § 74 Abs. 2 Nr. 2 zweite Alt. StGB a. F.];… Rautenberg/Reichenbach, a. a. O.; jeweils m. w. Nachw.). - KG, 13.12.2018 - 3 Ws 272/18
Maßregelvollzug: Darstellungserfordernisse bei Anordnung der Unterbringung in …
a) Die Voraussetzungen der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt sind bereits deshalb rechtsfehlerhaft dargetan, da die Kammer sich ohne eigene Erwägungen der Sachverständigen angeschlossen und im Urteil die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen der Sachverständigen bei der Beurteilung der Voraussetzungen des § 64 StGB nicht so wiedergegeben hat, wie dies zum Verständnis der gutachterlichen Einschätzung und zur Beurteilung dessen Schlüssigkeit erforderlich ist (BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2018 - 4 StR 318/18 - BeckRS 2018, 27348; NStZ-RR 2003, 232 m.w.N.).