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   BGH, 09.10.2018 - KRB 10/17   

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https://dejure.org/2018,47459
BGH, 09.10.2018 - KRB 10/17 (https://dejure.org/2018,47459)
BGH, Entscheidung vom 09.10.2018 - KRB 10/17 (https://dejure.org/2018,47459)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 2018 - KRB 10/17 (https://dejure.org/2018,47459)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rewis.io

    Bestimmung eines kartellbedingten Mehrerlöses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rechtsbeschwerde eines Nebenbetroffenen gegen ein Urteil des 4. Kartellsenats des OLG Düsseldorf mit Bußgeldausspruch; Kartellordnungswidrigkeit der unzulässigen Kundenschutzabsprache betreffend die Belieferung von Endkunden mit Flüssiggas; Bestimmung des ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 09.10.2018 - KRB 60/17

    Kartellbußgeldsache wegen der Einbindung in ein flächendeckendes Kartell von

    Denn die Mehrerlösschätzung - und damit die Bestimmung des Bußgeldrahmens gemäß § 81 Abs. 2 GWB 1999 - entsprach aus den Gründen der Senatsbeschlüsse vom heutigen Tag in den Sachen KRB 51/16, KRB 58/16 und KRB 10/17 nicht den rechtlichen Anforderungen.
  • KG, 09.08.2019 - 3 Ws (B) 205/19

    Wirksamkeit einer Beschränkung des Einspruchs gegen Bußgeldbescheid

    Die Wirksamkeit der Einspruchsbeschränkung setzt zusätzlich voraus, dass der Beschwerdepunkt nach dem inneren Zusammenhang des Urteils losgelöst von seinem nicht angefochtenen Teil rechtlich und tatsächlich unabhängig beurteilt werden kann, ohne eine Überprüfung im Übrigen erforderlich zu machen, und dass die nach dem Teilrechtsmittel stufenweise entstehende Gesamtentscheidung frei von inneren Widersprüchen bleibt (BGH, Beschluss vom 09. Oktober 2018 - KRB 10/17 -, juris m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 28.02.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 28/22

    Zulässige Beschränkung des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid auf Höhe der

    Die Wirksamkeit der Einspruchsbeschränkung setzt zusätzlich voraus, dass der Beschwerdepunkt nach dem inneren Zusammenhang des Urteils losgelöst von seinem nicht angefochtenen Teil rechtlich und tatsächlich unabhängig beurteilt werden kann, ohne eine Überprüfung im Übrigen erforderlich zu machen, und dass die nach dem Teilrechtsmittel stufenweise entstehende Gesamtentscheidung frei von inneren Widersprüchen bleibt (vgl. BGH, Beschluss vom 09. Oktober 2018 - KRB 10/17 - m.w.N.).
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