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   BGH, 09.10.2018 - KRB 51/16   

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https://dejure.org/2018,47460
BGH, 09.10.2018 - KRB 51/16 (https://dejure.org/2018,47460)
BGH, Entscheidung vom 09.10.2018 - KRB 51/16 (https://dejure.org/2018,47460)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 2018 - KRB 51/16 (https://dejure.org/2018,47460)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    Flüssiggas I

  • IWW

    § 38 Abs. 1 Nr. 1... GWB, § 1 GWB, § 81 Abs. 1 Nr. 1 GWB, § 81 Abs. 2 GWB, § 4 Abs. 3 OWiG, § 81 Abs. 4 GWB, § 17 Abs. 4 Satz 2 OWiG, § 81 Abs. 4 Sätze 1 bis 3 GWB, § 264 StPO, § 338 Nr. 7 StPO, § 275 Abs. 1 Satz 2 StPO, §§ 517, 548 ZPO, § 275 Abs. 1 Satz 4 StPO, § 117 Abs. 4 VwGO, § 79 Abs. 2 MarkenG, § 244 Abs. 3 Satz 2, 2. Var. StPO, § 261 StPO, § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, Art. 103 Abs. 2 GG, § 3 OWiG, § 1 Abs. 1 Satz 1 GWB, §§ 145 ff. BGB, Art. 101 AEUV, § 30 Abs. 1 OWiG, § 14 Abs. 1 OWiG, § 11 Abs. 2 OWiG, § 81 GWB, § 81 Abs. 4 Satz 2 GWB, § 30 a.F. OWiG, § 30 OWiG, § 20 UmwG, § 19 Abs. 4 Nr. 3 a.F. GWB, § 19 GWB, Art. 101, 102 AEUV, § 81 Abs. 2 Satz 1 GWB, § 337 StPO, § 358 StPO, § 71 Abs. 1 OWiG, § 273 Abs. 4 StPO

  • Betriebs-Berater

    Bestimmung des kartellbedingten Mehrerlöses - Flüssiggas I

  • rewis.io

    Kartellbußgeldsache: Ermittlung des kartellbedingten Mehrerlöses durch Schätzung; Wahl eines ökonomisch nicht allgemein anerkannten Schätzverfahrens - Flüssiggas I

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 81 Abs. 2 GWB § 1999

  • rechtsportal.de

    GWB § 1 ; GWB § 1999 § 81 Abs. 2
    Kartellbußgeldsache wegen der Einbindung in ein flächendeckendes Kartell von Versorgungsunternehmen auf dem bundesweiten Flüssiggasmarkt für Tankgas; Schätzung des kartellbedingten Mehrerlöses bei dem Vertrieb von Flüssiggas; Anwendung eines ökonomisch nicht allgemein ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2019, 1314
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (46)

  • BGH, 19.06.2007 - KRB 12/07

    Ermittlung des kartellbedingten Mehrerlöses

    Auszug aus BGH, 09.10.2018 - KRB 51/16
    a) Unter Mehrerlös ist der Differenzbetrag zwischen den tatsächlichen Einnahmen, die aufgrund des Wettbewerbsverstoßes erzielt werden, und den Einnahmen zu verstehen, die das durch die Kartellabsprachen bevorzugte Unternehmen ohne den Wettbewerbsverstoß erzielt hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 1991 - KRB 5/90, WuW/E BGH 2718, 2719 - Bußgeldbemessung; Beschluss vom 25. April 2005 - KRB 22/04, WuW/E DE-R 1487, 1488 - steuerfreier Mehrerlös; Beschluss vom 28. Juni 2005 - KRB 2/05, WuW/E DE-R 1567, 1569 - Berliner Transportbeton I; Beschluss vom 19. Juni 2007 - KRB 12/07, BGHSt 52, 1 Rn. 10 - Papiergroßhandel).

    Der kartellbedingte Mehrerlös kann danach zunächst anhand der Preisentwicklung auf kartellfreien Vergleichsmärkten bestimmt werden (vgl. BGHSt 52, 1 Rn. 13, 19 - Papiergroßhandel; BGH, Beschluss vom 26. Februar 2013 - KRB 20/12, BGHSt 58, 158 Rn. 78 - Grauzementkartell I).

    Letztlich ist entscheidend, ob die von dem Tatgericht durchgeführte Mehrerlösschätzung schlüssig ist und zu wirtschaftlich vernünftigen und möglichen Ergebnissen führt (vgl. BGHSt 52, 1 Rn. 12 - Papiergroßhandel; BGH, Beschluss vom 6. April 2016 - 1 StR 523/15, NStZ 2016, 728, 729; Beschluss vom 4. Februar 1992 - 5 StR 655/91, BGHR AO § 370 Abs. 1 Nr. 2 Steuerschätzung 5).

    Dabei hat der Tatrichter selbst zu entscheiden, welche Schätzungsmethode dem vorgegebenen Ziel, der Wirklichkeit durch Wahrscheinlichkeitsüberlegungen möglichst nahe zu kommen, am besten gerecht wird (BGHSt 52, 1 Rn. 12 - Papiergroßhandel).

    Auch kann als kostenbasiertes Verfahren die "gesamtwirtschaftliche Analyse" (vgl. dazu BGHSt 52, 1 Rn. 19 - Papiergroßhandel) in Betracht zu ziehen sein.

    In dem angefochtenen Urteil war insoweit zumindest die gegen die Nebenbetroffene zu 6 verhängte Geldbuße - die allein zu Recht auch den wirtschaftlichen Vorteil abschöpfen sollte (vgl. dazu BGHSt 52, 1 Rn. 25 f. - Papiergroßhandel; Kühnen, WuW 2010, 16, 25 f.) - nicht rechtsfehlerfrei zugemessen.

  • BGH, 26.02.2013 - KRB 20/12

    Grauzementkartell

    Auszug aus BGH, 09.10.2018 - KRB 51/16
    Das Oberlandesgericht hat für die Grundabsprache, wie sie anlässlich der Gründung der bundesweit agierenden Ausfuhrkooperationen getroffen wurde, und die anschließende Umsetzung zu Recht eine Bewertungseinheit angenommen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - KRB 2/05, WuW/E DE-R 1567, 1568 - Berliner Transportbeton I; Beschluss vom 26. Februar 2013 - KRB 20/12, BGHSt 58, 158 Rn. 23 ff. - Grauzementkartell I; kritisch Galle/Rengier, NZKart 2017, 229, 233 ff.).

    Diese ermöglichen die umfassende Kontrolle durch das Rechtsbeschwerdegericht (vgl. auch BGH, Beschluss vom 26. Februar 2013 - KRB 20/12, WuW/E DE-R 3861 Rn. 42 f. - Grauzementkartell I [insoweit nicht in BGHSt 58, 158 abgedruckt]).

    Der Senat hat bereits entschieden, dass § 81 GWB 2005 und § 81 GWB 2007 verfassungskonform sind, wobei auch ein Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot nicht vorliegt (vgl. dazu im Einzelnen BGH, Beschluss vom 26. Februar 2013 - KRB 20/12, BGHSt 58, 158 Rn. 45 ff. - Grauzementkartell I; hieran anknüpfend BGH, Beschluss vom 3. Juni 2014 - KRB 46/13, WuW/E DE-R 4317, 4318 f. - Silostellgebühren III).

    Der kartellbedingte Mehrerlös kann danach zunächst anhand der Preisentwicklung auf kartellfreien Vergleichsmärkten bestimmt werden (vgl. BGHSt 52, 1 Rn. 13, 19 - Papiergroßhandel; BGH, Beschluss vom 26. Februar 2013 - KRB 20/12, BGHSt 58, 158 Rn. 78 - Grauzementkartell I).

    Das neue Tatgericht wird - soweit wie für den Günstigkeitsvergleich erforderlich - die Gesamtumsätze dieser Nebenbetroffenen in dem seiner (neuen) Entscheidung vorausgehenden Geschäftsjahr festzustellen haben (§ 81 Abs. 4 Satz 2 GWB 2005; vgl. BGHSt 58, 158 Rn. 65, 73 - Grauzementkartell I).

  • BGH, 10.08.2011 - KRB 55/10

    Versicherungsfusion

    Auszug aus BGH, 09.10.2018 - KRB 51/16
    Dies ist der Fall, wenn das "haftende Vermögen" in einer anderen Organisation weiterhin vom Vermögen des gemäß § 30 OWiG Verantwortlichen getrennt, in gleicher oder ähnlicher Weise wie bisher eingesetzt wird und in der neuen juristischen Person einen wesentlichen Teil des Gesamtvermögens ausmacht (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 1986 - KRB 8/85, WuW/E BGH 2265, 2267 - Bußgeldhaftung; Beschluss vom 23. November 2004 - KRB 23/04, WuW/E DE-R 1469, 1470 - nicht verlesener Handelsregisterauszug; Beschluss vom 4. Oktober 2007 - KRB 59/07, BGHSt 52, 58 Rn. 7 - Akteneinsichtsgesuch; Beschluss vom 10. August 2011 - KRB 55/10, BGHSt 57, 193 Rn. 16 - Versicherungsfusion; Beschluss vom 10. August 2011 - KRB 2/10, wistra 2012, 152 - Transportbeton II; Beschluss vom 16. Dezember 2014 - KRB 47/13, BGHSt 60, 121 Rn. 12 f. - Maxit; Beschluss vom 27. Januar 2015 - KRB 39/14, WuW/E DE-R 4686 Rn. 3 - Melitta).

    Hierdurch wird keine "Konzernhaftung" begründet, die dem damaligen Ordnungswidrigkeitenrecht fremd war (vgl. BGHSt 57, 193 Rn. 20 - Versicherungsfusion; BGH, wistra 2012, 152, 153 - Transportbeton II).

    Die Bußgeldhaftung der nach § 30 Abs. 1 OWiG originär haftenden juristischen Person besteht indes bis zu deren Erlöschen fort (vgl. BGHSt 57, 193 Rn. 15 f. - Versicherungsfusion).

    Der wirtschaftliche Zusammenhang von Umstrukturierungsmaßnahmen kann zwar dazu führen, dass ein "Durchgangserwerb" von Vermögen durch den übernehmenden Rechtsträger bußgeldrechtlich irrelevant ist (BGHSt 57, 193 Rn. 24 - Versicherungsfusion).

  • BGH, 14.07.2015 - KVR 77/13

    Kartellrechtliches Missbrauchsverfahren wegen überhöhter Wasserpreise

    Auszug aus BGH, 09.10.2018 - KRB 51/16
    Ein zwingender Vorrang kommt einem Vergleich mit den Preisen auf einem - zeitlich, räumlich oder sachlich - anderen, kartellfreien Markt gegenüber weiteren Schätzmethoden allerdings nicht zu (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Mai 2012 - KVR 51/11, WuW/E DE-R 3632 Rn. 14 - Wasserpreise Calw I; Beschluss vom 14. Juli 2015 - KVR 77/13, BGHZ 206, 229 Rn. 22 ff. - Wasserpreise Calw II).

    So können sie die Wettbewerbspreise auch durch einen kostenbasierten Vergleich anhand einer Überprüfung von Preisbildungsfaktoren bestimmen (vgl. BGH, WuW/E DE-R 3632 Rn. 13 ff. - Wasserpreise Calw I; BGHZ 206, 229 Rn. 22 ff. - Wasserpreise Calw II; Urteil vom 24. Januar 2017 - KZR 2/15, NZKart 2017, 198 Rn. 27 f. - Kabelkanalanlagen; jeweils zu § 19 GWB).

    Von wesentlicher Bedeutung für die Rechtsfehlerfreiheit der Mehrerlösschätzung nach § 81 GWB ist - ebenso wie im Rahmen von § 19 GWB (vgl. BGHZ 206, 229 Rn. 22 - Wasserpreise Calw II) - die Beachtung derjenigen Faktoren, die die Preisbildung im Markt bestimmen oder jedenfalls beeinflussen können ("anerkannte ökonomische Theorien", vgl. BT-Drucks. 16/5847, S. 11).

    Die Schätzungsbefugnis räumt dem Tatrichter vor diesem Hintergrund einen erheblichen methodischen Spielraum ein (vgl. BGHZ 206, 229 Rn. 25 - Wasserpreise Calw II).

  • BGH, 28.06.2005 - KRB 2/05

    Verjährungsunterbrechung gegenüber Organen (Wirkung für verjährte Handlungen

    Auszug aus BGH, 09.10.2018 - KRB 51/16
    Das Oberlandesgericht hat für die Grundabsprache, wie sie anlässlich der Gründung der bundesweit agierenden Ausfuhrkooperationen getroffen wurde, und die anschließende Umsetzung zu Recht eine Bewertungseinheit angenommen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - KRB 2/05, WuW/E DE-R 1567, 1568 - Berliner Transportbeton I; Beschluss vom 26. Februar 2013 - KRB 20/12, BGHSt 58, 158 Rn. 23 ff. - Grauzementkartell I; kritisch Galle/Rengier, NZKart 2017, 229, 233 ff.).

    Solche Handlungen werden durch das in § 81 Abs. 1 Nr. 1 GWB 1999 enthaltene Tatbestandsmerkmal des Zuwiderhandelns ebenfalls erfasst (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - KRB 2/05, WuW/E DE-R 1567, 1568 - Berliner Transportbeton I; Dannecker/Biermann in Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., § 81 GWB Rn. 56).

    a) Unter Mehrerlös ist der Differenzbetrag zwischen den tatsächlichen Einnahmen, die aufgrund des Wettbewerbsverstoßes erzielt werden, und den Einnahmen zu verstehen, die das durch die Kartellabsprachen bevorzugte Unternehmen ohne den Wettbewerbsverstoß erzielt hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 1991 - KRB 5/90, WuW/E BGH 2718, 2719 - Bußgeldbemessung; Beschluss vom 25. April 2005 - KRB 22/04, WuW/E DE-R 1487, 1488 - steuerfreier Mehrerlös; Beschluss vom 28. Juni 2005 - KRB 2/05, WuW/E DE-R 1567, 1569 - Berliner Transportbeton I; Beschluss vom 19. Juni 2007 - KRB 12/07, BGHSt 52, 1 Rn. 10 - Papiergroßhandel).

  • BGH, 10.08.2011 - KRB 2/10

    Bußgeldverhängung für Kartellrechtsverstoß: Rechtsanwendung in Übergangsfällen;

    Auszug aus BGH, 09.10.2018 - KRB 51/16
    Dies ist der Fall, wenn das "haftende Vermögen" in einer anderen Organisation weiterhin vom Vermögen des gemäß § 30 OWiG Verantwortlichen getrennt, in gleicher oder ähnlicher Weise wie bisher eingesetzt wird und in der neuen juristischen Person einen wesentlichen Teil des Gesamtvermögens ausmacht (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 1986 - KRB 8/85, WuW/E BGH 2265, 2267 - Bußgeldhaftung; Beschluss vom 23. November 2004 - KRB 23/04, WuW/E DE-R 1469, 1470 - nicht verlesener Handelsregisterauszug; Beschluss vom 4. Oktober 2007 - KRB 59/07, BGHSt 52, 58 Rn. 7 - Akteneinsichtsgesuch; Beschluss vom 10. August 2011 - KRB 55/10, BGHSt 57, 193 Rn. 16 - Versicherungsfusion; Beschluss vom 10. August 2011 - KRB 2/10, wistra 2012, 152 - Transportbeton II; Beschluss vom 16. Dezember 2014 - KRB 47/13, BGHSt 60, 121 Rn. 12 f. - Maxit; Beschluss vom 27. Januar 2015 - KRB 39/14, WuW/E DE-R 4686 Rn. 3 - Melitta).

    Hierdurch wird keine "Konzernhaftung" begründet, die dem damaligen Ordnungswidrigkeitenrecht fremd war (vgl. BGHSt 57, 193 Rn. 20 - Versicherungsfusion; BGH, wistra 2012, 152, 153 - Transportbeton II).

  • BGH, 06.11.1984 - KVR 13/83

    Begriff des Mißbrauchs

    Auszug aus BGH, 09.10.2018 - KRB 51/16
    Soweit strukturelle Unterschiede der verglichenen Märkte dies erfordern, sind Korrekturzuschläge oder -abschläge vorzunehmen, die dazu dienen, den Einfluss der strukturellen Unterschiede auf das Ergebnis der Schätzung möglichst weitgehend auszugleichen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1976 - KVR 2/76, BGHZ 68, 23, 33 - Valium; Beschluss vom 6. November 1984 - KVR 13/83, WuW/E BGH 2103, 2104 - Favorit; ferner BGH, Urteil vom 7. Dezember 2010 - KZR 5/10, WuW/E DE-R 3145 Rn. 18 - Entega II zu § 19 Abs. 4 Nr. 3 a.F. GWB).

    Eine Vergleichsbetrachtung für Kunden mit gemietetem Tank hat daher das "Leistungsbündel" in den Blick zu nehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 1984 - KVR 13/83, WuW/E BGH 2103, 2105 - Favorit).

  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvL 5/08

    § 43 Abs 18 KAGG wegen Verletzung des rechtsstaatlichen Rückwirkungsverbots

    Auszug aus BGH, 09.10.2018 - KRB 51/16
    Die weitere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2013 (BVerfGE 135, 1 Rn. 35 ff.) gebietet entgegen den Rechtsbeschwerdebegründungen ebenfalls keine andere Sichtweise.

    Eine fachgerichtliche Auslegung des zuvor geltenden Rechts, die wie hier inhaltlich mit der Neuregelung übereinstimmt, stellt das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 135, 1 Rn. 47) nicht in Frage.

  • BVerfG, 26.03.2001 - 1 BvR 383/00

    Urteilsbegründungspflicht im arbeitsgerichtlichen

    Auszug aus BGH, 09.10.2018 - KRB 51/16
    Letztere folgen auch nicht aus dem von der Verteidigung angeführten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2001 (NJW 2001, 2161; ebenso BVerfG, NZA 2005, 781, 782).

    Danach ist der Verfassung kein allgemein gültiger Wert zu entnehmen, wann die Dauer der Urteilsabsetzung gegen das Gebot effektiven Rechtsschutzes verstößt (BVerfG, NJW 2001, 2161, 2162).

  • BGH, 04.05.2017 - 3 StR 69/17

    Strafbare Teilnahme an der unerlaubten Einreise trotz etwaiger Straflosigkeit des

    Auszug aus BGH, 09.10.2018 - KRB 51/16
    Das Rechtsbeschwerdegericht kann nicht in dessen Überzeugungsbildung eingreifen, indem es einer vom Tatrichter vertretbar bewerteten Indiztatsache eine andere Bedeutung zumisst (vgl. BGH, Urteil vom 4. Mai 2017 - 3 StR 69/17, Rn. 8).
  • BGH, 14.09.2017 - 4 StR 45/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Gesamtwürdigung aller

  • BGH, 05.09.2017 - 5 StR 222/17

    Vollendete Brandstiftung bei gemischt genutztem Gebäude (teilweise Zerstörung

  • BGH, 25.07.2017 - 3 StR 111/17

    Revision in Strafsachen: Erforderlicher Inhalt der Urteilsgründe; notwendiger

  • BGH, 10.05.2017 - 2 StR 258/16

    Freisprechendes Urteil (Erforderlichkeit von Feststellungen zur Person des

  • BGH, 24.01.2017 - KZR 2/15

    Zur kartellrechtlichen Entgeltkontrolle im Streit zwischen Vodafone Kabel

  • BGH, 12.07.2017 - 1 StR 535/16

    Freispruch im Fall des Vorwurfs des Betrugs im Zusammenhang mit der Abrechnung

  • BGH, 12.04.2016 - KZR 31/14

    Vermutung eines Kartellverstoßes bei Abstimmung über künftiges Marktverhalten -

  • BGH, 06.04.2016 - 1 StR 523/15

    Steuerhinterziehung (Schätzung der hinterzogenen Steuern: Voraussetzung der

  • BGH, 16.12.2014 - KRB 47/13

    Kartellrechtliches Bußgeldverfahren: Bemessung der Geldbuße gegen den

  • BGH, 27.01.2015 - KRB 39/14

    Kartellbußgeldverfahren: Bußgeldhaftung des Gesamtrechtsnachfolgers

  • BGH, 03.06.2014 - KRB 46/13

    Bußgeldbemessung im Kartellbußgeldverfahren bei verbotener Verhaltensabstimmung

  • BGH, 21.03.2013 - 3 StR 247/12

    Beweiswürdigung (Beweiswert eines mit der Tatspur übereinstimmenden

  • BVerfG, 19.12.2012 - 1 BvL 18/11

    Verzinsungspflicht für Kartellgeldbußen verfassungsgemäß

  • BGH, 15.05.2012 - KVR 51/11

    Wasserpreise Calw

  • BGH, 10.11.2009 - 1 StR 283/09

    Voraussetzungen der Schätzung der Schwarzlohnsumme bei Steuerhinterziehung

  • BGH, 07.12.2010 - KZR 5/10

    Entega II

  • BGH, 11.03.1986 - KRB 8/85

    Verletzung der Aufsichtspflicht durch einen Vorstandsvorsitzenden - Verhängung

  • BGH, 24.04.1991 - KRB 5/90

    Wettbewerbsverstoß - Mehrerlös - Submissionsabsprache

  • BGH, 04.02.1992 - 5 StR 655/91

    Ermittlung der Höhe der verkürzten Steuern

  • BGH, 07.06.1982 - 4 StR 60/82

    Beurteilung der Zuverlässigkeit der Ergebnisse des

  • BGH, 16.12.1976 - KVR 2/76

    Mißbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung

  • BGH, 04.10.2007 - KRB 59/07

    Akteneinsichtsgesuch

  • BGH, 25.04.2005 - KRB 22/04

    Steuerfreie Mehrerlösabschöpfung

  • BGH, 23.11.2004 - KRB 23/04

    Abhängigkeit der Aufklärungspflicht im Bußgeldverfahren von der Bedeutung der

  • BGH, 17.10.2017 - KZR 59/16

    Wettbewerbsbeschränkung: Vertikale Preisbindung im Rahmen einer Rabattgewährung

  • OLG Hamm, 16.02.2016 - 3 RBs 385/15

    Urteilsabsetzungsfrist; nicht voraussehbarer unabwendbarer Umstand;

  • EuGH, 13.12.2012 - C-226/11

    Expedia - Wettbewerb - Art. 101 Abs. 1 AEUV - Kartell - Spürbarkeit einer

  • BGH, 24.02.1975 - KZR 5/74

    Schadensersatz wegen Verletzung einer Kundenschutzklausel - Verstoß gegen

  • BGH, 07.09.1993 - 5 StR 162/93

    Keine Abweichung von gesetzlichen Fristen zur Urteilsniederschrift

  • BGH, 19.06.1975 - KVR 2/74

    Die den Markt betonieren - Nach Verkaufssyndikaten wurden nun auch freiwillige

  • BGH, 18.12.2008 - I ZB 62/08

    Anforderungen an die Begründung von Entscheidungen der Patentgerichte im

  • BGH, 17.12.1970 - KRB 1/70

    A) "Ne bis in idem" im Bußgeldverfahren wegen Kartellordnungswidrigkeiten b)

  • BVerfG, 27.04.2005 - 1 BvR 2674/04

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

  • BGH, 19.12.1995 - KRB 33/95

    Konkurrenzen (Tateinheit, Tatmehrheit und fortgesetzte Handlung,

  • EuGH, 06.01.2004 - C-2/01

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS ÜBER EINE ANGEBLICHE

  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

  • BGH, 28.01.2020 - KZR 24/17

    Schienenkartell II - Erforderlichkeit eines konkreten Schadensnachweises bei

    Der Tatrichter kann daher nur unter Heranziehung derjenigen Umstände, die darauf schließen lassen, wie sich das Marktgeschehen ohne die Kartellabsprache wahrscheinlich entwickelt hätte, zu Feststellungen zum hypothetischen Marktpreis gelangen; dies gilt auch dann, wenn der Tatrichter zur Ermittlung des hypothetischen Marktpreises auf Vergleichsmärkte zurückgreift (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2018 - KRB 51/16, WuW 2019, 146 Rn. 65 - Flüssiggas I mwN).
  • BGH, 13.04.2021 - KZR 19/20

    LKW-Kartell II

    Er erkennt die Vergleichsmarktbetrachtung und zu deren Operationalisierung die Regressionsanalyse als eine von mehreren auf einer anerkannten ökonomischen Theorie beruhenden Methoden zur Schätzung des Mehrerlöses im Rahmen von § 19 und § 81 GWB an (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2018 - KRB 51/16, WuW 2019, 146 Rn. 66 f. - Flüssiggas I mwN).
  • LG Dortmund, 30.09.2020 - 8 O 115/14

    Freie Schätzung von Kartellschäden

    Nach dem gegenwärtigen Stand der Rechtsprechung (vgl. BGH, U. v. 09.10.2018, KRB 51/16, mwN, NZKart 2019, 146 - Flüssiggas I) kommen mehrere Ermittlungsmethoden in Betracht, welche allerdings für den Kartellgeschädigten durchweg mit gravierenden Unwägbarkeiten und Nachteilen verbunden sind und daher in vielen Fällen für die vom Gesetzgeber gewünschte effektive Durchsetzung von Kartellschadensersatzansprüchen nicht hinreichend geeignet erscheinen (zutreffend Kühnen, aaO.).

    Diese Ermittlungsmethode ist nach Auffassung des BGH (U. v. 09.10.2018, KRB 51/16, NZKart 2019, 146 - Flüssiggas I - mwN) mit hohen Schätzunsicherheiten behaftet und kann allenfalls nachrangig angewendet werden.

    Zu den Anforderungen, die der 1. Kartellsenat des OLG Düsseldorf - dem die Kammer insoweit folgt - an den substantiierten Vortrag zur Entstehung eines Preisschirmes stellt, gehört insbesondere dezidierter Vortrag zum Grad der Substituierbarkeit der Leistungsangebote der Kartellanten bzw. der Kartellaußenseiter, ferner zur Homogenität oder Heterogenität der betroffenen Wirtschaftsgüter, zum Grad der Produktdifferenzierung, zum Vorliegen oder Nichtvorliegen (materieller oder immaterieller) Wechselkosten, zur Art des Wettbewerbes, zur Dauer des Kartellverstoßes, zur Markttransparenz, zum Grad der Marktabdeckung des Kartells, zur Intensität des Restwettbewerbes unter den Kartellaußenseitern, zu Produktionskosten, zu Kapazitätsbeschränkungen, sowie zu sonstigen verhaltensökonomischen Momenten (OLG Düsseldorf, 08.05.2019, VI U (Kart) 11/18, NZKart 2019, 354, 355; zu diesen Anforderungen siehe auch BGH, 09.10.2018, KRB 51/16, NZKart 2019, 146, 151 Tz 71 - Flüssiggas I; ferner LG Stuttgart, 30.01.2020, 30 O 9/18, BeckRS 2020, 784 Tz 60 - LKW-Kartell; Coppik/Haucap , WuW 2016, 50; Stühmeier , WuW 2017, 379).

  • BGH, 19.05.2020 - KZR 8/18

    Schienenkartell IV

    Unter bestimmten Bedingungen kann mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden, dass Kartellaußenseiter höhere Preise auf dem Markt durchsetzen können, als sie es ohne den Kartellverstoß könnten (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2018 - KRB 51/16, WuW 2019, 146 Rn. 71 - Flüssiggas I).
  • BGH, 13.07.2020 - KRB 99/19

    Bierkartell - Kartellrecht: Zweigliedrigkeit des Abgestimmten Verhaltens;

    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (s. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2018 - KRB 51/16, juris Rn. 34 - Flüssiggas I) oder erkennen lässt, dass das Tatgericht überspannte Anforderungen an die zur Verurteilung erforderliche Überzeugungsbildung gestellt hat (s. BGH, Urteil vom 6. November 1998 - 2 StR 636/97, NStZ-RR 1999, 301, 302).
  • LG Mannheim, 23.06.2023 - 14 O 103/18

    Zuckerkartell - Bestimmung des Kartellschadensersatzes bei einem Zucker-Kartell

    Daneben handelt es sich um eine marktinterne Vergleichsanalyse, deren Aussagekraft - insbesondere wegen möglicher Einflüsse des Kartells (so genannte Preisschirmeffekte) - bereits abstrakt beschränkt ist (Ausgangsgutachten Rz. 249, 258 f.; vgl. ferner BGH, Beschl. v. 09.10.2018, KRB 51/16, juris Rz. 69 ff. - Flüssiggas I; BGH, Beschl. v. 09.10.2018, KRB 58/16, juris Rz. 63 ff. - Flüssiggas II).

    Ein Preisschirmeffekt wird grundsätzlich umso höher, je geringer die Angebotselastizität der nicht am Kartell beteiligten Anbieter, also ihre Fähigkeit, eine kartellbedingt höhere Nachfrage, die sich bei ihnen durch die höheren Preise der Kartellbeteiligten einstellen kann, durch Kapazitätsausweitung zu decken, ist, und je größer die Markttransparenz, je höher der Grad der Austauschbarkeit der auf dem jeweiligen Markt angebotenen Güter und je geringer die Wettbewerbsintensität zwischen den Kartellaußenseitern und der Wettbewerbsdruck durch die Nachfrageseite sind (BGH, Beschl. v. 09.10.2018, KRB 51/16, juris Rz. 71 - Flüssiggas I; BGH, Urt. v. 19.05.2020, KZR 8/18, juris Rz. 38 ff. - Schienenkartell IV, jeweils m. w. N.; vgl. ferner Inderst/Thomas , Schadensersatz bei Kartellverstößen, 2. Aufl. 2018, S. 402 ff.).

  • BGH, 03.12.2019 - KZR 29/17

    Kartellrechtliches Diskriminierungsverbot für marktbeherrschende Unternehmen:

    Ein zwingender Vorrang kommt dem Vergleich mit den Preisen auf einem - zeitlich, räumlich oder sachlich - anderen, kartellfreien Markt gegenüber weiteren Schätzmethoden daher nicht zu (BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2018 - KRB 51/16, juris Rn. 66 - Flüssiggas I; BGH, Beschluss vom 14. Juli 2015 - KVR 77/13, BGHZ 206, 229 Rn. 22 - Wasserpreise Calw II).
  • OLG Düsseldorf, 08.05.2019 - U (Kart) 11/18

    Anspruch auf Kartellschadensersatz

    Ob ein Kartell bei an ihnen nicht beteiligten Unternehmen zu Preisschirmeffekten führt, wird namentlich durch mannigfaltige Gesichtspunkte beeinflusst wie etwa dem Grad der Substituierbarkeit der Leistungsangebote der Kartellanten bzw. der Kartellaußenseiter, der Homogenität oder Heterogenität der betroffenen Wirtschaftsgüter, dem Grad der Produktdifferenzierung, dem Vorliegen oder Nichtvorliegen (materieller oder immaterieller) Wechselkosten, der Art des Wettbewerbs, der Dauer des Kartellverstoßes, der Markttransparenz, dem Grad der Marktabdeckung, der Intensität des Restwettbewerbs unter den Kartellaußenseitern, Produktionskosten, Kapazitätsbeschränkungen oder sonstiger verhaltensökonomischer Momente (vgl. zum Ganzen etwa Coppik/Haucap , WuW 2016, 50 ff.; Stühmeier , WuW 2017, 379 ff., jew. m.w.N.; vgl. auch BGH, Beschluss v. 9. Oktober 2018 - KRB 51/16 , WuW 2019, 146 = NZKart 2019, 146 Rz. 71 - Flüssiggas I ).
  • LG Dortmund, 03.02.2021 - 8 O 116/14
    Zur Ermittlung dieses fiktiven Wettbewerbspreises hält die Kammer die nach dem gegenwärtigen Stand der Rechtsprechung in Betracht kommenden Methoden (vgl. BGH, U. v. 09.10.2018, KRB 51/16, mwN, NZKart 2019, 146 - Flüssiggas I) einer Vergleichsmarktbetrachtung, eines kostenbasierten Vergleiches oder einer marktinternen Vergleichsanalyse jedenfalls im vorliegenden Fall für ungeeignet (vgl. dazu im Einzelnen ausführlich im bereits genannten Parallelverfahren LG Dortmund, Urteil vom 30. September 2020 - 8 O 115/14 (Kart) -, Rn. 101 - 106, juris).

    Zu den Anforderungen, die der 1. Kartellsenat des OLG Düsseldorf - dem die Kammer insoweit folgt - an den substantiierten Vortrag zur Entstehung eines Preisschirmes stellt, gehört insbesondere dezidierter Vortrag zum Grad der Substituierbarkeit der Leistungsangebote der Kartellanten bzw. der Kartellaußenseiter, ferner zur Homogenität oder Heterogenität der betroffenen Wirtschaftsgüter, zum Grad der Produktdifferenzierung, zum Vorliegen oder Nichtvorliegen (materieller oder immaterieller) Wechselkosten, zur Art des Wettbewerbes, zur Dauer des Kartellverstoßes, zur Markttransparenz, zum Grad der Marktabdeckung des Kartells, zur Intensität des Restwettbewerbes unter den Kartellaußenseitern, zu Produktionskosten, zu Kapazitätsbeschränkungen, sowie zu sonstigen verhaltensökonomischen Momenten (OLG Düsseldorf, 08.05.2019, VI U (Kart) 11/18, NZKart 2019, 354, 355; zu diesen Anforderungen siehe auch BGH, 09.10.2018, KRB 51/16, NZKart 2019, 146, 151 Tz 71 - Flüssiggas I; ferner LG Stuttgart, 30.01.2020, 30 O 9/18, BeckRS 2020, 784 Tz 60 - LKW-Kartell; Coppik/Haucap , WuW 2016, 50; Stühmeier , WuW 2017, 379).

  • BGH, 21.12.2022 - KRB 54/22

    Beweiswürdigung bei kartellrechtlichem Haftungsrisiko

    Seine Schlussfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein, es genügt, dass sie möglich sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - KRB 2/05, WuW/E DE-R 1567 [juris Rn. 19] - Berliner Transportbeton; Urteile vom 12. Februar 2015 - 4 StR 420/14, NStZ-RR 2015, 148 Rn. 9 mwN; vom 10. Mai 2017 - 2 StR 258/16, juris Rn. 17; Beschlüsse vom 9. Oktober 2018 - KRB 51/16, NZKart 2019, 146 Rn. 34 - Flüssiggas I; vom 13. Juli 2020 - KRB 99/19, BGHSt 65, 75 Rn. 37 - Bierkartell).

    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. BGHSt 24, 54 [juris Rn. 39] - Teerfarben; BGH, NZKart 2019, 146 Rn. 34 - Flüssiggas I; Beschluss vom 21. Juni 2019 - KRB 10/18, WuW 2019, 473 Rn. 15 - Süßwarenkartell; BGHSt 65, 75 Rn. 37 - Bierkartell; vgl. auch EuGH, Urteil vom 19. Dezember 2013 - C- 239/11 P u.a., NZKart 2014, 59 Rn. 39 ff., 129 ff., 220 ff. [zum im Unionsrecht gleichermaßen geltenden Grundsatz der freien Beweiswürdigung]).

  • LG Berlin, 02.03.2023 - 16 O 21/19

    electronic-cash-System - Ermessen des Gerichts bei der Bemessung der

  • LG Dortmund, 04.11.2020 - 8 O 26/16
  • BGH, 03.12.2019 - KZR 27/17

    Anspruch eines Auftraggebers auf Ersatz eines kartellbedingten Schadens bei

  • BGH, 05.09.2019 - 1 StR 12/19

    Steuerhinterziehung (Höhe der Steuerverkürzung: Berücksichtigung von schwarz

  • BGH, 13.04.2021 - KZR 20/20

    Kartellrechtlicher Schadensersatzanspruch: Schadensersatz wegen Erwerbs eines

  • VG Köln, 12.02.2020 - 21 K 11782/17
  • VG Köln, 12.02.2020 - 21 K 11716/17
  • LG Stuttgart, 30.01.2020 - 30 O 9/18

    Schadensersatzanspruch aufgrund des von der Europäischen Kommission

  • VG Köln, 12.02.2020 - 21 K 11862/17
  • BGH, 03.12.2019 - KZR 23/17

    Verjährung des Anspruchs auf Ersatz kartellbedingten Schadens durch Überhöhung

  • VG Köln, 12.02.2020 - 21 K 11942/17
  • VG Köln, 12.02.2020 - 21 K 11778/17
  • LG Stuttgart, 14.03.2019 - 30 O 234/17

    LKW-Kartell, Aussetzung des Verfahrens - Schadensersatzklage eines Betroffenen

  • OLG Stuttgart, 09.12.2021 - 2 U 389/19

    Voraussetzungen für den Erlass eines Grundurteils im Kartellschadensprozess;

  • VG Köln, 12.02.2020 - 21 K 11715/17
  • BGH, 03.12.2019 - KZR 25/17

    Revision gegen ein Urteil nach einer Klage auf Ersatz kartellbedingten Schadens

  • OLG Düsseldorf, 08.05.2019 - U (Kart) 9/18

    Kartellschadensersatz wegen eines Schienenvertriebskartells

  • LG Stuttgart, 23.01.2020 - 30 O 5/18

    Schadensersatzanspruch aufgrund des von der Europäischen Kommission

  • OLG Düsseldorf, 02.10.2020 - 6 Kart 1/19
  • LG Stuttgart, 05.03.2020 - 30 O 261/17

    Nigeria-Exportfahrzeuge - Lkw-Kartell-Schadenersatzanspruch für afrikanisches

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