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   BGH, 09.11.1951 - 2 StR 478/51   

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https://dejure.org/1951,2713
BGH, 09.11.1951 - 2 StR 478/51 (https://dejure.org/1951,2713)
BGH, Entscheidung vom 09.11.1951 - 2 StR 478/51 (https://dejure.org/1951,2713)
BGH, Entscheidung vom 09. November 1951 - 2 StR 478/51 (https://dejure.org/1951,2713)
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  • BGH, 09.11.1951 - 2 StR 296/51

    Anstiftung zum Totschlag aus niedrigem Beweggrund; Berücksichtigung des niedrigen

    Auszug aus BGH, 09.11.1951 - 2 StR 478/51
    § 50 StGB lässt, keine abweichende Beurteilung zu; denn die Umstände des § 211 StGB sind echte Tatbestandsmerkmale dieser Bestimmung, die die Strafbarkeit wegen Mordes als eines selbständigen Verbrechens mit eigenem Unrechtsgehalt begründen, nicht aber "Schulderhöhungsgründe gegenüber dem Normalfall der vorsätzlichen Tötung" (vgl die zum Abdruck bestimmte Entscheidung des Senats vom 9. November 1951 - 2 StR 296/51 -).
  • BGH, 16.02.1951 - 2 StR 109/50
    Auszug aus BGH, 09.11.1951 - 2 StR 478/51
    Zu Unrecht beanstandet die Revision schliesslich noch die Anwendung des Strafrahmens des § 49 a StGB n.F.; denn der Bundesgerichtshof hat mehrfach die Fortgeltung dieser Vorschrift bejaht, euch hinsichtlich des Strafrahmens (BGHSt 1, 59 ff).
  • RG, 13.11.1894 - 3043/94

    Ist es für die Anwendbarkeit des § 49 a St.G.B.'s von Bedeutung, wenn die

    Auszug aus BGH, 09.11.1951 - 2 StR 478/51
    Der Angeklagte hat also nicht einmal die Ausführung der Tat von einer Bedingung abhängig gemacht, was nach RGSt 26, 199 der Anwendung des § 49 a Abs. 1 StGB nicht einmal entgegenstünde, sondern hierzu noch seine Mitwirkung zugesagt.
  • RG, 12.02.1926 - I 518/25

    1. Ist der Notstand nach § 54 StGB. Straf- oder Schuldausschließungsgrund? Wirkt

    Auszug aus BGH, 09.11.1951 - 2 StR 478/51
    Für die Frage, zu welchem Verbrechen aufgefordert ist, ist massgebend, was der Auffordernde dem Aufgeforderten erklärt (RGSt 18, 145; 60, 88).
  • RG, 09.10.1888 - 1806/88

    38. Kann die Absicht, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen, im §. 272

    Auszug aus BGH, 09.11.1951 - 2 StR 478/51
    Für die Frage, zu welchem Verbrechen aufgefordert ist, ist massgebend, was der Auffordernde dem Aufgeforderten erklärt (RGSt 18, 145; 60, 88).
  • RG, 27.10.1899 - 3025/99

    Sind Verlesungen nach §§ 252. 253 nur auf Antrag (§ 254) oder von Amts wegen (§

    Auszug aus BGH, 09.11.1951 - 2 StR 478/51
    Es bedarf deshalb keiner Entscheidung, ob ein solcher Mangel im Hinblick auf § 255 StPO überhaupt vorliegt (vgl hierzu RGSt 32, 315).
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