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BGH, 09.11.1951 - 2 StR 470/51 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 16.02.1951 - 2 StR 109/50
Auszug aus BGH, 09.11.1951 - 2 StR 470/51
Die AAR Nr. 1 bildete, wenn überhaupt, kein Hindernis für die Anwendung des vollen Strafrahmens des § 175 a; denn sie galt z.Zt. der Entscheidung der Strafkammer nicht mehr (siehe BGHSt 1, 59, 61 ff) [BGH 16.02.1951 - 2 StR 109/50]. - BGH, 07.06.1951 - 3 StR 299/51
Möglichkeit des Absehens von der Vereidigung nach § 60 Nr. 3 Strafprozessordnung …
Auszug aus BGH, 09.11.1951 - 2 StR 470/51
Denn er war wegen einer fortgesetzten Tat angeklagt, wäre aber nur einer Einzeltat schuldig gewesen (vgl. RGJW 1934, 2159, BGH vom 9.1.1951 - 1 StR 25/50 - 17.4.1951 - 1 StR 134/51 - 7.6.1951 - 3 StR 299/51). - BGH, 13.07.1951 - 2 StR 275/51
Auszug aus BGH, 09.11.1951 - 2 StR 470/51
Dies hat der Senat in dem Urteil vom 13. Juli 1951 - 2 StR 275/51 - (BGHSt 1, 293 [BGH 13.07.1951 - 2 StR 275/51]) entschieden. - BGH, 17.04.1951 - 1 StR 134/51
Auszug aus BGH, 09.11.1951 - 2 StR 470/51
Denn er war wegen einer fortgesetzten Tat angeklagt, wäre aber nur einer Einzeltat schuldig gewesen (vgl. RGJW 1934, 2159, BGH vom 9.1.1951 - 1 StR 25/50 - 17.4.1951 - 1 StR 134/51 - 7.6.1951 - 3 StR 299/51). - BGH, 09.01.1951 - 1 StR 25/50
Auszug aus BGH, 09.11.1951 - 2 StR 470/51
Denn er war wegen einer fortgesetzten Tat angeklagt, wäre aber nur einer Einzeltat schuldig gewesen (vgl. RGJW 1934, 2159, BGH vom 9.1.1951 - 1 StR 25/50 - 17.4.1951 - 1 StR 134/51 - 7.6.1951 - 3 StR 299/51).
- BGH, 13.05.1959 - 2 StR 154/59
Verhängung einer Gefängnisstrafe für eine Gesamtstrafe aus mehreren …
Zur Verurteilung ist nicht erforderlich, daß der Täter bei der Verführungshandlung bereits unzüchtige Berührungen vorgenommen hat (Urteil des erkennenden Senats vom 9. November 1931 - 2 StR 470/51 -).Dies genügt für den inneren Tatbestand, wie das Reichsgericht auch in der von der Revision angeführten Entscheidung HRR 1942 Nr. 742 und der erkennende Senat in dem Urteil vom 9. November 1951 - 2 StR 470/51 - ausgesprochen haben.