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   BGH, 09.11.1965 - 1 StR 436/65   

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https://dejure.org/1965,2682
BGH, 09.11.1965 - 1 StR 436/65 (https://dejure.org/1965,2682)
BGH, Entscheidung vom 09.11.1965 - 1 StR 436/65 (https://dejure.org/1965,2682)
BGH, Entscheidung vom 09. November 1965 - 1 StR 436/65 (https://dejure.org/1965,2682)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Entführung mit Willen - Aussageverweigerung des Opfers hinsichtlich Intimitäten mit dem Täter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1966, 211
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 31.08.1962 - 4 StR 257/62

    Anhalterin - § 237 StGB aF, § 177 StGB, Teilidentität der Ausführungshandlung,

    Auszug aus BGH, 09.11.1965 - 1 StR 436/65
    An sich setzt der Tatbestand des § 237 StGB nicht voraus, daß es bei der Entführung auch tatsächlich zu Unzuchtshandlungen kommt (BGHSt 18, 29, 31) [BGH 31.08.1962 - 4 StR 257/62].
  • BGH, 21.01.1958 - GSSt 4/57

    Fehlerhafte Zeugenbelehrung

    Auszug aus BGH, 09.11.1965 - 1 StR 436/65
    Dietlinde gehörte nicht zu den nach §§ 52, 53, 53 a StPO Verweigerungsberechtigten, die § 252 StPO vor Außen hat (BGHSt 6, 209, 211 [BGH 30.06.1954 - 6 StR 172/54]; vgl. auch BGHSt 11, 213, 218) [BGH 21.01.1958 - GSSt - 4/57].
  • BGH, 08.05.1952 - 3 StR 1199/51
    Auszug aus BGH, 09.11.1965 - 1 StR 436/65
    Vielmehr durfte er die unberechtigte Aussageweigerung zur Überzeugungsbildung verwerten, zumal auch Dietlinde es ohne rechtlichen Grund abgelehnt hatte, sich über geschlechtliche Beziehungen zu dem wesentlich älteren Zeugen zu äußern (§ 261 StPO; BGHSt 2, 351).
  • BGH, 30.09.1952 - 2 StR 675/51
    Auszug aus BGH, 09.11.1965 - 1 StR 436/65
    Als bestimmende Umstände (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO; BGHSt 3, 179 [BGH 30.09.1952 - 2 StR 675/51]) hat er die Vortat, das erneute Straffälligwerden des Angeklagten während der Bewährungsfrist und den langen Zeitraum der Entführung angeführt.
  • BGH, 30.06.1954 - 6 StR 172/54

    Vernehmung des mittelbaren Zeugen obgleich der Möglichkeit der Vernehmung des

    Auszug aus BGH, 09.11.1965 - 1 StR 436/65
    Dietlinde gehörte nicht zu den nach §§ 52, 53, 53 a StPO Verweigerungsberechtigten, die § 252 StPO vor Außen hat (BGHSt 6, 209, 211 [BGH 30.06.1954 - 6 StR 172/54]; vgl. auch BGHSt 11, 213, 218) [BGH 21.01.1958 - GSSt - 4/57].
  • BGH, 24.10.1957 - 4 StR 320/57

    Inhalt eines Schriftstücks - Verlesung - Feststellung durch Gericht - Angeklagter

    Auszug aus BGH, 09.11.1965 - 1 StR 436/65
    Der Tatrichter durfte allerdings statt einer Verlesung die Aussage vorhalten, dann jedoch nur das verwerten, was die Zeugin auf den Vorhalt hin erklärte (BGHSt 11, 159, 160) [BGH 24.10.1957 - 4 StR 320/57].
  • BGH, 05.06.1951 - 1 StR 202/51
    Auszug aus BGH, 09.11.1965 - 1 StR 436/65
    Daß das Mädchen die Absicht des Angeklagten, sie zur Unzucht zu bringen, gebilligt hatte (BGHSt 1, 199, 201) [BGH 05.06.1951 - 1 StR 202/51], ergibt der Urteilszusammenhang (vgl. insbesondere S. 11 unten UA).
  • RG, 23.03.1922 - VI 1778/21

    Kann die Revision auf die Behauptung eines Verstoßes gegen die Vorschriften des §

    Auszug aus BGH, 09.11.1965 - 1 StR 436/65
    Jedoch war der Tatrichter nicht genötigt, unter Anwendung des § 70 StPO zu versuchen, den Zeugen doch noch zu einer Bekundung über den fraglichen Punkt zu veranlassen (RGSt 57, 29 ff.).
  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1165/86

    Lappas

    Diese Einschätzung liegt im Rahmen tatrichterlicher Beurteilung, die den Gerichten bei der Anordnung des Zeugniszwangs eingeräumt ist (vgl. RGSt 57, 29 ff., BGH, NJW 1966, S. 211; GA 1968, S. 305 [307]; BGH, Urteil vom 11. Mai 1976 - 1 StR 168/76 -, S. 12]; sie ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden.
  • OLG Karlsruhe, 05.02.2001 - 3 Ss 178/00

    Erwerb von Betäubungsmitteln ; Haschisch ; Paketübergabe; Beweiswürdigung;

    Allerdings kann eine unberechtigte Zeugnisverweigerung - gegen Beide wurde bereits vom Amtsgericht M. nach § 70 StPO Beugehaft in Höhe von sechs Monaten verhängt - in eingeschränktem Umfang auch zum Nachteil des Angeklagten verwertet werden, wenn sich das Motiv der Zeugnisverweigerung eindeutig klären lässt (BGH NJW 1966, 211; LR-Gollwitzer, StPO, § 261 Rn. 86 m.w.N.).
  • BGH, 11.05.1976 - 1 StR 168/76

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Rügen der Verletzung des

    Er ist nicht gezwungen, von ihr Gebrauch zu machen, um den Zeugen doch noch zu einer Aussage zu veranlassen (BGH NJW 1966, 211 Nr. 16).
  • BGH, 26.07.1983 - 5 StR 310/83

    Verlesung eines polizeilichen Vernehmungsprotokolls bei Auskunftsverweigerung des

    Auf den Umstand, daß der Tatrichter gegen Halil A... weder Ordnungsmittel noch Beugehaft angeordnet hat, kann die Revision nicht gestützt werden (RGSt 57, 29; 73, 31, 34; BGH NJW 1966, 211).
  • BGH, 10.04.1984 - 5 StR 165/84

    Ausschluss einer Aufklärungspflicht durch den Tatrichter

    Ergänzend bemerkt der Senat, daß die Revision grundsätzlich nicht darauf gestützt werden kann, daß der Tatrichter gegen einen Zeugen weder Ordnungsmittel noch Beugehaft angeordnet hat (RGSt 57, 29 ff; 73, 31, 34; BGH NJW 1966, 211; Beschluß vom 26. Juli 1983 - 5 StR 310/83).
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