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   BGH, 09.11.1970 - VII ZR 51/69   

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https://dejure.org/1970,4029
BGH, 09.11.1970 - VII ZR 51/69 (https://dejure.org/1970,4029)
BGH, Entscheidung vom 09.11.1970 - VII ZR 51/69 (https://dejure.org/1970,4029)
BGH, Entscheidung vom 09. November 1970 - VII ZR 51/69 (https://dejure.org/1970,4029)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadenersatz wegen Verletzung der Architektenpflichten bei einem Bauvorhaben einer Architektengemeinschaft - Anforderungen an die Schaffung eines Vertrauenstatbestandes durch den Abschluss des Architektenvertrages - Unzulässige Rechtsausübung für die Zeit nach der ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.10.1967 - VIII ZR 68/66

    Milchpreis

    Auszug aus BGH, 09.11.1970 - VII ZR 51/69
    Dann nämlich hätte die Klägerin im Zusammenhang damit bei dem Beklagten möglicherweise einen Vertrauenstatbestand geschaffen (vgl. BGHZ 32, 273; 48, 396 [BGH 25.10.1967 - VIII ZR 68/66]; BGH LM Nr. 6 zu § 242 (C b) BGB; Staudinger BGB 11. Aufl. § 242 D, 323 ff), und zwar des Inhalts, sie wolle ihn für etwaige Verletzungen des Architektenvertrages und Fehler des Architektenwerks aus der Zeit nach Bildung der Architektengemeinschaft zwischen dem Beklagten und M. nicht verantwortlich machen und in Anspruch nehmen, sondern sich insoweit allein an M. halten.
  • BGH, 09.05.1960 - III ZR 32/59

    Enteignungsrecht. Unanwendbarkeit der Bereicherungsvorschriften

    Auszug aus BGH, 09.11.1970 - VII ZR 51/69
    Dann nämlich hätte die Klägerin im Zusammenhang damit bei dem Beklagten möglicherweise einen Vertrauenstatbestand geschaffen (vgl. BGHZ 32, 273; 48, 396 [BGH 25.10.1967 - VIII ZR 68/66]; BGH LM Nr. 6 zu § 242 (C b) BGB; Staudinger BGB 11. Aufl. § 242 D, 323 ff), und zwar des Inhalts, sie wolle ihn für etwaige Verletzungen des Architektenvertrages und Fehler des Architektenwerks aus der Zeit nach Bildung der Architektengemeinschaft zwischen dem Beklagten und M. nicht verantwortlich machen und in Anspruch nehmen, sondern sich insoweit allein an M. halten.
  • BGH, 27.10.1967 - V ZR 153/64

    Kaufmannsehrenwort - § 313 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 311b Abs.

    Auszug aus BGH, 09.11.1970 - VII ZR 51/69
    Dann nämlich hätte die Klägerin im Zusammenhang damit bei dem Beklagten möglicherweise einen Vertrauenstatbestand geschaffen (vgl. BGHZ 32, 273; 48, 396 [BGH 25.10.1967 - VIII ZR 68/66]; BGH LM Nr. 6 zu § 242 (C b) BGB; Staudinger BGB 11. Aufl. § 242 D, 323 ff), und zwar des Inhalts, sie wolle ihn für etwaige Verletzungen des Architektenvertrages und Fehler des Architektenwerks aus der Zeit nach Bildung der Architektengemeinschaft zwischen dem Beklagten und M. nicht verantwortlich machen und in Anspruch nehmen, sondern sich insoweit allein an M. halten.
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