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   BGH, 09.11.1982 - 5 StR 342/82   

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https://dejure.org/1982,5156
BGH, 09.11.1982 - 5 StR 342/82 (https://dejure.org/1982,5156)
BGH, Entscheidung vom 09.11.1982 - 5 StR 342/82 (https://dejure.org/1982,5156)
BGH, Entscheidung vom 09. November 1982 - 5 StR 342/82 (https://dejure.org/1982,5156)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Börsenrecht - Börse - Strafandrohung - Spekulationsgeschäft - Verleitung - Verurteilung wegen Betruges in Tateinheit mit Verleitung zur Börsenspekulation - Vermittlung von Optionen auf Warenterminkontrakte - Rüge einer fehlerhaften Besetzung eines Gerichts - Auslosung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 1983, 148
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.06.1967 - 2 StR 230/67
    Auszug aus BGH, 09.11.1982 - 5 StR 342/82
    Sie werden durch das Präsidium bei vorübergehender Überlastung eines ständigen Spruchkörpers für begrenzte Zeit errichtet und gehören wie die Ferienkammern (§ 201 GVG) nicht zu den in § 60 GVG genannten "institutionellen" Kammern des Landgerichts (BGHSt 21, 260, 261).
  • BGH, 10.04.1973 - 1 StR 523/72

    Berufung von Schöffen für eine vorübergehend gebildete Hilfskammer -

    Auszug aus BGH, 09.11.1982 - 5 StR 342/82
    Daher sind auch die für die Strafkammer ausgelosten Schöffen an den für sie bestimmten Tagen ohne weiteres zu den Sitzungen der Hilfsstrafkammer einzuberufen, wenn sie an ihnen nicht von der ständigen Kammer benötigt werden (RG Recht 1929, Nr. 1308; BGHSt 25, 174, 175; BGH Beschluß vom 22. Mai 1979 - 5 StR 251/79 -).
  • BGH, 22.05.1979 - 5 StR 251/79

    Revision - Besetzungsrüge - Prüfungsumfang - Benennung des richtigen Schöffen -

    Auszug aus BGH, 09.11.1982 - 5 StR 342/82
    Daher sind auch die für die Strafkammer ausgelosten Schöffen an den für sie bestimmten Tagen ohne weiteres zu den Sitzungen der Hilfsstrafkammer einzuberufen, wenn sie an ihnen nicht von der ständigen Kammer benötigt werden (RG Recht 1929, Nr. 1308; BGHSt 25, 174, 175; BGH Beschluß vom 22. Mai 1979 - 5 StR 251/79 -).
  • BGH, 07.12.1979 - 2 StR 315/79

    Verkauf von Doppeloptionen auf Warenterminkontrakte - Vorspiegelung des Erwerbs

    Auszug aus BGH, 09.11.1982 - 5 StR 342/82
    Es will Mißstände an den Börsen bekämpfen, Privatpersonen vom Handel an der Börse, insbesondere dem börsenmäßigen Terminhandel, fernhalten und die verfälschende Wirkung der Spekulationsgeschäfte auf die Preisbildung an den Börsen ausschalten (BGHSt 29, 152, 158 f).
  • BGH, 24.02.1983 - 1 StR 550/82

    Strafbarkeit wegen fortgesetzten Betrugs - Anforderungen an die Rüge der

    Soweit die Staatsanwaltschaft rügt, § 89 Börsengesetz sei zu Unrecht nicht angewendet worden, bleibt ihre Revision ohne Erfolg (vgl. BGH, Beschluß vom 9. November 1982 - 5 StR 342/82, abgedruckt in ZIP 1983, 148).
  • BGH, 14.11.1983 - II ZR 184/82

    Haftung wegen Schlechterfüllung eines Beratervertrags - Voraussetzungen einer

    Der § 89 BörsG, der das Verleiten zu Börsenspekulationsgeschäften unter Strafe stellt, gilt nicht für Spekulationsgeschäfte, die außerhalb einer inländischen amtlichen Börse abgeschlossen werden (BGHSt 29, 152, 158; BGH, Beschl. v. 09.11.1982 - 5 StR 342/82, ZIP 1983, 148).
  • BGH, 07.02.1983 - II ZR 285/81

    Anspruch auf Schadensersatz bei Missbrauch der geschäftlichen Überlegenheit -

    Wie der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes inzwischen - nach Erlaß des angefochtenen Urteils - entschieden hat, bedroht diese Vorschrift nur die Verleitung zu solchen Spekulationsgeschäften mit Strafe, die an einer inländischen amtlichen Börse getätigt werden (Beschl. vom 09.11.1982 - 5 StR 342/82, insoweit nicht veröffentlicht).
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