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BGH, 09.11.1988 - 3 StR 332/88 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Bindungswirkung der Feststellungen zum Schuldspruch im Rahmen einer Gesamtstrafenbildung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 16.05.2002 - 3 StR 448/01
Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung von Berufungsurteil und Strafbefehl)
"Die auf die Sachrüge vorzunehmende Prüfung der schriftlichen Urteilsgründe ergibt genügend Anhaltspunkte dafür (vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 8), dass das Landgericht sich zu Unrecht gehindert gesehen hat, mit den Einzelstrafen des Landgerichts Bielefeld vom 3. November 2000 eine Gesamtstrafe zu bilden, weil es gemeint hat, dem stehe eine in jene Verurteilung einbezogene Strafe (aus dem) Urteil des Amtsgerichts Herford vom 31. Oktober 1997 entgegen (UA S. 58). - BGH, 17.11.1998 - 4 StR 528/98
Rüge der Verletzung von formellem und materiellem Recht durch den Angeklagten; …
a) Obwohl das Landgericht zutreffend von der Bindung an die Feststellungen zu dem rechtskräftigen Schuldspruch ausgegangen ist ( UA 4, 35), hat es eine umfassende Beweisaufnahme auch über die aufrechterhaltenen Feststellungen durchgeführt (vgl. zur Unzulässigkeit solcher Beweiserhebungen: BGHSt 30, 340, 342; BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 9, 11). - BGH, 02.02.1993 - 1 StR 862/92
Zusätzliche Minderung des Strafrahmens bei einem minder schweren Fall der …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann das Vorliegen der Voraussetzungen für eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung auch durch Schweigen der Urteilsgründe verneint werden (BGH NJW 1957, 509; ähnlich BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 8;… ebenso Vogler in LK 10. Aufl. § 55 Rdn. 15).