Rechtsprechung
   BGH, 09.11.1995 - 4 StR 411/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,3626
BGH, 09.11.1995 - 4 StR 411/95 (https://dejure.org/1995,3626)
BGH, Entscheidung vom 09.11.1995 - 4 StR 411/95 (https://dejure.org/1995,3626)
BGH, Entscheidung vom 09. November 1995 - 4 StR 411/95 (https://dejure.org/1995,3626)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,3626) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Diensthandlung - Bestimmtheit - Einigkeit der Beteiligten - Aufgabenbereich - Tätigkeit in gewisser Richtung - Sachlicher Gehalt - Erkennbarkeit der Handlung - Festlegung der Handlung - Zeitpunkt der Unrechtsvereinbarung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 332, § 331, § 333

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 278
  • StV 1996, 267 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.02.1984 - 2 StR 560/83

    Diensthandlung - Bestimmtheit - Amtsträger - Gegenleistung - Künftiges Verhalten

    Auszug aus BGH, 09.11.1995 - 4 StR 411/95
    a) Das Landgericht sieht als Gegenstand der zwischen den Angeklagten - stillschweigend - getroffenen "Unrechtsvereinbarung", die den Kern des in den Bestechungstatbeständen umschriebenen Schuldvorwurfs bildet (vgl. BGHSt 15, 88, 97; 32, 290; 39, 45 [BGH 19.11.1992 - 4 StR 456/92]; BGH NStZ 1984, 24), auf seiten des Angeklagten G. "das Tun ..., das in der Fertigung des Entwurfes einer die Bank nicht bindenden Finanzierungsbestätigung beginnt und in der Mitteilung an den Notar, die Finanzierungsbestätigung sei ausreichend, er könne die Ausfertigung beim Grundbuchamt einreichen, endet" (UA 28), und als Gegenleistung hierfür die als Vorschuß ab August 1991 von V. auf den Beratervertrag gezahlten Beträge an.

    Für eine Strafbarkeit nach den §§ 331 Abs. 1, 333 Abs. 1 StGB reicht es dabei hinsichtlich der Bestimmtheit der zu entgeltenden Diensthandlungen aus, daß unter den Beteiligten Einverständnis besteht, daß der Amtsträger innerhalb eines bestimmten Aufgabenbereiches oder Kreises von Lebensbeziehungen nach einer gewissen Richtung hin tätig werden soll und ins Auge gefaßte Diensthandlungen nach ihrem sachlichen Gehalt in groben Umrissen erkennbar und festgelegt sind (vgl. BGHSt 32, 290, 291; BGH NStZ 1994, 488, 489; Dreher/Tröndle aaO. § 331 Rdn. 17 m.w.N.).

  • BGH, 26.10.1993 - 4 StR 347/93

    Bestechung und Betrug - Vorliegen einer Unrechtsvereinbarung - Anschein der

    Auszug aus BGH, 09.11.1995 - 4 StR 411/95
    Grundlage dieser Würdigung des Beziehungsverhältnisses (vgl. BGH NStZ 1994, 488, 489 mit Anm. Maiwald) ist nach Auffassung der Strafkammer der Umstand, daß diese Zahlungen nicht auf Honoraransprüche angerechnet wurden (UA 28).

    Für eine Strafbarkeit nach den §§ 331 Abs. 1, 333 Abs. 1 StGB reicht es dabei hinsichtlich der Bestimmtheit der zu entgeltenden Diensthandlungen aus, daß unter den Beteiligten Einverständnis besteht, daß der Amtsträger innerhalb eines bestimmten Aufgabenbereiches oder Kreises von Lebensbeziehungen nach einer gewissen Richtung hin tätig werden soll und ins Auge gefaßte Diensthandlungen nach ihrem sachlichen Gehalt in groben Umrissen erkennbar und festgelegt sind (vgl. BGHSt 32, 290, 291; BGH NStZ 1994, 488, 489; Dreher/Tröndle aaO. § 331 Rdn. 17 m.w.N.).

  • BGH, 19.11.1992 - 4 StR 456/92

    Vorteilsnahme; Unrechtsvereinbarung zwischen einem Justizvollzugsbeamten und

    Auszug aus BGH, 09.11.1995 - 4 StR 411/95
    a) Das Landgericht sieht als Gegenstand der zwischen den Angeklagten - stillschweigend - getroffenen "Unrechtsvereinbarung", die den Kern des in den Bestechungstatbeständen umschriebenen Schuldvorwurfs bildet (vgl. BGHSt 15, 88, 97; 32, 290; 39, 45 [BGH 19.11.1992 - 4 StR 456/92]; BGH NStZ 1984, 24), auf seiten des Angeklagten G. "das Tun ..., das in der Fertigung des Entwurfes einer die Bank nicht bindenden Finanzierungsbestätigung beginnt und in der Mitteilung an den Notar, die Finanzierungsbestätigung sei ausreichend, er könne die Ausfertigung beim Grundbuchamt einreichen, endet" (UA 28), und als Gegenleistung hierfür die als Vorschuß ab August 1991 von V. auf den Beratervertrag gezahlten Beträge an.
  • BGH, 13.10.1994 - 1 StR 614/93

    Untreue - Selbständige Taten - Vermögensbetreuungspflicht - Bestechungsdelikte -

    Auszug aus BGH, 09.11.1995 - 4 StR 411/95
    Bei einer erneuten Verurteilung der Angeklagten wird auch zu prüfen sein, ob insgesamt nur eine tatbestandliche Handlungseinheit vorliegt (vgl. BGH NStZ 1995, 92).
  • OLG Zweibrücken, 25.09.1995 - 1 Ss 183/95

    Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit durch das Stattfinden einer

    Auszug aus BGH, 09.11.1995 - 4 StR 411/95
    Die Rechtsmittel der Angeklagten haben bereits mit der Sachrüge Erfolg, so daß es eines Eingehens auf die Verfahrensrügen nicht bedarf; insbesondere kann deshalb auch dahingestellt bleiben, ob das am Landgericht zur Zeit der Verhandlung angebrachte Schild über dessen "Öffnungszeiten" für sich allein die Revision wegen Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes hinsichtlich der außerhalb dieser Öffnungszeiten durchgeführten Verhandlungsteile auch dann zu begründen vermag, wenn nicht konkret festzustellen ist, daß Personen sich deswegen an der beabsichtigten Teilnahme an der Verhandlung gehindert gefühlt haben (so offenbar OLG Zweibrücken, Beschluß vom 25. September 1995 - 1 Ss 183/95).
  • BGH, 25.07.1960 - 2 StR 91/60

    Berücksichtigung des inneren Vorbehalts eines Beamten bei Pflichtverletzung -

    Auszug aus BGH, 09.11.1995 - 4 StR 411/95
    a) Das Landgericht sieht als Gegenstand der zwischen den Angeklagten - stillschweigend - getroffenen "Unrechtsvereinbarung", die den Kern des in den Bestechungstatbeständen umschriebenen Schuldvorwurfs bildet (vgl. BGHSt 15, 88, 97; 32, 290; 39, 45 [BGH 19.11.1992 - 4 StR 456/92]; BGH NStZ 1984, 24), auf seiten des Angeklagten G. "das Tun ..., das in der Fertigung des Entwurfes einer die Bank nicht bindenden Finanzierungsbestätigung beginnt und in der Mitteilung an den Notar, die Finanzierungsbestätigung sei ausreichend, er könne die Ausfertigung beim Grundbuchamt einreichen, endet" (UA 28), und als Gegenleistung hierfür die als Vorschuß ab August 1991 von V. auf den Beratervertrag gezahlten Beträge an.
  • BGH, 20.02.1981 - 2 StR 644/80

    Unter Anwendung des Grundsatzes "Im Zweifel für den Angeklagten" sich ergebende

    Auszug aus BGH, 09.11.1995 - 4 StR 411/95
    Zu Recht rügt die Staatsanwaltschaft bezüglich des Angeklagten G., daß das Landgericht nicht geprüft hat, ob hinsichtlich des aus der rechtswidrigen Tat erlangten Vermögensvorteils (63.000 DM) nach § 73 StGB dessen Verfall anzuordnen ist (vgl. BGHSt 30, 46; 33, 37 [BGH 12.09.1984 - 3 StR 333/84]; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 73 Rdn. 5, 16).
  • BGH, 12.09.1984 - 3 StR 333/84

    Berücksichtigung von Schadensersatzansprüchen des Erpreßten

    Auszug aus BGH, 09.11.1995 - 4 StR 411/95
    Zu Recht rügt die Staatsanwaltschaft bezüglich des Angeklagten G., daß das Landgericht nicht geprüft hat, ob hinsichtlich des aus der rechtswidrigen Tat erlangten Vermögensvorteils (63.000 DM) nach § 73 StGB dessen Verfall anzuordnen ist (vgl. BGHSt 30, 46; 33, 37 [BGH 12.09.1984 - 3 StR 333/84]; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 73 Rdn. 5, 16).
  • BGH, 31.05.1983 - 1 StR 772/82

    Strafbarkeit wegen Bestechlichkeit in Tateinheit mit Steuerhinterziehung und

    Auszug aus BGH, 09.11.1995 - 4 StR 411/95
    a) Das Landgericht sieht als Gegenstand der zwischen den Angeklagten - stillschweigend - getroffenen "Unrechtsvereinbarung", die den Kern des in den Bestechungstatbeständen umschriebenen Schuldvorwurfs bildet (vgl. BGHSt 15, 88, 97; 32, 290; 39, 45 [BGH 19.11.1992 - 4 StR 456/92]; BGH NStZ 1984, 24), auf seiten des Angeklagten G. "das Tun ..., das in der Fertigung des Entwurfes einer die Bank nicht bindenden Finanzierungsbestätigung beginnt und in der Mitteilung an den Notar, die Finanzierungsbestätigung sei ausreichend, er könne die Ausfertigung beim Grundbuchamt einreichen, endet" (UA 28), und als Gegenleistung hierfür die als Vorschuß ab August 1991 von V. auf den Beratervertrag gezahlten Beträge an.
  • BGH, 07.04.2020 - 6 StR 52/20

    Bestechlichkeit (Diensthandlung: bloße Möglichkeit der Einflussnahme, Bestehen

    Dies erfüllt die Voraussetzungen an die Bestimmtheit der zu entgeltenden Diensthandlung, die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichthofs nicht überspannt werden dürfen (vgl. BGH, Urteile vom 19. November 1992 - 4 StR 456/92, BGHSt 39, 45, 46 f.; vom 9. November 1995 - 4 StR 411/95, NStZ 1996, 278, 279; Beschluss vom 26. Oktober 1999 - 4 StR 393/99, NStZ 2000, 319).
  • BGH, 20.02.2024 - 3 StR 12/24
    Dem Urteil ist nicht zu entnehmen, welche Strafrahmen jeweils zugrunde gelegt worden sind (vgl. zu den Anforderungen etwa BGH, Urteil vom 9. November 1995 - 4 StR 411/95, NStZ 1996, 278, 279; Beschluss vom 12. Februar 2014 - 1 StR 10/14, NStZ 2014, 510, 511; LR/Stuckenberg, StPO, 27. Aufl., § 267 Rn. 92).
  • BGH, 16.03.1999 - 5 StR 470/98

    Bestechlichkeit; Unrechtsvereinbarung; Bestechung; Vorteilsnahme;

    Diese mußten nicht bereits in allen Einzelheiten festgelegt sein; vielmehr reichte es aus, daß nach den Vorstellungen der Beteiligten die vorzunehmenden Handlungen einem bestimmten Aufgabenkreis des Amtsträgers zuzuordnen sowie ihrem sachlichen Gehalt nach grob umrissen waren, so daß erkennbar war, in welcher Richtung der Amtsträger tätig werden sollte (BGHSt 32, 290; BGH NStZ 1989, 74; 1996, 278 f.).
  • BGH, 08.09.1999 - 3 StR 299/99

    Anordnung des Verfalls; Unbillige Härte als Hindernis für Anordnung des Verfalls

    Die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 15, 88, 97; 15, 217, 223; 15, 352, 355; 39, 45, 46; BGH NStZ 1984, 24) von den Tatbeständen der §§ 331 bis 334 StGB a.F. erforderte Bestimmtheit zukünftiger Diensthandlungen als Gegenstand der einzelnen Unrechtsvereinbarungen ist angesichts des eingegrenzten Aufgabenkreises des Angeklagten ausreichend festgestellt (vgl. BGHR StGB § 322 I 1 Unrechtsvereinbarung 2 und 4; BGH NStZ 1995, 144; 1996, 278; BGH. Beschl. vom 16. März 1999 - 5 StR 479/98).
  • BGH, 13.11.1997 - 4 StR 426/97

    Einflussnahme auf die Ermessensentscheidung eines Amtsträger - Vereinbarung einer

    Wenn es dem Angeklagten unter Berücksichtigung dieser Umstände bei Eingehung der Unrechtsvereinbarung (vgl. dazu BGH NStZ 1996, 278) - wie vom Landgericht festgestellt - darum ging, die von ihm betreuten Objekte durch "bevorzugte Bescheidung" T. s alsbald zu realisieren (vgl. UA 9, 32), so liegt die Annahme nicht fern, daß er T. (zumindest) zu bestimmen versuchte, sich bei der Ausübung seines dienstlichen Ermessens (vgl. hierzu BGH GA 1959, 374; NJW 1960, 830, 831; OLG Frankfurt NJW 1990, 2074, 2075) durch die Geldhingabe beeinflussen zu lassen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht