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   BGH, 09.11.2001 - BLw 7/01   

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https://dejure.org/2001,1489
BGH, 09.11.2001 - BLw 7/01 (https://dejure.org/2001,1489)
BGH, Entscheidung vom 09.11.2001 - BLw 7/01 (https://dejure.org/2001,1489)
BGH, Entscheidung vom 09. November 2001 - BLw 7/01 (https://dejure.org/2001,1489)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • nomos.de PDF, S. 47 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 36, 37 LwAnpG
    Landwirtschaftsanpassung - Antrag auf gerichtliche Bestimmung der Barabfindung - Frist

  • Wolters Kluwer

    Antragsfrist - Frist - Rechtsbeschwerde - Barabfindung - Umwandlungsbeschluss

  • Judicialis

    LwAnpG § 36 Abs. 2 Satz 1; ; LwAnpG § 37

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LwAnpG § 36 Abs. 2 S. 1 § 37
    Gerichtliche Bestimmung der Barabfindung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Landwirtschaft - Antrag auf gerichtl. Bestimmung der Abfindung fristgebunden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 47 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 36, 37 LwAnpG
    Landwirtschaftsanpassung - Antrag auf gerichtliche Bestimmung der Barabfindung - Frist

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2002, 217
  • MDR 2002, 270 (Ls.)
  • NJ 2002, 207
  • WM 2002, 34
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.07.1994 - BLw 105/93

    Antrag auf gerichtliche Bestimmung eines Barabfindungsangebots

    Auszug aus BGH, 09.11.2001 - BLw 7/01
    Der Antrag auf gerichtliche Bestimmung einer im Umwandlungsbeschluß ordnungsgemäß angebotenen Barabfindung kann nur innerhalb der Frist von § 36 Abs. 2 Satz 1 LwAnpG gestellt werden (Einschränkung des Senatsbeschlusses v. 1. Juli 1994, BLw 105/93, AgrarR 1995, 23 ff).

    Im Beschluß vom 1. Juli 1994, BLw 105/93, AgrarR 1995, 23 ff, hat der Senat allgemein formuliert, der Antrag auf gerichtliche Bestimmung der angemessenen Barabfindung sei nicht fristgebunden.

  • BGH, 08.12.1995 - BLw 28/95

    Bestimmtheit und Angemessenheit eines Barabfindungsgebots

    Auszug aus BGH, 09.11.2001 - BLw 7/01
    Im Beschluß vom 8. September 1995, BLw 28/95, hat der Senat den Beschluß vom 1. Juli 1994 unter Hinweis auf den Beschluß vom 22. Februar 1994 dahin zitiert, daß für die Antragstellung jedenfalls dann keine Frist bestehe, wenn der Umwandlungsbeschluß kein Barabfindungsgebot enthält, und dem den Fall gleichgesetzt, daß der Umwandlungsbeschluß zwar ein Barabfindungsangebot aufweist, die Höhe der angebotenen Abfindung jedoch nicht erkennbar macht (BGHZ 131, 260, 262 f).
  • BGH, 22.02.1994 - BLw 98/93

    Kündigung der Mitgliedschaft in einer umgewandelten LPG nach Eintragung der neuen

    Auszug aus BGH, 09.11.2001 - BLw 7/01
    Durch Beschluß vom 22. Februar 1994, BLw 98/93, hat der Senat hierzu entschieden, daß der Antrag auf gerichtliche Bestimmung ohne Einhaltung einer Frist gestellt werden kann, wenn der Umwandlungsbeschluß keine Regelung der Barabfindung enthält (BGHZ 125, 166, 169 ff).
  • OLG Rostock, 27.04.2004 - 12 W 2/03

    Angemessenheit einer Barabfindung nach Umwandlung von landwirtschaftlichen

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  • BGH, 26.04.2002 - BLw 29/01

    Wirksamkeit eines Barabfindungsvergleichs aus Anlaß der Umwandlung einer LPG

    Bei der Entscheidung der Rechtssache kann dahingestellt bleiben, ob die Kündigung des Antragstellers vom 17. März 1992 im Hinblick auf die Eintragung der Umwandlung der Antragsgegnerin zu einem Abfindungsanspruch gemäß § 44 LwAnpG führen konnte (vgl. Senat, BGHZ 125, 166, 169; Senatsbeschl. v. 4. Dezember 1992, BLw 20/92, WM 1993, 1019, 1020, insoweit in BGHZ 120, 349 ff nicht wiedergegeben), ob durch den am 23. Juni 2000 der Antragsgegnerin zugestellten Antrag die Frist zur Bestimmung einer angemessenen Barabfindung durch das Gericht eingehalten wurde (vgl. Senatsbeschl. v. 9. November 2001, BLw 7/01, WM 2002, 34) und ob für einen Anspruch auf bare Zuzahlung überhaupt Raum ist.
  • OLG Naumburg, 19.12.2001 - 2 Ww 32/01

    Ansprüche aus dem LwAnpG beim Ausscheiden von Mitgliedern aus der LPG aus Anlass

    Dementsprechend hat der BGH in einer neuen Entscheidung, die nach Verkündung des angefochtenen Beschlusses ergangen ist (vgl. BGH, Beschl. v. 09.11.2001, BLw 7/01, WM 2002, 34, 36), ausgeführt, dass bei einem ordnungsgemäßen Barabfindungsangebot die gerichtliche Feststellung einer angemessenen Barabfindung nur innerhalb der Frist des § 36 Abs. 2 Satz 1 LwAnpG zulässig ist.
  • OLG Jena, 20.03.2003 - Lw U 1238/02

    Geltendmachung barer Zuzahlungsansprüche gem. § 28 Abs. 2 LwAnpG

    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 09.11.2001 zur Ausschlussfrist bei Anträgen auf gerichtliche Bestimmung der Barabfindung nach den §§ 36, 37 LwAnpG (vgl. AgrarR 2002, 297) ist auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar, weil der Bundesgerichtshof seine insoweit geänderte Rechtsprechung in erster Linie damit begründet hat, dass ohne eine solche Ausschlussfrist die Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung dazu führen würde, die Frist zur Disposition über die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit zu verlängern.
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