Rechtsprechung
BGH, 09.11.2005 - BLw 21/05 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
LwAnpG §§ 34 Abs. 1, 69 Abs. 3 Satz 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Abfindungsanspruch nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG); Umwandlung einer Landwirtschaftproduktionsgenossenschaft (LPG) in eine eingetragene Genossenschaft; Durchführung einer genossenschaftsrechtlichen Umwandlung; Formwechsel einer LPG durch Zusammenschluss ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
LPG-Umwandlung; Heilung eines vor dem 31.2.1991 gefassten Beschlusses durch Eintragung eines erst danach gefassten Umwandlungsbeschlusses
- Judicialis
LwAnpG § 34 Abs. 1; ; LwAnpG § 69 Abs. 3 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
LwAnpG § 34 Abs. 1 § 69 Abs. 3 S. 1
Rechtsfolgen der Eintragung eines Beschlusses zur Umwandlung einer LPG - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW-RR 2006, 351
- MDR 2006, 625
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 03.05.1996 - BLw 54/95
Umwandlung einer LPG in eine Aktiengesellschaft
Auszug aus BGH, 09.11.2005 - BLw 21/05
Die Auslegung der Beschlussfassungen durch das Berufungsgericht kann vom Rechtsbeschwerdegericht grundsätzlich nur auf Rechtsfehler überprüft werden (vgl. Senat BGHZ 132, 353, 357; Beschl. v. 5. November 2004, BLw 26/04, RdL 2005, 80, 81).Die Umwandlungswirkung der Eintragung nach § 34 LwAnpG ist allerdings nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes an die drei gesetzlichen Voraussetzungen geknüpft, dass 1. überhaupt ein Umwandlungsbeschluss gefasst, 2. die Kontinuität der Mitgliedschaften gewahrt und 3. die LPG im Wege der Gesamtrechtsnachfolge in eine Rechtsform umgewandelt wurde, die im Zeitpunkt der Eintragung nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz zulässig war (Senat, BGHZ 132, 353, 359; 137, 134, 140; 138, 371, 375 und 142, 1, 5; zusammenfassend: Wenzel, AgrarR 1998, 139, 140 ff und AgrarR 2000, 349, 351 ff).
Der Senat hat für die vorzeitigen, vor dem Inkrafttreten des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes beschlossenen Umwandlungen entschieden, dass diese Beschlüsse zwar nicht wirksam waren, weil insoweit die im Zeitpunkt der Beschlussfassung geltende Rechtslage maßgeblich ist (Senat, BGHZ 132, 353, 358).
Für die an die Eintragung anknüpfenden Wirkungen des § 34 Abs. 3 LwAnpG ist es jedoch allein entscheidend, ob das Gesetz in diesem Zeitpunkt die Umwandlung zuließ (Senat, BGHZ 132, 353, 359).
- BGH, 08.05.1998 - BLw 18/97
Zur Abfindung ehemaliger LPG-Mitglieder
Auszug aus BGH, 09.11.2005 - BLw 21/05
Die konstitutive Wirkung der Eintragung, die von einer Heilung etwaiger Beschlussmängel zu unterscheiden ist, dient dem Verkehrsschutz und tritt unabhängig von der Art und der Schwere etwaiger Mängel des Umwandlungsaktes ein (Senat: BGHZ 138, 371, 375; Wenzel, AgrarR 2000, 349, 351).Die Umwandlungswirkung der Eintragung nach § 34 LwAnpG ist allerdings nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes an die drei gesetzlichen Voraussetzungen geknüpft, dass 1. überhaupt ein Umwandlungsbeschluss gefasst, 2. die Kontinuität der Mitgliedschaften gewahrt und 3. die LPG im Wege der Gesamtrechtsnachfolge in eine Rechtsform umgewandelt wurde, die im Zeitpunkt der Eintragung nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz zulässig war (Senat, BGHZ 132, 353, 359; 137, 134, 140; 138, 371, 375 und 142, 1, 5; zusammenfassend: Wenzel, AgrarR 1998, 139, 140 ff und AgrarR 2000, 349, 351 ff).
- BGH, 02.12.1994 - V ZR 23/94
Identitätswahrender Formwechsel bei Umwandlung einer LPG in eine GmbH
Auszug aus BGH, 09.11.2005 - BLw 21/05
Dies ergibt sich aus einer wertenden Betrachtung mit Blick darauf, ob die Abweichung vom Landwirtschaftsanpassungsgesetz bei der Durchführung der Umwandlung zu einem mit den Zwecken des Gesetzes unvereinbaren Ergebnis führt (vgl. dazu BGH, Urt. v. 2. Dezember 1994, V ZR 23/94, WM 1995, 434, 437).
- BGH, 01.07.1994 - LwZR 10/93
Ansprüche der Stamm- LPG bei Gründung einer neuen LPG aus einer rechtlich …
Auszug aus BGH, 09.11.2005 - BLw 21/05
Die beschlossene und in den Registern eingetragene Strukturänderung durch den Zusammenschluss der LPGen mit dem Ziel, die in der DDR seit 1973 zur Spezialisierung der Landwirtschaft herbeigeführte Trennung von Pflanzen- und Tierproduktion (dazu Senat, Urt. v. 1. Juli 1994, LwZR 10/93, WM 1994, 1895, 1896) rückgängig zu machen, und die anschließende Umwandlung der LPG in eine eingetragene Genossenschaft war eine in § 22 LwAnpG vorgesehene Form der Umwandlung. - BGH, 17.05.1999 - II ZR 293/98
Frist für die Klage eines LPG -Mitglieds wegen der Wirksamkeit eines …
Auszug aus BGH, 09.11.2005 - BLw 21/05
Die Umwandlungswirkung der Eintragung nach § 34 LwAnpG ist allerdings nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes an die drei gesetzlichen Voraussetzungen geknüpft, dass 1. überhaupt ein Umwandlungsbeschluss gefasst, 2. die Kontinuität der Mitgliedschaften gewahrt und 3. die LPG im Wege der Gesamtrechtsnachfolge in eine Rechtsform umgewandelt wurde, die im Zeitpunkt der Eintragung nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz zulässig war (Senat, BGHZ 132, 353, 359; 137, 134, 140; 138, 371, 375 und 142, 1, 5; zusammenfassend: Wenzel, AgrarR 1998, 139, 140 ff und AgrarR 2000, 349, 351 ff). - BGH, 07.11.1997 - LwZR 1/97
Kein unbeschränkter Bestandsschutz für fehlerhaft umgewandeltes LPG-Unternehmen
Auszug aus BGH, 09.11.2005 - BLw 21/05
Die Umwandlungswirkung der Eintragung nach § 34 LwAnpG ist allerdings nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes an die drei gesetzlichen Voraussetzungen geknüpft, dass 1. überhaupt ein Umwandlungsbeschluss gefasst, 2. die Kontinuität der Mitgliedschaften gewahrt und 3. die LPG im Wege der Gesamtrechtsnachfolge in eine Rechtsform umgewandelt wurde, die im Zeitpunkt der Eintragung nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz zulässig war (Senat, BGHZ 132, 353, 359; 137, 134, 140; 138, 371, 375 und 142, 1, 5; zusammenfassend: Wenzel, AgrarR 1998, 139, 140 ff und AgrarR 2000, 349, 351 ff). - BGH, 05.11.2004 - BLw 26/04
Zulässigkeit der Teilung einer LPG
Auszug aus BGH, 09.11.2005 - BLw 21/05
Die Auslegung der Beschlussfassungen durch das Berufungsgericht kann vom Rechtsbeschwerdegericht grundsätzlich nur auf Rechtsfehler überprüft werden (vgl. Senat BGHZ 132, 353, 357; Beschl. v. 5. November 2004, BLw 26/04, RdL 2005, 80, 81). - OLG Dresden, 18.02.2004 - 2 U 1846/03
Produktionsgenossenschaft; Sachgründung
Auszug aus BGH, 09.11.2005 - BLw 21/05
Diese Auffassung, dass auch ein auf Grund der Verweisung in § 69 Abs. 3 Satz 4, § 42 Abs. 1 LwAnpG gefasster Fortsetzungsbeschluss gem. § 79a GenG auf die Fälle gewillkürter Liquidation beschränkt und mithin nach dem Eintritt der gesetzlich angeordneten Auflösung nicht mehr statthaft sei, wird inzwischen im Schrifttum (vgl. Wenzel, AgrarR 2000, 349, 354) und in der Rechtsprechung (OLG Dresden, NL-BzAR 1999, 112, 113; OLG Dresden, VIZ 2004, 283, 285) überwiegend vertreten.
- BGH, 19.02.2009 - BLw 22/08
Zurückweisung der Rechtsbeschwerde im Verfahren vor den Landwirtschaftsgerichten …
Die erste Entscheidung des Oberlandesgerichts (Landwirtschaftssenat), in der die 1992 beschlossene Umwandlung als unwirksam angesehen und Abfindungsansprüche gegen die Antragsgegnerin deshalb abgewiesen worden sind, hat der Senat mit Beschluss vom 9. November 2005 (BLw 21/05, NJW-RR 2005, 351 ff. ) aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen.