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   BGH, 09.11.2005 - BLw 6/05   

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https://dejure.org/2005,2539
BGH, 09.11.2005 - BLw 6/05 (https://dejure.org/2005,2539)
BGH, Entscheidung vom 09.11.2005 - BLw 6/05 (https://dejure.org/2005,2539)
BGH, Entscheidung vom 09. November 2005 - BLw 6/05 (https://dejure.org/2005,2539)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    LPGG 1959 § 24 Abs. 2; LPGG 1982 § 45 Abs. 3 Satz 1; LwAnp §§ 44, 51a
    LPG-Vorschriften über den Übergang mitgliedschaftlicher Rechte auf den Erben nicht analog auf den Vermächtnisnehmer anwendbar

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abfindungsansprüche nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz; Übergang mitgliedschaftlicher Rechte aus der Bodeneinbringung und Inventareinbringung; Abfindungsansprüche gegen eine Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft (LPG) aus eigenem und aus geerbtem Recht; ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    LPG-Mitglied; Übergang der mitgliedschaftlichen Rechte aus der Boden- und Inventareinbringung durch den Erblasser auf Erben/Mitglied

  • Judicialis

    LPGG 1959 § 24 Abs. 2; ; LPGG 1982 § 45 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LPGG (1959) § 24 Abs. 2, (1982) § 45 Abs. 3 S. 1
    Anwendung der Vorschriften in den LPG -Gesetzen der DDR über den Übergang mitgliedschaftlicher Rechte aus der Boden- und Inventareinbringung auf Vermächtnisnehmer

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erbrecht - LPGG-Gesetz (DDR) auf Vermächtnisnehmer nicht entsprechend anwendbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 681
  • FamRZ 2006, 264
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.06.2000 - BLw 12/99

    Rechtsstellung des Erben eines LPG -Mitglieds

    Auszug aus BGH, 09.11.2005 - BLw 6/05
    Die Beteiligungsansprüche auf Inventarverzinsung und auf Bodennutzungsvergütung sind dem zugewiesen, dem auch der Inventarbeitrag zusteht (Senat, Beschl. v. 16. Juni 2000, BLw 12/99, WM 2000, 1760, 1761).

    Anspruchsberechtigt ist derjenige, der am Stichtag (15. März 1990) Landeinbringer war, also die sich aus den Statuten ergebende Rechtsstellung in Bezug auf den eingebrachten Boden und den Inventarbeitrag inne hatte (vgl. Senat, Beschl. v. 16. Juni 2000, BLw 12/99, aaO).

  • BGH, 31.07.1997 - V ZR 23/96

    Einreden des Grundstückseigentümers im Herausgabeverfahren; Identitätswahrende

    Auszug aus BGH, 09.11.2005 - BLw 6/05
    Ein solcher Beschluss ist zwar im LPG-Register eingetragen worden, was einen Beweis des ersten Anscheins dafür begründet, dass auch der der Eintragung zugrunde liegende Vorgang (hier der Beschluss zur Auflösung der LPG) erfolgt ist (vgl. BGH, Urt. v. 31. Juli 1997, V ZR 23/96, WM 1997, 2040, 2041).
  • BGH, 26.10.1999 - BLw 58/98

    Zahlung einer Abfindung nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz; Vererbung der

    Auszug aus BGH, 09.11.2005 - BLw 6/05
    b) Wer in die Rechtsstellung des Erblassers aus der Inventareinbringung eingetreten ist, ist nach der im Zeitpunkt des Erbfalles geltenden Rechtslage zu bestimmen (Senat, Beschl. v. 26. Oktober 1999, BLw 58/98, WM 2000, 250, 251).
  • BGH, 24.11.1993 - BLw 8/93

    Ansprüche des Eigentümers eingebrachter Bodenflächen; Ansprüche einer aus

    Auszug aus BGH, 09.11.2005 - BLw 6/05
    Die Ansprüche auf Auszahlung waren untergegangen und wurden erst durch Einfügung des § 44 Abs. 6 in das LPGG mit Wirkung vom 16. März 1990 ohne Rückwirkung neu begründet (vgl. Senat, BGHZ 124, 210, 215).
  • RG, 02.11.1934 - II 186/34

    1. Können die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats einer Gesellschaft mbH. nach

    Auszug aus BGH, 09.11.2005 - BLw 6/05
    Auch insoweit gilt, dass im Interesse der Verlässlichkeit und der Rechtssicherheit zur Feststellung und Auslegung von Beschlüssen grundsätzlich keine Umstände herangezogen werden dürfen, die sich nicht aus der Sitzungsniederschrift selbst ergeben (vgl. RGZ 146, 145, 154 und Beuthien, aaO, Rdn.1).
  • BAG, 22.07.2008 - 1 ABR 40/07

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ethik-Richtlinien

    Vielmehr ist nach dem Inhalt der einzelnen Regelungen zu differenzieren (allgemeine Meinung im Schrifttum, vgl. etwa DKK/Klebe § 87 Rn. 50; Richardi BetrVG 11. Aufl. § 87 Rn. 195; Fitting § 87 Rn. 71; Mengel/Hagemeister BB 2007, 1386, 1392; Junker BB 2005, 602, 604; Schuster/Darsow NZA 2005, 273, 274; Eisenbeis/Nießen FS Leinemann S. 697, 713; Kolle/Deinert AuR 2006, 177, 182; im Ergebnis ebenso LAG Düsseldorf 14. November 2005 - 10 TaBV 46/05 - DB 2006, 162).

    (bb) Die Regelung ist nicht deshalb mitbestimmungsfrei, weil der mit ihr verbundene Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer ohnehin unzulässig und daher kein Raum für eine Mitbestimmung wäre (vgl. Fitting § 87 Rn. 71; Bender in Wlotzke/Preis § 87 Rn. 42; aA jedenfalls für "Flirtverbote" LAG Düsseldorf 14. November 2005 - 10 TaBV 46/05 - DB 2006, 162; Schlachter FS Richardi S. 1067, 1071; Kolle/Deinert AuR 2006, 177, 183; Eisenbeis/Nießen FS Leinemann S. 697, 715).

    Diese Pflicht können die Betriebsparteien weder abmildern noch relativieren (im Ergebnis ebenso Schlachter FS Richardi S. 1067, 1071; Kolle/Deinert AuR 2006, 177, 183; Eisenbeis/Nießen FS Leinemann S. 697, 716).

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