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   BGH, 09.11.2006 - V ZB 66/06   

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https://dejure.org/2006,3471
BGH, 09.11.2006 - V ZB 66/06 (https://dejure.org/2006,3471)
BGH, Entscheidung vom 09.11.2006 - V ZB 66/06 (https://dejure.org/2006,3471)
BGH, Entscheidung vom 09. November 2006 - V ZB 66/06 (https://dejure.org/2006,3471)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Eintragung eines Widerspruchs im Falle einer eingetragenen Zwangshypothek in das Grundbuch bei Unkenntnis des Grundbuchamts von der Unrichtigkeit des Grundbuchs; Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Vorlage nach § 79 Abs. 2 Grundbuchordnung (GBO)

  • Judicialis

    GBO § 53 Abs. 1; ; GBO § 53 Abs. 1 Satz 1; ; GBO § 71 Abs. 2 Satz 2; ; GBO § 79 Abs. 2; ; ZPO §§ 576 ff.; ; ZPO § 766; ; ZPO § 771; ; ZPO § 793

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 71 Abs. 2 § 79 Abs. 2
    Zurückweisung einer Vorlage an den Bundesgerichtshof im Grundbuchverfahren mangels Abweichung von einer anderen Entscheidung des Landgerichts in derselben Rechtsfrage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Vorlage des OLG:BGH prüft, ob es dieselbe Rechtsfrage betrifft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2007, 134
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 01.02.2006 - XII ZB 236/05

    Zulässigkeit einer Vorlage an den BGH; Befugnis des Betreuers zur Einwilligung in

    Auszug aus BGH, 09.11.2006 - V ZB 66/06
    Er prüft aber, ob die Entscheidung, von der das vorlegende Oberlandesgericht abweichen will, dieselbe Rechtsfrage betrifft (st. Rspr., vgl. Senat, BGHZ 7, 339, 341 f.; 21, 234, 236; Beschl. v. 1. Juli 1993, V ZB 19/93, NJW 1993, 3069; Beschl. v. 29. September 2005, V ZB 107/05, NJW-RR 2006, 18; BGH, Beschl. v. 1. Februar 2006, XII ZB 236/05, NJW 2006, 1277, 1278 zur Veröffentlichung in BGHZ 166, 141 ff. vorgesehen).
  • BGH, 29.09.2005 - V ZB 107/05

    Voraussetzungen einer Vorlage

    Auszug aus BGH, 09.11.2006 - V ZB 66/06
    Er prüft aber, ob die Entscheidung, von der das vorlegende Oberlandesgericht abweichen will, dieselbe Rechtsfrage betrifft (st. Rspr., vgl. Senat, BGHZ 7, 339, 341 f.; 21, 234, 236; Beschl. v. 1. Juli 1993, V ZB 19/93, NJW 1993, 3069; Beschl. v. 29. September 2005, V ZB 107/05, NJW-RR 2006, 18; BGH, Beschl. v. 1. Februar 2006, XII ZB 236/05, NJW 2006, 1277, 1278 zur Veröffentlichung in BGHZ 166, 141 ff. vorgesehen).
  • OLG Celle, 11.10.1989 - 4 W 279/89
    Auszug aus BGH, 09.11.2006 - V ZB 66/06
    An einer entsprechenden Entscheidung sieht sich das Oberlandesgericht durch den Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 11. Oktober 1989, Rpfleger 1990, 112 f., gehindert und hat die Sache deshalb dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
  • BGH, 10.06.2010 - V ZB 22/10

    Grundschuld: Unterschiedliche Fälligkeitsbedingungen einer Gesamtgrundschuld

    a) Beide Rechtsauffassungen betreffen dieselbe Rechtsfrage (vgl. zu diesem Erfordernis Senat, BGHZ 7, 339, 341 f.; Beschl. v. 9. November 2006, V ZB 66/06, Rpfleger 2007, 134 m.w.N.; Beschl. v. 11. Februar 2010, V ZB 167/09, zur Veröff.
  • BGH, 11.02.2010 - V ZB 167/09

    Divergenzvorlage zum BGH in einer Grundbuchsache: Erfordernis der abweichenden

    bb) Die Abweichung betrifft auch dieselbe Rechtsfrage (dazu Senat, Beschl. v. 9. November 2006, V ZB 66/06, RPfleger 2007, 134, 135).

    Die Statthaftigkeit der Divergenzvorlage setzt nicht voraus, dass die herangezogene Entscheidung denselben Sachverhalt betrifft; maßgeblich ist allein die Gleichheit der Rechtsfrage (BGHZ 95, 118, 123; Senat, Beschl. v. 1. Juli 1993, V ZB 19/93, NJW 1993, 3069 f.; Beschl. v. 9. November 2006, V ZB 66/06, Rpfleger 2007, 134 - jew. m.w.N.).

  • OLG München, 08.09.2015 - 34 Wx 237/15

    Rechtsschutz gegen Zwangshypothek aufgrund Ersuchens des Finanzamts

    Ein solcher Rechtsschutz besteht, abgesehen von der oben (unter a) erwähnten Anfechtungsmöglichkeit, hier adäquat in Form der §§ 767, 769 ZPO (vgl. BGHZ 16, 180; BGH NJW 1991, 2295/2296 unter II.3.b; Seiler in Thomas/Putzo § 766 Rn. 26 für vollstreckungsbeschränkende Vereinbarungen), der - anders als § 766 ZPO - durch die Sondervorschriften der Grundbuchordnung nicht verdrängt wird (für § 771 ZPO: BGH Rpfleger 2007, 134).
  • OLG Nürnberg, 15.03.2012 - 15 W 300/12

    Eintragung eines Amtswiderspruchs im Grundbuch: Eintragung einer

    Der Bundesgerichtshof hat die Zulässigkeit einer entsprechenden Vorlage nach § 79 Abs. 2 aF GBO zu dieser Frage verneint, weil dem Betroffenen ein anderer Rechtsbehelf - im entschiedenen Fall die Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO - zur Verfügung stand und die tragende Begründung des Oberlandesgerichts Celle, die Eintragung eines Widerspruchs sei zulässig, weil dem Schuldner die allgemeinen Rechtsbehelfe der §§ 576 ff., 766, 793 ZPO nicht zur Verfügung stünden und ohne die Eintragung eines Widerspruchs ein effektiver Rechtsschutz nicht gewährleistet sei, daher nicht zutreffe (BGH Rpfleger 2007, 134).
  • OLG München, 08.02.2017 - 34 Wx 29/17

    Amtswiderspruch gegen die Eintragung einer Zwangshypothek

    Die tragenden Gründe der vereinzelt gebliebenen und im Ergebnis abweichenden Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle betreffen nur die Frage einer Rechtsschutzerweiterung zur Gewährung verfassungsrechtlich gebotenen effektiven Rechtsschutzes, die bezogen auf den jeweiligen Einzelfall zu beantworten ist (vgl. BGH Rpfleger 2007, 134).
  • OLG Schleswig, 18.01.2007 - 2 W 249/05

    Grundbuchverfahren: Eintragung eines Amtswiderspruchs im Beschwerdeverfahren

    (Folgeentscheidung zum Beschluss des Senats vom 11.04.2006 nach Ablehnung der Vorlage durch den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 9.11.2006 - V ZB 66/06).
  • OLG Frankfurt, 29.01.2007 - 20 W 366/06

    Zwangsvollstreckungsrecht: Umfang der Prüfpflicht des Grundbuchamtes bei

    Dies hat zu einem Vorlagebeschluss des OLG Schleswig vom 11.04.2006 -2 W 249/05- (Rpfleger 2006, 536) geführt, über den der BGH durch Beschluss vom 09.11.2006 -V ZB 66/06- (zitiert nach juris) entschieden hat, in dem er die Sache an das OLG zur Entscheidung in eigener Zuständigkeit zurückgegeben hat, da nicht dieselbe Rechtsfrage betroffen sei.
  • OLG Naumburg, 03.07.2012 - 12 Wx 12/12

    Eintragung eines Amtswiderspruchs im Grundbuch: Unrichtigkeit des Grundbuchs

    Der Bundesgerichtshof hat die Zulässigkeit einer entsprechenden Vorlage nach § 79 Abs. 2 GBO a.F. zu dieser Frage aber verneint, weil dem Betroffenen ein anderer Rechtsbehelf - im entschiedenen Fall die Drittwiderspruchsklage aus § 771 ZPO - zur Verfügung stand und die tragende Begründung des Oberlandesgerichts Celle, die Eintragung eines Amtswiderspruchs sei zulässig, weil dem Schuldner die allgemeinen Rechtsbehelfe der §§ 576 ff, 766, 793 ZPO nicht zur Verfügung stünden und ohne die Eintragung eines Widerspruchs ein effektiver Rechtsschutz versagt worden wäre, daher nicht zutreffe (BGH Rpfleger 2007, 134).
  • OLG Naumburg, 04.07.2012 - 12 Wx 12/12

    Verfahren des Grundbuchamts bei Erkenntnissen hinsichtlich der Unrichtigkeit des

    Der Bundesgerichtshof hat die Zulässigkeit einer entsprechenden Vorlage nach § 79 Abs. 2 GBO a.F. zu dieser Frage aber verneint, weil dem Betroffenen ein anderer Rechtsbehelf - im entschiedenen Fall die Drittwiderspruchsklage aus § 771 ZPO - zur Verfügung stand und die tragende Begründung des Oberlandesgerichts Celle, die Eintragung eines Amtswiderspruchs sei zulässig, weil dem Schuldner die allgemeinen Rechtsbehelfe der §§ 576 ff, 766, 793 ZPO nicht zur Verfügung stünden und ohne die Eintragung eines Widerspruchs ein effektiver Rechtsschutz versagt worden wäre, daher nicht zutreffe (BGH Rpfleger 2007, 134 ).
  • OLG Hamm, 23.02.2010 - 15 Wx 27/10

    Geltendmachung von Mängeln der Vollstreckungsklausel mit der Beschwerde gegen die

    Der BGH (Rpfleger 2007, 134) hält dementsprechend die Vorlagevoraussetzungen nach § 79 Abs. 2 GBO nicht für gegeben, wenn dem Eigentümer anderweitige Rechtsschutzmöglichkeiten zur Verfügung stehen (dort: die Möglichkeit der Erhebung einer Klage nach § 771 ZPO).
  • OLG Schleswig, 20.01.2010 - 2 W 173/09

    Maßgebliches Recht für ein Amtsverfahren nach § 53 Abs. 1 GBO in Übergangsfällen

  • OLG Dresden, 22.06.2012 - 17 W 615/12
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