Rechtsprechung
BGH, 09.11.2007 - V ZR 281/06 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Schadensersatz bei Schlechterfüllung eines konkludent zustande gekommen Beratungsvertrages; Vorhersehbarkeit des Abrutschens eines Mietpools in die Verlustzone für ein erfahrenes Unternehmen der Wohnungswirtschaft; Kausalität zwischen ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Falschberatung über Mietpool
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 280
Haftung des Verkäufers einer Immobilie wegen Verstoßes gegen Beratungspflichten - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Beratungspflichten über Mietpoolgefahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Spezifische Mietpoolrisiken bei der Berechnung der Erträge zu berücksichtigen! (IMR 2008, 283)
Verfahrensgang
- LG Paderborn, 16.01.2006 - 4 O 120/05
- OLG Hamm, 26.10.2006 - 22 U 33/06
- BGH, 09.11.2007 - V ZR 281/06
Papierfundstellen
- NZM 2008, 379
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 9 U 31/15
Sparvertrag: Bindung einer Sparkasse an die in einem Werbeflyer angebotenen …
Allerdings bestünde hier wegen einer arglistigen Täuschung außer der Anfechtungsmöglichkeit auch ein Schadensersatzanspruch wegen Verschuldens beim Vertragsschluss, weil der Beklagten - nach ihrem Vorbringen - durch den Vertragsschluss ein Schaden entstanden sei (vgl. statt aller BGH, Urteil vom 9. November 2007 - V ZR 281/06 NZM 2008, 379; BGH, Urteil vom 20. Mai 2011 - V ZR 221/10 NJW 2011, 2785; BGH, Urteil vom 7. Februar 2013 - IX ZR 138/11 WM 2013, 942). - OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 9 U 48/15
Sparvertrag: Einbeziehung von Angaben aus einem Werbeflyer in die vertragliche …
Allerdings bestünde hier wegen einer arglistigen Täuschung außer der Anfechtungsmöglichkeit auch ein Schadensersatzanspruch wegen Verschuldens beim Vertragsschluss, weil der Beklagten - nach ihrem Vorbringen - durch den Vertragsschluss ein Schaden entstanden sei (vgl. statt aller BGH, Urteil vom 9. November 2007 - V ZR 281/06 NZM 2008, 379; BGH, Urteil vom 20. Mai 2011 - V ZR 221/10 NJW 2011, 2785; BGH, Urteil vom 7. Februar 2013 - IX ZR 138/11 WM 2013, 942). - BGH, 30.11.2007 - V ZR 284/06
Beratungspflicht des Verkäufers hinsichtlich der Funktionsweise eines …
Vor diesem Hintergrund darf der Käufer trotz Erläuterung der Funktionsweise des Mietpools davon ausgehen, dass der Verkäufer das - immer bestehende - Mietausfallsrisiko (Senatsurt. v. 9. November 2007, V ZR 281/06, Umdruck S. 5) einkalkuliert hat und nicht schon jeder Leerstand oder sonstiger Mietausfall dazu führt, dass die vorgerechnete Rendite nicht mehr erzielt werden kann.
- OLG Celle, 18.12.2008 - 16 U 101/08
Finanzierter Eigentumswohnungskauf zu Kapitalanlagezwecken: Umfang der …
Im Hinblick auf den Beitritt zu einem Mietpool - wie er auch hier erfolgt ist - muss ebenfalls nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung des BGH (Urteile vom 9. November 2007 und 30. November 2007 - V ZR 281/06 und V ZR 284/06, beide übrigens ebenfalls die Beklagten betreffend. ebenso bereits Urteile des Senats vom 4. April 2006 - 16 U 135/05, vom 2. Mai 2005 - 16 U 285/05 sowie vom 16. Januar 2007 - 16 U 160/06) nicht nur das Risiko erhöhter Instandsetzungskosten, sondern auch das Vermietungsrisiko fremder Wohnungen nicht nur angesprochen, sondern auch - etwa durch Abschläge bei den Einnahmen oder durch Zuschläge bei den monatlichen Belastungen - angemessen bei der Darstellung der Erträge berücksichtigt werden (ebenso bereits BGH, Urteil vom 13. Oktober 2006 - V ZR 66/06).Dabei hat der BGH ausdrücklich darauf hingewiesen (V ZR 281/06), dass der Verkäufer schon unabhängig von konkreten Anhaltspunkten (zur Änderung des Vermietungsstandes oder der Zahlungsmoral) "das - immer bestehende - Vermietungs- und Leerstandsrisiko angemessen in die Kalkulation einstellen muss".
- OLG Hamm, 21.02.2008 - 22 U 145/07
Arglistige Täuschung wegen verschwiegener fehlender Baugenehmigung - Angaben "ins …
Für die Möglichkeit eines solchen Konflikts müssen indes Anhaltspunkte gegeben sein (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 2007, Az.: V ZR 227/06, Rn. 18 f., Urteil vom 9. November 2007, Az. V ZR 281/06, Rn. 11). - OLG Frankfurt, 30.06.2014 - 1 U 253/11
Aktivlegitimation der Treuhandanstalt zum Verkauf ehemaliger DDR-Verlage
Da es bei Ansprüchen aus culpa in contrahendo -- anders als bei § 123 BGB - nicht um den Schutz des Selbstbestimmungsrechts unter dem Blickwinkel der Entschließungsfreiheit geht (vgl. BGH NZM 2008, 379 [juris Rn. 9]), scheitert der Anspruch bereits am fehlenden Eintritt eines kausalen Vermögensschadens . - OLG Hamm, 17.01.2008 - 22 U 113/07
Voraussetzungen des Schadensersatzanspruches wegen Verletzung von Pflichten aus …
Die Vermutung der Kausalität greift allerdings nur dann ein, wenn es für den anderen Teil vernünftigerweise nur eine bestimmte Möglichkeit der Reaktion auf die Aufklärung gibt und die Möglichkeit eines Entscheidungskonflikts ausscheidet (vgl. BGH, Urteile vom 30.11.2007 - V ZR 284/06 - und vom 09.12.2007 - V ZR 281/06 - ).