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   BGH, 09.11.2009 - AnwZ (B) 44/09   

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https://dejure.org/2009,27648
BGH, 09.11.2009 - AnwZ (B) 44/09 (https://dejure.org/2009,27648)
BGH, Entscheidung vom 09.11.2009 - AnwZ (B) 44/09 (https://dejure.org/2009,27648)
BGH, Entscheidung vom 09. November 2009 - AnwZ (B) 44/09 (https://dejure.org/2009,27648)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 15.06.2009 - AnwZ (B) 59/08

    Versagung der Zulassung der Rechtsanwaltschaft wegen Unwürdigkeit

    Auszug aus BGH, 09.11.2009 - AnwZ (B) 44/09
    18 Nach der Rechtsprechung des Senats ist bei gravierenden Straftaten, wie sie auch hier vorliegen, ein zeitlicher Abstand zwischen der die Unwürdigkeit begründenden Straftat des Bewerbers und dessen Zulassung zur Rechtsanwaltschaft von in der Regel 15 bis 20 Jahren erforderlich (vgl. zuletzt Senatsbeschluss vom 15. Juni 2009 - AnwZ (B) 59/08, juris, zu einem mit dem vorliegenden Sachverhalt vergleichbaren Fall einer Verurteilung zu einer zur Bewährung ausgesetzten Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren wegen falscher uneidlicher Aussage, versuchtem (Prozess-)Betrug, falscher Verdächtigung, Vortäuschen einer Straftat und Verleumdung).

    Dieser Regelzeitraum, der im vorliegenden Fall auch im Beschwerdeverfahren noch nicht abgelaufen ist, kann allerdings unterschritten werden, wenn das Interesse des Bewerbers an seiner beruflichen und sozialen Eingliederung bei einer Gesamtwürdigung der Umstände unter Berücksichtigung des Grundrechts aus Art. 12 GG dies geboten erscheinen lässt; das ist der Fall, wenn der Bewerber die Gewähr dafür bietet, dass er sein Leben wieder geordnet hat, und deshalb nicht mehr festgestellt werden kann, er sei für den Anwaltsberuf noch untragbar (vgl. Senatsbeschluss vom 3. November 2008, aaO, Tz. 6 m.w.N.; Senatsbeschluss vom 15. Juni 2009, aaO, unter II 2 b).

    Hinzu kommt, dass der Antragsteller, wie unter II 3 b aa ausgeführt, nicht bereit ist, seine Straftaten einzugestehen und sich davon zu distanzieren; auch dies fällt zu seinen Lasten ins Gewicht (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Juni 2009, aaO).

  • BGH, 30.06.1980 - AnwZ (B) 3/80

    Anfechtung von Vorstandswahlen einer Rechtsanwaltskammer

    Auszug aus BGH, 09.11.2009 - AnwZ (B) 44/09
    Ein etwaiger Verfahrensfehler des Anwaltsgerichtshofs wird deshalb durch das verfahrensfehlerfreie Beschwerdeverfahren geheilt (st. Rspr.; BGHZ 77, 327, 329; Beschl. v. 29. November 1993 - AnwZ (B) 34/93, BRAK-Mitt. 1994, 47; Beschl. v. 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 30/94, BRAK-Mitt. 1995, 76 f.; Beschl. v. 18. Juni 2001 - AnwZ (B) 10/00, NJW-RR 2001, 1642).

    Da mit dem Beschwerdeverfahren eine zweite Tatsacheninstanz eröffnet wird, ist selbst im Falle einer nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des erstinstanzlichen Gerichts eine eigene Sachentscheidung des Beschwerdegerichts möglich (BGHZ 77, 327, 329; ebenso für das Berufungsverfahren nach der ZPO BGH, Urt. v. 17. März 2008 - II ZR 313/06, NJW 2008, 1672).

    Eine Aufhebung käme nur in Betracht, wenn der Beschluss des Anwaltsgerichtshofs wegen der geltend gemachten Fehler bei der Wahl der Richter nichtig wäre; dies ist jedoch nicht der Fall (BGHZ 77, 327, 329; BVerfG NJW 1985, 125; BGHSt 33, 126, 127).

  • BGH, 09.11.2009 - AnwZ (B) 13/09

    Sofortige Beschwerde gegen eine Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft;

    Auszug aus BGH, 09.11.2009 - AnwZ (B) 44/09
    BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS AnwZ (B) 13/09 AnwZ (B) 44/09.

    Dagegen wendet sich der Antragsteller mit seiner sofortigen Beschwerde im Verfahren AnwZ (B) 13/09, mit der er seine Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft begehrt.

    4 Die sofortige Beschwerde des Antragstellers im Verfahren AnwZ (B) 13/09 ist zulässig (§ 42 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 4 BRAO a.F., § 215 Abs. 3 BRAO), hat in der Sache aber keinen Erfolg.

  • BVerwG, 17.12.1998 - 1 C 7.98

    Handwerksbetriebe müssen Kosten der überbetrieblichen Ausbildung tragen

    Auszug aus BGH, 09.11.2009 - AnwZ (B) 44/09
    Dies schließt die inzidente Prüfung der Gültigkeit der Wahl in einem anderen Verfahren aus (vgl. BVerwGE 108, 169 für das Wahlprüfungsverfahren nach der Handwerksordnung).

    Im Anschluss daran hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass der schwebende Einspruch gegen die Wahl der Vollversammlung der Handwerkskammer der Gültigkeit eines von der Vollversammlung gefassten Beschlusses nicht entgegensteht (BVerwGE 108, 169).

  • BGH, 03.11.2008 - AnwZ (B) 1/08

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen einer strafrechtlichen

    Auszug aus BGH, 09.11.2009 - AnwZ (B) 44/09
    Die Frage, wie viele Jahre zwischen einem die Unwürdigkeit begründenden Verhalten und dem Zeitpunkt liegen müssen, in dem eine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft möglich ist, lässt sich nicht durch eine schematische Festlegung auf bestimmte Fristen beantworten, sondern verlangt eine einzelfallbezogene Gewichtung aller für und gegen den Bewerber sprechenden Umstände (st. Rspr.; vgl. Senatsbeschluss vom 3. November 2008 - AnwZ (B) 1/08, juris, Tz. 4 m.w.N.).

    Dieser Regelzeitraum, der im vorliegenden Fall auch im Beschwerdeverfahren noch nicht abgelaufen ist, kann allerdings unterschritten werden, wenn das Interesse des Bewerbers an seiner beruflichen und sozialen Eingliederung bei einer Gesamtwürdigung der Umstände unter Berücksichtigung des Grundrechts aus Art. 12 GG dies geboten erscheinen lässt; das ist der Fall, wenn der Bewerber die Gewähr dafür bietet, dass er sein Leben wieder geordnet hat, und deshalb nicht mehr festgestellt werden kann, er sei für den Anwaltsberuf noch untragbar (vgl. Senatsbeschluss vom 3. November 2008, aaO, Tz. 6 m.w.N.; Senatsbeschluss vom 15. Juni 2009, aaO, unter II 2 b).

  • BGH, 18.11.1996 - AnwZ (B) 25/96

    Widerruf der Zulassung wegen fehlender Berufshaftpflichtversicherung

    Auszug aus BGH, 09.11.2009 - AnwZ (B) 44/09
    Die besonderen Voraussetzungen, unter denen der Senat in seinem vom Antragsteller angeführten Beschluss vom 18. November 1996 (AnwZ (B) 25/96, juris) den Geschäftswert ausnahmsweise niedriger angesetzt hat, sind im vorliegenden Fall nicht gegeben.
  • BGH, 24.10.1994 - AnwZ (B) 30/94

    Ablehnung der Zulassung als Rechtsanwalt - Unwürdigkeit für den

    Auszug aus BGH, 09.11.2009 - AnwZ (B) 44/09
    Ein etwaiger Verfahrensfehler des Anwaltsgerichtshofs wird deshalb durch das verfahrensfehlerfreie Beschwerdeverfahren geheilt (st. Rspr.; BGHZ 77, 327, 329; Beschl. v. 29. November 1993 - AnwZ (B) 34/93, BRAK-Mitt. 1994, 47; Beschl. v. 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 30/94, BRAK-Mitt. 1995, 76 f.; Beschl. v. 18. Juni 2001 - AnwZ (B) 10/00, NJW-RR 2001, 1642).
  • BGH, 01.03.1993 - AnwZ (B) 49/92

    Verzicht auf die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aufgund eines Verbrechens wegen

    Auszug aus BGH, 09.11.2009 - AnwZ (B) 44/09
    Im Hinblick darauf kommt der bisher straffreien Führung des Antragstellers nach der Verurteilung, wie der Anwaltsgerichtshof mit Recht angenommen hat, kein entscheidendes Gewicht zu, weil der Antragsteller noch unter dem Druck der zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe steht (vgl. BGH, Beschl. v. 1. März 1993 - AnwZ (B) 49/92, BRAK-Mitt. 1993, 102, unter II b; BGH, Beschl. v. 6. November 2006, AnwZ (B) 87/05, juris).
  • BVerfG, 12.11.1984 - 2 BvR 1350/84

    Verfassungsrechtliche Folgen der Mitwirkung nicht regelgerecht ausgewählter

    Auszug aus BGH, 09.11.2009 - AnwZ (B) 44/09
    Eine Aufhebung käme nur in Betracht, wenn der Beschluss des Anwaltsgerichtshofs wegen der geltend gemachten Fehler bei der Wahl der Richter nichtig wäre; dies ist jedoch nicht der Fall (BGHZ 77, 327, 329; BVerfG NJW 1985, 125; BGHSt 33, 126, 127).
  • BGH, 29.11.1993 - AnwZ (B) 34/93

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft auf Grund der Ausübung einer mit

    Auszug aus BGH, 09.11.2009 - AnwZ (B) 44/09
    Ein etwaiger Verfahrensfehler des Anwaltsgerichtshofs wird deshalb durch das verfahrensfehlerfreie Beschwerdeverfahren geheilt (st. Rspr.; BGHZ 77, 327, 329; Beschl. v. 29. November 1993 - AnwZ (B) 34/93, BRAK-Mitt. 1994, 47; Beschl. v. 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 30/94, BRAK-Mitt. 1995, 76 f.; Beschl. v. 18. Juni 2001 - AnwZ (B) 10/00, NJW-RR 2001, 1642).
  • BGH, 16.01.1985 - 2 StR 717/84

    Fehler bei der Schöffenwahl; Anfechtbarkeit des Urteils; Präklusion der

  • BVerfG, 11.10.1972 - 2 BvR 912/71

    Wahlgleichheit

  • BGH, 18.06.2001 - AnwZ (B) 10/00

    Schriftliche Niederlegung eines nach mündlicher Verhandlung ergangenen

  • BGH, 17.03.2008 - II ZR 313/06

    Begriff des gesetzlichen Richters im Berufungsverfahren; Entscheidung über einen

  • BVerfG, 11.11.1953 - 1 BvR 444/53

    Amtszeitverkürzung

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

  • BGH, 06.11.2006 - AnwZ (B) 87/05

    Wiederaufnahme eines anwaltsgerichtlichen Verfahrens wegen Widerrufs der

  • BGH, 09.11.2009 - AnwZ (B) 13/09
    Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen diesen Beschluss des Anwaltsgerichtshofs ist Gegenstand des Verfahrens AnwZ (B) 44/09.

    Die sofortige Beschwerde im Verfahren AnwZ (B) 44/09 ist zulässig, hat aber ebenfalls keinen Erfolg.

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