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   BGH, 09.11.2010 - X ZR 67/05   

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https://dejure.org/2010,15801
BGH, 09.11.2010 - X ZR 67/05 (https://dejure.org/2010,15801)
BGH, Entscheidung vom 09.11.2010 - X ZR 67/05 (https://dejure.org/2010,15801)
BGH, Entscheidung vom 09. November 2010 - X ZR 67/05 (https://dejure.org/2010,15801)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EPÜ Art. 56
    Rechtsschutzbedürfnis eines Klägers nach Erlöschen eines Streitpatents durch Ablauf; Patentfähigkeit eines Stangenverschluss für Blechschranktüren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht - Patentnichtigkeitssache, Stangenverschluss für Blechschrank

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsschutzbedürfnis eines Klägers nach Erlöschen eines Streitpatents durch Ablauf; Patentfähigkeit eines Stangenverschluss für Blechschranktüren

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 92/05

    Betrieb einer Sicherheitseinrichtung

    Auszug aus BGH, 09.11.2010 - X ZR 67/05
    Die Klägerin, die wegen Verletzung des Streitpatents gerichtlich in Anspruch genommen wird, hat aus diesem Grund weiterhin ein Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag auf seine Nichtigerklärung im angegriffenen Umfang (st. Rspr., vgl. Senat, Urteil vom 24. April 2007 - X ZR 201/02, GRUR 2008, 90 - Verpackungsmaschine; Urteil vom 16. Oktober 2007 - X ZR 226/02, GRUR 2008, 60 - Sammelhefter II; BGH, Urteil vom 30. April 2009 - Xa ZR 92/05, BGHZ 182, 1 - Betrieb einer Sicherheitseinrichtung).

    Um das Begehen eines von den bisher beschrittenen Wegen abweichenden Lösungswegs nicht nur als möglich, sondern dem Fachmann nahegelegt anzusehen, bedarf es allerdings - abgesehen von den Fällen, in denen es für den Fachmann aufgrund seines Fachwissens oder -könnens auf der Hand liegt, was zu tun ist - in der Regel zusätzlicher, über die Erkennbarkeit des technischen Problems hinausreichender Anregungen, Hinweise oder sonstiger Anlässe dafür, die Lösung des technischen Problems auf dem Weg der Erfindung zu suchen (BGH, Urteil vom 30. April 2009 - Xa ZR 92/05, BGHZ 182, 1 - Betrieb einer Sicherheitseinrichtung; Senat, Urteil vom 7. September 2010 - X ZR 173/07 - Walzgerüst II).

  • BGH, 24.10.1996 - X ZR 29/94

    "Schwenkhebelverschluß"; Zulässigkeit einer Patentnichtigkeitsklage

    Auszug aus BGH, 09.11.2010 - X ZR 67/05
    Hier maßgeblicher Fachmann ist in Übereinstimmung mit den Parteien und dem Patentgericht, das insoweit einer entsprechenden Definition des Senats in zwei vorausgegangenen Nichtigkeitsverfahren betreffend das parallele europäische Patent 0 261 266 des Beklagten gefolgt ist (Senat, Urteil vom 24. Oktober 1996 - X ZR 29/94 und Urteil vom 17. Dezember 2002 - X ZR 155/99), ein Techniker mit langjährigen betrieblichen Erfahrungen in der Konstruktion von Blechschränken, der sich auf verwandten Gebieten wie dem der Fensterbeschläge, Torverschlüsse und Autoschlösser grob auskennt und sich dort zu findende Lösungen nutzbar macht.
  • BGH, 24.04.2007 - X ZR 201/02

    Verpackungsmaschine

    Auszug aus BGH, 09.11.2010 - X ZR 67/05
    Die Klägerin, die wegen Verletzung des Streitpatents gerichtlich in Anspruch genommen wird, hat aus diesem Grund weiterhin ein Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag auf seine Nichtigerklärung im angegriffenen Umfang (st. Rspr., vgl. Senat, Urteil vom 24. April 2007 - X ZR 201/02, GRUR 2008, 90 - Verpackungsmaschine; Urteil vom 16. Oktober 2007 - X ZR 226/02, GRUR 2008, 60 - Sammelhefter II; BGH, Urteil vom 30. April 2009 - Xa ZR 92/05, BGHZ 182, 1 - Betrieb einer Sicherheitseinrichtung).
  • BGH, 07.09.2010 - X ZR 173/07

    Walzgerüst II

    Auszug aus BGH, 09.11.2010 - X ZR 67/05
    Um das Begehen eines von den bisher beschrittenen Wegen abweichenden Lösungswegs nicht nur als möglich, sondern dem Fachmann nahegelegt anzusehen, bedarf es allerdings - abgesehen von den Fällen, in denen es für den Fachmann aufgrund seines Fachwissens oder -könnens auf der Hand liegt, was zu tun ist - in der Regel zusätzlicher, über die Erkennbarkeit des technischen Problems hinausreichender Anregungen, Hinweise oder sonstiger Anlässe dafür, die Lösung des technischen Problems auf dem Weg der Erfindung zu suchen (BGH, Urteil vom 30. April 2009 - Xa ZR 92/05, BGHZ 182, 1 - Betrieb einer Sicherheitseinrichtung; Senat, Urteil vom 7. September 2010 - X ZR 173/07 - Walzgerüst II).
  • BGH, 16.10.2007 - X ZR 226/02

    Sammelhefter II

    Auszug aus BGH, 09.11.2010 - X ZR 67/05
    Die Klägerin, die wegen Verletzung des Streitpatents gerichtlich in Anspruch genommen wird, hat aus diesem Grund weiterhin ein Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag auf seine Nichtigerklärung im angegriffenen Umfang (st. Rspr., vgl. Senat, Urteil vom 24. April 2007 - X ZR 201/02, GRUR 2008, 90 - Verpackungsmaschine; Urteil vom 16. Oktober 2007 - X ZR 226/02, GRUR 2008, 60 - Sammelhefter II; BGH, Urteil vom 30. April 2009 - Xa ZR 92/05, BGHZ 182, 1 - Betrieb einer Sicherheitseinrichtung).
  • BGH, 17.12.2002 - X ZR 155/99

    Rechtsschutzbedürfnis im Patentnichtigkeitsverfahren

    Auszug aus BGH, 09.11.2010 - X ZR 67/05
    Hier maßgeblicher Fachmann ist in Übereinstimmung mit den Parteien und dem Patentgericht, das insoweit einer entsprechenden Definition des Senats in zwei vorausgegangenen Nichtigkeitsverfahren betreffend das parallele europäische Patent 0 261 266 des Beklagten gefolgt ist (Senat, Urteil vom 24. Oktober 1996 - X ZR 29/94 und Urteil vom 17. Dezember 2002 - X ZR 155/99), ein Techniker mit langjährigen betrieblichen Erfahrungen in der Konstruktion von Blechschränken, der sich auf verwandten Gebieten wie dem der Fensterbeschläge, Torverschlüsse und Autoschlösser grob auskennt und sich dort zu findende Lösungen nutzbar macht.
  • BPatG, 16.05.2013 - 10 Ni 19/11

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Scharnier" (europäisches Patent) -

    Zum hier einschlägigen Durchschnittsfachmann, der sich in der Praxis mit der Entwicklung von Scharnieren z. B. für Blechschranktüren befasst, hat der Beklagte (unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. November 2010 - X ZR 67/05) vorgetragen, dass Weiterentwicklungen an Blechschränken samt den notwendigen Beschlagteilen typischerweise von Maschinenbautechnikern mit handwerklicher Ausbildung und einer entsprechenden Weiterqualifikation sowie mehrjähriger Berufserfahrung vorgenommen würden.
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