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   BGH, 09.11.2011 - 1 StR 302/11   

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https://dejure.org/2011,158
BGH, 09.11.2011 - 1 StR 302/11 (https://dejure.org/2011,158)
BGH, Entscheidung vom 09.11.2011 - 1 StR 302/11 (https://dejure.org/2011,158)
BGH, Entscheidung vom 09. November 2011 - 1 StR 302/11 (https://dejure.org/2011,158)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 200 StPO; § 264 StPO; § 266 StGB; § 3 StPO; § 184 GVG; § 257c StPO
    Zuständigkeit des Revisionsgerichts; Kognitionspflicht des Gerichts (vermeintliche Unwirksamkeit der Anklageschrift wegen des Gebrauchs der englischen Sprache in den aufgelisteten Beweismitteln: Verfahrenshindernis; staatsanwaltschaftlicher Verfolgungswille); Untreue ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 184 GVG
    Strafverfahren: Wirksamkeit der Anklageschrift bei Bezugnahme auf fremdsprachige Urkunden

  • Wolters Kluwer

    Untreue durch Verheimlichung des Geschäftsführers der Einbringung geschlossener Verträge in ein sog. UK-Lease und Einbindung eines überflüssigen "Credit Default Swap" in die Transaktion

  • rewis.io

    Strafverfahren: Wirksamkeit der Anklageschrift bei Bezugnahme auf fremdsprachige Urkunden

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafverfahren: Wirksamkeit der Anklageschrift bei Bezugnahme auf fremdsprachige Urkunden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 184; StPO § 200 Abs. 1; StPO § 264
    Untreue durch Verheimlichung des Geschäftsführers der Einbringung geschlossener Verträge in ein sog. UK-Lease und Einbindung eines überflüssigen "Credit Default Swap" in die Transaktion

  • rechtsportal.de

    GVG § 184 ; StPO § 200 Abs. 1 ; StPO § 264
    Untreue durch Verheimlichung des Geschäftsführers der Einbringung geschlossener Verträge in ein sog. UK-Lease und Einbindung eines überflüssigen "Credit Default Swap" in die Transaktion

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Kommunale Wasserwerke Leipzig (KWL): Korruptionsvorwürfe müssen neu verhandelt werden

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Warum es gut ist, wenn der Beschuldigte Englisch versteht…..

  • heise.de (Pressebericht, 27.12.2011)

    Anklage muss nicht in Deutsch verfasst sein

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Englischsprachige Anlage in Anklageschrift

  • lto.de (Kurzinformation)

    Karlsruhe kippt Urteil im Leipziger Wasserwerke-Prozess

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Anklage muss nicht ausschließlich in deutscher Sprache abgefasst sein

  • juraexamen.info (Kurzinformation)

    Englische Sprache in einer Anklageschrift

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Anklageschrift in Englisch?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 523
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 09.08.2011 - 1 StR 194/11

    Beweiswürdigung beim Tötungsvorsatz (gefährliche Gewalthandlungen gegen eine

    Auszug aus BGH, 09.11.2011 - 1 StR 302/11
    Indem es dies nicht getan hat, hat es seiner Kognitionspflicht (§ 264 StPO) nicht entsprochen und die angeklagten Taten nicht erschöpfend gewürdigt; dies stellt zugleich einen sachlich-rechtlichen Mangel dar (vgl. BGH, Urteil vom 9. August 2011 - 1 StR 194/11 mwN).

    Nach der den Anforderungen des § 200 Abs. 1 StPO entsprechenden Anklage stehen die angeschuldigten Personen und die historischen Geschehen, die Gegenstand der gerichtlichen Untersuchung sein sollen, und damit der Prozessgegenstand hinreichend deutlich fest (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98 = BGHSt 44, 153, 154 f.; Urteil vom 9. August 2011 - 1 StR 194/11 mwN).

    In Übereinstimmung hiermit beziffert die Generalstaatsanwaltschaft nicht nur am Ende des konkreten Anklagesatzes zu 2 a) den der KWL durch die Provisionsvereinbarungen - und nicht nur durch die vor- und nachher durchgeführten "CDS-/CDO-Transaktionen" - (tatsächlich) zugefügten finanziellen Nachteil, sondern bezeichnet diesen im Rahmen des wesentlichen Ergebnisses der Ermittlungen, das zur Ergänzung und Auslegung des Anklagesatzes herangezogen werden darf (vgl. BGH, Urteil vom 9. August 2011 - 1 StR 194/11 mwN), ausdrücklich als "Untreueschaden" (S. 21 f.).

  • BGH, 11.05.2001 - 3 StR 549/00

    Zur Verurteilung eines Mitarbeiters der GEZ wegen Bestechlichkeit

    Auszug aus BGH, 09.11.2011 - 1 StR 302/11
    Dies gilt in besonderem Maße dann, wenn die in Betracht kommenden Delikte - wovon die Anklageschrift naheliegend ausgeht (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 2001 - 3 StR 549/00 = BGHSt 47, 22, 26) - aus materiell-rechtlicher Sicht in Tateinheit zueinander verwirklicht worden sein könnten, so dass sich eine Aburteilung in getrennten Verfahren ohnehin verbieten würde (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 2001 - 2 StR 513/00 = BGHSt 47, 68, 82).

    Damit aber hat es jedenfalls die Möglichkeit außer Betracht gelassen, dass die beiden Angeklagten durch die dem Angeklagten H. zur Last gelegten Untreuehandlungen "etwas", nämlich zumindest Teile der von diesem gezahlten Provisionen erlangt haben; nach der Anklageschrift sollen sie hierzu - in Tateinheit zu zwei ihrer Bestechungstaten stehend (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 11. Mai 2001 - 3 StR 549/00 = BGHSt 47, 22, 26; s. auch BGH, Urteil vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 119/05 = BGHR StGB § 299 Abs. 1 Konkurrenzen 1) - Beihilfe geleistet haben.

  • BGH, 23.08.2011 - 1 StR 153/11

    Recht auf Beschwerde; Recht auf Verfahrensbeschleunigung; Individualbeschwerde;

    Auszug aus BGH, 09.11.2011 - 1 StR 302/11
    Allerdings hat der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 10. Juni 2011 zutreffend dargelegt, dass der - bei Zweifeln über den Umfang einer Revision maßgeblichen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. August 2011 - 1 StR 153/11) - Begründung der Revision trotz des umfassenden Aufhebungsantrages zu entnehmen ist, dass die Generalstaatsanwaltschaft die Verurteilung des Angeklagten H. wegen der Bilanzfälschungs- und Steuerhinterziehungsdelikte nicht angreifen möchte (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 2011 - 4 StR 571/10 = StV 2011, 453).

    Einer grundsätzlich möglichen Umdeutung der Sachrüge in eine entsprechende Verfahrensrüge steht entgegen, dass diese bereits unzulässig wäre, weil der diesbezügliche Vortrag nicht alle zur revisionsgerichtlichen Prüfung notwendigen Tatsachen mitteilen und daher den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO nicht entsprechen würde (vgl. BGH, Beschluss vom 23. August 2011 - 1 StR 153/11; Hanack in Löwe/Rosenberg, 25. Aufl., § 344 Rn. 72).

  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus BGH, 09.11.2011 - 1 StR 302/11
    Nach der den Anforderungen des § 200 Abs. 1 StPO entsprechenden Anklage stehen die angeschuldigten Personen und die historischen Geschehen, die Gegenstand der gerichtlichen Untersuchung sein sollen, und damit der Prozessgegenstand hinreichend deutlich fest (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98 = BGHSt 44, 153, 154 f.; Urteil vom 9. August 2011 - 1 StR 194/11 mwN).

    Es ist jedoch anerkannt, dass insoweit bestehende Defizite grundsätzlich nicht zu einem Verfahrenshindernis führen, diese vielmehr im weiteren Verfahrensverlauf insbesondere durch gerichtliche Hinweise zur Gewährung rechtlichen Gehörs behoben werden können (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98 = BGHSt 44, 153, 156).

  • BGH, 12.07.2011 - 1 StR 274/11

    Informelle, verfahrensverkürzende Verständigung; Beweiswürdigung bei der

    Auszug aus BGH, 09.11.2011 - 1 StR 302/11
    Sie könnte weder eine gerichtliche Bindung an die in Aussicht gestellte Strafobergrenze noch einen durch den fair-trial-Grundsatz geschützten Vertrauenstatbestand bei den Angeklagten hervorrufen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2011 - 1 StR 274/11 mwN).
  • BGH, 13.02.2002 - 2 StR 10/02

    Doppelverwertungsverbot; Strafzumessung; Vergewaltigung; eingeschränkte

    Auszug aus BGH, 09.11.2011 - 1 StR 302/11
    Darüber hinaus hebt der Senat die gegen den Angeklagten H. für die drei Bilanzfälschungsdelikte (Taten II. 5. bis 7. der Urteilsgründe), die vier Steuerhinterziehungen (Taten II. 8. bis 11. der Urteilsgründe) sowie die zu II. 4. festgestellte Untreue an sich rechtsfehlerfrei festgesetzten Einzelstrafen wegen des zwischen sämtlichen Taten bestehenden inneren Zusammenhangs auf, um dem neuen Tatgericht eine umfassende und in sich stimmige neue Rechtsfolgenentscheidung zu ermöglichen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Februar 2002 - 2 StR 10/02 = NStZ-RR 2002, 165).
  • BGH, 04.07.2001 - 2 StR 513/00

    Geldwäsche bei Strafverteidigerhonorar

    Auszug aus BGH, 09.11.2011 - 1 StR 302/11
    Dies gilt in besonderem Maße dann, wenn die in Betracht kommenden Delikte - wovon die Anklageschrift naheliegend ausgeht (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 2001 - 3 StR 549/00 = BGHSt 47, 22, 26) - aus materiell-rechtlicher Sicht in Tateinheit zueinander verwirklicht worden sein könnten, so dass sich eine Aburteilung in getrennten Verfahren ohnehin verbieten würde (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 2001 - 2 StR 513/00 = BGHSt 47, 68, 82).
  • BGH, 21.06.1995 - 2 StR 157/95

    Umtausch von Lösegeld - §§ 264, 266 StPO, prozessualer Tatbegriff:

    Auszug aus BGH, 09.11.2011 - 1 StR 302/11
    Etwas anderes gilt namentlich dann, wenn dem Anklagesatz oder den Ausführungen zum wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen eindeutig entnehmen lässt, dass die Staatsanwaltschaft ein bestimmtes, als selbständige prozessuale Tat (§ 264 StPO) zu wertendes Geschehen gerade nicht der Kognition des Gerichts unterwerfen will (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 1995 - 2 StR 157/95 = NStZ 1995, 500).
  • BGH, 11.11.2004 - 5 StR 299/03

    Verurteilung zweier Thyssen-Manager wegen Entgegennahme von Schreiber-Provisionen

    Auszug aus BGH, 09.11.2011 - 1 StR 302/11
    Gegen den Verfolgungswillen der Generalstaatsanwaltschaft spricht schließlich nicht, dass sie bei der von ihr im Rahmen des wesentlichen Ergebnisses der Ermittlungen vorgenommenen rechtlichen Würdigung der Untreuedelikte lediglich zwei andere Konten, nicht aber diejenigen bei der Wilmington-Trust-Bank als "schwarze Kassen" (s. hierzu BGH, Beschluss vom 11. November 2004 - 5 StR 299/03 = BGHSt 49, 317; BGH, Urteil vom 29. August 2008 - 2 StR 587/07 = BGHSt 52, 323; BGH, Urteil vom 27. August 2010 - 2 StR 111/09 = NStZ 2010, 700) kategorisiert hat.
  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 09.11.2011 - 1 StR 302/11
    Damit aber hat es jedenfalls die Möglichkeit außer Betracht gelassen, dass die beiden Angeklagten durch die dem Angeklagten H. zur Last gelegten Untreuehandlungen "etwas", nämlich zumindest Teile der von diesem gezahlten Provisionen erlangt haben; nach der Anklageschrift sollen sie hierzu - in Tateinheit zu zwei ihrer Bestechungstaten stehend (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 11. Mai 2001 - 3 StR 549/00 = BGHSt 47, 22, 26; s. auch BGH, Urteil vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 119/05 = BGHR StGB § 299 Abs. 1 Konkurrenzen 1) - Beihilfe geleistet haben.
  • OLG Stuttgart, 21.02.2007 - 1 Ws 47/07

    Klageerzwingungsantrag: Zulässigkeit bei ergänzender Bezugnahme auf

  • BGH, 27.08.2010 - 2 StR 111/09

    Verurteilung von Trienekens-Geschäftsführern wegen Beihilfe zur Untreue bestätigt

  • BGH, 29.08.2008 - 2 StR 587/07

    Verurteilung wegen Untreue im Fall Siemens bestätigt

  • BGH, 14.04.2011 - 4 StR 571/10

    Befangenheitsrüge gegen Schöffen wegen der vorschnellen Übernahme eines

  • BGH, 01.12.2010 - 1 StR 614/10

    Verfahrensabgabe wegen mangelnder Zuständigkeit (Reichweite der ausschließlichen

  • BGH, 22.07.1980 - 1 StR 804/79

    Übersetzung fremdsprachiger Urkunden - Beweisqualität des Zeugen vom Hörensagen -

  • BGH, 09.07.1991 - 1 StR 666/90

    Bandenbegriff beim unerlaubten Handeln mit Betäubungsmitteln

  • OLG Düsseldorf, 19.03.1986 - 1 Ws 182/86

    Übersetzung; Kostenfreie Übersetzung; Ausländischer Angeklagter;

  • BGH, 08.11.2006 - 1 StR 441/06

    Klarheit der staatsanwaltlichen Revision (Widersprüche zwischen Antrag und

  • BGH, 17.08.2000 - 4 StR 245/00

    Unzulässige Änderung der in der Anklageschrift angegebenen Tatzeiten nach

  • BGH, 29.05.1985 - 2 StR 804/84

    Beweismittel - Tonträger - Augenscheinbeweis - Urkundenbeweis - Hauptverhandlung

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Die Einbindung der Staatsanwaltschaft in die Verständigung hat damit vor allem den Zweck, deren Gesetzmäßigkeit zu sichern (vgl. auch BGH, Beschluss vom 5. Mai 2011 - 1 StR 116/11 -, juris, Rn. 23 f.; BGH, Beschluss vom 12. Juli 2011 - 1 StR 274/11 -, StV 2011, S. 645 f.; BGH, Urteil vom 9. November 2011 - 1 StR 302/11 -, juris, Rn. 45).
  • BGH, 23.01.2018 - 1 StR 625/17

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen: Missbrauch der Tochter der

    Das aus § 184 GVG folgende Gebot, Urteile in deutscher Sprache sowie in verständlicher Form (dazu OLG Hamm, Beschluss vom 22. April 2010 - 2 RVs 13/10, NStZ-RR 2010, 348 mwN) abzufassen, wäre allenfalls dann verletzt, wenn das Urteil wegen der Verwendung fremdsprachlicher Begriffe nicht mehr die durch § 267 StPO vorgegebenen Inhalte in einer nachvollziehbaren Weise darstellt (vgl. zu dem entsprechenden Maßstab bei der Wirksamkeit einer englischsprachige Begriffe beinhaltenden Anklageschrift BGH, Urteil vom 9. November 2011 - 1 StR 302/11, NStZ 2012, 523, 525 Rn. 32 ff.).
  • BGH, 08.10.2014 - 1 StR 114/14

    Kreditbetrug: Schutz ausländischer Kreditgeber; Genussrechtekapital als Kredit

    Es begründet keinen revisiblen Darstellungsmangel des Urteils, wenn die Strafkammer - wie auch bei natürlichen Personen - den Namen einer ausländischen Gesellschaft nicht in die deutsche Sprache übersetzt hat (vgl. zu fremdsprachigen Namensbezeichnungen Senat, Urteil vom 9. November 2011 - 1 StR 302/11, NStZ 2012, 523, 525).
  • BGH, 24.01.2012 - 1 StR 412/11

    Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift bei Bandentaten oder "uneigentlichen

    Letzterer Frage ist hier jedoch nicht näher nachzugehen, da diesbezügliche etwa bestehende Mängel nicht die Unwirksamkeit der Anklage begründen würden (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2007 - 4 StR 481/07 mwN) und durch Hinweise entsprechend § 265 StPO in der Hauptverhandlung geheilt werden können (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 9. November 2011 - 1 StR 302/11 Rn. 26; BGH, Urteil vom 28. Oktober 2009 - 1 StR 205/09 mwN).
  • BGH, 26.04.2017 - 2 StR 242/16

    Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift (erforderliche Darstellung der Tat als

    cc) Die durch die Abfassung der Anklageschrift bedingten Mängel in der Informationsfunktion - insbesondere die nur vage Umschreibung der Tathandlung dahin, dass die Angeklagte die "bei der Firma beschäftigten Arbeitnehmer (...) nur zum Teil bzw. überhaupt nicht zur Sozialversicherung gemeldet' habe und die offene Frage der Berechnung der vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge - sind im weiteren Verfahren erforderlichenfalls durch gerichtliche Hinweise zur Gewährung rechtlichen Gehörs entsprechend § 265 StPO auszugleichen (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 2012 - 1 StR 412/11, BGHSt 57, 88, 91; Urteil vom 9. November 2011 - 1 StR 302/11, NStZ 2012, 523, 524; Urteil vom 11. Januar 1994 - 5 StR 682/93, BGHSt 40, 44, 45).
  • BGH, 17.03.2021 - 5 StR 273/20

    Kognitionspflicht (zugelassene Anklage; Prozessstoff; vollständige Aburteilung

    Das - vom Landgericht zu Recht kritisierte - Fehlen der Beschreibung der näheren Umstände der Beauftragung der Subunternehmer steht der Wirksamkeit der Anklage nicht entgegen, weil dies lediglich ein Informationsdefizit darstellt, welches das Tatgericht durch entsprechende Hinweise beheben kann (vgl. BGH, Urteil vom 9. November 2011 - 1 StR 302/11 (in NStZ 2012, 523, 524 nicht vollständig abgedruckt)).
  • BGH, 03.09.2014 - 1 StR 145/14

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Voraussetzungen einer

    Da die Revision klar erkennen lässt, gegen welche Unterlassung der bestimmte Vorwurf der Rechtsverletzung erhoben wird, und die den behaupteten Fehler belegenden Tatsachen vollständig vorträgt, ist es unschädlich, dass sie die Rüge unter dem Aspekt der Verletzung sachlichen Rechts erhoben hat (vgl. BGH, Urteil vom 9. November 2011 - 1 StR 302/11).
  • BGH, 25.07.2017 - 5 StR 176/17

    Fälschliche Annahme einer tatsächlich nicht bestehenden Bindung an eine von der

    Außerhalb einer Verständigung gemäß § 257c StPO besteht keine Bindung des Tatgerichts an den von ihm für den Fall des Zustandekommens einer Absprache in Aussicht gestellten Strafrahmen (vgl. BGH, Urteil vom 9. November 2011 - 1 StR 302/11, Rn. 45; Beschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 205/10; Urteil vom 30. Juni 2011 - 3 StR 39/11, NJW 2011, 3463, 3464); erst recht ist es nicht verpflichtet, die dort angesprochene Strafuntergrenze zu verhängen.
  • VerfGH Sachsen, 23.05.2013 - 30-IV-13

    Verletzung des Freiheitsgrundrechts durch Haftfortdauerentscheidung

    Mit Urteil vom 9. November 2011 (1 StR 302/11) hob der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts Leipzig jeweils mit den zugrundeliegenden Feststellungen auf die Revision der Generalstaatsanwaltschaft im Schuldspruch zu den Taten II. 1. bis 3. des Urteils und im gesamten Rechtsfolgenausspruch auf und verwies die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung im Umfang der Aufhebung an eine Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Dresden zurück.
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