Rechtsprechung
BGH, 09.11.2011 - 5 StR 328/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 261 StPO; § 267 Abs. 3 StPO; § 32 StGB; § 33 StGB; § 24 Abs. 1 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB
Überzeugungsbildung; lückenhafte Beweiswürdigung; Notwehr (Überschreiten der Grenzen; extensiver Notwehrexzess; Würgen; Erdrosseln; nahezu fehlender Verteidigungswillen); Rücktritt vom Versuch (unbeendeter Versuch; Aufgeben; Verhinderung der Rettung des Opfers); ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 261 StPO, § 22 StGB, § 24 Abs 1 Alt 1 StGB, § 32 Abs 2 StGB, § 211 StGB
Beweiswürdigung bei Tötungsdelikt: Prüfung der Notwehrlage; strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch - Wolters Kluwer
Rücktritt von einer Tötungshandlung durch Verlassen der Wohnung bei gleichzeitiger Wegnahme des Mobiltelefons eines Verletzten
- rewis.io
Beweiswürdigung bei Tötungsdelikt: Prüfung der Notwehrlage; strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch
- ra.de
- rewis.io
Beweiswürdigung bei Tötungsdelikt: Prüfung der Notwehrlage; strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 177 Abs. 4 Nr. 1; StGB § 24 Abs. 1 S. 1
Rücktritt von einer Tötungshandlung durch Verlassen der Wohnung bei gleichzeitiger Wegnahme des Mobiltelefons eines Verletzten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Tötung eines homosexuellen Freiers: Auf Notwehr gestützter Freispruch aufgehoben
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Tötung eines homosexuellen Freiers - BGH hebt Freispruch auf
Verfahrensgang
- LG Berlin, 21.12.2010 - 1 Kap Js 1228/09
- BGH, 09.11.2011 - 5 StR 328/11
- LG Berlin, 27.07.2012 - 1 Kap Js 1228/09
- BGH, 20.03.2013 - 5 StR 28/13
Papierfundstellen
- NStZ 2012, 206
- NStZ-RR 2012, 84
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 25.04.2013 - 4 StR 551/12
Vorwürfe im Zuge einer politisch motivierten Auseinandersetzung auf einem …
Erst wenn diese anderen Beweggründe so dominant sind, dass hinter ihnen der Wille das Recht zu wahren ganz in den Hintergrund tritt, kann von einem Abwehrverhalten keine Rede mehr sein (vgl. BGH, Urteil vom 9. November 2011 - 5 StR 328/11, NStZ-RR 2012, 84, 86; Urteil vom 31. Januar 2007 - 1 StR 429/06, NStZ 2007, 325, 326; Urteil vom 12. Februar 2003 - 1 StR 403/02; NJW 2003, 1955, 1957 f.; Beschluss vom 8. März 2000 - 3 StR 67/00, NStZ 2000, 365, 366;… Beschluss vom 23. August 1991 - 2 StR 360/91, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigungswille 1; Beschluss vom 5. November 1982 - 3 StR 375/82, NStZ 1983, 117;… Urteil vom 4. September 1979 - 5 StR 461/79, GA 1980, 67, 68; Urteil vom 1. Juli 1952 - 1 StR 119/52, BGHSt 3, 194, 198). - BGH, 16.06.2021 - 1 StR 126/21
Notwehr (Erforderlichkeit: Verweis auf weniger gefährliche Verteidigungsmittel …
Erst wenn diese anderen Beweggründe so dominant sind, dass hinter ihnen der Wille, das Recht zu wahren, ganz in den Hintergrund tritt, kann von einem Abwehrverhalten keine Rede mehr sein (…vgl. BGH, Urteile vom 25. April 2013 - 4 StR 551/12 Rn. 20; vom 9. November 2011 - 5 StR 328/11 Rn. 29;… vom 31. Januar 2007 - 1 StR 429/06 Rn. 16 …und vom 6. Oktober 2004 - 1 StR 286/04 Rn. 28;… Beschluss vom 17. Januar 2001 - 1 StR 487/00 Rn. 7). - BGH, 04.07.2013 - 4 StR 213/13
Totschlag (minder schwerer Fall); Notwehr (Erforderlichkeit); Strafzumessung …
Es kommt hinzu, dass bei Würgen oder Erdrosseln als Tötungshandlung bis zum Erfolgseintritt bei dem Opfer körperliche Reaktionen eintreten, die eine Verminderung von dessen Handlungsfähigkeit bewirken (insbesondere Atemnot, Bewusstlosigkeit, Erstickungskrämpfe) und einen Angriff auf den in Notwehr Würgenden durch fortschreitende äußere Anzeichen der Ermattung des Angreifers als sicher beendet und ein noch längeres Würgen als zweckverfehlend erscheinen lassen (BGH, Urteil vom 9. November 2011 - 5 StR 328/11, Rn. 27). - BGH, 11.12.2019 - 5 StR 391/19
Beweiswürdigung (lediglich teilweise Glaubhaftigkeit der Angaben des einzigen …
Die Beweiswürdigung zum Schuldspruch betreffend Tat 12 und zum Schuldumfang bei Tat 5 ist lückenhaft und damit trotz der insoweit nur eingeschränkten Überprüfung durch das Revisionsgericht rechtsfehlerhaft (vgl. BGH, Urteil vom 9. November 2011 - 5 StR 328/11, NStZ-RR 2012, 84, 85 mwN). - BGH, 20.03.2013 - 5 StR 28/13
Tötung eines homosexuellen Freiers: Verurteilung wegen Totschlags bestätigt
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hin, hatte der der 5. (Leipziger) Strafsenat diesen Freispruch durch Urteil vom 9. November 2011 (5 StR 328/11) aufgehoben und die zugrundeliegende Beweiswürdigung als rechtsfehlerhaft beanstandet.