Rechtsprechung
   BGH, 09.11.2011 - IV ZR 37/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1014
BGH, 09.11.2011 - IV ZR 37/11 (https://dejure.org/2011,1014)
BGH, Entscheidung vom 09.11.2011 - IV ZR 37/11 (https://dejure.org/2011,1014)
BGH, Entscheidung vom 09. November 2011 - IV ZR 37/11 (https://dejure.org/2011,1014)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,1014) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 26 Nr 8 ZPOEG, § 3 ZPO, § 9 ZPO
    Streitwertbemessung: Feststellung des Bestehens eines privaten Krankenversicherungsvertrages; Einstellung anderweitig rechtshängiger Leistungsansprüche des Versicherungsnehmers

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Werts eines Streits über Bestehen eines privaten Krankenversicherungsvertrages nach der 3,5-fachen Jahresprämie abzüglich eines Feststellungsabschlags von 20%

  • rewis.io

    Streitwertbemessung: Feststellung des Bestehens eines privaten Krankenversicherungsvertrages; Einstellung anderweitig rechtshängiger Leistungsansprüche des Versicherungsnehmers

  • rewis.io

    Streitwertbemessung: Feststellung des Bestehens eines privaten Krankenversicherungsvertrages; Einstellung anderweitig rechtshängiger Leistungsansprüche des Versicherungsnehmers

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    EGZPO § 26 Nr. 8; ZPO § 3; ZPO § 9
    Beschwerdewert bei Streit über das Bestehen eines privaten Krankenversicherungsvertrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3; ZPO § 9; EGZPO § 26 Nr. 8
    Festsetzung des Werts eines Streits über Bestehen eines privaten Krankenversicherungsvertrages nach der 3,5-fachen Jahresprämie abzüglich eines Feststellungsabschlags von 20%

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Streitwertfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Streitwert eines privaten Krankenversicherungsvertrages

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Wert eines Streits über das Bestehen eines Krankenversicherungsvertrages bei gleichzeitiger Geltendmachung von Leistungsansprüchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 26
  • VersR 2012, 336
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.03.2006 - IV ZB 19/05

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer einer Klage auf Feststellung der Gewährung

    Auszug aus BGH, 09.11.2011 - IV ZR 37/11
    Außerdem sind anderweitig rechtshängige Leistungsansprüche aus dem Versicherungsverhältnis bei der Wertfestsetzung zu berücksichtigen (vgl. insoweit auch Senatsbeschlüsse vom 26. Oktober 2011 - IV ZR 141/10 und vom 8. März 2006 - IV ZB 19/05, VersR 2006, 716 f. jeweils zum Streitwert bei einer Feststellungsklage aus einer Rechtsschutzversicherung), und zwar wegen des ungewissen Ausgangs der Leistungsklage ebenfalls mit 50%.
  • BGH, 08.12.2010 - IV ZR 265/08

    Beschwerdewert einer Nichtzulassungsbeschwerde: Streit über das Bestehen eines

    Auszug aus BGH, 09.11.2011 - IV ZR 37/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist der Wert eines Streits über das Bestehen eines privaten Kranken- und Pflegeversicherungsvertrages gemäß den §§ 3 und 9 ZPO nach der 3, 5-fachen Jahresprämie festzusetzen (Beschlüsse vom 15. Mai 1996 - IV ZR 337/95, r+s 1996, 332; vom 8. Dezember 2010 - IV ZR 296/08, VersR 2011, 237 f.) abzüglich des bei positiven Feststellungsklagen üblichen Abschlags von 20%.
  • BGH, 15.05.1996 - IV ZR 337/95

    Anspruch auf Feststellung des Fortbestandes eines

    Auszug aus BGH, 09.11.2011 - IV ZR 37/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist der Wert eines Streits über das Bestehen eines privaten Kranken- und Pflegeversicherungsvertrages gemäß den §§ 3 und 9 ZPO nach der 3, 5-fachen Jahresprämie festzusetzen (Beschlüsse vom 15. Mai 1996 - IV ZR 337/95, r+s 1996, 332; vom 8. Dezember 2010 - IV ZR 296/08, VersR 2011, 237 f.) abzüglich des bei positiven Feststellungsklagen üblichen Abschlags von 20%.
  • BGH, 26.10.2011 - IV ZR 141/10

    Bemessung der Beschwer einer Feststellungsklage über das Bestehen einer

    Auszug aus BGH, 09.11.2011 - IV ZR 37/11
    Außerdem sind anderweitig rechtshängige Leistungsansprüche aus dem Versicherungsverhältnis bei der Wertfestsetzung zu berücksichtigen (vgl. insoweit auch Senatsbeschlüsse vom 26. Oktober 2011 - IV ZR 141/10 und vom 8. März 2006 - IV ZB 19/05, VersR 2006, 716 f. jeweils zum Streitwert bei einer Feststellungsklage aus einer Rechtsschutzversicherung), und zwar wegen des ungewissen Ausgangs der Leistungsklage ebenfalls mit 50%.
  • OLG Saarbrücken, 20.06.2018 - 5 U 55/16

    Arglistige Täuschung einer privaten Krankenversicherung durch Verschweigen von

    Der Streitwert für das Berufungsverfahren bemisst sich für den Feststellungsantrag auf Fortbestehen des Krankenversicherungsverhältnisses gemäß den §§ 3 und 9 ZPO nach der 3, 5-fachen Jahresprämie, abzüglich des bei positiven Feststellungsklagen üblichen Abschlags von 20 Prozent (BGH, Beschluss vom 9. November 2011 - IV ZR 37/11, VersR 2012, 336).
  • OLG Celle, 28.02.2019 - 8 U 178/18

    Kein Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung für ein Kind, das

    Hieraus ergibt sich ein Erstattungsanspruch des Klägers in Höhe einer 1, 3-fachen Geschäftsgebühr bezogen auf einen Gegenstandwert von 4.294,42 EUR (127,81 EUR Jahresprämie x 42 Monate abzgl. 20 %, vgl. BGH, Beschluss v. 9. November 2011 - IV ZR 37/11) zuzüglich Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer.
  • LG Nürnberg-Fürth, 27.04.2017 - 2 O 7905/15

    Feststellung des Fortbestands eines privaten Krankenversicherungsverhältnisses

    Der Streitwert war nach §§ 3 und 9 ZPO mit dem Wert der 3, 5-fachen Jahresprämie festzusetzen (OLG Karlsruhe, 16.06.2011 - 9 W 19/11, VersR 2012, 252; vgl. auch BGH, 09.11.2011 - IV ZR 37/11, VersR 2012, 336), der mangels anderer Angaben dazu anhand der Streitwertangabe der Klageschrift (vgl. § 253 Abs. 3 Nr. 2 ZPO) zu bestimmen war.
  • BGH, 04.09.2019 - IV ZR 40/19

    Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde aufgrund des nicht erreichten

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist der Wert eines Streits über das Bestehen eines privaten Kranken- und Pflegeversicherungsvertrages gemäß § 3 und § 9 ZPO nach der 3, 5-fachen Jahresprämie abzüglich des bei positiven Feststellungsklagen üblichen Abschlags von 20 % festzusetzen (Senatsbeschlüsse vom 18. November 2015 - IV ZR 154/15, juris Rn. 2; vom 9. November 2011 - IV ZR 37/11, VersR 2012, 336 Rn. 3; vom 8. Dezember 2010 - IV ZR 265/08, VersR 2011, 237 Rn. 2; vom 15. Mai 1996 - IV ZR 337/95, r+s 1996, 332 [juris Rn. 4]).

    Daneben sind geltend gemachte oder angekündigte, jedoch noch nicht rechtshängige Leistungsansprüche des Versicherungsnehmers mit Blick auf ihre noch ausstehende Klärung zu 50 % in die Wertfestsetzung einzustellen (Senatsbeschluss vom 9. November 2011 - IV ZR 37/11, VersR 2012, 336 Rn. 4).

  • OLG Rostock, 08.11.2018 - 4 W 27/18

    Streitwertbemessung im Deckungsprozess gegen eine Krankentagegeldversicherung:

    Dem steht nicht entgegen, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei der Festsetzung des Wertes eines Streits über das Bestehen eines privaten Krankenversicherungsvertrages auf die - monatliche bzw. jährliche - Prämie abzustellen ist (BGH, Beschluss vom 14.12.2016, a.a.O., juris Rn. 8, Beschluss vom 09.11.2011 - IV ZR 37/11, VersR 2012, 336, juris Leitsatz 1 und Rn. 3, Beschluss vom 10.10.2001 - IV ZR 171/01, NVersZ 2002, 21, juris Leitsatz 1 und Rn. 2, Beschluss vom 15.05.1996 - IV ZR 337/95, r+s 1996, 332, juris Rn. 4; OLG Schleswig, Beschluss vom 14.01.2008 - 16 W 14/08, OLGR Schleswig 2008, 458, juris Leitsatz 1 und Rn. 1 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 02.03.2018, a.a.O., juris Rn. 13).

    Es kommt daher auch nicht darauf an, dass im Einzelfall eine pauschalierte Erhöhung des Wertes zugelassen wird, wenn Leistungs- oder Tagegeldansprüche geltend gemacht, aber noch nicht eingeklagt sind (vgl. BGH, Beschluss vom 10.10.2001, a.a.O., juris LS 2 und Rn. 3; Beschluss vom 09.11.2011, a.a.O., juris Rn. 4).

  • BGH, 18.11.2015 - IV ZR 154/15

    Festsetzung des Streitwerts in einem Verfahren über das Bestehen eines privaten

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist der Wert eines Streits über das Bestehen eines privaten Kranken- und Pflegeversicherungsvertrages gemäß § 3 und § 9 ZPO nach der 3, 5-fachen Jahresprämie abzüglich des bei positiven Feststellungsklagen üblichen Abschlags von 20% festzusetzen (Senatsbeschluss vom 9. November 2011 - IV ZR 37/11, VersR 2012, 336 Rn. 3).

    Leistungsansprüche, die mit Blick auf ihre noch ausstehende Klärung zu 50% in die Wertfestsetzung einzustellen wären (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 9. November 2011 - IV ZR 37/11 aaO Rn. 4), hat der Kläger in diesem Rechtsstreit nicht angekündigt.

  • OLG Hamm, 15.06.2016 - 20 U 164/15

    Rechtsfolgen des Abschlusses eines Abfindungsvergleichs hinsichtlich

    Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit beruht auf § 708 Nr. 10 S. 1, § 713 ZPO i. V. m. § 26 Nr. 8 EGZPO, da die Revision nicht zuzulassen ist und die Nichtzulassungsbeschwerde angesichts der maximalen Beschwer von unter 20.000,00 EUR nicht zulässig ist (vgl. BGH, Beschl. v. 09.11.2011, IV ZR 37/11, juris, Rn. 3 f., VersR 2012, 336) .
  • OLG Hamm, 02.03.2018 - 20 W 41/17

    Streitwert eines Antrags auf Feststellung der Eintrittspflicht einer

    Die Anknüpfung an das Dreieinhalbfache der Jahresprämie abzüglich eines Feststellungsabschlags von 20% korrespondiert mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Wertbemessung eines Streits über das Bestehen eines privaten Krankenversicherungsvertrages (vgl. BGH, Beschluss vom 09.11.2011 - IV ZR 37/11 -, VersR 2012, 336 f., bei juris Langtext Rn. 3).
  • OLG Brandenburg, 11.01.2023 - 11 U 155/21

    Wirksamkeit der einseitigen Rücknahme der Kündigung eines Versicherungsvertrages

    Danach war der 3, 5-fache Jahresbezug des monatlichen Pflegetagegeldes von ...EUR anzusetzen, abzüglich eines Abschlages von 20 %, da in der Hauptsache lediglich die Feststellung beantragt wurde (vgl. BGH, Beschl. v. 09.11.2011 - IV ZR 37/11, Rn. 3, zitiert nach juris).
  • OLG Nürnberg, 10.02.2015 - 8 W 189/15

    Streitwertbemessung für einen Antrag auf Feststellung des Fortbestands eines

    Dieses Ergebnis stimmt dann auch mit der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Wertbemessung eines Streits über das Bestehen eines privaten Krankenversicherungsvertrages (BGH 09.11.2011, IV ZR 37/11, VersR 2012, 336) überein.
  • OLG Saarbrücken, 14.03.2012 - 5 U 358/11

    Rechtsfolgen des Wegzugs des Versicherungsnehmers hinsichtlich einer privaten

  • OLG Dresden, 13.12.2016 - 4 U 859/16

    Zulässigkeit und Streitwert einer Feststellungsklage hinsichtlich des

  • OLG Bamberg, 06.12.2012 - 1 U 141/12

    Private Krankenversicherung: Wiederaufleben eines gekündigten

  • OLG Hamm, 08.03.2019 - 20 U 139/18

    Krankentagegeldversicherung: Streitwert

  • AG Bad Segeberg, 29.08.2013 - 17 C 262/12

    Leasingvertrag: Streitwert einer Klage auf Nutzungsentschädigung nach

  • OLG Saarbrücken, 31.01.2018 - 5 U 40/17

    Außerordentliche Kündigung eines privaten Krankenversicherungsvertrages wegen

  • LG Göttingen, 23.02.2017 - 8 O 200/15

    Tierhalterhaftung: Schadensersatzanspruch wegen Verletzung eines Hengstes

  • OLG Dresden, 08.07.2021 - 4 W 431/21

    1. Der Streitwert einer Klage auf Feststellung des Fortbestandes einer

  • LG Offenburg, 21.02.2020 - 2 S 6/18

    Private Krankenversicherung: Umfang der vorvertraglichen Anzeigeobliegenheit des

  • KG, 12.08.2014 - 6 W 105/14

    Feststellungsklage über den Fortbestand einer Unfallversicherung

  • OLG Dresden, 10.04.2018 - 6 U 1397/17
  • AG Grevenbroich, 13.07.2022 - 27 C 92/21
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht