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BGH, 09.11.2012 - IX ZR 179/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Notwendigkeit einer Kenntnisnahme der Ausführungen der Parteien zur Vermeidung der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1
Notwendigkeit einer Kenntnisnahme der Ausführungen der Parteien zur Vermeidung der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Augsburg, 25.06.2010 - 3 O 5073/08
- OLG München, 18.10.2011 - 30 U 513/10
- BGH, 19.07.2012 - IX ZR 179/11
- BGH, 09.11.2012 - IX ZR 179/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81
National Iranian Oil Company
Auszug aus BGH, 09.11.2012 - IX ZR 179/11
Der von den Klägern als verletzt gerügte Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) verpflichtet die Gerichte dazu, die Ausführungen einer Partei zur Kenntnis zu nehmen, nicht aber dazu, diesen Ausführungen zu folgen (BVerfGE 64, 1, 12; 87, 1, 33). - BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86
Trümmerfrauen
Auszug aus BGH, 09.11.2012 - IX ZR 179/11
Der von den Klägern als verletzt gerügte Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) verpflichtet die Gerichte dazu, die Ausführungen einer Partei zur Kenntnis zu nehmen, nicht aber dazu, diesen Ausführungen zu folgen (BVerfGE 64, 1, 12; 87, 1, 33).