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   BGH, 09.11.2017 - I ZR 110/16   

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https://dejure.org/2017,54472
BGH, 09.11.2017 - I ZR 110/16 (https://dejure.org/2017,54472)
BGH, Entscheidung vom 09.11.2017 - I ZR 110/16 (https://dejure.org/2017,54472)
BGH, Entscheidung vom 09. November 2017 - I ZR 110/16 (https://dejure.org/2017,54472)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    form-strip II

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Form-strip II

    Art 9 Abs 1 S 2 Buchst b EGV 207/2009, Art 97 EGV 207/2009, Art 99 Abs 3 Alt 2 EGV 207/2009, Art 1 Nr 11 EUV 2015/2424, Art 1 Nr 92 EUV 2015/2424
    Verletzung einer Unionsmarke: Einrede des Inhabers eines älteren Rechts nach Änderung der Unionsmarkenverordnung; Regelung des zeitlichen Rangverhältnisses durch den Prioritätsgrundsatz - form-strip II

  • IWW

    § 545 Abs. 2 ZPO, Art. 97 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009, Verordnung ... (EU) 2015/2424, Verordnung (EG) Nr. 207/2009, Verordnung (EG) Nr. 2868/95, Verordnung (EG) Nr. 40/94, Verordnung (EG) Nr. 2869/95, Art. 1 Nr. 92 der Verordnung (EU) Nr. 2015/2424, Art. 9, 127 der Verordnung (EU) Nr. 2017/1001, Verordnung (EU) 2017/1001, Verordnung (EU) Nr. 2015/2424, Art. 267 Abs. 3 AEUV, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Auskunfts- und Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung einer Unionsmarke (hier: Laufschuhe); Kennzeichnungskraft von besonders hoher Intensität; Beurteilung des Vorliegens einer markenrechtlichen Verwechslungsgefahr; Entgegensetzung eines älteren Rechts der ...

  • rewis.io

    Verletzung einer Unionsmarke: Einrede des Inhabers eines älteren Rechts nach Änderung der Unionsmarkenverordnung; Regelung des zeitlichen Rangverhältnisses durch den Prioritätsgrundsatz - form-strip II

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auskunfts- und Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung einer Unionsmarke (hier: Laufschuhe); Kennzeichnungskraft von besonders hoher Intensität; Beurteilung des Vorliegens einer markenrechtlichen Verwechslungsgefahr; Entgegensetzung eines älteren Rechts der ...

  • rechtsportal.de

    Auskunfts- und Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung einer Unionsmarke (hier: Laufschuhe); Kennzeichnungskraft von besonders hoher Intensität; Beurteilung des Vorliegens einer markenrechtlichen Verwechslungsgefahr; Entgegensetzung eines älteren Rechts der ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Markenrecht: form-strip II

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Auch nach Neufassung des Art. 127 Abs. 3 UMV ein kann älteres Recht der Inanspruchnahme aus einer Unionsmarke im Wege der Einrede entgegengesetzt werden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Älteres Recht kann der Inanspruchnahme aus der Unionsmarke im Wege der Einrede entgegengesetzt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2018, 686
  • GRUR 2018, 516
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 17.10.2018 - I ZR 136/17

    Markenverletzung durch das Nachfüllen eines mit der Marke des Originalherstellers

    Für den Streitfall erhebliche Rechtsänderungen sind hiermit nicht verbunden (vgl. auch BGH, Urteil vom 9. November 2017 - I ZR 110/16, GRUR 2018, 516 Rn. 13 bis 19 = WRP 2018, 461 - formstrip II).
  • BGH, 26.07.2018 - I ZR 20/17

    Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Verordnung über die Gemeinschaftsmarke und

    Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte, die auch unter der Geltung des § 545 Abs. 2 ZPO in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu prüfen ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 9. November 2017 - I ZR 110/16, GRUR 2018, 516 Rn. 12 = WRP 2018, 461 - formstrip II, mwN), ergibt sich für die in Luxemburg ansässige Beklagte zu 1 aus Art. 97 Abs. 4 Buchst. b GMV in Verbindung mit Art. 24 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 (Brüssel-I-Verordnung) aufgrund ihrer rügelosen Einlassung gegenüber dem Berufungsgericht und hinsichtlich der im Inland ansässigen Beklagten zu 3 gemäß Art. 97 Abs. 1 GMV aus ihrem inländischen Sitz.

    Für den Streitfall erhebliche Rechtsänderungen sind hiermit nicht verbunden (vgl. auch BGH, GRUR 2018, 516 Rn. 13 ff. - formstrip II).

  • BGH, 12.07.2018 - I ZR 74/17

    Feststellung der klanglichen Ähnlichkeit einer mehrsilbigen Klagemarke (hier:

    Nach beiden Vorschriften hat der Inhaber einer Unionsmarke das Recht, Dritten zu verbieten, ohne seine Zustimmung im geschäftlichen Verkehr ein Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, wenn das Zeichen mit der Unionsmarke identisch oder ihr ähnlich ist und für Waren oder Dienstleistungen benutzt wird, die mit denjenigen identisch oder ihnen ähnlich sind, für die die Unionsmarke eingetragen ist, und für das Publikum die Gefahr einer Verwechslung besteht, die die Gefahr einschließt, dass das Zeichen mit der Marke gedanklich in Verbindung gebracht wird (vgl. auch BGH, Urteil vom 9. November 2017 - I ZR 110/16, GRUR 2018, 516 Rn. 13 bis 18 = WRP 2018, 461 - formstrip II).

    Diese Beurteilung kann daher im Revisionsverfahren nur darauf überprüft werden, ob der Tatrichter einen zutreffenden Rechtsbegriff zugrunde gelegt und entsprechend den Denkgesetzen und der allgemeinen Lebenserfahrung geurteilt hat und das gewonnene Ergebnis von den getroffenen Feststellungen getragen wird (st. Rspr.; vgl. BGH, GRUR 2018, 516 Rn. 23 - form strip II, mwN).

  • BGH, 21.01.2021 - I ZR 20/17

    Davidoff Hot Water IV

    Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte, die auch unter der Geltung des § 545 Abs. 2 ZPO in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu prüfen ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 9. November 2017 - I ZR 110/16, GRUR 2018, 516 Rn. 12 = WRP 2018, 461 - formstrip II, mwN), ergibt sich für die in Luxemburg ansässige Beklagte zu 1 aus Art. 97 Abs. 4 Buchst. b GMV in Verbindung mit Art. 24 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 (Brüssel-I-Verordnung) aufgrund ihrer rügelosen Einlassung gegenüber dem Berufungsgericht und hinsichtlich der im Inland ansässigen Beklagten zu 3 gemäß Art. 97 Abs. 1 GMV aus ihrem inländischen Sitz.

    Für den Streitfall erhebliche Rechtsänderungen sind hiermit nicht verbunden (vgl. auch BGH, GRUR 2018, 516 Rn. 13 ff. - formstrip II).

  • BGH, 15.10.2020 - I ZR 147/18

    Querlieferungen

    Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte, die auch unter Geltung des § 545 Abs. 2 ZPO in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu prüfen ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 9. November 2017 - I ZR 110/16, GRUR 2018, 516 Rn. 12 = WRP 2018, 461 - formstrip II; Urteil vom 15. Februar 2018 - I ZR 138/16, GRUR 2018, 924 Rn. 12 = WRP 2018, 1074 - Ortlieb I; Urteil vom 7. November 2019 - I ZR 222/17, GRUR 2020, 647 Rn. 22 = WRP 2020, 730 - Club Hotel Robinson), folgt aus dem Umstand, dass die Beklagte in Deutschland eine Niederlassung unterhält.
  • BGH, 28.06.2018 - I ZR 221/16

    Verwendung einer Mehrzahl von Marken auf dem Versandkarton durch einen

    Für den Streitfall erhebliche Rechtsänderungen sind hiermit nicht verbunden (vgl. auch BGH, Urteil vom 9. November 2017 - I ZR 110/16, GRUR 2018, 516 Rn. 13 ff. = WRP 2018, 461 - formstrip II).
  • LG Düsseldorf, 29.11.2019 - 38 O 96/19

    Inhaber der Unionsmarke Malle kann Dritten die Durchführung von "Malle-Partys"

    Damit ist der Kammer eine Prüfung der Rechtsgültigkeit der Unionsmarke des Antragstellers grundsätzlich verwehrt (vgl. BGH, Urteil vom 9. November 2017 - I ZR 110/16 - form-strip II [unter II 2 d aa]), wobei die Bindung alle Eintragungsvoraussetzungen und -hindernisse erfasst (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 2004 - I ZR 91/02 - Lila-Schokolade [unter II 1]).

    [Rn. 25 ff.]; Urteil vom 11. November 1997 - C-251/95 - Sabèl BV / Q AG und Rudolf Dassler Sport [Rn. 22 ff.]; BGH, Urteil vom 9. November 2017 - I ZR 110/16 - form-strip II [unter II 2 c bb]; Urteil vom 24. Februar 2011 - I ZR 154/09 - Enzymax/Enzymix [unter II]).

  • OLG Düsseldorf, 17.01.2019 - 20 U 165/17

    Zahlung einer Vertragsstrafe wegen Verletzung einer Unions-Bildmarke

    Art. 9 Abs. 2 UMV und Art. 127 Abs. 3 UMV n.F. sehen insoweit - jedenfalls ausdrücklich - nur die Möglichkeit vor, der Inanspruchnahme aus einem jüngeren Recht durch die Berufung auf ein älteres Recht entgegenzutreten (vgl. BGH GRUR 2018, 516 Rn. 34 - form-strip II) bzw. unter näher genannten Voraussetzungen den Einwand des Verfalls geltend zu machen, während die Geltendmachung der Bösgläubigkeit der Markenanmeldung, die als absoluter Nichtigkeitsgrund (Art. 59 Abs. 1 lit. b) UMV n.F.) ausgestaltet ist, im Wege des Einwands nicht geregelt ist.
  • BGH, 13.10.2022 - I ZB 66/20

    Zur Vereinbarkeit von § 140 Abs. 3 MarkenG a.F. (jetzt § 140 Abs. 4 MarkenG) mit

    Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. November 2017 (I ZR 110/16, GRUR 2018, 516 = WRP 2018, 461 - form strip II) haben die Beklagten auch die Kosten der Revision zu tragen und beläuft sich der Streitwert der Revision auf 950.000 EUR.
  • LG Düsseldorf, 20.04.2018 - 38 O 16/18
    aa) Die Frage, ob eine markenrechtliche Verwechslungsgefahr vorliegt, ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen, wobei zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren - insbesondere der Identität oder der Ähnlichkeit der Zeichen einerseits und der mit ihnen gekennzeichneten X oder Dienstleistungen andererseits sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke - eine Wechselwirkung besteht, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der X oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt; abzustellen ist auf den Gesamteindruck der Zeichen aus der Sicht der angesprochenen Verkehrskreise, wobei insbesondere die unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente zu berücksichtigen sind und davon auszugehen ist, der Durchschnittsverbraucher eine Marke normalerweise als Ganzes wahrnimmt und nicht auf die verschiedenen Einzelheiten achtet (vgl. EuGH, Urteil vom 11. November 1997 - C-251/95 - Sabèl BV / Q AG und O, GRUR 1998, 387 [Rn. 22 ff.]; BGH, Urteil vom 9. November 2017 - I ZR 110/16 - form-strip II [unter II 2 c bb]; Urteil vom 24. Februar 2011 - I ZR 154/09 - Enzymax/Enzymix [unter II]).
  • LG Nürnberg-Fürth, 17.05.2018 - 19 O 3000/17

    Chupa Chups - Unionsmarkenrecht: Internationale Zuständigkeit bei mehreren

  • LG Düsseldorf, 20.05.2020 - 2a O 50/15
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